Fahrtkostenpauschale: Höhe, Beispiele, Berechnung

Die Fahrtkostenpauschale soll Arbeitnehmer finanziell entlasten. Die Fahrt mit dem Auto oder der Bahn zur Arbeit ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für Pendler. In der Steuererklärung können Sie die Pauschale für den Arbeitsweg geltend machen. Wir erklären die aktuelle Höhe der Fahrtkostenpauschale, wie Sie diese berechnen und von der Steuer absetzen…

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Fahrtkostenpauschale: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Die Fahrtkostenpauschale ist eine Steuererleichterung für Arbeitnehmer.
  • Höhe: 0,38 € pro Kilometer (Stand: 2026)
  • Maßgeblich sind die Kilometer von Ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz.
  • Sie setzen die Kosten für Ihren Arbeitsweg von der Steuer ab.
  • Die Fahrtkostenpauschale gilt für Auto, Bus, Zug, zu Fuß und andere Verkehrsmittel.

Die Fahrtkostenpauschale mindert Ihre Steuerlast. Sie ist ein Ausgleich für die Kosten, die Ihnen durch den regelmäßigen Arbeitsweg entstehen. So werden Arbeitnehmer bei der Steuer besser gestellt.

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Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Die Fahrtkostenpauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Offiziell wird von Entfernungspauschale gesprochen, umgangssprachlich ist es die Pendlerpauschale. Sie wird in der Steuererklärung unter der Rubrik „Werbungskosten“ gelistet.

Mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit kommen, spielt dabei keine Rolle. Der Anspruch auf Fahrtkostenpauschale besteht für Berufspendler mit dem Auto, ebenso wie mit der Bahn, dem Bus, dem Fahrrad oder selbst, wenn Sie eine größere Strecke zu Fuß gehen. Nur für Reisen mit dem Flugzeug können Sie die Pauschale nicht beim Finanzamt geltend machen.

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Höhe der Fahrtkostenpauschale

Aktuell beträgt die Fahrtkostenpauschale 38 Cent für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz (Stand: 2026). Seit einer gesetzlichen Anpassung zum 1. Januar gilt damit der höhere Pauschalbetrag bereits ab dem ersten Kilometer. Zuvor gab es eine Staffelung – für kürzere Strecken galt ein niedrigerer Betrag, ab dem 21. Kilometer wurde eine höhere Pauschale gewährt.

Zusätzlicher Vorteil für Arbeitnehmer: Für die Fahrtkostenpauschale brauchen Sie keinerlei Nachweise für das Finanzamt. Sie müssen keine Belege oder Rechnungen für Ihre Kosten einreichen, die durch den Arbeitsweg entstehen..

Beispiel: Fahrtkostenpauschale berechnen

Sie wohnen 20 Kilometer von Ihrer Arbeitsstätte entfernt und pendeln täglich mit dem Auto. Die für Sie geltende Pauschale berechnen Sie mit folgender Formel:

  • Tägliche Fahrtkostenpauschale: 0,38 Euro x 20 Kilometer = 7,60 Euro
  • Jährliche Fahrtkostenpauschale: 7,60 EUro x 220 Tage = 1.672 Euro

Das Finanzamt geht bei einer 5-Tage-Woche im Normalfall von 220 Arbeitstagen im Jahr aus, die Sie ansetzen dürfen. Abweichungen gibt es, wenn Sie teilweise im Homeoffice arbeiten. Entscheidend für die Höhe Ihrer Fahrtkostenpauschale somit die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit fahren und die zurückgelegte Strecke.

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Fahrtkostenpauschale absetzen: 4 Grundsätze

Wollen Sie die Fahrtkostenpauschale richtig und in korrekter Höhe absetzen, müssen Sie vier Grundsätze beachten:

1. Einfache Strecke

Als Grundlage für die Fahrtkostenpauschale gilt die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Der Rückweg wird nicht berücksichtigt – auch nicht, wenn Sie mehrmals an einem Tag hin- und herfahren. Zudem setzt das Finanzamt die kürzeste Strecke an. Fahren Sie einen unnötigen Umweg, der deutlich länger ist, hat das keine Auswirkungen auf die Pauschale.

2. Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist die erste Tätigkeitsstelle, an der Sie dauerhaft beschäftigt und der Sie zugeordnet sind. Bei den klassischen Bürojobs ist es das Büro im Firmengebäude. Für Piloten zählen die betrieblichen Gebäude am Flughafen als erste Tätigkeitsstelle. Bei Streifenpolizisten gilt die Dienststelle als erster Arbeitsort.

3. Arbeitstage

Sie dürfen die Fahrtkostenpauschale nur für Tage nutzen, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Als Richtwerte gelten bei einer 5-Tage-Woche 220 Arbeitstage. Für eine 6-Tage-Woche sind es bis 280 Arbeitstage. Verbringen Sie einige Tage im Homeoffice, müssen Sie diese entsprechend von der Gesamtzahl abziehen.

