Werkstudent und Minijob: Das Wichtigste in Kürze
- Sie dürfen einen Job als Werkstudent und einen Minijob gleichzeitig ausüben. Eine weitere Tätigkeit ist nicht grundsätzlich verboten.
- Während des Semesters dürfen Sie insgesamt (Werkstudent + Minijob) nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Wenn Sie die zeitliche Grenze überschreiten, können Sie Ihren Studentenstatus verlieren.
- In den Semesterferien sind längere Arbeitszeiten erlaubt.
- Das zusätzliche Einkommen kann Auswirkungen auf Ihren BAföG-Anspruch haben.
- Im Werkstudentenjob zahlen Sie nur Rentenversicherungsbeiträge, aber keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Die Kombination aus Werkstudent und Minijob ist erlaubt, Sie müssen aber Ihre Arbeitszeiten genau kontrollieren. Wenn Sie zu viel arbeiten, verlieren Sie die Vorteile in den Sozialversicherungen, müssen eventuell höhere Steuern zahlen und sich anders krankenversichern.
Definition: Was ist ein Werkstudent?
Werkstudenten sind an einer Hochschule oder Universität eingeschriebene Studenten, die während des Studiums bei einem Unternehmen in einem fachnahen Beruf arbeiten.
Im Job sammeln sie Praxiserfahrung, verdienen Geld und knüpfen Kontakte für den späteren Berufseinstieg. Weil Werkstudenten offiziell weiterhin den Status als Student behalten und nicht als reguläre Arbeitnehmer behandelt werden, haben sie finanzielle Vorteile bei den Sozialversicherungen.
Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat (Stand: 2026).
Bis zu diesem Gehalt zahlen Minijobber keine Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. Für einen Minijob spielt es keine Rolle, ob Sie an einer Universität eingeschrieben sind, als Werkstudent arbeiten oder einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Ist die Kombination Werkstudent und Minijob sinnvoll?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen die Kombination aus einer Tätigkeit als Werkstudent mit einem zusätzlichen Minijob. Für Studierende kann das zusätzliche Einkommen notwendig sein, um die laufenden Kosten zu decken.
Es gelten jedoch klare Voraussetzungen, die Sie in beiden Jobs einhalten müssen:
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20-Stunden-Regel
Während des Semesters dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um Ihren Status als Werkstudent zu behalten. Die 20-Stunden-Regel stellt sicher, dass das Studium Ihre Haupttätigkeit bleibt. Dabei zählen die Zeiten aus Werkstudentenjob und Minijob zusammen – in beiden Tätigkeiten gemeinsam dürfen Sie die 20-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Arbeiten Sie also zum Beispiel 14 Stunden im Unternehmen als Werkstudent, bleiben maximal 6 Stunden wöchentlich für einen Minijob.
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Nacht- und Wochenendarbeit
Arbeiten Sie hauptsächlich abends, nachts oder am Wochenende (wenn die Universität ohnehin geschlossen ist), können teilweise längere Arbeitszeiten erlaubt sein. Aber: Hier kann die Krankenkasse individuell prüfen, ob die Arbeit Auswirkungen auf die Haupttätigkeit des Studiums hat.
Ausnahme: Mehr Arbeitszeit in Semesterferien und am Wochenende
In den Semesterferien finden keine Vorlesungen statt, also dürfen Sie in dieser Phase mehr arbeiten. Hier ist die 20-Stunden-Grenze aufgehoben. Sie dürfen in dieser Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Es gibt aber trotzdem eine Einschränkung: Innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres!) dürfen Sie insgesamt nur 26 Wochen über 20 Stunden arbeiten. Dabei werden auch Wochenendarbeit und Nachtarbeit berücksichtigt.
