Entfernungspauschale 2026: Höhe + wie berechnen?

Sie pendeln zur Arbeit? Dann können Sie die Entfernungspauschale bei der Steuer nutzen. Die Regelung reduziert das zu versteuernde Einkommen und Sie sparen bares Geld. Wir erklären die Entfernungspauschale mit aktueller Höhe – und wie Sie diese nutzen können…

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Entfernungspauschale: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Die Entfernungspauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
  • Höhe: 0,38 € pro Kilometer (Stand: 2026)
  • Sie setzen die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich ab.
  • Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bus, Zug oder zu Fuß.
  • Sie müssen keine Nachweise über die Kosten einreichen.

Mit der Entfernungspauschale sparen Sie in der Steuererklärung Geld. So werden Pendler, die Kosten für den Arbeitsweg haben, finanziell entlastet.

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Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale (synonym: Pendlerpauschale) ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hin- und herpendeln. Als Arbeitnehmer machen Sie für jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeit eine Pauschale steuerlich geltend, die Ihre zu versteuernden Einkünfte mindert.

Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie tragen sie in der Steuererklärung in der Anlage N ein. Gesetzlich geregelt ist sie im Einkommensteuergesetz.

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Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Aktuell beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro pro Kilometer (Stand: 2026). Dies gilt seit einer Neuerung zum 1. Januar ab dem ersten Kilometer – bei der Pauschale gibt es keinen Unterschied oder höhere Beträge für längere Wegstrecken mehr.

Da es sich um einen pauschalen Betrag handelt, müssen Sie beim Finanzamt keinen Nachweis über die Kosten einreichen. Aber: Berücksichtigt wird lediglich die einfache Wegstrecke – also nur der Hinweg zu Ihrem Arbeitsplatz.

Entfernungspauschale Maximum

Unabhängig von der Distanz Ihrer täglichen Fahrten ist die Entfernungspauschale auf einen maximalen Betrag von 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Bei sehr weiten Pendelstrecken kann diese Höchstgrenze durchaus erreicht werden.

Eine Ausnahme vom Maximum gilt, wenn Sie mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw (siehe: Firmenwagen) zur Arbeit fahren. Hier können Sie höhere Kosten bei der Steuer geltend machen. Diese müssen Sie aber konkret nachweisen – zum Beispiel durch ein Fahrtenbuch, Rechnungen oder Quittungen.

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Entfernungspauschale berechnen: Beispiele

Wollen Sie die Entfernungspauschale berechnen, brauchen Sie zwei einfache Rechenschritte. Ein Beispiel: Sie fahren von Ihrem Wohnort bis zur Arbeit auf der einfachen Strecke 30 Kilometer. Daraus ergibt sich folgende Pauschale.

  • 0,38 Euro x 30 Kilometer = 11,40 Euro (Pauschale pro Tag)
  • 220 Tage x 11,40 Euro = 2.508 Euro (jährliche Entfernungspauschale)

Wie viele Arbeitstage für die Entfernungspauschale?

Bei einer 5-Tage-Woche setzt das Finanzamt automatisch 220 Arbeitstage für die Entfernungspauschale an, wenn Sie täglich ins Büro fahren. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich diese Zahl auf 280 Tage. Nachweise sind dafür meist nicht erforderlich.

Schwieriger ist es, wenn Sie unregelmäßig ins Büro fahren und einen Teil der Zeit im Homeoffice arbeiten. Hier müssen Sie die Tage genauer zählen und dürfen die Pauschale nur an Tagen nutzen, an denen Sie die Strecke wirklich gefahren sind.

Regelungen fürs Homeoffice

Sie können keine Entfernungspauschale ansetzen, wenn Sie im Homeoffice arbeiten. Diese Tage müssen Sie angeben und von der Anzahl der Arbeitstage für die Berechnung abziehen. Trotzdem gibt es einen steuerlichen Vorteil: Arbeiten Sie zuhause, dürfen Sie pro Arbeitstag einen pauschalen Betrag von 6 Euro steuerlich geltend machen (siehe: Homeoffice absetzen. Dies ist auf maximal 210 Tage pro Jahr und damit 1.260 Euro gedeckelt.

