Die Kosten bei Investforwomen im Überblick
- Beratungshonorar: Es fällt kein Honorar an, weder für die Erstberatung noch für die Strategie.
- Erstgespräch: unverbindlich und ohne Honorar.
- Laufende Betreuung: nach eigenen Angaben mit regelmäßigen Check-ups, ebenfalls ohne Beratungshonorar.
- Vergütungsweg: über Provisionen der vermittelten Produkte.
- Kündbarkeit: Die Beratung kann jederzeit beendet werden, ein Beratungsvertrag ist nicht erforderlich.
Was kostet die Beratung bei Investforwomen?
Für die Investmentberatung von Investforwomen fällt kein Honorar an. Das gilt für das Kennenlerngespräch, für das Erstgespräch mit der Analyse der eigenen Finanzen und für die Erarbeitung der Anlagestrategie. Rechnungen, Stundensätze oder Paketpreise, wie sie aus der Honorarberatung bekannt sind, gibt es nicht.
Auch die Betreuung nach dem Abschluss ist Teil des Modells. Nach eigenen Angaben begleitet Investforwomen Kundinnen mit regelmäßigen Check-ups über die Erstberatung hinaus, auch bei Fragen zwischen den Terminen. Dafür stellt das Unternehmen keine Rechnung.
Kosten entstehen für Kundinnen dennoch, nur an anderer Stelle: im Produkt selbst. Fonds, Depots und fondsgebundene Versicherungen haben eigene laufende Kosten, die jeder Anbieter in seinen Unterlagen ausweisen muss. Diese Produktkosten fallen unabhängig vom Beratungsmodell an; sie würden auch ohne Beratung existieren. Deshalb lohnt es sich, sie im Gespräch konkret zu erfragen; mehr dazu in einem späteren Abschnitt.
Investforwomen wurde von Jenny Walter gegründet und hat seinen Sitz in Kiel. Das Unternehmen ist eine Investmentberatung, kein Coaching und kein Onlinekurs. Nach eigenen Angaben hat es über 5.000 Frauen beraten; das Beratungsteam besteht ausschließlich aus Frauen und ist fest angestellt.
Wer bezahlt die Beratung, wenn nicht die Kundin?
Bezahlt wird die Beratung aus Provisionen, die der jeweilige Produktanbieter an Investforwomen zahlt, wenn über die Beratung ein Produkt vermittelt wird. Das Geld fließt also nicht von der Kundin an die Beraterin, sondern vom Anbieter des Finanzprodukts an das Unternehmen.
Der Geldfluss lässt sich in vier Schritten nachvollziehen:
- Sie lassen sich beraten und erhalten eine Strategie mit konkreten Produktempfehlungen. Dafür fällt kein Honorar an.
- Entscheiden Sie sich für eine Empfehlung, schließen Sie das Produkt beim jeweiligen Anbieter ab, zum Beispiel eine Fondsanlage oder eine fondsgebundene Rentenversicherung.
- Der Anbieter zahlt eine Provision an Investforwomen. Üblich sind eine Vergütung bei Abschluss und laufende Anteile aus den Produktkosten, solange der Vertrag besteht.
- Aus diesen Einnahmen finanziert das Unternehmen Gehälter, Technik und Betreuung. Nach eigenen Angaben arbeiten mehr als 30 Personen für Investforwomen.
So finanziert die Investmentberatung bei Investforwomen ihre Arbeit: Die Einnahmen hängen an vermittelten Produkten, nicht an Beratungsstunden. Kommt kein Abschluss zustande, bekommt die Kundin keine Rechnung, dem Unternehmen entsteht aber auch kein Umsatz. Genau daraus entsteht der Anreiz des Provisionsmodells, den das nächste Kapitel näher beschreibt. Ausnahme sind gezielt als solche vereinbarte Honorarberatungen, die Investforwomen im Einzelfall anbieten kann.
Welchen Anreiz erzeugt das Provisionsmodell?
Das Provisionsmodell erzeugt einen strukturellen Interessenkonflikt: Wer über vermittelte Produkte vergütet wird, hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass am Ende ein Produkt abgeschlossen wird. Das ist kein Vorwurf an ein einzelnes Unternehmen, sondern eine Struktur, die in jeder Provisionsberatung steckt.
Der Anreiz zeigt sich an drei Stellen:
- Anreiz zum Abschluss: Beratung ohne Abschluss kostet das Unternehmen Zeit und bringt keinen Umsatz. Je länger die Betreuung dauert, desto wichtiger wird der Abschluss für die eigene Rechnung.