Auswirkungen bei Überschreiten der 20-Stunden-Regel
Ein paar Stunden in Minijob oder als Werkstudent mehr arbeiten, um das Gehalt aufzubessern? Wenn Sie dadurch die 20-Stunden-Regel überschreiten, verlieren Sie Ihren Status als Student. Das hat mehrere negative Auswirkungen:
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Sozialversicherungsbeiträge
Ihre Beschäftigung wird nicht mehr bei den Abgaben zur Sozialversicherung bevorzugt behandelt. Heißt für Sie: Es fallen die vollen Beiträge in allen Bereichen an: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Von Ihrem Gehalt bleibt künftig weniger übrig.
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Krankenversicherung
Waren Sie bisher in der Krankenversicherung über Ihre Eltern familienversichert, ist das nicht mehr möglich, wenn Sie den Studierendenstatus verlieren. Die Krankenkassen verstehen hier keinen Spaß und prüfen die Voraussetzungen regelmäßig. Das gilt auch, wenn Sie insgesamt mehr als 603 Euro monatlich verdienen (über der Geringfügigkeitsgrenze). Ab dieser Einkommensgrenze erlauben Krankenversicherungen keine Familienversicherung mehr.
„Die Kombination aus Fachpraxis im Werkstudium und Flexibilität im Minijob ist die Slash-Career des 21. Jahrhunderts. Wer aber die 20-Stunden-Marke reißt, verschenkt bares Geld.“
Jochen Mai, Bewerbungsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung und Autor zahlreicher Karrierebücher. Seine Empfehlungen basieren auf Analysen von mehr als 1000 erfolgreichen Bewerbungen und zahlreichen Interviews mit Personalentscheidern.
Muss ich als Werkstudent und Minijobber Steuern zahlen?
Neben der Arbeitszeit sollten Sie darauf achten, wie viel Geld Sie durch die beiden Tätigkeiten als Werkstudent und im Minijob zusammen verdienen. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt bei 12.348 Euro (Stand: 2026). Bis zu dieser Einkommensgrenze wird keine Lohnsteuer fällig – dabei werden aber alle Einkünfte aus den Jobs zusammengerechnet.
Verdienen Sie also im Minijob bereits 7.236 Euro (603 Euro pro Monat), dürfen Sie als Werkstudent noch 5.112 Euro im Jahr verdienen. Liegt das Einkommen darüber, ist es lohnsteuerpflichtig. Sie zahlen dann aber keine Steuern auf das gesamte Einkommen, sondern nur auf die Summe oberhalb des Steuerfreibetrags.
Steuerklassen bei Werkstudent und Minijob
Für die meisten Studenten wird der Hauptjob (Werkstudent) in Steuerklasse 1 abgerechnet. Andere Regelungen gelten, wenn Sie bereits verheiratet oder alleinerziehend sind. Für einen Minijob spielt die Steuerklasse keine Rolle, weil er für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Lediglich der Arbeitgeber versteuert die Beschäftigung pauschal mit 2 Prozent.
Sollte der Zweitjob kein echter Minijob mehr sein (weil Sie die Verdienstgrenze überschreiten), rutscht dieser in Steuerklasse 6. Hier gibt es keinerlei Freibeträge und die Steuerlast ist am höchsten.
Interaktive Checkliste: Ihr Fahrplan zur Job-Kombination
Gehen Sie diese Liste durch, bevor Sie den zweiten Vertrag unterschreiben:
- Stunden-Check: Addieren Sie beide Wochenarbeitszeiten. Liegen Sie bei max. 20 Stunden?
- Offenlegung: Haben Sie Arbeitgeber A über Job B informiert?
- Mindestlohn: Erhalten Sie in beiden Jobs mindestens den gesetzlichen Mindestlohn?
- Urlaubsrechner: Haben Sie Ihren anteiligen Urlaubsanspruch für beide Stellen berechnet?
- Steuern: Fällt durch die zusätzlichen Einnahmen Lohnsteuer an?
- Familienversicherung: Können Sie in der Familienversicherung bleiben? (Einkommensgrenze beachten)
Beispiel: Lohnt sich Arbeit als Werkstudent und im Minijob?
