Definition: Was ist ein Sozialversicherungsausweis?
Seit 2023 heißt der Sozialversicherungsausweis offiziell „Versicherungsnummernachweis“. Beide Begriffe werden aber weiterhin synonym verwendet. Der Sozialversicherungsausweis ordnet deutschen Staatsbürgern ihre Sozialversicherungsnummer zu. Diese dient der eindeutigen Identifikation im System der gesetzlichen Sozialversicherung und bleibt ein Leben lang unverändert.
Der Versicherungsnummernachweis enthält folgende personenbezogene Daten:
- Versicherungsnummer
- Vor- und Nachname
- Geburtsname
- Ausstellungsdatum
- QR-Code mit persönlichen Daten
Der Versicherungsnummernachweis wird vor allem im Arbeitsleben benötigt, etwa bei der Aufnahme einer Beschäftigung, damit Arbeitgeber die notwendigen Meldungen an Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung korrekt abführen kann. Er dient ebenso der Verwaltung von Rentenbeiträgen und Leistungsansprüchen innerhalb der Sozialversicherung.
Wo bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis?
Den Sozialversicherungsausweis erhalten Sie in Deutschland automatisch. Er wird erstmals ausgestellt, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. In diesen Fällen meldet Sie der Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung an, die den Sozialversicherungsausweis anschließend per Post zusendet.
Wie kann ich einen Sozialversicherungsausweis beantragen – bei Verlust?
Falls der Ausweis verloren geht oder Sie ihn nie erhalten haben, können Sie den Versicherungsnummernachweis ebenso neu beantragen – kostenlos. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
-
Bei der Krankenkasse beantragen
Kostenlos können Sie den Versicherungsnummernachweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse leitet den Antrag anschließen an die Deutsche Rentenversicherung weiter.
-
Bei der Rentenversicherung beantragen
Den Sozialversicherungsausweis bekommen Sie ebenso direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – online, schriftlich oder in einer Beratungsstelle. Die Ausstellung ist kostenlos, dauert aber 1-4 Wochen. Der Ausweis kommt aus Sicherheitsgründen ausschließlich per Post.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter der Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung – bundesweit kostenlos unter 0800 10004800. Dort erhalten Sie Infos zur Beantragung oder Terminvereinbarung. Für den Antrag selbst werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse benötigt.
Tipp: Unbedingt Angaben auf Fehler prüfen!
Sobald Sie Ihren Sozialversicherungsausweis bzw. Versicherungsnummernachweis erhalten haben, sollten Sie unbedingt alle Angaben darin prüfen – z.B. den korrekten Namen und das Geburtsdatum. Anderenfalls wenden Sie sich bitte sofort an die Deutsche Rentenversicherung. Andernfalls riskieren Sie Komplikationen oder Verzögerungen, wenn Sie Ihre Rente oder Arbeitslosengeld beantragen.
Wofür brauche ich den Sozialversicherungsausweis?
Den Sozialversicherungsausweis benötigen Sie zur eindeutigen Identifikation im deutschen Sozialversicherungssystem. Er weist Ihre persönliche Sozialversicherungsnummer aus, unter der alle relevanten Daten zu Ihren Beiträgen und späteren Leistungsansprüchen gespeichert werden. Zum Beispiel:
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Reguläre Rente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Besonders wichtig ist der Sozialversicherungsausweis im Arbeitsleben. Bei der Aufnahme einer Beschäftigung benötigt Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer, um Sie ordnungsgemäß bei der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel, einer Ausbildung, einem Minijob oder einem Praktikum kann die Vorlage erforderlich sein.
Darüber hinaus wird der Sozialversicherungsausweis benötigt, wenn Sie Leistungen der Sozialversicherung beantragen oder Auskünfte einholen möchten, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung. Er stellt sicher, dass Ihre Beschäftigungszeiten und Beitragszahlungen korrekt erfasst und Ihnen eindeutig zugeordnet werden.
Wo ist der Sozialversicherungsausweis noch Pflicht?
In manchen Branchen galt bis 2009 eine Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis. Hintergrund ist das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Sollte es zu einer Zollkontrolle kommen, mussten Arbeitnehmer das Dokument vorzeigen. Die Pflicht bestand z.B. in diesen Branchen:
- Baugewerbe
- Fleischwirtschaft
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Messebau und Ausstellungen
Im Alltag besteht jedoch keine allgemeine Pflicht, den Versicherungsnummernachweis ständig bei sich zu tragen.