Besonderheiten im Homeoffice

Zwar können Sie für die Zeit im Homeoffice keine Fahrtkostenpauschale ansetzen. Sie können dafür jedoch die Homeoffice-Pauschale nutzen (siehe: Homeoffice absetzen). Pro Tag im Homeoffice ist ein Werbungskostenabzug von 6 Euro möglich. Das Maximum liegt bei 210 Tagen im Jahr und einem Betrag von 1.260 Euro, den Sie als Belastung bei der Steuer angeben können.

4. Höchstbetrag

Es gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr für die Pauschale. Von diesem gibt es allerdings Ausnahmen: Nutzen Sie als Berufspendler ein eigenes Auto oder einen Dienstwagen vom Arbeitgeber, gilt der Höchstbetrag nicht. Auch wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und diese das Maximum der Pauschale überschreiten, kann es eine Ausnahme geben.

Aber: In diesen Fällen benötigen Sie für höhere Kosten den Nachweis, um diese bei der Steuer geltend zu machen. Pendeln Sie mit der Bahn, müssen Sie dann Ihre Fahrscheine vorlegen.

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Fahrtkostenpauschale Anspruch: Wer bekommt die Erstattung?

Einen Anspruch auf Fahrtkostenpauschale haben in Deutschland grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die zur Arbeit pendeln. Das gilt für Angestellte in Vollzeit, Teilzeit und auch Auszubildende. Unerheblich ist auch die Strecke zwischen Wohnung und Job. Ob Sie 3 oder 45 Kilometer pendeln – es steht Ihnen eine steuerliche Entlastung in entsprechender Höhe zu. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie Sie die Distanz zurücklegen.

Die Fahrtkostenpauschale wird gewährt bei: Auto, Fahrrad, Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Bus und zu Fuß. Nicht gewährt wird sie, wenn Sie mit dem Taxi oder dem Flugzeug anreisen. Sind Sie in einer Fahrgemeinschaft, so kann jeder mitfahrende Arbeitskollege die ihn betreffende Entfernungsstrecke als Fahrtkostenpauschale absetzen. Für den Fahrer gilt, dass etwaige Umwege, um die Kollegen abzuholen, nicht mitgerechnet werden dürfen.

Fahrtkostenpauschale bei Jobticket vom Arbeitgeber

Die Pendlerpauschale können Arbeitnehmer selbst dann nutzen, wenn sie vom Arbeitgeber ein Jobticket finanziert bekommen. Solche Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichem Nahverkehr sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, sofern sie über die Lohnabrechnung bereits versteuert wurden. In dem Fall ist das Jobticket in der Steuererklärung ebenfalls anzugeben und auf die Pauschale anzurechnen.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Haben Sie mehrere Wohnungen, ist für die Berechnung der Fahrtkostenpauschale zunächst der Wohnort relevant, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt. Eine weiter entfernt liegende Wohnung lässt sich nur dann für die Fahrtkostenpauschale nutzen, wenn diese Ihren Lebensmittelpunkt bildet.

Beispiel: Sie arbeiten unter der Woche in Hannover, aber Ihr Lebensmittelpunkt liegt in Hamburg, weil dort auch die Familie in der Wohnung wohnt. Darüber hinaus können Sie auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen – über die Höchstgrenze von 4.500 Euro hinaus.

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Fahrtkostenpauschale für Selbstständige

Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte oder außerhalb seiner Wohnung tätig ist. Auch für Selbstständige fallen solche Fahrten häufiger an – sei es zu Messen oder Kundenterminen. Meist lässt sich im Zuge einer Dienstreise eine Reisekostenabrechnung erstellen. Durch diese können Sie Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung erstattet bekommen.

Kilometerpauschale bei Auswärtstätigkeiten

Die Kilometerpauschale unterscheidet sich dabei von der Fahrtkostenpauschale zum normalen Arbeitsplatz. Bei Fahrten mit eigenem Pkw oder Dienstwagen können 0,30 Euro pro Kilometer erstattet werden – hier gelten Hin- und Rückwege. Andere motorbetriebene Fahrzeuge (z.B. Motorrad) werden mit 0,20 Euro pro Kilometer berücksichtigt. Entscheiden Sie sich gegen die Pauschale, können Sie die tatsächlichen Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Tatsächliche Kosten bei Dienstreisen angeben

Wollen Sie die tatsächlichen Kosten angeben, müssen Sie diese korrekt berechnen und entsprechend nachweisen. Sinnvoll ist das, wenn die tatsächlichen Ausgaben höher als die Fahrtkostenpauschale sind. Sie können die Kosten auch über den individuellen Kilometersatz angeben. Alle Kosten, die mit Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs zusammenhängen, werden dabei berücksichtigt: Abschreibungen, Benzin, Versicherungen, Miete für die Garage… Das ist aber sehr aufwendig, weshalb in den meisten Fällen der Pauschalbetrag zu empfehlen ist.