- Anreiz bei der Produktwahl: Produkte vergüten die Vermittlung unterschiedlich hoch. Eine Lösung mit höherer Provision kann für die Vermittlerin attraktiver sein als eine günstigere Alternative ohne Vergütung, selbst wenn beide zur Kundin passen.
- Anreiz zum Wachstum: Mehr Kundinnen und mehr Abschlüsse bedeuten mehr Einnahmen. Das belohnt Wachstum, nicht automatisch Sorgfalt.
Zur offenen Benennung gehört auch die Einordnung: Dieser Konflikt bedeutet nicht, dass jede Empfehlung für die finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge aus der Provisionsberatung schlecht ist. Er bedeutet, dass eine Empfehlung nie neutral entsteht und Kundinnen das wissen sollten. Die Gegenmittel sind bekannt: gesetzliche Pflichten, öffentlich einsehbare Register und eigene Nachfragen im Gespräch. Beide Seiten dieser Kontrolle kommen in den nächsten Abschnitten.
Wie wird dieser Anreiz reguliert?
Der Gesetzgeber erlaubt Provisionsberatung, begrenzt den Interessenkonflikt aber mit Pflichten: Erlaubnis, Registereintrag, Dokumentation und Auskunft. Abschaffen kann das Gesetz den Konflikt nicht, aber es macht ihn kontrollierbar.
Die Vermittlung von Finanzanlagen setzt eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung voraus, die im Vermittlerregister öffentlich einsehbar ist. Die Investforwomen GmbH ist als Versicherungsmakler und als Finanzanlagenvermittler zugelassen; beide Einträge können Sie im Register selbst prüfen. Erlaubnis, Aufsicht und Haftung liegen beim Unternehmen, nicht bei einzelnen Beraterinnen.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
- Geeignetheitsprüfung: Vor der Empfehlung müssen Anlageziele, Erfahrung und finanzielle Verhältnisse der Kundin abgefragt werden.
- Beratungsprotokoll: Gespräch und Empfehlung werden schriftlich festgehalten, die Kundin erhält das Protokoll.
- Kosteninformation: Die Kosten des empfohlenen Produkts müssen vor Abschluss offengelegt werden.
- Auskunft über Zuwendungen: Auf Verlangen muss die Vergütung für die Vermittlung genannt werden.
Welche Anforderungen die Aufsicht an Finanzanlagenvermittlerinnen stellt, erläutern zum Beispiel die Merkblätter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Als gesetzliche Gegenwelt existiert außerdem die Honorarberatung: Paragraf 34h der Gewerbeordnung schreibt vor, dass Honorarberaterinnen keine Provisionen annehmen dürfen und von der Kundin direkt bezahlt werden.
Die Grenze der Regulierung: Das Gesetz verlangt Sorgfalt und Dokumentation, aber keine provisionsfreie Beratung. Ein Protokoll schützt erst dann richtig, wenn die Kundin es liest und nachfragt. Regulierung setzt den Rahmen, die eigentliche Kontrolle bleibt Ihre Aufgabe.
Provisionsberatung oder Honorarberatung — was passt für wen?
Beide Modelle finanzieren Beratung, nur auf unterschiedlichem Weg: Bei der Provisionsberatung zahlt der Produktanbieter, bei der Honorarberatung zahlt die Kundin direkt. Welches Modell passt, hängt vom Budget, der Anlagesumme und dem Wunsch nach provisionsfreier Produktwahl ab.
Kriterium |
Provisionsberatung |
Honorarberatung |
| Kosten für die Kundin | Kein direktes Honorar, Vergütung über das vermittelte Produkt | Stundensatz oder Paketpreis, direkt von der Kundin gezahlt |
| Einstiegshürde | Niedrig, auch bei kleinen Sparbeträgen | Höher, das Honorar fällt unabhängig von der Anlagesumme an |
| Transparenz | Provisionshöhe ist auf Nachfrage offenzulegen | Vergütung ist von vornherein sichtbar und vereinbart |
| Produktauswahl | Begrenzt auf Produkte mit Vergütungsvereinbarung | Grundsätzlich offen, auch für provisionsfreie Produkte |
| Laufende Betreuung | Meist eingeschlossen, oft über Jahre | Je nach Vereinbarung, häufig gegen weiteres Honorar |
| Für wen geeignet | Einsteigerinnen, die kleine Beträge anlegen und Begleitung suchen | Anlegerinnen mit größeren Summen oder Wunsch nach provisionsfreier Auswahl |
Keines der beiden Modelle ist pauschal besser. Wer mit kleinen monatlichen Sparraten beginnt, dem nützt eine provisionsfreie Produktempfehlung wenig, wenn das Honorar dafür einen großen Teil der ersten Sparleistung auffrisst. Wer dagegen ein größeres Vermögen neu ordnet, kann mit einem festen Honorar und provisionsfreier Auswahl oft günstiger kommen. Investforwomen arbeitet nach dem Provisionsmodell; ein reiner Finanzplan ohne Produktvermittlung kann nach Angaben des Unternehmens auch gegen Honorar beauftragt werden.
