Brief richtig beschriften – einfach erklärt
Adressen auf Briefen werden heute maschinell gelesen. Deshalb müssen Sie Ihren Brief unbedingt richtig beschriften. Die Regeln:
Angaben |
Ort |
| Absender | oben links auf der Umschlag-Vorderseite. Als Überschrift können Sie klein „Absender:“ oder die Abkürzung „Abs.:“ darüber schreiben. |
| Empfänger | unten rechts auf den Briefumschlag – mit Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Stadt. Bei Briefen ins Ausland kommt das Zielland (in Großbuchstaben) hinzu – in Englisch oder der jeweiligen Landessprache. |
| Briefmarke | immer oben rechts auf dem Brief. Alternativ ist eine digitale Frankierung mit „Porto-Code“ möglich. Den Code gibt es bei der Post. Er wird ebenfalls oben rechts auf den Briefumschlag geschrieben. |
| Rückseite | wird nie beschriftet und von der Post ignoriert. |
Nutzen Sie zum Beschriften einen dunklen Kugelschreiber, ideal: Schwarz oder Blau. Die Ausrichtung der Adresse sollte parallel zur langen Seite des Umschlags erfolgen. Nach unten und rechts außen lassen Sie 2 cm Platz am Rand.
So geht es richtig:
Absender |
Empfänger (Ausland) |
| Absender: Bea Beispiel Musterstr. 1 12345 Musterstadt |
To: John Smith Mainstreet 12b EC1A 1AA London ENGLAND / UK |
Sonderfall Postfach
Bei Postfachadressen lassen Sie Straße und Hausnummer weg. Zum Empfängernamen werden nur „Postfach“ und die Postfachnummer angegeben, Beispiel: „Muster GmbH, Postfach 123456“.
Briefmarken & Porto
Für einen klassischen Brief beträgt das Porto bei der Deutschen Post zwischen 95 Cent und 2,90 Euro (Stand: 2026). Großbriefe im C4-Umschlag beginnen bei 1,80 Euro; wiegen sie mehr als 500 Gramm, kosten sie 2,90 Euro Porto.
Wie Brief an Firmen beschriften?
Verschicken Sie Ihren Brief an eine Firma (z.B. bei Geschäftsbriefen oder Bewerbung), wird beim Empfänger zuerst das Unternehmen genannt. Kennen Sie bei dem Schreiben an eine Behörde oder bei der Bewerbung den Empfänger mit Namen, wird dieser unter dem Firmennamen ergänzt – mit der Formel „z.Hd.“ (= zu Händen). Diese kann aber auch weggelassen werden.
So geht es richtig:
Firmenbrief |
Name bekannt |
| Muster GmbH Hafenstraße 1 12345 Musterstadt |
Muster GmbH z.Hd. Peter Personaler Hafenstraße 1 12345 Musterstadt |
Anschrift mit Ortsteil oder an Packstation
Bei einem Brief an einen speziellen Ortsteil wird dieser bei der Anschrift oberhalb der Straße angegeben. Laut DIN 5008 ist die Abkürzung hierfür „OT“. Danach folgt die übliche Adresszeile. Groß- und Maxi-Briefe sowie Warensendungen können Sie wiederum an eine Packstation adressieren. Dazu wird der Briefumschlag oder die Verpackung so beschriftet:
Brief an Ortsteil |
An Packstation |
| Muster GmbH OT Beispielort Musterstr. 1 12345 Musterstadt |
Max Muster 12345678 Packstation 101 12345 Musterstadt |
Postkarte richtig beschriften
Eine herkömmliche Postkarte zu frankieren, kostet aktuell 95 Cent. Sie wird wie ein Brief beschriftet – mit dem Empfänger unten rechts. Falls Sie die Postkarte ins Ausland verschicken, kostet es mehr – und in die letzte Zeile gehört wieder das Zielland. Den Absender können Sie auf der Postkarte weglassen.
Wie Brief beschriften – A4, A5 und Hochformat?
Briefumschläge gibt es in zahlreichen Größen und Formaten. Die typischen Abmessungen entsprechen DIN A4, A5 oder A6 für Papier bzw. C4, C5 und C6 für Umschläge:
-
A4 = C6 Umschlag
Das deutsche Standardformat für einen DIN-A4-Brief ist der C6-Umschlag. Er entspricht der Größe einer Postkarte. Dafür wird das DIN-A4-Blatt bzw. A4-Brief zweimal – längs und quer – gefaltet. Der Brief hat dann das Format DIN A6. Der C6-Briefumschlag hat die Maße 114 × 162 Millimeter und wird nur auf der Vorderseite beschriftet.
