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Schriftliche Zusage: Wie bindend ist die?

Gibt es eine schriftliche Zusage, wähnen sich die meisten Menschen bereits am Ziel. Nichts kann mehr schief gehen, es werden Pläne gemacht und auf die Umsetzung gewartet. Aber dann kommt es manchmal doch ganz anders. Nach der schriftlichen Zusage gibt es entweder lange Zeit gar nichts mehr zu hören – oder es kommt doch plötzlich noch eine Absage und alles läuft anders, als im Vorfeld ausgemacht. Zurück bleiben Verwirrung, Unsicherheit, Frust und auch Wut. Nach dem ersten Schock kommt dann die Frage: Kann von einer schriftlichen Zusage überhaupt einfach so zurückgetreten werden? Ist diese nicht verbindlich? Diese Fragen bringt in der Praxis einige Probleme und Unsicherheiten mit. Wir erklären, worauf Sie bei einer schriftlichen Zusage achten müssen und wie bindend diese wirklich ist



Schriftliche Zusage: Wie bindend ist die?

Wie kann eine schriftliche Zusage aussehen?

Schriftliche Zusagen können sich in verschiedenen Bereichen voneinander unterscheiden. Zum einen in der Form, vor allem aber auch darin, wofür die schriftliche Zusage erteilt wurde und in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen, von der die schriftliche Zusage kam. So kann beispielsweise Ihr Chef Ihnen eine schriftliche Zusage darüber geben, dass Sie eine bestimmte Aufgabe übernehmen.

Eine besonders wichtige schriftliche Zusage ist für viele aber die Aussage über die Entscheidung in einem Bewerbungsprozess. Hab ich den Job oder nicht? Das lange und nervenaufreibende Bangen und Warten hat für die meisten Bewerber ein Ende, wenn sie endlich etwas schriftliches in Händen halten, das besagt, dass die Wahl auf sie gefallen ist und sie den Job bekommen.

Ein Arbeitsvertrag ist zu diesem Punkt noch nicht vorhanden, muss in den Details vielleicht sogar noch ausgehandelt und erst dann von beiden Seiten unterschrieben werden. Die frohe Kunde wird aber bereits vorher oft telefonisch oder eben schriftlich per E-Mail beziehungsweise Brief weitergeleitet. Dann sitzen Sie voller Aufregung zuhause, trauen sich kaum, die Nachricht zu öffnen und freuen sich umso mehr, wenn Sie die erlösenden Worte sehen: Freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen…

Ab diesem Zeitpunkt gibt es für viele kein Halten mehr. Eine schriftliche Zusage – das ist für die meisten genauso gut, wie ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder bereits den ersten Arbeitstag im neuen Job hinter sich zu haben. Doch leider kann es auch dann noch zu bösen Überraschungen kommen, die einige Konsequenzen nach sich ziehen.

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Trotz schriftlicher Zusage gibt es immer wieder Rückzieher

Es sollte nicht so sein, doch im Internet finden sich zahlreiche Beispiele und Erfahrungsberichte, die zeigen, dass nach einer schriftlichen Zusage noch nicht alles in trockenen Tüchern ist. Unternehmen, die nach der ersten schriftlichen Zusage plötzlich doch noch den Rückwärtsgang einlegen und eine Standardabsage verschicken, dass es leider nicht gereicht hat und die Wahl auf einen anderen Kandidaten gefallen ist.

Bei einer zunächst mündlichen Zusage sind Bewerber in der Regel vorsichtig, da Unsicherheit darüber besteht, wie aussagekräftig eine solche ist, doch alle Zweifel sind vergessen, wenn etwas schriftliches vorliegt, das die Zusage scheinbar bestätigt. Das große Problem dabei: Bewerber müssen nicht nur über den Schock und Ärger hinweg kommen, dass es nun scheinbar doch nicht mit dem sicher geglaubten Job klappt, sondern zum Teil auch andere kritische Konsequenzen tragen.

