Zu Händen: Abkürzung z.Hd. + richtige Schreibweise

„Zu Händen“ wird mit „z.Hd.“ abgekürzt. Sie können auch „z.H.“ oder „z. Hdn.“ schreiben. Der Zusatz steht im Adressfeld vor dem Namen der Person, für die ein Brief bestimmt ist. Wir zeigen Ihnen die richtige Schreibweise, erklären „Herr oder Herrn“ und geben Beispiele für Brief, Bewerbung und E-Mail…

Zu Haenden Z Hd Briefe Anrede

Zu Händen Abkürzung: Wie schreibt man z.Hd. richtig?

Die gebräuchlichste Abkürzung für „zu Händen“ lautet „z.Hd.“. Sie kennzeichnet eine bestimmte Person als Empfänger eines Briefes innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde. Laut Duden sind drei Abkürzungen korrekt:

Abkürzung

Verwendung

z.Hd. Gebräuchliche und empfohlene Schreibweise
z.H. Ebenfalls korrekt, etwas kürzer
z.Hdn. Korrekt, heute jedoch seltener

Wir empfehlen die Schreibweise „z.Hd.“ ohne Leerzeichen zwischen beiden Bestandteilen und mit einem Punkt nach jeder Abkürzung. Das ist zulässig, spart Platz und bleibt dennoch übersichtlich. Im Geschäftsalltag begegnet Ihnen heute sowieso meist die Schreibweise „z.Hd.“ ohne Leerzeichen.

Beispiel: Zu Händen auf einem Brief

So schreiben Sie die Abkürzung in einer Geschäftsadresse:

Muster GmbH
z.Hd. Herrn Max Muster
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Die erste Zeile nennt das Unternehmen, die zweite den persönlichen Empfänger. Danach folgen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. So lässt sich der Brief innerhalb der Firma leichter zuordnen.

Wann ist „zu Händen“ sinnvoll?

Der Zusatz „zu Händen“ erleichtert die interne Postverteilung in Unternehmen und Behörden. Er bietet vor allem drei Vorteile:

Vorteil

Erklärung

Schnellere Weiterleitung Die Poststelle erkennt sofort, an wen sie den Brief weitergeben soll.
Weniger Missverständnisse Der persönliche Empfänger ist eindeutig benannt.
Gezielte Zustellung Der Brief erreicht leichter die zuständige Ansprechperson oder Abteilung.

Gerade bei großen Unternehmen und Behörden spart die eindeutige Adressierung Zeit und vermeidet unnötige Umwege.

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Wie schreibt man „zu Händen“ auf einen Brief?

Schreiben Sie „z.Hd.“ im Adressfeld vor den Namen des Ansprechpartners. Bei einer Firmenanschrift steht der Zusatz üblicherweise unter dem Unternehmensnamen und vor der Straße. Das gilt für die Anschrift auf dem Briefumschlag ebenso wie für den Briefkopf eines Geschäftsbriefes. Je nachdem, ob Sie an einen Herrn, eine Frau, eine Abteilung oder mehrere Personen schreiben, sieht die Adresse etwas anders aus.

Zu Händen Frau: Briefanschrift

Bei einer Frau bleibt die Anrede „Frau“ unverändert. Schreiben Sie den Vor- und Nachnamen möglichst vollständig aus:

Beispiel GmbH
z.Hd. Frau Bea Beispiel
Hauptstr. 1
12345 Musterstadt

Zu Händen Personalabteilung oder Behörde

Kennen Sie den zuständigen Mitarbeiter nicht, können Sie die Abteilung direkt adressieren. Noch besser ist es, den Namen des Ansprechpartners zu ergänzen:

Arbeitgeber GmbH
Personalabteilung
z.Hd. Frau Petra Personaler
Beispielstr. 1
54321 Beispielstadt

Ist kein Name bekannt, schreiben Sie einfach „Personalabteilung“ unter den Firmennamen. Den Zusatz „z.Hd.“ benötigen Sie dann nicht. Für Briefe an Behörden gilt dieselbe Empfehlung: Nennen Sie die zuständige Dienststelle und möglichst den konkreten Sachbearbeiter.

Zu Händen mehrerer Personen

Richten Sie einen Brief an zwei Personen, dürfen Sie beide namentlich aufführen. Bei größeren Empfängerkreisen ist die Bezeichnung einer Abteilung meist übersichtlicher.

Muster SE
z.Hd. Frau Bea Beispiel und Herrn Max Muster
Hauptstr. 99
54321 Beispielstadt

Zu Händen Herr oder Herrn: Was ist richtig?

In der Briefanschrift schreiben Sie „z.Hd. Herrn Max Muster“. Die Form „Herrn“ ist richtig, „Herr“ ist in dieser Anschrift falsch. Das gilt auch, wenn Sie den Zusatz „zu Händen“ weglassen:

  • Falsch: z.Hd. Herr Max Muster
  • Richtig: z.Hd. Herrn Max Muster
  • Ebenfalls richtig: Herrn Max Muster

Warum heißt es „Herrn“ und nicht „Herr“?