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Für wen gilt die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die für ihre berufliche Tätigkeit zu einem Arbeitsplatz fahren. Es ist dabei unerheblich, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.

Ebenfalls keine Rolle spielt das Verkehrsmittel. Sie dürfen die Entfernungspauschale immer ansetzen – egal, ob Sie mit Auto, Bus, Zug, einer Fahrgemeinschaft, dem Fahrrad oder auch zu Fuß zur Arbeit kommen. Lediglich mit dem Flugzeug zurückgelegte Strecken sind von der Regelungen ausgenommen.

Welche Fahrstrecke erkennt das Finanzamt an?

Wollen Sie die Entfernungspauschale berechnen, dürfen Sie jeweils nur einen Weg pro Arbeitstag ansetzen. Fahren Sie also 25 Kilometer zur Arbeit und am Abend wieder 25 Kilometer zurück, gilt für die Pauschale nur die einfache Strecke. Maßgeblich bei der Berechnung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Arbeitsstelle und Wohnort. Sie können auf volle Kilometer aufrunden. Umwege (beispielsweise, um die Kinder unterwegs abzuholen oder einzukaufen) dürfen Sie nicht einkalkulieren.

Aber es gibt Ausnahmen: Sie können dann eine längere Strecke ansetzen, wenn diese verkehrsgünstiger ist und wenn Sie diese regelmäßig zurückgelegt haben. Eine Strecke also, über die Sie trotz mehr gefahrener Kilometer schneller am Arbeitsplatz sind. Das gilt beispielsweise, wenn Sie aufgrund einer Baustelle nicht die kürzeste Strecke nehmen können.

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Entfernungspauschale bei Bahn + Fahrgemeinschaften

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich vom Verkehrsmittel unabhängig. Beispiel: Sie fahren jeden Tag zehn Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Ihnen entstehen dadurch keine direkten Kosten (beispielsweise für Benzin oder Ticket). Trotzdem dürfen Sie die Entfernungspauschale ansetzen. Und Sie dürfen es auch dann, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, mit Bus- und Bahn etwa. Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen übrigens auch Taxis, Flugzeuge hingegen nicht.

Und: Sie können Ihre tatsächlichen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen, sofern diese den Betrag übersteigen, der Ihnen via Pendlerpauschale zustehen würde. Rechnen Sie also unbedingt vor Abgabe Ihrer Steuererklärung aus, ob Ihre Ticketkosten höher sind als die Pauschale. Die Entfernungspauschale gibt es auch, wenn Sie mit einer Fahrgemeinschaft unterwegs sind oder wenn Sie Benzingutscheine oder Fahrtkostenzuschüsse von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

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Entfernungspauschale bei erster Tätigkeitsstätte

Sie können die Entfernungspauschale nur für Fahrten zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (früher: regelmäßige Arbeitsstätte) absetzen. Die erste Tätigkeitsstätte ist der Arbeitsort, an dem sich der Beschäftigte die meiste Zeit aufhält beziehungsweise die der Arbeitgeber ihm dauerhaft zuordnet. Das ist in den meisten Fällen das Büro im Unternehmen. Etwas komplexer ist die Lage bei Arbeitnehmern mit weiträumigem Tätigkeitsfeld.

Das Finanzamt definiert als erste Tätigkeitsstätte den Arbeitsort, an dem Sie mindestens zwei volle Arbeitstage pro Woche oder zwei Drittel Ihrer Arbeitszeit verbringen. Bei häufig wechselnden Arbeitsplätzen müssen Sie darauf achten, die korrekte Entfernung zu ermitteln.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Haben Sie mehrere Wohnungen, gilt laut Finanzamt für die Berechnung der Entfernungspauschale zunächst den Wohnort, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt. Eine andere Wohnung lässt sich nur dann für die Pauschale nutzen, wenn diese den Lebensmittelpunkt eines Arbeitnehmers bildet. Ferner können Sie auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen – über die Höchstgrenze von 4.500 Euro hinaus.