Besonders Kandidaten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewerben, haben in einem solchen Fall ein ernstes Problem. Mit der gefühlten Sicherheit der schriftlichen Zusage im Rücken wird die Kündigung beim aktuellen Unternehmen eingereicht – und plötzlich droht statt Jobwechsel zu einer angestrebten Position die Arbeitslosigkeit, weil das bestehende Arbeitsverhältnis ausläuft und das neue plötzlich unsicher ist.

Doch auch wenn Sie keinen bestehenden Arbeitsvertrag haben, kann eine nicht eingehaltene schriftliche Zusage zu Problemen führen. Die meisten beginnen recht schnell mit der Planung, vielleicht ist sogar ein Umzug in eine andere Stadt nötig und Sie beginnen damit, sich nach geeignetem Wohnraum umzusehen. All das ist hinfällig, wenn ein ein Unternehmen von einer schriftlichen Zusage Abstand nimmt und auf einmal nichts mehr davon wissen will.

Aber ist es überhaupt möglich, sich so einfach von einer schriftlichen Zusage zu lösen, diese zurückzunehmen oder so zu tun, als hätte es diese niemals gegeben?

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Wie bindend ist eine schriftliche Zusage?

Rein aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet, scheint die Frage recht leicht zu klären. In Deutschland herrscht in der Rechtsprechung die sogenannte Vertragsfreiheit, die unter anderem die Formfreiheit enthält. Aus diesem Grund sind auch mündliche Zusagen rechtlich bindend und können als rechtmäßiger Abschluss eines Vertrages gewertet werden, wenn alle wichtigen Inhalte und Aspekte besprochen und vereinbart wurden.

Schwierig wird bei diesen Vereinbarungen in der Regel nur der Nachweis – Sie können also meist nicht beweisen, dass ein Personaler oder Arbeitgeber Ihnen gegenüber wirklich einen mündlichen Vertrag geschlossen und die Zusage für einen Job gemacht hat. Sie haben schließlich kein Aufnahmegerät laufen lassen – und falls diese heimlich gemacht wurde, darf sie vor Gericht ohnehin nicht verwendet werden.

Eine schriftliche Zusage umgeht aber genau diese Schwierigkeit der Beweislast. Wenn Sie ein offizielles und am besten von beiden Parteien unterschriebenes Dokument des Arbeitgebers in Händen halten, können Sie damit auf Ihren Anspruch auf die Position pochen und diesen im Notfall auch durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Gericht einklagen – lassen Sie sich dafür aber im Vorfeld immer unbedingt von einem Arbeitsrechtler beraten.

Wenn Sie vollkommen sicher gehen wollen, kann ein sogenannter Vorvertrag mit dem Unternehmen helfen. Dieser sorgt für Klarheit und Gewissheit, wenn beispielsweise noch nicht alle Inhalte des letztlichen Arbeitsvertrages feststehen – etwa der genaue Beginn der Beschäftigung – und deshalb noch kein endgültiger Vertrag abgeschlossen wird. In einem Vorvertrag kann auch ein möglicher Schadensersatz oder Gründe vereinbart werden, aus denen noch von der Zusammenarbeit zurückgetreten werden kann.

Allerdings müssen Sie sich eine weitere Frage stellen: Wie nützlich ist es für Sie, dass eine schriftliche Zusage bindend ist? Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen Sie zunächst gut da, im weiteren Verlauf ist das aber möglicherweise nicht viel wert. Oder anders ausgedrückt: Beginnt die Zusammenarbeit bereits auf diesem Weg, wird es wohl weder eine lange, noch eine erfreuliche Zeit.

Wollte ein Unternehmen nach einer schriftlichen Zusage wirklich einen Rückzieher machen, werden Sie wahrscheinlich nicht aus der Probezeit kommen, selbst wenn Sie auf Ihr Recht bestehen und den Arbeitsvertrag erstreiten. Langfristig gewonnen haben Sie nichts.

[Bildnachweis: nelen by Shutterstock.com]

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