Schmutzzulage: Alles auf einen Blick
- Definition: Schmutzzulage ist eine zusätzliche Bezahlung für Arbeiten unter besonders schwierigen, schmutzigen oder belastenden Bedingungen.
- Ziel: Die Zulage ist ein finanzieller Ausgleich für die widrigen Arbeitsbedingungen sowie die Erschwernisse und Belastungen der Tätigkeit.
- Anspruch: Sie bekommen nur Schmutzzulage, wenn diese im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
- Branchen: Besonders häufig gibt es eine Schmutzzulage im Handwerk, dem Reinigungsgewerbe, in der Entsorgung oder der Industrie.
- Höhe: Die Summe variiert je nach Vereinbarung und Schweregrad der Aufgabe. Möglich sind z.B. 30 Cent pro Stunde, aber auch mehrere Euro pro Stunde mehr.
- Steuern: Schmutzzulage ist nicht steuerfrei (anders als z.B. Zuschläge für Sonntagsarbeit). Der Zuschlag ist grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Laut TVöD liegt die Schmutzzulage zwischen 5-15 % des Stundenlohns. Bei einem Zuschlag von durchschnittlich 10 % macht das bei 3.500 € brutto ein Plus von 350 € monatlich.
Was ist Schmutzzulage genau?
Die Schmutzzulage (offiziell: Erschwerniszulage) ist eine Vergütung für Arbeitnehmer, die unter besonders belastenden, schwierigen, schmutzigen oder unangenehmen Bedingungen arbeiten. Sie wird zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt gezahlt und ist ein finanzieller Ausgleich für widrige äußere Umstände bei der Arbeit. Bei der Schmutzzulage geht es um besonders unhygienische oder schlichtweg dreckige Rahmenbedingungen bei der Ausübung einer Tätigkeit.
Bei welchen Bedingungen gibt es Schmutzzulage?
Möglich ist eine Zulage bei zahlreichen Faktoren, die am Arbeitsplatz je nach Beruf auftreten können:
- Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe
- Schmutz und Staub
- Müll und Dreck
- Abwasser und Fäkalien
- Extreme Hitze oder Kälte
- Nässe oder Lärm
Warum gibt es eine Erschwerniszulage?
In erster Linie soll die Erschwerniszulage die große Arbeitsbelastung bei besonders unangenehmen Arbeitsbedingungen kompensieren. Schließlich ist es etwas ganz anderes, 8 Stunden am Tag im beheizten Büro auf einem gemütlichen Stuhl zu sitzen, als stundenlang in einem Kanalrohr kniehoch im Abwasser zu stehen. Zusätzlich kann es ein Zeichen der Wertschätzung durch den Arbeitgeber sein. Unternehmen sind sich der Bedingungen und Belastungen bewusst, wissen zu schätzen, was die Belegschaft jeden Tag leistet, und entlohnen die Arbeit entsprechend. Nicht zuletzt ist es eine Möglichkeit, um bestimmte Berufsgruppen durch eine verbesserte Bezahlung attraktiver zu gestalten und Nachwuchs anzulocken.
Ist die Schmutzzulage Pflicht?
Eine allgemeine oder gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Erschwerniszulage gibt es zunächst nicht. Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter bei Kontakt mit Schmutz zusätzlich zu bezahlen. Für Arbeitnehmer kann die Zahlung einer Erschwerniszulage trotzdem an verschiedenen Stellen geregelt sein und einen Anspruch begründen:
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Tarifvertrag
Für viele Mitarbeiter wird eine Schmutzzulage durch Tarifverträge geregelt. Fällt ein Arbeitsverhältnis unter die Tarifbindung, ist die festgelegte Schmutzzulage für den Arbeitgeber verpflichtend. Auf diese Weise können für ganze Branchen und große Gruppen von Arbeitnehmern auf einmal Zulagen für schwierige äußere Umstände im Job vereinbart werden.
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Betriebsvereinbarung
Einzelne Unternehmen können die Schmutzzulage für ihre Mitarbeiter durch eine Betriebsvereinbarung bestimmen. Der Betriebsrat setzt sich bei entsprechenden Arbeitsbedingungen für eine solche Regelung ein. Da Inhalte aus Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung haben, entsteht daraus eine Pflicht zur Zahlung für den Arbeitgeber.
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Arbeitsvertrag
Sie können als Arbeitnehmer im individuellen Arbeitsvertrag eine Schmutzzulage mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Einige Unternehmen bieten die Zulage von sich aus an, wenn keine andere Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorliegt. Falls nicht, liegt es an Ihrem Verhandlungsgeschick.
