Urlaubsanspruch im Minijob: Beispiele & wie berechnen?

Mehr als 6,5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob – und damit Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Arbeitsrecht schreibt eine Gleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern vor: Sie haben also grundsätzlich den gleichen Urlaubsanspruch im Minijob wie andere auch. Wir zeigen, wie viele freie Tage Ihnen zustehen und wie Sie den Urlaubsanspruch berechnen

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Urlaubsanspruch im Minijob – Key Facts

  • Gleichberechtigung: Minijobber haben gesetzlich den gleichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte.
  • Mindestmaß: Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage und bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr.
  • Umrechnung: Maßgeblich für die Anzahl der Urlaubstage ist nicht die Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Arbeiten Sie an 5 Tagen pro Woche für jeweils 2 Stunden, haben Sie trotzdem einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Minijob.
  • Formel: Zur Berechnung Ihres Anspruchs gilt die Formel: Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage im Minijob.
  • Lohnfortzahlung: Beim Urlaubsanspruch im Minijob wird das Gehalt weitergezahlt. Grundlage für den Verdienst ist die durchschnittliche Bezahlung (Referenzprinzip).
  • Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses; davor besteht ein anteiliger Anspruch.
  • Unzulässigkeit: Urlaub im Minijob darf nicht einfach finanziell abgegolten werden. Er dient dem Erholungszweck und muss dafür genutzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.
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Gibt es Urlaubsanspruch im Minijob?

In einem Minijob haben Sie den gleichen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie andere Arbeitnehmer. Rechtlich ist eine Schlechterstellung von Minijobbern im Vergleich zu Vollzeitangestellten verboten (gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG).

Durch die Gleichstellung haben Sie im Minijob einen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche – bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen sind es 20 Urlaubstage. Aber: Minijobber arbeiten nicht immer täglich, deshalb muss der Urlaubsanspruch im Minijob oft anteilig berechnet werden.

Berechnung: Kennen Sie Ihren Urlaubsanspruch im Minijob?

Grundlage für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs im Minijob sind der gesetzliche Mindesturlaub (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) und Ihre Arbeitstage pro Woche. Besonders wichtig: Es zählen immer die Arbeitstage, Ihre tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle. Ihr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Minijob ändert sich nicht, unabhängig davon, ob Sie an 3 Tagen pro Woche jeweils 3 oder 8 Stunden arbeiten.

Urlaubsanspruch bei festen Arbeitstagen

Arbeiten Sie eine feste Anzahl an Tagen pro Woche im Minijob, gilt die klassische Formel für den Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) aus und legt 24 Werktage als Minimum fest. In vielen Betrieben wird jedoch an 5 Tagen gearbeitet, was einem Anspruch von 20 Tagen entspricht. Möglich sind deshalb beide Formeln:

  • Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 Tage = persönlicher Urlaubsanspruch
  • Arbeitstage pro Woche × 20 ÷ 5 Tage = persönlicher Urlaubsanspruch

Arbeiten Sie jede Woche an 3 Tagen, haben Sie einen Urlaubsanspruch im Minijob von insgesamt 12 Tagen. Dabei müssen es nicht immer dieselben Wochentage sein (z.B. Montag bis Mittwoch). Unsere Tabelle zeigt, wie viel Urlaub Sie bei wie vielen wöchentlichen Arbeitstagen haben:

Arbeitstage, Woche

Berechnung

Urlaubstage

6-Tage-Woche (6 × 24) ÷ 6 24 Werktage
5-Tage-Woche (5 × 24) ÷ 6 20 Werktage
4-Tage-Woche (4 × 24) ÷ 6 16 Werktage
3-Tage-Woche (3 × 24) ÷ 6 12 Werktage
2-Tage-Woche (2 × 24) ÷ 6 8 Werktage
1-Tage-Woche (1 × 24) ÷ 6 4 Werktage

Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitstagen

Viele Minijobber werden flexibler eingesetzt und haben keine fixe Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. Variieren die Arbeitstage je nach Dienstplan und Auftragslage, gibt es zwei Möglichkeiten für die Berechnung: Eine Variante nutzt die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitstage. Arbeiten Sie beispielsweise innerhalb von 8 Wochen im Schnitt insgesamt an 12 Tagen, sind es im Durchschnitt 1,5 wöchentliche Arbeitstage. Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 6 Tagen.

Alternativ ist die Berechnung auf Jahresbasis möglich. Die Annahme: Für den vollen Urlaubsanspruch muss ein Mitarbeiter an 312 Tagen jährlich arbeiten (52 Wochen × 6 Arbeitstage = 312). Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 260 Arbeitstage. Die Formel lautet entsprechend:

  • Arbeitstage pro Jahr × 24 ÷ 312 Tage = persönlicher Urlaubsanspruch
  • Arbeitstage pro Woche × 20 ÷ 260 Tage = persönlicher Urlaubsanspruch

Das Problem: Im Vorfeld stehen die jährlichen Arbeitstage noch nicht fest, wenn Minijobber flexibel eingesetzt werden. Die Formel kann deshalb auch anders genutzt werden: 312 Arbeitstage ÷ 24 Urlaubstage = 13 Tage. Demnach haben Sie im Minijob nach 13 Arbeitstagen Anspruch auf einen vollen Tag Urlaub.