Fahrtkostenpauschale Behinderung: Tatsächliche Kilometerzahl

Für Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder GdB 50 und dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis gilt: Sie können für die Fahrtkostenpauschale die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnen – wenn ein eigener Pkw oder ein Firmenwagen genutzt wird. Das verdoppelt den Pauschbetrag, da Hin- und Rückfahrt berücksichtigt werden.

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Angabe der Fahrtkostenpauschale

Um die Ausgaben für die Fahrten zur Arbeit geltend machen zu können, stellt Ihnen das Finanzamt Formulare zur Steuererklärung zur Verfügung. Üblicherweise werden diese elektronisch verschickt. Als Arbeitnehmer machen Sie Ihre Angaben in der Anlage N, Zeile 31, Seite 3. Dort fügen Sie als erste Tätigkeitsstätte die Anschrift Ihres Arbeitgebers ein und nennen den konkreten Zeitraum der Tätigkeit. Sofern Sie Ihren Arbeitgeber nicht gewechselt haben, ist es das Kalenderjahr. Tragen Sie ebenfalls die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage ein. In Zeile 35 müssen Sie die Entfernung zur Arbeitsstätte angeben, in Zeile 39 etwaige Erstattungen durch den Arbeitgeber.

Übrigens können Sie beim Finanzamt beantragen, dass die Entfernungskilometer auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt werden. So vermeiden Sie, dass Sie monatlich mehr Steuern im Voraus zahlen als notwendig.

Lohnt sich die Fahrtkostenpauschale?

Als Werbungskosten können Sie ohnehin jedes Jahr einen Pauschalbetrag von 1.230 Euro absetzen. Heißt: Die Fahrtkostenpauschale lohnt sich, sobald Sie diesen Betrag überschreiten, weil Sie dann mehr geltend machen können. Das gilt ab einer Strecke von 15 Kilometern, die Sie jeden Tag pendeln.

Die Rechnung: 0,38 Euro x 15 Kilometer = 5,70 Euro. Bei 220 Arbeitstagen liegt die Pauschale bei 1.254 Euro. Haben Sie andere Werbungskosten, durch die Sie die Pauschale überschreiten, lohnt sich die Fahrtkostenpauschale bereits bei geringeren Kilometern und Beträgen.

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FAQ: Häufige Fragen zur Fahrtkostenpauschale

In unserem FAQ beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Fahrtkostenpauschale:

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Die Fahrtkostenpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, mit der Arbeitnehmer ihre Kosten für den Arbeitsweg von der Steuer absetzen können. Sie wird auch als Entfernungspauschale bezeichnet und gilt für den einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die Pauschale wird die finanzielle Belastung durch tägliche Pendelfahrten reduziert.

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale pro Kilometer?

Die Fahrtkostenpauschale beträgt aktuell 0,38 Euro pro Kilometer. Seit dem 1. Januar gilt diese Summe schon ab dem 1. Kilometer. Die vorherige Regelung, nach der es ab dem 21. Kilometer eine erhöhte Pauschale gab, wurde abgeschafft.

Wer kann die Fahrtkostenpauschale geltend machen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer die Fahrtkostenpauschale in ihrer Steuererklärung ansetzen. Auch Auszubildende, Praktikanten und Beamte sind dazu berechtigt. Selbstständige nutzen stattdessen in der Regel Betriebsausgaben oder Reisekostenregelungen. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Arbeitsweg zu einer ersten Tätigkeitsstätte.

Welche Verkehrsmittel sind bei der Fahrtkostenpauschale erlaubt?

Die Fahrtkostenpauschale gilt unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Sie kann also für Fahrten mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß genutzt werden. Auch Fahrgemeinschaften sind abgedeckt. Entscheidend ist allein die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Gibt es eine Höchstgrenze für die Fahrtkostenpauschale?

Ja, grundsätzlich ist die Fahrtkostenpauschale auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nicht, wenn ein eigener oder zur Nutzung überlassener Pkw verwendet wird. In diesem Fall können auch höhere Beträge angesetzt werden. Dazu brauchen Sie aber die passenden Nachweise.

Wie wird die Fahrtkostenpauschale in der Steuererklärung angegeben?

Die Fahrtkostenpauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort geben Sie die einfache Entfernung, die Anzahl der Arbeitstage und das genutzte Verkehrsmittel an. Das Finanzamt berechnet daraus automatisch den absetzbaren Betrag. Belege müssen meist nicht eingereicht, sollten aber zur Sicherheit aufbewahrt werden.

Kann ich die Fahrtkostenpauschale auch im Homeoffice nutzen?

Für Tage im Homeoffice kann die Fahrtkostenpauschale nicht geltend gemacht werden. Stattdessen greift die Homeoffice-Pauschale, die pro Tag angesetzt werden kann. An Tagen, an denen sowohl im Büro als auch zu Hause gearbeitet wird, zählt nur eine Variante. Eine doppelte Absetzung ist nicht möglich.


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