Die Kombination aus Werkstudent und Minijob scheint auf den ersten Blick sinnvoll, um die Finanzen während des Studiums aufzubessern. In der Praxis müssen Sie aber genauer auf die Rahmenbedingungen achten:
Beispiel: Überschreiten der 20-Stunden-Regel
Studentin Sarah verdient 1.100 Euro als Werkstudentin. Zusätzlich möchte sie einen Minijob beginnen, um 300 Euro mehr pro Monat zu verdienen. Das lohnt sich nicht in jedem Fall:
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20-Stunden-Regel und Familienversicherung
Ist die Kombination im Rahmen der 20-Stunden-Regelung möglich, profitiert Sarah im Beispiel. Sie zahlt weiterhin im Werkstudentenjob nur die Rentenversicherung und bleibt in der Familienversicherung. Für den Minijob fallen keine Abgaben an.
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Mehr als 20 Stunden
Wird durch den zusätzlichen Minijob die 20-Stunden-Regel überschritten, lohnt sich der Job nicht mehr. Zusätzlich zu den knapp 100 Euro Rentenversicherung fallen weitere 250 Euro Sozialversicherungsbeiträge an. Außerdem muss Sarah sich für 100 Euro monatlich selbst krankenversichern. Sie verdient zwar 300 Euro mehr, hat aber höhere Kosten von 350 Euro und muss dazu deutlich mehr arbeiten.
Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Steuern als Student zurückholen? Lesen Sie unseren Guide zu Steuertipps für Studenten!
FAQ: Häufige Fragen zu Werkstudent und Minijob
Kann ich zwei Minijobs und eine Werkstudententätigkeit haben?
Theoretisch ja, aber die Komplexität steigt. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigen diese zusammen 603 Euro, werden sie versicherungspflichtig und zählen als zweiter Job neben der Werkstudententätigkeit. Das führt fast immer zum Verlust der Privilegien. Zudem ist es schwierig, die 20-Stunden-Regel einzuhalten.
Was ist mit dem Übungsleiterfreibetrag?
Sollten Sie nebenbei als Trainer oder Tutor arbeiten, können Sie bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Dieser Betrag zählt oft nicht zur 20-Stunden-Regel der Krankenkassen, da es sich um eine ehrenamtliche oder begünstigte Tätigkeit handelt. Klären Sie dies aber unbedingt vorab mit Ihrer Kasse.
Kann ich als Werkstudent zusätzlich selbstständig arbeiten?
Grundsätzlich dürfen Sie neben Ihrem Werkstudentenjob auch selbstständig tätig sein. Allerdings wird die Arbeitszeit aus der Selbstständigkeit bei der 20-Stunden-Regel mitgerechnet, wenn sie regelmäßig erfolgt. Überschreiten Sie dadurch dauerhaft die Grenze, verlieren Sie Ihren Werkstudentenstatus. Zudem müssen Sie Einkünfte aus Selbstständigkeit in Ihrer Steuererklärung angeben.
Kann ich meinen Werkstudentenjob nach dem Studium behalten?
Viele Unternehmen übernehmen Werkstudenten nach dem Abschluss. Allerdings entfällt dann der Werkstudentenstatus, und Sie gelten als regulärer Arbeitnehmer. Dadurch steigen Ihre Sozialabgaben deutlich. Oft wird der Vertrag in eine Vollzeitstelle oder ein Traineeprogramm umgewandelt.
Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf meine spätere Rente aus?
Die Beiträge zur Rentenversicherung aus Ihrem Werkstudentenjob werden vollständig angerechnet. Dadurch sammeln Sie bereits während des Studiums Rentenansprüche. Auch Minijobs können Ihre Rentenansprüche erhöhen, sofern Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Langfristig wirkt sich das positiv auf Ihre Altersvorsorge aus.
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„Die Kombination aus Fachpraxis im Werkstudium und Flexibilität im Minijob ist die Slash-Career des 21. Jahrhunderts. Wer aber die 20-Stunden-Marke reißt, verschenkt bares Geld.“