-
A4 = DIN lang (ohne Fenster)
Die häufigste Briefform ist inzwischen das Format „DIN lang“. Der Briefumschlag hat das Format von 162 × 229 Millimetern (DIN C5/6). Einen DIN-A4-Brief müssen Sie hierfür in drei gleich große Teile falten. Die Umschläge gibt es mit und ohne Fenster.
-
Großbrief beschriften = Umschlag C4
Beim sogenannten C4-Umschlag (groß) muss der Brief bzw. das DIN-A4-Blatt nicht gefaltet werden. Der Briefumschlag hat die Maße 229 × 324 mm und ist meist braun. Das Kuvert gibt es mit und ohne Fenster sowie mit verstärktem Rücken aus Pappe. Der Briefumschlag wird oft für Urkunden, Bewerbungsschreiben oder andere wichtige Dokumente genutzt, die nicht gefaltet werden dürfen.
-
A5 = C5 Umschlag (Kompaktbrief)
Genau die Hälfte eines normalen DIN-A4-Blattes ergibt das Format DIN A5. Für diesen Briefumschlag müssen Sie das Blatt nur einmal waagerecht falten. Der Umschlag hat die Maße 148 × 210 mm und ist meistens braun. Es gibt ihn mit und ohne Fenster.
Wie Briefe mit Fenster richtig beschriften?
Briefumschläge mit Fenster gibt es in den Größen C4 und C6 – beide eignen sich für DIN-A4-Briefe. Bei einem Kuvert mit Fenster aus durchsichtiger Folie kommt die Beschriftung ebenfalls nur auf die Vorderseite. Der Absender wird hierbei jedoch einzeilig und klein über dem Empfänger im Fenster platziert. Die einzelnen Angaben trennen Sie durch ein Komma. Beispiel: „Abs.: Max Muster, Neustraße 1, 12345 Beispielstadt“. Die Empfängeradresse steht eine Zeile darunter – meist in Schriftgröße 11 pt. oder 12 pt. Die Beschriftung erfolgt wieder nach Standard – mit Name, Anschrift, PLZ und Ort jeweils in einer Zeile. Beispiel:
A4 Brief: Seitenränder & Zeilenabstände
Damit die Adresse genau in das Sichtfenster passt, orientieren sich die Briefumschläge an der DIN 5008 für Geschäftsbriefe. Bedeutet: Sie schreiben die Adressen von Absender und Empfänger an die exakte Stelle auf dem Briefpapier im Hochformat. Auf dem Umschlag stehen Sie dann später immer links im Sichtfenster.
Richtig Briefe beschriften – Übersicht
In der folgenden Tabelle finden Sie nochmal eine ausführliche Übersicht aller Briefformate und wie Sie die Briefumschläge richtig beschriften:
Briefumschlag Formate
Die Formate der wichtigsten Briefumschläge im Überblick:
- DIN A6
Postkartengröße: 16,2 × 11,4 cm - DIN A5
gefaltetes A4-Blatt: 21,0 × 29,7 cm - DIN lang
zweimal gefaltetes A4-Blatt: 11 × 22 cm - DIN A4
Standard-Blatt: 22,9 × 32,4 cm
Brief falsch beschriftet: Was nun?
Falls Sie einen Brief falsch beschriften und adressieren (z.B. Tippfehler, Zahlendreher), kommt die Post oft trotzdem noch beim Empfänger an. Die Post gleicht dazu Namen und Adressen am Zielort ab. Ist die Adresse des Empfängers komplett falsch, kann der Brief nicht zugestellt werden. In dem Fall schickt die Post den Brief an den Absender zurück.
Fehlt der Absender auf dem Brief (oder ist der Empfänger unbekannt verzogen), landet das Schreiben in der Briefermittlungszentrale in Marburg. Hier öffnen Mitarbeiter den Brief, um Empfänger oder Absender zu ermitteln. Wegen des Briefgeheimnisses gilt hier eine strenge Schweigepflicht über die Inhalte. Können Sender oder Empfänger nicht ermittelt werden, wird der Brief nach einem Jahr vernichtet.
Was andere dazu gelesen haben