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Generelle Praxis
Ist es bei einem Unternehmen allgemein üblich, dass Schmutzzulage gezahlt wird, kann daraus die Pflicht entstehen, auch einem neuen Mitarbeiter dieselbe Zulage zu gewähren. Einzelne Mitarbeiter von einer solch generellen Praxis auszuschließen, ist für Arbeitgeber schwierig bis unmöglich.
Anspruch: Wer bekommt eine Erschwerniszulage?
Bei unordentlichen Kollegen könnte der Anblick des Schreibtischs schon mal Gedanken an eine Schmutzzulage wecken. Bei einem typischen Bürojob ist die Erschwerniszulage aber nicht möglich. In zahlreichen Branchen und Tätigkeiten ist die Schmutzzulage hingegen aufgrund der äußeren Einflüsse üblich und Mitarbeiter haben aufgrund der oben genannten Regelungen fast immer einen Anspruch:
- Kanalarbeiter
- Straßenarbeiter
- Müllarbeiter
- Sanitärmitarbeiter
- Metallarbeiter
- Mitarbeiter in Abwasser- und Klärwerken
- Mitarbeiter bei der Stadtreinigung
- Bergleute
- Reinigungskräfte
- (Bestimmte) Mitarbeiter im Krankenhaus
Andere Arten der Erschwerniszulage werden beispielsweise bei Polizei und Feuerwehr (Gefahrenzulage) oder bei körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten (Heben schwerer Lasten) gezahlt.
Wie hoch ist die Schmutzzulage?
Die Höhe der Schmutzzulage ist nicht einheitlich vorgegeben. Sie ist vielmehr das Ergebnis der Verhandlungen und somit Inhalt des Arbeits- oder Tarifvertrags beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung. Dabei wird zwischen festen Beträgen und prozentualen Anteilen zum Stundenlohn unterschieden. Heißt: Mitarbeiter können z.B. 0,85 € zusätzlich pro Arbeitsstunde unter widrigen Bedingungen bekommen – oder es ist eine Schmutzzulage von 10 % pro Stunde geregelt. Im zweiten Fall entscheidet der konkrete Stundenlohn über die Höhe.
Beispiele für die Höhe der Schmutzzulage
Wie hoch die Schmutzzulage ist, hängt immer auch von der tatsächlichen Belastung der Tätigkeit und dem Ausmaß der äußeren Einflüsse ab. Je schmutziger und unhygienischer die Arbeitsbedingungen, desto höher die Zulage für Arbeitnehmer. Die folgenden Beispiele zeigen, wie hoch die Schmutzzulage sein kann:
Tätigkeit |
Zulage |
| Leichtere Reinigungsaufgaben mit Handschuhen | + 5 % |
| Arbeiten mit Atemschutzmasken | + 10 % |
| Reinigungsarbeiten mit starker Geruchsbelastung | + 12 % |
| Ekelerregende Arbeiten (z.B. Kontakt mit Fäkalien) | + 18 % |
Die Vereinbarungen sehen oftmals vor, dass nicht erst volle Stunden einen Anspruch auf den Zuschlag begründen, sondern schon angebrochene halbe Arbeitsstunden. Für die Berechnung wird dann aufgerundet. Möglich ist auch die Überschneidung mehrerer Erschwernisse, die zusammen gezahlt werden. Ebenso können Obergrenzen für den Höchstzuschlag pro Stunde festgelegt werden.
Schmutzzulage-Katalog für Zuschläge
Eine Übersicht über die Höhe der Schmutzzulagen für unterschiedliche Tätigkeiten kann in einem Katalog festgehalten werden. Dieser ist Teil des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung. Vorteile sind die transparente Information und die Möglichkeit der Anpassung in einer zukünftigen Verhandlungsrunde.
Wie kann ich die Schmutzzulage berechnen?
Ein vereinfachtes Beispiel für die Berechnung: Ihr üblicher Stundenlohn beträgt 20 € bei einer 40-Stunden-Woche. Für einige Aufgaben steht Ihnen eine Zulage von 10 Prozent (= 2 € zusätzlich) pro Stunde Ihrer Arbeitszeit unter widrigen Bedingungen zu. Wenn Sie im Monat 80 Stunden für diese Aufgaben aufbringen, bekommen Sie für diese Zeit statt 1.600 € (Grundgehalt) insgesamt 1.760 € (= 160 € Schmutzzulage).
Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?
Eine Schmutzzulage ist nicht steuerfrei. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um normalen Arbeitslohn, für den Sie in voller Höhe Abgaben entrichten müssen. Damit wird die Erschwerniszulage anders behandelt als z.B. zusätzliche Bezahlungen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die innerhalb bestimmter Grenzen als steuerfreie Zuschläge gewährt werden (§ 3b EStG). Netto bleibt somit von der zusätzlichen Zahlung einer Schmutzzulage deutlich weniger übrig, nachdem Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgeführt wurden.
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