Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?
Bereits mit der Geburt wird die Rentenversicherungsnummer zusammen mit der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer an jeden deutschen Bürger vergeben. Doch wo steht sie? Wenn Sie Ihre RVNR brauchen, haben Sie zunächst vier Möglichkeiten, um diese zu finden:
- Sozialversicherungsausweis
Die Nummer für Ihre Rentenversicherung steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis. Sie finden Ihre Rentenversicherungsnummer auf der rechten Innenseite des Dokuments. Einen Sozialversicherungsausweis erhalten Sie bei Aufnahme Ihrer ersten beruflichen Beschäftigung. - Lohnabrechnung
Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auch auf Ihrer Lohnabrechnung vom Arbeitgeber. Hier wird diese neben zahlreichen Angaben (Krankenkasse, Kinderfreibetrag, Personalnummer…) vermerkt. Sie finden die Nummer unter der Abkürzung „SV-Nummer“ für Sozialversicherungsnummer. - Renteninformation
Jedes Jahr erhalten Sie eine Renteninformation, die Auskunft über die zu erwartende Höhe der Rentenzahlungen gibt. Auf dieser können Sie Ihre Rentenversicherungsnummer finden. - Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie jährlich eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. Auch auf diesem Dokument finden Sie Ihre Rentenversicherungsnummer. Diese Bescheinigungen sollten Sie als Nachweis bis zum Renteneintritt aufheben – hier können Sie nachschauen, wenn Sie Ihre RVNR benötigen.
Definition: Was ist die Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer (kurz: RVNR) ist eine individuelle und einmalige Kennziffer, die aus einem Buchstaben und elf Zahlen besteht. Durch diese Nummer lässt sich jeder Versicherte eindeutig identifizieren. Die Deutsche Rentenversicherung speichert unter der Versicherungsnummer alle relevanten Informationen, die zum Beispiel für die Berechnung späterer Rentenzahlungen entscheidend sind.
Ein Beispiel für eine RNVR: 12 210381 M 89 0. Der grundsätzliche Aufbau ist dabei immer gleich – mehr dazu und Erklärungen zu den Bedeutungen der verschiedenen Ziffern finden Sie weiter unten.
Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnummer
Es gibt keinen Unterschied zwischen der Rentenversicherungsnummer und der Sozialversicherungsnummer. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Versicherungsnummer. Die Bezeichnung Rentenversicherungsnummer ist lediglich etwas genauer. In Deutschland gibt es keine einheitliche Versicherungsnummer für alle Sozialversicherungen. Für die Renten- und Krankenversicherungen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen unterschiedliche Identifikationsnummern verwendet.
Rentenversicherungsnummer anfordern
Die Versicherungsnummer wird bei der Geburt erstellt und Ihnen zugeordnet. Manchmal geht diese aber in den Unterlagen verloren. Da Sie den Sozialversicherungsausweis sowie die Meldebescheinigung erst nach Aufnahme der ersten beruflichen Beschäftigung erhalten und eine Renteninformation erst ab dem 27. Geburtstag jährlich zugeschickt wird, können Sie bei Bedarf die Rentenversicherungsnummer anfordern. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Anfordern bei der Rentenversicherung
Sie können sich direkt an die Rentenversicherung wenden. Der einfachste Weg ist die kostenlose Service-Hotline: 0800 1000 4800. Hier können Sie die Nummer beantragen oder andere Fragen klären. Auch per Mail können Sie die DRV kontaktieren, falls Sie Ihre Versicherungsnummer brauchen.
Beachten Sie: In beiden Fällen wird Ihnen die Nummer nicht sofort mitgeteilt – weder telefonisch noch über Mail. Aus Sicherheitsgründen ist ausschließlich eine Zustellung auf dem Postweg möglich. Sie müssen sich gedulden, bis der Brief mit der Nummer bei Ihnen eintrifft.
2. Anfordern bei der Krankenkasse
Auch bei Ihrer Krankenkassen können Sie die Rentenversicherungsnummer anfordern. Bringen Sie Ihren Personalausweis in die nächste Filiale, um sich zu identifizieren. Die Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, Ihre Rentenversicherungsnummer herauszufinden. Je nach Krankenkasse und Filiale benötigen Sie dafür einen Termin – teilweise können Sie aber auch spontan vorbeikommen und brauchen keine vorherige Anmeldung.
Rentenversicherungsnummer ist nicht die Krankenversicherungsnummer
Wichtig zu beachten: Sie können Ihre RVNR bei der Krankenkasse herausfinden – es ist aber nicht die Krankenversicherungsnummer. Die Versicherungsnummer der Krankenkasse ist lediglich zehnstellig – basiert zwar auf der RVNR, ist aber nicht identisch.
