Grundsicherung: Höhe + Wie berechnen & beantragen?

Können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung durch den Staat. Wir erklären, was die Grundsicherung ist, wann Sie die Leistung bekommen und wie Sie einen Antrag stellen…

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Was ist Grundsicherung?

Grundsicherung ist eine Sozialleistung, um das finanzielle Existenzminimum von Bedürftigen zu sichern. Reichen Einkommen oder Rente nicht für den Lebensunterhalt aus, werden durch die Leistung die wichtigsten Kosten gedeckt.

Was wird von der Grundsicherung übernommen?

Ziel ist die Abdeckung des Existenzminimums. Aber was zählt dazu? Laut Deutscher Rentenversicherung deckt die Leistung folgende Punkte ab:

  • Notwendiger Lebensunterhalt
  • Heiz- und Wohnungskosten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf bestimmter Personen
  • Hilfe in Sonderfällen
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Wer bekommt Grundsicherung?

Grundsicherung richtet sich als Leistung an zwei Gruppen: Menschen, die im Alter nicht genug Geld haben und Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.

  1. Grundsicherung im Alter

    Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und können Altersrente beziehen. Diese reicht jedoch nicht aus, um Sie finanziell abzusichern. Das Alter für den Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahrgang.

  2. Grundsicherung bei Erwerbsminderung

    Sie sind aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt. Die Prüfung erfolgt durch den Sozialhilfeträger. Beziehen Sie aus diesem Grund bereits eine Rente, haben Sie nur bei einer dauerhaft vollen Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Grundsicherung.

Zusätzlich müssen Sie in Deutschland wohnen. Berechtigt sind auch Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, die keine Leistungen nach dem Asylgesetz beziehen.

Mit welchen Einkommen bekomme ich die Leistung?

Ob Sie die Leistung bekommen, wird im Einzelfall entschieden. Als Richtwert gilt laut Rentenversicherung: Mit einem Einkommen von weniger als 1.062 Euro im Monat sollten Sie Ihren Anspruch prüfen.

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Höhe der Grundsicherung

Die Höhe der Grundsicherung wird individuell nach Bedarf berechnet und festgelegt. Dabei werden verschiedene Bestandteile berücksichtigt, die zur Gesamtsumme führen:

  • Regelsatz gemäß der jeweiligen Regelbedarfsstufe
  • Aufwendungen für Miete
  • Heizkosten
  • Mehrbedarfe (etwa bei Gehbehinderung oder für besondere Ernährung)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Aktuelle Regelbedarfsstufen

Regelbedarfsstufe Euro/Monat
1 (Alleinstehende) 563 Euro
2 (Paare je Partner) 506 Euro
3 (In stationärer Einrichtung) 451 Euro
4 (Jugendliche 14-17 Jahre) 471 Euro
5 (Kinder 6-13 Jahren) 390 Euro

Beginn und Dauer der Leistung

Die Auszahlung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie wird für ein Jahr bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag notwendig.

Es wird überprüft, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind oder sich Ihre wirtschaftliche Situation geändert hat. Ist das nicht der Fall, wird die Leistung erneut bewilligt.

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Grundsicherung berechnen

Für die Berechnung wird der ermittelte Regelbedarf (Summe der obigen Bestandteile) mit den vorhandenen Einkünften gegenrechnet. Das zeigt, ob Antragssteller ihren Bedarf decken können – sonst wird die Differenz als Leistung ausgezahlt.

Angerechnet werden Einkünfte und Vermögen. Dazu zählen:

  • Erwerbseinkommen
  • Rente, Betriebsrente und Pensionen
  • Privatvorsorge
  • Kindergeld
  • Elterngeld (über 300 Euro)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Krankengeld
  • Unterhaltsleistungen
  • Zinsen

Grundsicherung berechnen: Beispiel

Sie haben einen ermittelten Regelbedarf von 1.020 Euro. Enthalten sind die Regelbedarfsstufe von 563 Euro, Mietkosten von 400 Euro und Heizkosten von 57 Euro. Ihre Einkünfte aus der Rente sind 650 Euro, aus Ihrer Privatvorsorge erhalten Sie zusätzlich 150 Euro monatlich – das regelmäßige Einkommen beträgt 800 Euro.

Die Differenz von monatlich 220 Euro wird als Grundsicherung gezahlt.

Schonvermögen wird nicht berücksichtigt

Vorhandenes Vermögen wird berücksichtigt, doch Geldbeträge bis zu 10.000 Euro zählen nicht dazu (20.000 Euro bei Verheirateten). Diese Summe ist das sogenannte Schonvermögen. Auch ein (angemessenes) Grundstück oder eine Eigentumswohnung, die Sie selbst nutzen, werden nicht berücksichtigt.

Kein Unterhaltsrückgriff

Bei der Grundsicherung gibt es zunächst keinen Unterhaltsrückgriff. Heißt: Einkommen und Vermögen von Eltern oder Kindern muss nicht für die Versorgung des Anspruchsberechtigten genutzt werden. Es gibt aber eine Ausnahme: Liegt das Einkommen der Eltern oder Kinder bei mindestens 100.000 Euro im Jahr, wird keine Grundsicherung gezahlt.

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Antrag auf Grundsicherung

Für die Leistung müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt (Bereich Grundsicherung) stellen. Alternativ ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Anschließend wird geprüft, ob Sie einen Anspruch haben und die Zahlung bewilligt wird.

Wichtig sind bei Antragsstellung folgende Unterlagen:

  • Nachweise über Einkünfte und Vermögen
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Nachweise über laufende Ausgaben (Kontoauszüge, Kopien von Versicherungsverträgen)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Nachweise der Erwerbsminderung (Rentenbescheid, Gutachten der Deutschen Rentenversicherung)

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