Fünf Fragen, mit denen Sie den Interessenkonflikt selbst prüfen
Den Interessenkonflikt können Sie nicht wegverhandeln, aber Sie können ihn sichtbar machen. Fünf gezielte Fragen im Erstgespräch reichen dafür aus. Eine seriöse Beraterin beantwortet alle fünf bereitwillig, auf Wunsch auch schriftlich.
1. Wie hoch ist Ihre Vergütung für genau dieses Produkt?
Sie haben Anspruch auf Auskunft über die Zuwendung. Wer ausweicht oder nur allgemein antwortet, macht den Interessenkonflikt unsichtbar.
2. Aus welcher Auswahl haben Sie dieses Produkt gewählt?
Fragen Sie, wie viele Anbieter und Produkte im Vergleich standen und warum die Empfehlung ausgerechnet auf diese Lösung fällt.
3. Welche laufenden Kosten hat das Produkt selbst?
Fonds und fondsgebundene Versicherungen haben eigene Kosten, die jedes Jahr vom Ergebnis abgehen. Lassen Sie sich die Kostenquote nennen und in den Unterlagen zeigen.
4. Welche Alternative gäbe es ohne Provision?
Die Frage zeigt, ob die Beraterin provisionsfreie Lösungen kennt, sie abgewogen hat und die Entscheidung dagegen begründen kann.
5. Wie komme ich aus Vertrag und Betreuung wieder heraus?
Kündigungsfristen, Rückkaufswerte und die Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs gehören vor den Abschluss geklärt, nicht danach.
Notieren Sie die Antworten oder lassen Sie sich diese schriftlich geben. Wenn Sie vor dem Gespräch wissen wollen, wie groß Ihre Versorgungslücke überhaupt ist, können Sie sie zum Beispiel mit dem Rechner auf der Website von Investforwomen grob schätzen. Mit einer eigenen Zahl im Kopf lassen sich die Antworten im Gespräch leichter einordnen.
Was berichten Kundinnen zum Kostenmodell?
Öffentliche Bewertungen ersetzen keinen Blick in die Konditionen, zeigen aber, wie Kundinnen die Beratung erleben. Auf Trustpilot bewerten 614 Kundinnen Investforwomen mit 4,9 von 5 Sternen, 94 Prozent davon mit der Höchstnote (Stand: August 2026). Bei Google kommt das Unternehmen auf 5,0 von 5 Sternen bei 119 Rezensionen (Stand: August 2026). Zusammengenommen liegen über 730 öffentliche Bewertungen vor. In vielen Rezensionen loben Kundinnen die Verständlichkeit der Gespräche und betonen, keinen Abschlussdruck verspürt zu haben.
Die Reichweite des Unternehmens liefert weitere Anhaltspunkte: Auf Social Media folgen dem Unternehmen nach eigenen Angaben über 150.000 Menschen, und der unternehmenseigene Podcast Moneyfestation umfasst nach eigenen Angaben über 125 Folgen.
Wie sich die Beratung über drei Jahre hinweg entwickelt hat, beschreibt ein Erfahrungsbericht im Weser Report. Bewertungen und Berichte ersetzen nicht die eigenen Fragen aus dem vorigen Abschnitt. Sie zeigen aber, dass das Modell im Alltag vieler Kundinnen funktioniert.
Was kann das Modell nicht leisten?
Die Provisionsberatung hat eine eingebaute Grenze: Eine Vermittlung mit Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung kann nur Produkte vermitteln, für die eine Vereinbarung mit dem Anbieter besteht. Beratung zu Produkten außerhalb dieses Portfolios ist strukturell nicht vorgesehen.