Wofür brauche ich eine Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer ist mehr als eine nutzlose Zahlenkombination, die irgendwo in den Unterlagen verschwindet. Tatsächlich müssen Sie die RNVR bei verschiedenen Anmeldungen und Anträgen angeben:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Immer, wenn Sie in Ihrem Berufsleben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnen, müssen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer angeben. Nur so kann Ihr Arbeitgeber Sie korrekt bei den Sozialversicherungen anmelden und die fälligen Beiträge abführen. - Arbeitslosenmeldung
Auch wenn Sie Ihren Job verlieren und sich arbeitslos melden, müssen Sie bei der Arbeitsagentur die Versicherungsnummer angeben. - Altersteilzeit
Kurz vor der offiziellen Rente nicht mehr voll arbeiten, sondern in Altersteilzeit gehen. Ein verbreiteter Wunsch, für den Sie in jedem Fall Ihre Rentenversicherungsnummer brauchen. - Erwerbsminderungsrente
Natürlich brauchen Sie die Nummer bei allen Angelegenheit, die Ihre Rente betreffen. Dazu zählt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr (oder nicht mehr in vollem Umfang) arbeiten können. - Hinterbliebenenrente
Gleiches gilt für die Hinterbliebenenrente. Diese muss beantragt werden, wobei die RNVR ebenfalls angefügt werden muss.
Rentenversicherungsnummer Kind
Schon bei der Geburt wird eine Rentenversicherungsnummer für Ihr Kind zugewiesen und abgespeichert. Allerdings brauchen Eltern diese Nummer in der Regel nicht, bis einer der oben genannten Fälle eintritt.
Rentenversicherungsnummer Aufbau
Die Rentenversicherungsnummer ist einzigartig und lässt sich nur einer Person zuordnen. Trotzdem ist der grundsätzliche Aufbau für alle Versicherungsnummern gleich: Es ist eine zwölfstellige Kombination – elf Zahlen, ein Buchstabe. Beispiele sind etwa „10 060590 S 44 8“ oder „23 121283 K 27 5“. Was anfangs wie eine zufällige und willkürliche Zusammenstellung aussieht, folgt einem klaren Schema.
Die Zahlen und der Buchstabe stehen für den Rentenversicherungsträger, das vollständige Geburtsdatum des Versicherten, den Geburtsnamen, das Geschlecht sowie eine interne Prüfziffer der ausstellenden Behörde. Wir erklären den Aufbau an der beispielhaften Rentenversicherungsnummer: 12 190399 M 13 1.
Stelle | Bedeutung | Bsp. |
1-2 | Versicherungsträger | 12 |
3-4 | Geburtstag | 19 |
5-6 | Geburtsmonat | 03 |
7-8 | Geburtsjahr | 1999 |
9 | Geburtsname (erster Buchstabe) | M |
10-11 | Geschlecht (0-45 ♂, 46-99 ♀) | 13 |
12 | Prüfziffer der Behörde | 1 |
Das Beispiel könnte somit zu einem Herrn Müller gehören, der am 19. März 1999 in Hessen geboren wurde.
Änderung der Rentenversicherungsnummer
Die Rentenversicherungsnummer wird auf Lebenszeit ausgestellt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen und nur in seltenen Ausnahmen möglich. Dies kann beispielsweise bei einem Fehler der Rentenversicherung passieren, wenn eine Versicherungsnummer doppelt vergeben wurde oder ein Geburtsdatum falsch in die Nummer übernommen wurde. Auch eine Personenstandsänderung (Geschlechtsänderung) im Rahmen des Transsexuellengesetzes kann zu einer Änderung der Rentenversicherungsnummer führen.
Ein Umzug oder eine Hochzeit haben hingegen keinerlei Auswirkungen. Der Buchstabe ist immer der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Selbst wenn Sie nach der Heirat einen anderen Nachnamen annehmen, bleibt das Kürzel identisch.
Tabelle der Rentenversicherungsträger
Aus Ihrer Rentenversicherungsnummer können Sie ablesen, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Entscheidend sind die ersten beiden Ziffern. Diese Träger stehen dahinter:
Stelle | Bedeutung |
02 | Mecklenburg-Vorpommern |
03 | Thüringen |
04 | Brandenburg |
08 | Sachsen-Anhalt |
09 | Sachsen |
10 | Hannover |
11 | Westfalen |
12 | Hessen |
13 | Rheinprovinz |
14 | Oberbayern |
15 | Niederbayern-Oberpfalz |
16 | Rheinland-Pfalz |
17 | Saarland |
18 | Ober- und Mittelfranken |
19 | Hamburg |
20 | Unterfranken |
21 | Schwaben |
23 | Württemberg |
24 | Baden |
25 | Berlin |
26 | Schleswig-Holstein |
28 | Oldenburg-Bremen |
29 | Braunschweig |
38 | Knappschaft Bahn-See (Bereich Bahn) |
39 | Knappschaft Bahn See (Bereich See) |
42-79 | Rentenversicherung Bund |
80 | Knappschaft Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen, Schleswig-Holstein) |
81 | Knappschaft Bahn-See (Hessen, Rheinprovinz) |
82 | Knappschaft Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland) |
89 | Knappschaft Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen) |
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