Telefonische Krankschreibung: Wie lange & wann möglich?

Die telefonische Krankschreibung ist in Deutschland seit 2023 dauerhaft möglich. Dadurch müssen Patienten im Krankheitsfall nicht mehr zwingend zum Arzt in die Praxis kommen, um sich krankschreiben zu lassen. Wir erklären, wie die telefonische Krankschreibung funktioniert und wie lange Sie damit krankgeschrieben werden können…

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Telefonische Krankschreibung – Key Facts

Die telefonische Krankschreibung ist nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit 2023 in Deutschland dauerhaft möglich:

  • Voraussetzung: Eine telefonische Krankschreibung ist bei leichten Erkrankungen (z.B. Atemwegs- oder Magen-Darm-Infekten) erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Patient in der Praxis bekannt ist.
  • Dauer: Die Erstbescheinigung gilt für maximal 5 Kalendertage – inkl. Wochenende und Feiertage.
  • Verlängerung: Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Ist eine Folgebescheinigung nötig, muss die Praxis persönlich besucht werden.
  • Anspruch: Einen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung gibt es nicht, die Entscheidung liegt allein beim Arzt.
  • Übermittlung: Die elektronische Krankschreibung (eAU) wird von der Praxis direkt an die Krankenkasse übermittelt, die sie an den Arbeitgeber weiterleitet.
  • Kind krank: Auch Kinder kann der Arzt telefonisch krankschreiben. Auch hierbei müssen Patientin oder Patient in der Praxis bekannt sein.

Die telefonische Krankschreibung soll vor allem Arztpraxen entlasten und andere Patienten im Wartezimmer vor Infekten schützen. Wegen einer latenten Missbrauchsgefahr wird jedoch immer wieder politisch eine Rückkehr zur persönlichen Vorstellung für Krankschreibungen diskutiert.

Krankmeldung oder Krankschreibung – Was ist der Unterschied?

  • Krankmeldung: Mit der Krankmeldung teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie krank und arbeitsunfähig sind. Sie erfolgt meist telefonisch oder per E-Mail.
  • Krankschreibung: Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Sie ist spätestens nach 3 Krankheitstagen Pflicht.

Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist unter Voraussetzungen möglich.

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Wobei ist eine telefonische Krankschreibung möglich?

Wer nur leicht krank ist und nicht zum Arzt gehen möchte, kann sich beim Hausarzt telefonisch krankmelden und eine telefonische Krankschreibung (synonym: Telefonische AU) bekommen. Dies ist in Deutschland vor allem bei leichten Erkrankungen möglich – zum Beispiel:

  • Erkältungen
  • Grippalen Infekten
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Kopfschmerzen
  • Regelschmerzen

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Wie läuft die Krankschreibung per Telefon ab?

Der Ablauf einer telefonischen Krankschreibung ist einfach:

  1. Anruf

    Sie rufen als Patient in der Arztpraxis an und erklären, dass Sie sich krank schreiben lassen möchten.

  2. Ferndiagnose

    Der Arzt stellt Fragen zu Beschwerden und Symptomen und entscheidet, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist.

  3. Krankschreibung

    Ist sie möglich, sendet die Arztpraxis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese bei der Krankenkasse abrufen.

Achtung: Arbeitgeber sofort informieren!

Bei jeder Krankschreibung – auch bei der telefonischen – sind Arbeitnehmer § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich von der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das geht ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.

Was sind Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung?

Damit eine Krankschreibung per Telefon möglich ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Die telefonische Krankschreibung mit eAU ist nur für Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Privat Versicherte können sich zwar auch telefonisch krankmelden, bekommen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aber weiterhin in Papierform und müssen diese an den Arbeitgeber weiterleiten.

  • Persönliche Bekanntheit

    Der Patient muss in der Arztpraxis persönlich bekannt sein und muss zumindest einmal in den vergangenen 2 Jahren für einen Arztbesuch in der Praxis gewesen sein.

  • Vorrang Videosprechstunde

    Eine telefonische Krankschreibung kommt nur infrage, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Der Arzt muss die Beschwerden am Telefon ausreichend beurteilen können.

  • Leichte Erkrankung

    Es muss nach Diagnose und Einschätzung des Arztes eine leichte Erkrankung des Patienten vorliegen. Bei einem schweren Verlauf ist die Telefonische AU ausgeschlossen.

  • Ärztliche Entscheidung

    Es gibt kein Recht auf eine telefonische Krankschreibung! Der Arzt darf jederzeit entscheiden, dass ein Besuch in der Praxis notwendig ist, um weitere Untersuchungen durchzuführen.

  • Krankenversicherungskarte

    Die Arztpraxis benötigt einmal pro Quartal die Krankenversicherungskarte des Patienten. Wurde diese im Quartal der telefonischen Krankschreibung noch nicht vorgelegt, muss das nachgeholt werden.

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Wie lange kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?

Eine Krankschreibung per Telefon ist bei leichter Erkrankung bis zu 5 Kalendertage möglich. Eine telefonische Verlängerung ist nicht erlaubt. Für die sogenannte Folgebescheinigung muss der Patient wieder in die Arztpraxis kommen. Wer jedoch im Krankheitsfall für die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt war, darf diese dann telefonisch verlängern lassen.

Krankschreiben per Videosprechstunde

Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist ebenfalls möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Beschwerden ohne persönliche Untersuchung abklären lassen. Patienten, die in der Praxis bekannt sind, dürfen so für höchstens 7 Tage krankgeschrieben werden. Bei unbekannten Patienten sind es maximal 3 Tage.

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Telefonische Krankschreibung bei Kindern

Auch Eltern können ihre Kinder telefonisch krankschreiben lassen. Das geht allerdings nur, wenn der behandelnde Arzt das Kind persönlich kennt. Die Krankenbescheinigung für ein Kind ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Anspruch auf Krankengeld für berufstätige Eltern besteht, solange sie ihr krankes Kind betreuen. Betreuen Sie Ihr erkranktes Kind, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts. Auch die telefonische Krankschreibung für Kinder ist nur für maximal 5 Tage zulässig.


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