Nebenjob steuerfrei: Muss ich Nebeneinkünfte versteuern?

Sie möchten die Finanzen aufbessern und zusätzlich Geld verdienen – aber ist ein Nebenjob steuerfrei? Sie müssen nicht auf jedes zusätzliche Einkommen Steuern zahlen, wenn Tätigkeit und Gehalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären, wann ein Nebenjob steuerfrei bleibt und wie viel Sie dabei verdienen dürfen…

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Nebenjob steuerfrei: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Ein Nebenjob ist steuerfrei, wenn Sie die Grenze eines Minijobs nicht überschreiten.
  • Gehalt: bis zu 603 Euro pro Monat steuerfrei und keine Sozialabgaben (Stand: 2026)
  • Auch Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale ermöglichen zusätzliche steuerfreie Einnahmen.
  • Überschreiten Sie die Freibeträge, wird der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
  • Sie müssen den Arbeitgeber meist informieren, selbst wenn der Nebenjob steuerfrei ist.

Ob ein Nebenjob steuerfrei ist, entscheidet darüber, wie viel Geld wirklich zusätzlich auf Ihrem Konto ankommt. Sie müssen sich deshalb frühzeitig informieren, ob Sie Steuern auf das Nebeneinkommen zahlen oder ob der gesamte Betrag als Nettogehalt überwiesen wird.

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Ist ein Nebenjob steuerfrei?

Ein Nebenjob ist steuerfrei, wenn Ihre Beschäftigung unter die Regelungen eines Minijobs fällt. Wichtig ist dabei primär die Verdienstgrenze von bis zu 603 Euro im Monat. Liegt Ihr Gehalt aus einer Nebenbeschäftigung unter dieser Summe, fallen darauf keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Aber auch andere Formen einer Nebentätigkeit können steuerfrei vergütet werden. Dies gilt hauptsächlich für die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale. Hier gelten Freibeträge, wodurch ein bestimmter Verdienst aus diesen Tätigkeiten nicht versteuert werden muss.

Was bedeutet ein steuerfreier Nebenjob?

Ein Nebenjob gilt als steuerfrei, wenn Ihre Einnahmen aus der Tätigkeit nicht der Einkommensteuer unterliegen. Sie (bzw. der Arbeitgeber) müssen auf das Gehalt keine Steuern abführen und Sie erhalten entsprechend eine höhere Nettovergütung. Das bedeutet nicht, dass keine gesetzlichen Regelungen gelten – sondern lediglich, dass Sie auf den Verdienst keine Steuer zahlen müssen.

Wichtig: Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch Sozialversicherungsfreiheit. In manchen Fällen können zum Beispiel trotzdem Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Für Sie als Arbeitnehmer ist entscheidend, welche Art von Nebenjob Sie ausüben und wie hoch Ihr Einkommen daraus ist.

Nebenjob steuerfrei: Wie viel darf ich verdienen?

Natürlich wollen Sie möglichst viel Geld im Nebenjob steuerfrei verdienen. Das Steuerrecht setzt aber klare Grenzen und Freibeträge, bis zu denen das Einkommen unversteuert bleibt. Heißt für Sie: Sobald Sie diese Summen überschreiten, müssen Sie Steuern zahlen.

Wie viel Sie dabei genau verdienen dürfen, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Hier die Übersicht zum erlaubten steuerfreien Verdienst:

  • Minijob: 603 Euro im Monat

    Üben Sie neben Ihrem Hauptberuf einen Minijob aus, bleibt ein Einkommen von bis zu 603 Euro aus dieser Tätigkeit jeden Monat steuerfrei. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Minijobs ausüben. Hier wird das Gehalt aus den Jobs addiert – zusammen darf es die Grenze von 603 Euro nicht überschreiten, sonst fallen für alle Steuern an. Ausnahme: In bis zu 2 Monaten pro Jahr dürfen Sie die Grenze überschreiten. Erlaubt ist dabei das Doppelte der monatlichen Grenze: bis zu 1.206 Euro. Insgesamt sind so pro Jahr also 8.442 Euro aus einem steuerfreien Nebenjob möglich.

