Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?
Wer nur leicht krank ist und nicht zum Arzt gehen möchte, kann sich bei seinem Hausarzt telefonisch krankmelden und eine telefonische Krankschreibung (auch: Telefonische AU) bekommen.
Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und gilt inzwischen dauerhaft – vor allem bei leichten Erkrankungen, wie einer Erkältung, leichten grippalen Infekten, Magen-Darm-Erkrankungen oder Kopfschmerzen.
Lesetipp: Krank ins Büro? Bloß nicht!
Ablauf der Krankschreibung per Telefon
Der Ablauf einer telefonischen Krankschreibung ist denkbar einfach. So geht’s:
- Anruf
Sie rufen als Patient in der Arztpraxis an und erklären, dass Sie sich krank schreiben lassen möchten. - Ferndiagnose
Der Arzt stellt Fragen zu Beschwerden und Symptomen und entscheidet, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist. - Krankschreibung
Ist sie möglich, sendet die Arztpraxis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese bei der Krankenkasse abrufen.
Achtung: Arbeitgeber informieren!
Bei jeder Krankschreibung – auch der telefonischen – ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich von der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das geht ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.
Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung
Damit eine Krankschreibung per Telefon möglich ist, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein:
-
Gesetzliche Krankenversicherung
Die telefonische Krankschreibung mit elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur für Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Privat Versicherte können sich zwar auch telefonisch krankmelden, bekommen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber in Papierform und müssen diese an den Arbeitgeber weiterleiten.
-
Persönliche Bekanntheit
Der Patient muss in der Arztpraxis persönlich bekannt sein und muss zumindest einmal in den vergangenen 2 Jahren für einen Arztbesuch in der Praxis gewesen sein.
-
Vorrang Videosprechstunde
Eine telefonische Krankschreibung kommt nur infrage, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Der Arzt muss die Beschwerden am Telefon ausreichend beurteilen können.
-
Leichte Erkrankung
Es muss nach Diagnose und Einschätzung des Arztes eine leichte Erkrankung des Patienten vorliegen, bei der ein schwerer Verlauf ausgeschlossen ist.
-
Ärztliche Entscheidung
Es gibt kein Recht auf eine telefonische Krankschreibung. Der Arzt darf jederzeit entscheiden, dass ein Besuch in der Praxis notwendig ist, um Untersuchungen durchzuführen.
-
Krankenversicherungskarte
Die Arztpraxis benötigt einmal pro Quartal die Krankenversicherungskarte des Patienten. Wurde diese im Quartal der telefonischen Krankschreibung noch nicht vorgelegt, muss das nachgeholt werden.
Wie lange kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?
Eine Krankschreibung per Telefon ist bei leichter Erkrankung bis zu 5 Kalendertage möglich. Eine telefonische Verlängerung ist nicht erlaubt. Für die sogenannte Folgebescheinigung muss der Patient wieder in die Arztpraxis kommen. Wer jedoch im Krankheitsfall für die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt war, darf diese dann telefonisch verlängern lassen.
Krankschreiben per Videosprechstunde
Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist ebenfalls möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Beschwerden ohne persönliche Untersuchung abklären lassen. Patienten, die in der Praxis bekannt sind, dürfen so für höchstens 7 Tage krankgeschrieben werden. Bei unbekannten Patienten sind es maximal 3 Tage.
Telefonische Krankschreibung bei Kindern
Eltern können ihre Kinder telefonisch krankschreiben lassen. Das geht allerdings nur, wenn der behandelnde Arzt das Kind persönlich kennt. Die Krankenbescheinigung für ein Kind ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Anspruch auf Krankengeld für berufstätige Eltern besteht, solange sie ihr krankes Kind betreuen. Die Telefonische Krankschreibung bei Kindern ist nur für maximal 5 Tage zulässig.
Was andere dazu gelesen haben