„Herr“ gehört zu den schwach gebeugten Substantiven. Außer im Nominativ Singular lautet die Form „Herrn“. In der üblichen Briefanschrift steht „Herrn“ im Akkusativ, wenn der Name als Empfängerangabe verwendet wird. Beim ausgeschriebenen Ausdruck „zu Händen des Herrn Max Muster“ steht „Herrn“ dagegen im Genitiv. Für die praktische Briefanschrift müssen Sie diese grammatischen Feinheiten nicht unterscheiden: Schreiben Sie einfach „Herrn“. Bei weiblichen Empfängern bleibt die Anrede unverändert: „z.Hd. Frau Mia Muster“.

Zu Händen von: Ist das richtig?

Die Formulierung „zu Händen von“ ist verständlich, aber unnötig umständlich. In der Anschrift genügen „z.Hd. Frau Muster“ oder „z.Hd. Herrn Muster“. Sie müssen weder „von“ noch „des“ ergänzen. Für eine moderne Briefanschrift empfehlen wir sogar, den Namen direkt ohne den Zusatz „zu Händen“ zu nennen.

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Was bedeutet „zu Händen“?

„Zu Händen“ ist eine sogenannte Zustellanweisung. Sie gibt an, an welche Person ein Brief innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Behörde weitergeleitet werden soll. Der Zusatz richtet sich damit vor allem an die interne Postverteilung. Beispiel: Sie schreiben an die Muster GmbH mit 500 Mitarbeitern. Ohne persönliche Empfängerangabe muss die Poststelle herausfinden, wer zuständig ist. Steht dagegen „z.Hd. Herrn Max Muster“ auf dem Brief, lässt sich das Schreiben sofort zuordnen. Das Kürzel ist also bei Geschäftsbriefen, Behördenpost und anderen formellen Schreiben hilfreich. Es ist aber keine Garantie, dass der Brief ausschließlich von der genannten Person geöffnet oder gelesen wird!

Was ist der Unterschied zwischen z.Hd. und c/o?

Beide Zusätze stehen in Anschriften, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben:

Zusatz

Bedeutung und Verwendung

z.Hd. „Zu Händen“: Der Brief soll innerhalb einer Organisation an eine bestimmte Person gelangen.
c/o „Care of“: Die Sendung erreicht den Empfänger über die Anschrift einer anderen Person oder Einrichtung.
Persönlich Hinweis, dass das Schreiben nur für den namentlich genannten Empfänger bestimmt ist.

„c/o“ verwenden Sie beispielsweise, wenn jemand vorübergehend bei einer anderen Person wohnt und keinen eigenen Namen am Briefkasten hat. Für die interne Weiterleitung eines Geschäftsbriefes ist dagegen „z.Hd.“ vorgesehen.

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Vertrauliche Briefe: Reicht „zu Händen“ aus?

Ein Brief mit dem Zusatz „z.Hd.“ darf im Rahmen der üblichen betrieblichen Postbearbeitung unter Umständen auch von zuständigen Mitarbeitern geöffnet werden. Der Vermerk allein kennzeichnet das Schreiben nicht als persönliche oder vertrauliche Post. Soll der Brief ausschließlich den genannten Empfänger erreichen, ergänzen Sie einen eindeutigen Hinweis wie „Persönlich“ oder „Vertraulich“.

Geheimnis GmbH
Persönlich / Vertraulich
z.Hd. Frau Mia Muster
Beispielstraße 12
98765 Musterstadt

Ein solcher Vermerk macht den gewünschten vertraulichen Umgang deutlich. Wie eingehende Post tatsächlich behandelt wird, hängt allerdings auch von den organisatorischen Abläufen und den rechtlichen Umständen ab. Bei besonders sensiblen Dokumenten empfiehlt sich eine direkte und geeignete Übermittlung an die betroffene Person.

Was bedeutet o.V.i.A.?

Die seltene Abkürzung „o.V.i.A.“ steht für „oder Vertreter im Amt“. Sie kann bei behördlichen Schreiben darauf hinweisen, dass auch eine Vertretung das Anliegen bearbeiten soll. Für gewöhnliche Geschäftsbriefe ist dieser Zusatz nicht erforderlich. Wenn eine Behörde eine bestimmte Anschrift oder ein Aktenzeichen vorgibt, sollten Sie diese Angaben unverändert übernehmen.

Zu Händen in der Bewerbung: Ja oder nein?

Bei einer postalischen Bewerbung dürfen Sie „z.Hd.“ verwenden. Notwendig ist die Abkürzung aber nicht. Heute reicht es meist aus, die zuständige Person direkt im Adressfeld zu nennen.

Beispiel für Bewerbung ohne z.Hd.

