Schmutzzulage: Pflicht, Höhe, Branchen & Steuern

Die Arbeitsbedingungen variieren je nach Job extrem: Während manche Arbeitnehmer fast schon gemütlich im Büro sitzen, sind andere den gesamten Arbeitstag Schmutz, Staub Kälte oder Nässe ausgesetzt. Die Schmutzzulage soll diese Unterschiede durch zusätzliche finanzielle Vergütung ausgleichen. Aber gibt es eine Pflicht zur Zahlung und wie hoch ist die Schmutzzulage? Wir erklären, wer einen Anspruch hat und was Sie zu dieser Form der Erschwerniszulage wissen müssen…

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Was ist eine Schmutzzulage?

Die Schmutzzulage ist eine Erschwerniszulage, die Arbeitnehmer aufgrund besonders dreckiger Arbeitsbedingungen vom Arbeitgeber erhalten können. Solch eine Zulage wird zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt gezahlt und stellt eine Art finanziellen Ausgleich für widrige äußere Umstände bei der Arbeit dar. Bei der Schmutzzulage geht es um besonders unhygienische oder schlichtweg schmutzige Bedingungen bei der Arbeit.

Möglich ist eine Zulage bei zahlreichen Faktoren, die am Arbeitsplatz je nach Beruf auftreten können:

  • Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe
  • Schmutz und Staub
  • Müll und Dreck
  • Abwasser und Fäkalien
  • Extreme Hitze oder Kälte
  • Nässe oder Lärm

Gründe: Warum gibt es die Zulage?

Die Schmutzzulage wird in verschiedenen Berufen aus mehreren Gründen gezahlt. In erster Linie soll die zusätzliche Leistung die große Arbeitsbelastung bei besonders unangenehmen Arbeitsbedingungen kompensieren. Schließlich ist es etwas ganz anderes, acht Stunden am Tag im beheizten Büro auf einem gemütlichen Stuhl zu sitzen, als stundenlang in Abwasserrohren kniehoch im Abwasser zu stehen.

Für Arbeitgeber kann es ein Zeichen der Wertschätzung sein. Die Zulage verdeutlicht, dass Unternehmen sich den Bedingungen und Belastungen bewusst sind – und zu schätzen wissen, was die Belegschaft jeden Tag leistet. Nicht zuletzt ist es eine Möglichkeit, um bestimmte Berufsgruppen durch eine verbesserte Bezahlung attraktiver zu gestalten und Nachwuchs anzulocken.

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Schmutzzulage Pflicht: Müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine allgemeine Pflicht zur Zahlung einer Schmutzzulage gibt es zunächst nicht. Für Mitarbeiter kann die Zahlung einer Erschwerniszulage trotzdem an verschiedenen Stellen geregelt sein:

  • Tarifvertrag

    Oftmals ist eine Schmutzzulage durch einen Tarifvertrag geregelt. Fällt ein Arbeitsverhältnis unter die Tarifbindung, ist dann auch die festgelegte Schmutzzulage für den Arbeitgeber verpflichtend. Auf diese Weise können für ganze Branchen und große Gruppen von Arbeitnehmern auf einmal Zulagen für schwierige äußere Umstände im Job vereinbart werden.

  • Betriebsvereinbarung

    Einzelne Unternehmen können die Schmutzzulage für ihre Mitarbeiter durch eine Betriebsvereinbarung bestimmen. Der Betriebsrat setzt sich bei entsprechenden Arbeitsbedingungen für eine solche Regelung ein. Da Inhalte aus Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung haben, entsteht daraus eine Pflicht zur Zahlung für den Arbeitgeber.

  • Arbeitsvertrag

    Sie können als Arbeitnehmer im individuellen Arbeitsvertrag eine Schmutzzulage mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Einige Unternehmen bieten die Zulage von sich aus an, wenn keine andere Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorliegt. Falls nicht, liegt es an Ihrem Verhandlungsgeschick.

  • Generelle Praxis

    Ist es bei einem Unternehmen allgemein üblich, dass Schmutzzulage gezahlt wird, kann daraus die Pflicht entstehen, auch einem neuen Mitarbeiter dieselbe Zulage zu gewähren. Einzelne Mitarbeiter von einer solch generellen Praxis auszuschließen, ist für Arbeitgeber schwierig bis unmöglich.

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Anspruch: Wer bekommt Schmutzzulage?