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro im Jahr

    Für Ihre Arbeit als Übungsleiter (z.B. Sporttrainer, Chorleiter, Betreuer) dürfen Sie bezahlt werden. Der Freibetrag liegt bei 3.300 Euro pro Jahr (Stand: 2026), bis zu 275 Euro bleiben also jeden Monat steuerfrei.

  • Ehrenamtspauschale: 940 Euro pro Jahr

    Bekommen Sie einen finanziellen Ausgleich für Ihr ehrenamtliches Engagement, müssen Sie dafür nicht gleich Steuern zahlen. Dabei handelt es sich nicht um einen klassischen Nebenjob, trotzdem bleiben bis zu 940 Euro im Jahr steuerfrei (Stand: 2026). Monatlich dürfen Sie also eine Aufwandsentschädigung von bis zu 78,33 Euro beziehen.

In der Theorie können Sie somit jedes Jahr bis zu 12.682 Euro aus einem Nebenjob steuerfrei dazuverdienen. Dazu müssen Sie aber alle drei Möglichkeiten voll ausschöpfen – also einen Minijob, die Arbeit als Übungsleiter übernehmen und sich (bezahlt) ehrenamtlich engagieren.

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Beispiele für steuerfreie Nebenjobs

Wie können steuerfreie Nebenjobs in der Praxis aussehen? Wir haben einige Beispiele zusammengestellt, die Ihnen die Möglichkeiten zeigen:

Minijob als Bürohilfe

Sie arbeiten auf Minijob-Basis als Bürohilfe und verdienen 603 Euro im Monat. Der Arbeitgeber versteuert die Tätigkeit pauschal, für Sie fällt keine Lohnsteuer an. Sie zahlen zunächst 3,6 Prozent Rentenversicherung, davon können Sie sich auf Antrag aber befreien lassen.

Übungsleiter als Sporttrainer

Neben Ihrem Job trainieren Sie eine Fußballmannschaft in Ihrer Gemeinde. Sie leiten zweimal pro Woche das Training und begleiten das Team zu Spielen. Vom Verein bekommen Sie dafür 250 Euro pro Monat. Diese Einnahmen sind steuerfrei, weil Sie den Freibetrag von 3.300 Euro nicht überschreiten (12 × 250 Euro = 3.000 Euro).

Ehrenamt als Vereinsvorstand

Sie engagieren sich freiwillig und ehrenamtlich in einem eingetragenen Verein als Vorstand. Als Aufwandsentschädigung für Ihren zeitlichen Einsatz bekommen Sie 75 Euro im Monat. Auch dies ist für Sie steuerfrei. Die jährlichen Einnahmen (12 × 75 Euro = 900 Euro) bleiben innerhalb des Freibetrags von maximal 940 Euro jährlich.

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Nebenjob steuerfrei: Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Viele Arbeitsverträge enthalten standardmäßig eine Klausel, die eine Informationspflicht bei Aufnahme eines Nebenjobs enthält. Schauen Sie deshalb unbedingt in Ihren Vertrag: Haben Sie eine entsprechende Regelung vereinbart, müssen Sie den Chef vor der Aufnahme jeglicher Nebentätigkeit über Art und Umfang informieren.

Dabei handelt es sich aber um eine reine Informationspflicht – keine Genehmigungspflicht. Ihr Arbeitgeber darf einen Nebenjob (egal, ob er steuerfrei ist) nicht einfach untersagen. Ablehnen dürfen Unternehmen aus dringenden Gründen: zum Beispiel, wenn Sie eine Konkurrenztätigkeit aufnehmen, die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschreiten oder Ihre Leistung im Hauptjob stark und nachweislich leidet.

Muss ich beim Finanzamt einen steuerfreien Nebenjob anmelden?