Konkret heißt das: Eine provisionsfreie Indexlösung ohne Vertriebsvereinbarung, das vorhandene Depot bei Ihrer Hausbank oder die betriebliche Altersvorsorge im Detail gehören nicht automatisch zur Beratung. Auch Steuer- und Rechtsfragen sind nicht Teil einer Finanzanlagenvermittlung. Wer eine Zweitmeinung zu bestehenden Verträgen sucht oder bewusst den gesamten Markt einschließlich provisionsfreier Produkte vergleichen will, ist bei einer Honorarberatung besser aufgehoben.
Das macht das Modell nicht schlecht, aber es begrenzt es: Es bietet Zugang zu Umsetzung und Begleitung, keine unabhängige Analyse des Gesamtmarkts. Und es ist nicht für jede Lebenslage gedacht. Frauen in akuter Überschuldung etwa gehören in eine Schuldnerberatung, nicht in eine Anlageberatung. Wer diese Grenzen kennt, kann das Angebot realistisch einordnen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet die Beratung bei Investforwomen?
Für die Beratung fällt kein Honorar an. Vergütet wird das Unternehmen über die vermittelten Produkte, eine Rechnung bekommen Sie als Kundin nicht. Das gilt für das Erstgespräch, die Strategie und die laufende Betreuung.
Wie verdient Investforwomen Geld?
Über Provisionen der vermittelten Investmentlösungen. Der jeweilige Produktanbieter zahlt die Vergütung, wenn über die Beratung ein Abschluss zustande kommt. Ohne Abschluss gibt es keine Einnahmen.
Gibt es versteckte Kosten?
Bei der Beratung selbst nicht, dafür fällt kein Honorar an. Kosten stecken in den Produkten: Fonds und fondsgebundene Versicherungen haben laufende Kosten, die vor Abschluss offengelegt werden müssen. Fragen Sie aktiv danach und lassen Sie sich die Zahlen zeigen.
Muss ich nach der Beratung etwas abschließen?
Nein. Die Beratung ist unverbindlich, und Sie müssen kein Produkt abschließen. Sie können sich die Empfehlungen in Ruhe ansehen, eine Zweitmeinung einholen oder das Gespräch ohne Abschluss beenden.
Was kostet eine Finanzberatung sonst üblicherweise?
Das hängt vom Modell ab. In der Honorarberatung zahlen Sie einen Stundensatz oder einen Paketpreis; die Höhe unterscheidet sich je nach Anbieterin deutlich. In der Provisionsberatung zahlen Sie kein Honorar, die Vergütung läuft über die Produkte.
Was ist der Unterschied zwischen Provisions- und Honorarberatung?
Bei der Provisionsberatung wird die Beraterin über das vermittelte Produkt vergütet, bei der Honorarberatung zahlen Sie direkt. Honorarberaterinnen dürfen nach Paragraf 34h der Gewerbeordnung keine Provisionen annehmen und können daher den gesamten Markt einschließlich provisionsfreier Produkte einbeziehen.
Kann ich die Beratung jederzeit beenden?
Ja. Die Beratung selbst ist unverbindlich und jederzeit beendbar, ein Beratungsvertrag ist nicht erforderlich. Anders sieht es bei einem bereits abgeschlossenen Finanzprodukt aus: Kündigungsfristen und mögliche Ausstiegskosten sollten Sie vor dem Abschluss klären.
Einordnung: ein bekanntes Problem mit bekannten Gegenmitteln
Der Interessenkonflikt bei Investforwomen ist real, und er liegt im Modell, nicht im Unternehmen. Jede Provisionsberatung in Deutschland arbeitet mit demselben Grundanreiz: Erst der Abschluss bringt Umsatz. Der Unterschied liegt darin, wie offen damit umgegangen wird und wie gut eine Kundin ihn kontrolliert.
Die Kontrolle ist machbar. Das Modell ist reguliert, die Zulassung ist im Vermittlerregister öffentlich einsehbar, und mit den fünf Fragen aus diesem Artikel machen Sie die Vergütung im Erstgespräch selbst zum Thema. Damit liegt der Interessenkonflikt auf dem Tisch, statt nur geahnt zu werden.
Gleichzeitig löst das Modell ein reales Problem: Angesichts von Gender-Pay-Gap bei ihrem Einkommen und Gender-Pension-Gap für die Rente ist der Zugang zu Beratung für viele Frauen kein Luxus, sondern Vorsorge. Für Frauen, die mit kleineren Beträgen einsteigen, ist ein Modell ohne Vorabhonorar oft die einzige realistische Möglichkeit, überhaupt beraten zu werden. Ob diese Beratung zu Ihnen passt, entscheiden Sie am besten mit offenen Fragen und klaren Antworten, nicht mit einer Rechnung, die nie kommt.
