Geschenke annehmen im Job: Was ist erlaubt?

Ein kleines Dankeschön vom Kunden oder Geschäftspartner ist eine nette Geste. Im Berufsleben wird das Geschenk jedoch schnell zur Compliance-Falle. Wer im Job Geschenke annimmt, bewegt sich oft auf dünnem Eis: Das Arbeitsrecht kennt wenig Spielraum, wenn die Grenze zur Beeinflussung oder Bestechlichkeit überschritten wird. Damit aus dem gut gemeinten Präsent kein Kündigungsgrund wird, müssen Arbeitnehmer genau wissen, wo diese rechtlichen Grenzen verlaufen…

Geschenke Annehmen Job Compliance Was Ist Erlaubt

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsatz: Im Job dürfen Beschäftigte Geschenke nur annehmen, wenn sie klein und üblich sind und keine Gegenleistung erwartet wird.
  • Korruption: Teure oder beeinflusste Geschenke können als Bestechung gelten und sind arbeits- und strafrechtlich verboten.
  • Unternehmensregeln: Viele Firmen haben interne Richtlinien, sog. Corporate-Compliance-Regeln, die genau festlegen, welche Geschenke erlaubt oder verboten sind.
  • Wertgrenze: Häufig gibt es eine Wertgrenze (z.B. kleine Werbegeschenke), über der Geschenke nicht angenommen werden dürfen. Üblich sind 50 Euro.
  • Genehmigung: In unsicheren Fällen sollten Sie das Geschenk dem Vorgesetzten melden und sich genehmigen lassen.
  • Konsequenzen: Verstöße können zu Abmahnung, Kündigung oder gemäß § 334 StGB sogar strafrechtlichen Folgen führen.
  • Öffentlicher Dienst: Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besonders strenge Regeln und häufig ein grundsätzliches Geschenkverbot.
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Darf ich im Job Geschenke annehmen?

Arbeitnehmer dürfen Geschenke im Job nur annehmen, wenn diese klein, üblich und ohne Erwartung einer Gegenleistung sind. Ist ein Geschenk teuer und besonders wertvoll oder soll es erkennbar Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen, dürfen Sie es nicht annehmen, weil dies bereits als Bestechung oder Korruption nach § 334 StGB gelten kann. Bei Bestechlichkeit drohen mindestens Abmahnung – bei besonderer Schwere häufiger eine verhaltensbedingte oder gar fristlose Kündigung.

Wie hoch dürfen Geschenke an Arbeitnehmer sein?

Eine einheitliche gesetzliche Grenze für die Höhe von Geschenken im Job gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend sind deshalb die internen Regeln des Unternehmens. In vielen Firmen gilt jedoch eine Richtlinie von 20-50 Euro für kleine Aufmerksamkeiten, Werbegeschenke und Give-aways wie Notizblöcke, Schlüsselanhänger oder Kugelschreiber. Das Geschenk darf jedoch nie einen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen haben, und es darf keine Gegenleistung erwartet werden. Bei teuren Geschenken oder wenn Zweifel bestehen, muss man das Geschenk dem Vorgesetzten melden oder ablehnen.

Im öffentlichen Dienst sind die Regeln deutlich strenger: Dort dürfen Beschäftigte Geschenke praktisch gar nicht oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung annehmen, selbst wenn der Wert sehr gering ist.

Was bedeutet „soziale Adäquanz“ bei Geschenken?

Ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung von zulässigen Geschenken ist die soziale Adäquanz. Beispiel: Ein Kunde schenkt dem Vorstandsvorsitzenden eines DAX-Konzerns eine Flasche Wein im Wert von 500 Euro. Ein eigentlich viel zu teures Geschenk. Mit Hinblick auf das Millionengehalt in der Position gilt das Präsent aber als „sozial adäquat“. Dieselbe Flasche Wein für einen Mitarbeiter kann hingegen rechtlich schon als Bestechungsversuch gewertet werden, weil die soziale Adäquanz fehlt und das Verhältnis zwischen Geschenkwert und Gehalt zu groß ist.

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Was sind zulässige Geschenke im Job?

Eine wichtige Grundregel für die Annahme von Geschenken ist das Prinzip der Sozialüblichkeit. Alles, was darüber hinausgeht oder Entscheidungen beeinflussen könnte, wird kritisch. Unabhängig von den individuellen Unternehmensregeln finden Sie hier eine Übersicht – meistens – erlaubter und verbotener Geschenke für Arbeitnehmer:

Übersicht: Was ist erlaubt und was ist tabu?