Arbeitgeber GmbH
Frau Petra Personaler
Beispielstraße 12
98765 Musterstadt

Der Name des Ansprechpartners ist wichtiger als die Abkürzung. Prüfen Sie deshalb zuerst die Stellenanzeige. Fehlt eine Kontaktperson, versuchen Sie, den richtigen Ansprechpartner für die Bewerbung zu ermitteln. Bei einer E-Mail-Bewerbung oder einer Bewerbung über ein Online-Formular benötigen Sie „zu Händen“ nicht. Die Zuordnung erfolgt hierbei über die Stellenreferenz oder das Bewerbermanagementsystem.

Zu Händen im Briefkopf und auf dem Briefumschlag

Das Adressfeld eines Geschäftsbriefes orientiert sich häufig an der DIN 5008. Die Norm gibt Regeln für die Gestaltung von Geschäftsbriefen und Anschriften vor. Sie schreibt aber nicht vor, dass jeder Brief den Zusatz „zu Händen“ enthalten muss. Die Empfängeranschrift gehört bei einem Brief mit Sichtfenster an die dafür vorgesehene Stelle im Briefkopf. Bei einem Umschlag ohne Fenster schreiben Sie die vollständige Anschrift auf den Umschlag.

Briefumschlag mit Sichtfenster richtig beschriften: Position der Empfängeranschrift

Eine ausführliche Anleitung zur richtigen Position von Absender, Empfänger und Briefmarke finden Sie in unserem Ratgeber zum Brief beschriften.

Zu Händen bei Postfach und Paketen

Auch bei einem Postfach oder einer geschäftlichen Paketsendung dürfen Sie einen persönlichen Empfänger nennen. Bei einem Postfach steht die Postfachnummer anstelle der Straßenanschrift.

Beispielamt Musterstadt
z.Hd. Frau Mia Muster
Postfach 1234
12345 Musterstadt

Bei Paketen sollten Sie zusätzlich die Versandvorgaben des jeweiligen Dienstleisters beachten. „z.Hd.“ erleichtert die interne Zuordnung, ersetzt aber keine vollständige und zustellfähige Anschrift.

Zu Händen auf Englisch: FAO richtig verwenden

Die englische Entsprechung zu „zu Händen“ lautet „for the attention of“. Eine gebräuchliche Abkürzung dafür ist „FAO“:

Example Company Ltd.
FAO Mr John Smith
10 Example Street
London
SW1A 1AA
United Kingdom

In internationalen Geschäftsbriefen können Sie den Ansprechpartner auch direkt ohne „FAO“ nennen. Bei einer englischsprachigen Anschrift sollten Sie die landesüblichen Adressregeln beachten.

Zu Händen in der E-Mail: Ist das sinnvoll?

Bei einer persönlichen E-Mail-Adresse ist „zu Händen“ überflüssig. Sie schreiben die Nachricht direkt an den Empfänger und verwenden die passende Anrede. Anders sieht es bei einer allgemeinen E-Mail-Adresse wie info@firma.de oder personal@firma.de aus. Dort kann ein Hinweis auf den zuständigen Ansprechpartner in der Betreffzeile die interne Zuordnung erleichtern.

Beispiel für den E-Mail-Betreff

  • Bewerbung als Erzieherin – z.Hd. Frau Personaler

Alternativ schreiben Sie „Für Frau Personaler: Bewerbung als Erzieherin“. Das wirkt etwas moderner und ist ebenso verständlich. Weitere Tipps zur professionellen Korrespondenz finden Sie in unserem Ratgeber zum E-Mail schreiben und zum Formulieren der Betreffzeile.

Zu Händen, zu Handen oder zuhanden?

Die richtige Schreibweise hängt vom Land ab. In Deutschland ist „zu Händen“ die übliche Form. In Österreich und der Schweiz wird häufig „zu Handen“ geschrieben. In der Schweiz ist zudem „zuhanden“ gebräuchlich.

Land

Übliche Schreibweise

Deutschland zu Händen, z.Hd.
Österreich zu Handen, z.Hd.
Schweiz zu Handen, zuhanden, z.Hd.

Orientieren Sie sich bei internationalen Schreiben möglichst an der im Empfängerland üblichen Schreibweise.

Ist „zu Händen“ noch zeitgemäß?

Der Zusatz „zu Händen“ ist nicht falsch oder abgeschafft. Er wirkt allerdings formeller als eine direkte Namensangabe. In vielen Unternehmen genügt es heute, den Ansprechpartner einfach unter dem Firmennamen zu schreiben.

Muster GmbH
Herrn Max Muster
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Gerade bei Briefen an Behörden, größere Unternehmen, Kanzleien oder Versicherungen wird „z.Hd.“ weiterhin verstanden und verwendet. Bei der digitalen Kommunikation ist der Zusatz dagegen meist entbehrlich. Unsere Empfehlung: Wenn Sie einen Ansprechpartner kennen, nennen Sie ihn direkt. Nutzen Sie „z.Hd.“, wenn Sie die interne Weiterleitung ausdrücklich kennzeichnen möchten oder die Korrespondenz besonders formell ist.


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