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Entfernungspauschale in der Steuererklärung

Prinzipiell können Sie ohne Belege die Entfernungspauschale nutzen – sofern Sie nicht über die Höchstgrenze von 4.500 Euro kommen. Als Arbeitnehmer haben Sie automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro. Diesen Betrag gesteht Ihnen das Finanzamt in jedem Fall zu, unabhängig von Ihren reellen Kosten. Mit jedem Euro, den Sie oberhalb der 1.230 Euro liegen, verringert sich Ihre Steuerlast.

Pendlerpauschale bei Behinderung

Steuerliche Erleichterungen gibt es zudem für Arbeitnehmer mit einer Behinderung. Ab einem Grad der Behinderung von 70 (oder 50 mit Merkzeichen „G“ oder „aG“) können Sie jeden gefahrenen Kilometer für die Entfernungspauschale angeben – also sowohl Hin- als auch Rückfahrt pro Tag. Somit verdoppelt sich die Pauschale. Alternativ können Menschen mit einer Behinderung die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen und vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

FAQ: Häufige Fragen zur Entfernungspauschale

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Arbeitnehmer. Sie können Kosten für den Arbeitsweg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte steuerlich absetzen. Pro Arbeitstag machen Sie einen festen Betrag pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) geltend. Die tatsächlichen Fahrtkosten spielen dabei keine Rolle.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale pro Kilometer?

Die Entfernungspauschale liegt bei 38 Cent ab dem 1. Fahrtkilometer (Stand: 2026). Früher gab es eine Staffelung der Pauschale, für längere Strecken (ab dem 21. Kilometer) galt ein höherer Betrag. Durch eine Neuerung und Anpassung der Regelung gilt aktuell aber für die volle Strecke der höhere Pauschalbetrag. Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Wer kann die Entfernungspauschale geltend machen?

Die Entfernungspauschale können Arbeitnehmer, Auszubildende und teilweise auch Selbstständige nutzen. Voraussetzung ist, dass regelmäßig eine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber sind grundsätzlich berechtigt. Entscheidend ist, dass der Arbeitsweg beruflich veranlasst ist.

Welche Verkehrsmittel werden berücksichtigt?

Die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel, also Auto, Motorrad, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder auch den Fußweg. Es ist unerheblich, ob eigene oder fremde Verkehrsmittel genutzt werden. Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Pauschale ansetzen. Die Höhe bleibt immer gleich, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Wie viele Arbeitstage darf man ansetzen?

Grundsätzlich können alle tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt werden, an denen Sie zum Arbeitsplatz fahren. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt häufig pauschal 220 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche und 280 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

Gibt es eine Höchstgrenze für die Entfernungspauschale?

Ja, die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch nicht, wenn Sie ein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Fahrzeug verwenden. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann die tatsächliche Ticketkostenhöhe relevant sein. In bestimmten Fällen sind höhere Beträge möglich, die Sie über konkrete Nachweise berücksichtigen können.

Wie wird die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angegeben?

Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort werden Entfernungskilometer, Arbeitstage und die erste Tätigkeitsstätte angegeben. Die Berechnung erfolgt automatisch durch die Steuersoftware oder das Finanzamt. Belege müssen meist nur auf Nachfrage eingereicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale?

Die Entfernungspauschale gilt für Tage mit Fahrt zur Arbeitsstätte, die Homeoffice-Pauschale für Arbeitstage zu Hause. Beide Pauschalen können nicht für denselben Tag gleichzeitig angesetzt werden. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag (Stand: 2026).


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