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Beispiele: Praktische Anwendung der Urlaubsregelung

Wie sieht das Ganze in der Praxis aus? Wir haben Beispiele mit verschiedenen Konstellationen erstellt. Diese zeigen, wie der Urlaubsanspruch im Minijob im Alltag aussehen kann:

  • Urlaubsanspruch von Minijobbern mit 2 Arbeitstagen

    Sie arbeiten in einem Minijob jede Woche fest an 2 Tagen – entweder Montag und Mittwoch oder Mittwoch und Freitag. Dadurch haben Sie einen Urlaubsanspruch von: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Tage pro Jahr.

  • Urlaubsanspruch bei wechselnden Arbeitstagen

    Sie haben einen Minijob in der Gastronomie. Je nach Bedarf arbeiten Sie unterschiedlich viel pro Woche. Im vergangenen Jahr haben Sie insgesamt an 140 Tagen gearbeitet, der Arbeitgeber erwartet ähnliche Einsätze im neuen Jahr. Das ergibt einen Anspruch von: (140 × 24) ÷ 312 = 10,77 Tage. Da aufgerundet wird, können Sie 11 Urlaubstage nehmen.

  • Urlaubsanspruch bei vielen kurzen Einsätzen

    Sie arbeiten am Minijob in einem Unternehmen 5 Tage pro Woche als Aushilfe, die tägliche Arbeitszeit beträgt dabei jedoch nur jeweils 2 Stunden. Durch die wöchentlichen Arbeitstage haben Sie trotzdem einen Anspruch von: (5 × 24) ÷ 6 = 20 Urlaubstagen pro Jahr.

Die Beispiele zeigen auch: Auch wenn Sie insgesamt weniger arbeiten, kann daraus rechtlich ein größerer Urlaubsanspruch im Minijob entstehen. Wer jeden Tag nur kurz arbeitet, darf sich im Jahr mehr freie Tage nehmen, als ein Minijobber, der an 2 Tagen pro Woche je 8 Stunden arbeitet.

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Ab wann gilt der Urlaubsanspruch im Minijob?

Der Anspruch auf Urlaub entsteht auch im Minijob mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Sie können aber nicht sofort nach der ersten Woche Ihre gesamten Urlaubstage für das Jahr nehmen. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen einem Teilanspruch und dem vollen Urlaubsanspruch:

  • Wartezeit

    Gemäß § 4 des Bundesurlaubsgesetzes erwerben Sie Ihren vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten im Betrieb.

  • Teilanspruch

    In den ersten 6 Monaten haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den Sie im Betrieb sind.

Haben Sie im Minijob einen Urlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen pro Jahr, dürfen Sie nach einem Monat im Job den ersten Urlaubstag machen. Manche Arbeitgeber zeigen sich aber kulant und ermöglichen auch andere Lösungen. Denken Sie aber daran, dass Urlaub pro Kalenderjahr gewährt wird. Beginnen Sie die geringfügige Tätigkeit im Oktober, können Sie für dieses Jahr keinen vollen Jahresurlaub mehr nehmen. Es bleibt bei einem anteiligen Anspruch für Oktober, November und Dezember (also drei Zwölftel).

Wie wird Urlaub im Minijob bezahlt?

Der Urlaubsanspruch im Minijob sichert eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Für jeden Tag, den Sie üblicherweise gearbeitet hätten, bekommen Sie den durchschnittlichen Lohn als Urlaubsentgelt (nicht verwechseln mit Urlaubsgeld).

Arbeiten Sie im Minijob jeden Montag und Dienstag, nehmen sich aber beide Tage frei, muss der Chef Sie trotzdem dafür bezahlen. Grundlage ist Ihr Verdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Überstunden oder Einmalzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.

FAQ: Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch im Minijob

Unsere Leser stellen regelmäßig Fragen rund um den Urlaubsanspruch im Minijob. Wir haben die häufigsten und wichtigsten gesammelt und für Sie übersichtlich in unserem FAQ beantwortet:

Verfällt mein Urlaubsanspruch automatisch am Jahresende?

Sie müssen Ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Ist das aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich, können Sie den Resturlaub ins nächste Jahr übertragen. Hier müssen Sie bis zum 31. März die freien Tage nutzen. Der Chef muss Sie aber rechtzeitig und ausdrücklich darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihren Urlaubsanspruch zu nehmen.

Muss ich für Feiertage im Minijob Urlaub nehmen?

Fällt Ihr regulärer Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, haben Sie im Minijob Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Der Arbeitgeber darf Sie an diesem Tag nicht zur Nacharbeit verpflichten und darf Ihnen auch keinen Urlaubstag abziehen. Sie werden so bezahlt, als hätten Sie gearbeitet.

Was gilt für den Urlaubsanspruch in Privathaushalten?

Für Minijobber in Privathaushalten (z.B. Reinigungskräfte oder Gartenhilfen) gelten exakt dieselben Regeln wie für gewerbliche Minijobber. Auch private Arbeitgeber müssen bezahlten Urlaub gewähren und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Wer seine Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale anmeldet, ist hier rechtlich auf der sicheren Seite.


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