Kategorie

Erlaubt

Kritisch

Streuartikel Kugelschreiber, Kalender, Notizblöcke mit Firmenlogo Hochwertige Markenschreibgeräte (z.B. Montblanc)
Geringwertigkeit Kleinigkeiten bis 35 € (Pralinen, Wein) Teure Delikatessen-Körbe oder Luxus-Spirituosen (Champagner)
Einladungen Einfacher Business-Lunch beim Italiener Einladungen ins Sterne-Restaurant (ohne Anlass)
Events Teilnahme an Fachkonferenzen (inkl. Bewirtung) VIP-Tickets für Fußballspiele, Konzerte oder Wochenend-Trips
Geld Nichts. Bargeld ist absolut tabu Gutscheine (Amazon, Douglas) oder Rabatte auf private Käufe

Wichtig: Existiert im Unternehmen eine spezifische Compliance-Richtlinie, sticht diese immer die allgemeine Verkehrsitte. Geschenke, die an irgendeine Gegenleistung geknüpft sind, bleiben 100 % tabu.

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Geschenke annehmen: Wichtige Corporate-Compliance-Regelungen

Um bei den Beschäftigten für Klarheit im Umgang mit Geschenken zu sorgen, definieren viele Unternehmen heute interne Corporate–Compliance-Regelungen. Diese können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder bereits im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Dazu gibt es zwar keine gesetzliche Verpflichtung. Umgekehrt gilt aber: Hat Ihr Arbeitgeber Corporate–Compliance-Regeln, müssen Sie sich zwingend daran halten!

Was sind die Inhalte einer Compliance-Regelung?

Über ein Compliance-Regelwerk werden meist grundsätzliche ethische Verhaltensweisen für Arbeitnehmer definiert. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Interne Wertgrenzen für Geschenke

    Das Unternehmen legt für alle Mitarbeiter verbindlich fest, bis zu welcher Höhe und Wertgrenze Geschenke angenommen werden dürfen – also etwa bis zu 35 Euro. Ebenso kann ein generelles Annahmeverbot verhängt werden.

  • Umgang mit angebotenen Geschenken

    Über die Compliance-Vorschriften kann ebenso der genaue Ablauf im Umgang mit Geschenken geregelt werden. So kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass grundsätzlich alle angebotenen Geschenke – egal, wie hoch – immer dem Vorgesetzten mitgeteilt und von diesem genehmigt werden müssen.

Konsequenzen: Was droht bei der Annahme von Geschenken?

Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, dass Sie im Job Geschenke annehmen dürfen, sollten Sie besser darauf verzichten und diese dankend zurückweisen. Es kann trotzdem nur eine Nettigkeit ohne böse Hintergedanken sein. Das Risiko negativer und arbeitsrechtlicher Konsequenzen ist jedoch enorm hoch. Bei Bestechlichkeit, Korruption und Verstoß gegen Compliance-Richtlinien drohen:

  • Abmahnung

    Gibt es eine offizielle Compliance-Richtlinie oder macht der Arbeitsvertrag entsprechende Vorgaben, ist die Annahme von Geschenken ein klarer Pflichtverstoß. Die Folge: eine Abmahnung des Arbeitgebers und Aufforderung zur zukünftigen Unterlassung.

  • Kündigung

    Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, müssen Arbeitgeber nicht mal eine vorherige Abmahnung aussprechen – hier ist eine fristlose Kündigung zulässig, weil Bestechung bzw. Bestechlichkeit das Vertrauensverhältnis zerstört und eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.

  • Strafrechtliche Folgen

    Wer eine Gegenleistung für einen eigenen Vorteil anbietet oder andere in unlauterer Weise bevorzugt, macht sich in Deutschland nach § 299 StGB strafbar. Bei Bestechlichkeit drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Kleine und sozial übliche Geschenke – etwa zu Weihnachten oder zum Geburtstag – sind in vielen Firmen unproblematisch und Sie können diese Geschenke annehmen. Wer aber wirklich sicher gehen will, sollte die Präsente transparent machen und sich am besten schriftlich vom Chef genehmigen lassen.


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