Bei unordentlichen Kollegen könnten der Schreibtisch Gedanken an eine Schmutzzulage wecken, bei einem typischen Bürojob ist die Erschwerniszulage aber – unabhängig vom Chaos – nicht möglich. In zahlreichen Branchen und Tätigkeiten ist die Schmutzzulage hingegen aufgrund der äußeren Einflüsse üblich und Mitarbeiter haben aufgrund der oben genannten Regelungen fast immer einen Anspruch:

  • Kanalarbeiter
  • Straßenarbeiter
  • Müllarbeiter
  • Sanitärmitarbeiter
  • Metallarbeiter
  • Mitarbeiter in Abwasser- und Klärwerken
  • Mitarbeiter bei der Stadtreinigung
  • Bergleute
  • Reinigungskräfte
  • (Bestimmte) Mitarbeiter im Krankenhaus

Andere Arten der Erschwerniszulage werden beispielsweise bei Polizei und Feuerwehr (Gefahrenzulage) oder bei körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten (Heben schwerer Lasten) gezahlt.

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Wie hoch ist die Schmutzzulage?

Die Höhe der Schmutzzulage ist gesetzlich nicht einheitlich vorgegeben, sondern das Ergebnis der Verhandlungen und damit Inhalt des Arbeits- oder Tarifvertrags beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung. Gezahlt wird eine solche Zulage häufig pro Arbeitsstunde unter widrigen Bedingungen, aber auch pauschale Beträge sind möglich.

Wie hoch die Schmutzzulage ist, hängt von der tatsächlichen Belastung der Tätigkeit und dem Ausmaß der äußeren Einflüsse ab. Kurz gesagt: Je schmutziger und unhygienischer die Arbeitsbedingungen, desto höher die Zulage für Arbeitnehmer. Die folgenden Beispiele zeigen, wie hoch die Schmutzzulage sein kann:

  • Leichtere Reinigungsaufgaben mit Handschuhen: 5 Prozent
  • Arbeiten mit Atemschutzmasken: 10 Prozent
  • Reinigungsarbeiten mit starker Geruchsbelastung: 12 Prozent
  • Ekelerregende Arbeiten (etwa Kontakt mit Fäkalien oder außergewöhnliche Verschmutzungen: 18 Prozent

Schmutzzulage berechnen: So funktioniert es

Anhand der vereinbarten Prozentsätze können Sie berechnen, wie hoch der zusätzliche Betrag ist, den Sie für bestimmte Tätigkeiten von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Bei einer Berechnung pro Stunde wird aus Ihrem Grundgehalt der normale Stundenlohn ermittelt. Dieser bildet die Basis für den Zuschlag. Multipliziert mit dem Prozentsatz der Zulage ergibt sich der neue, erhöhte Stundenlohn für Arbeiten unter Einfluss von Schmutz oder Staub.

Ein Beispiel: Ihr üblicher Stundenlohn beträgt 15 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. Für einige Aufgaben steht Ihnen eine Zulage von 10 Prozent zu – bedeutet 1,50 Euro zusätzlich pro Stunde Ihrer Arbeitszeit unter widrigen Bedingungen. Wenn Sie im Monat 50 Stunden für diese Aufgaben aufbringen, bekommen Sie für diese Zeit statt 750 Euro (Grundgehalt) insgesamt 825 Euro (75 Euro Schmutzzulage)

Die Vereinbarungen sehen zudem oftmals vor, dass nicht erst volle Stunden für den Zuschlag berechtigen, sondern schon angebrochene halbe Arbeitsstunden. Für die Berechnung wird dann aufgerundet. Möglich ist auch die Überschneidung mehrerer Erschwernisse, die zusammen gezahlt werden können. Es können jedoch Obergrenzen für den Höchstzuschlag pro Stunde festgelegt werden.

Schmutzzulage Katalog für Zuschläge

Eine Übersicht über die Höhe der Schmutzzulagen für unterschiedliche Tätigkeiten kann in einem Katalog festgehalten werden. Dieser ist Teil des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung. Vorteil ist die transparente Information und die Möglichkeit der Anpassung in einer zukünftigen Verhandlungsrunde.

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Ist die Schmutzzulage steuerfrei?

Bei zusätzlichen Zahlungen durch den Arbeitgeber stellt sich immer die Frage: Müssen Sie als Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben abführen oder kommt die gesamte Summe bei Ihnen an? Die ernüchternde Antwort für die Schmutzzulage: Die Zulage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um normalen Arbeitslohn, für den Sie in voller Höhe Abgaben entrichten müssen.

Netto bleibt somit leider deutlich weniger übrig. Trotzdem ist der Zuschlag ein Ausgleich für schwere Arbeitsbedingungen, der sich lohnen kann.

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