Muster eines Versicherungsnummernachweises
Was gilt für ausländische Arbeitnehmer?
Für ausländische Arbeitnehmer gelten in Deutschland grundsätzlich dieselben Regeln wie für deutsche Arbeitnehmer, sofern sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Arbeitnehmer aus EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz bleiben i.d.R. im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes versichert und weisen dies durch eine A1-Bescheinigung nach. Arbeitnehmer aus Drittstaaten benötigen hingegen vor Arbeitsbeginn eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Üben sie eine reguläre Beschäftigung in Deutschland aus, werden sie wie deutsche Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig angemeldet und erhalten ebenfalls eine deutsche Sozialversicherungsnummer.
Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?
Der Aufbau der Sozialversicherungsnummer (Synonym: Rentenversicherungsnummer) ist immer gleich. Hinter den einzelnen Stellen der Versicherungsnummer verbergen sich wichtige Informationen zum Rentenversicherungsträger, wie z.B. das Geburtsdatum, Geburtsnamen, Geschlecht oder eine interne Prüfziffer. Einfach erklärt: Das sagen die Zahlen und Buchstaben aus:
Stelle |
Bedeutung |
Bsp. |
| 1-2 | Versicherungsträger | 12 |
| 3-4 | Geburtstag | 19 |
| 5-6 | Geburtsmonat | 03 |
| 7-8 | Geburtsjahr | 1999 |
| 9 | Geburtsname (erster Buchstabe) | M |
| 10-11 | Geschlecht (0-45 ♂, 46-99 ♀) | 13 |
| 12 | Prüfziffer der Behörde | 1 |
Das Beispiel „12 190399 M 131“ sagt somit, dass etwa ein Herr „Müller“ am 19. März 1999 in Hessen geboren wurde.
Aus Ihrer Rentenversicherungsnummer können Sie ablesen, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Entscheidend hierfür sind die ersten beiden Ziffern. Diese Träger stehen dahinter:
| Stelle | Bedeutung |
| 02 | Mecklenburg-Vorpommern |
| 03 | Thüringen |
| 04 | Brandenburg |
| 08 | Sachsen-Anhalt |
| 09 | Sachsen |
| 10 | Hannover |
| 11 | Westfalen |
| 12 | Hessen |
| 13 | Rheinprovinz |
| 14 | Oberbayern |
| 15 | Niederbayern-Oberpfalz |
| 16 | Rheinland-Pfalz |
| 17 | Saarland |
| 18 | Ober- und Mittelfranken |
| 19 | Hamburg |
| 20 | Unterfranken |
| 21 | Schwaben |
| 23 | Württemberg |
| 24 | Baden |
| 25 | Berlin |
| 26 | Schleswig-Holstein |
| 28 | Oldenburg-Bremen |
| 29 | Braunschweig |
| 38 | Knappschaft Bahn-See (Bereich Bahn) |
| 39 | Knappschaft Bahn See (Bereich See) |
| 42-79 | Rentenversicherung Bund |
| 80 | Knappschaft Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen, Schleswig-Holstein) |
| 81 | Knappschaft Bahn-See (Hessen, Rheinprovinz) |
| 82 | Knappschaft Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland) |
| 89 | Knappschaft Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen) |
Was passiert bei einer Namensänderung?
Im Falle einer Hochzeit wird die Namensänderung automatisch vom Einwohnermeldeamt weitergeleitet. In dem Fall bekommen Sie – ohne einen Antrag zu stellen – einen neuen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung, der den neuen Namen enthält. Die Sozialversicherungsnummer ändert sich dadurch nicht. Der Buchstabe, der für Ihren Nachnamen steht, bezieht sich auf den Geburtsnamen. Sollte der automatische Weg nicht funktionieren, können Sie sich selbst an die Rentenversicherung wenden, um Ihren Namen zu ändern. Dazu müssen Sie eine Kopie des Dokuments beilegen, das Ihren neuen Namen bescheinigt – also z.B. die Heiratsurkunde. Nennen Sie dazu Ihre bisherige SV-Nummer.
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