Bei einem klassischen Minijob müssen Sie den steuerfreien Nebenjob nicht selbst beim Finanzamt anmelden. Hier laufen die Anmeldung der Tätigkeit sowie die pauschale Besteuerung komplett über den Arbeitgeber.

Achten Sie aber unbedingt darauf, alle Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Das gilt auch dann, wenn Sie durch Freibeträge keine steuerlichen Abzüge haben. Bekommen Sie Geld im Rahmen eines Ehrenamts oder als Übungsleiter, müssen Sie dieses als sonstige Einkünfte angeben.

FAQ: Häufige Fragen zu steuerfreien Nebenjobs

In unserem FAQ beantworten wir für Sie kurz und übersichtlich die häufigsten Fragen zu steuerfreien Nebenjobs:

Beeinflusst ein steuerfreier Nebenjob meine Steuerklasse?

Ein steuerfreier Nebenjob hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Steuerklasse. Diese richtet sich ausschließlich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Hauptbeschäftigung. Erst wenn ein Nebenjob steuerpflichtig wird, kann er sich indirekt auf Ihre Steuerlast auswirken. Die Steuerklasse selbst bleibt jedoch unverändert.

Ist ein steuerfreier Nebenjob während Kurzarbeit möglich?

Grundsätzlich dürfen Sie während Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben. Allerdings müssen Sie diesen Ihrem Arbeitgeber melden, da er Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld haben kann. Einnahmen aus Nebenjobs können teilweise auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Steuerlich bleibt der Nebenjob dennoch steuerfrei, wenn er innerhalb der gesetzlichen Freibeträge liegt.

Können Selbstständige einen steuerfreien Nebenjob haben?

Als Selbstständiger dürfen Sie steuerfreie Nebenjobs ausüben, etwa im Rahmen eines Minijobs oder durch ehrenamtliche Tätigkeiten. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit klar von der selbstständigen Haupttätigkeit getrennt ist. Freibeträge wie die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale gelten auch für Selbstständige. Einnahmen aus regulärer selbstständiger Tätigkeit sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig.

Darf ich einen steuerfreien Nebenjob während der Elternzeit ausüben?

Während der Elternzeit dürfen Sie einen Nebenjob ausüben, solange Sie maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Ein steuerfreier Nebenjob ist daher problemlos möglich. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informieren.

Kann ein steuerfreier Nebenjob Auswirkungen auf Sozialleistungen haben?

Steuerfreie Einnahmen können auf Sozialleistungen angerechnet werden. Das betrifft zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Wohngeld. Dabei spielt nicht die Steuerfreiheit, sondern die tatsächliche Höhe des Einkommens eine Rolle. Freibeträge und Anrechnungsgrenzen unterscheiden sich je nach Leistung. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, sollten Sie sich unbedingt vorab informieren.

Ist ein steuerfreier Nebenjob für Rentner möglich?

Rentner können problemlos steuerfreie Nebenjobs ausüben. Ein Minijob oder ehrenamtliche Tätigkeiten sind besonders beliebt. Der Verdienst wird nicht auf Ihre Altersrente angerechnet. Steuerlich gelten für Rentner dieselben Freibeträge wie für andere Arbeitnehmer.

Kann ich meinen steuerfreien Nebenjob jederzeit kündigen?

Ein steuerfreier Nebenjob unterliegt den gleichen arbeitsrechtlichen Regeln wie jede andere Beschäftigung. Das bedeutet, es gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Bei Minijobs entspricht diese Frist häufig der gesetzlichen Regelung von 4 Wochen. Steuerliche Aspekte spielen bei der Kündigung keine Rolle. Sie können einen Nebenjob jederzeit unter Einhaltung der Fristen beenden.

Gibt es Altersgrenzen für steuerfreie Nebenjobs?

Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für steuerfreie Nebenjobs. Sowohl Jugendliche, Studierende, Arbeitnehmer als auch Rentner können solche Tätigkeiten ausüben. Bei Minderjährigen gelten allerdings besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, etwa hinsichtlich Arbeitszeiten. Steuerlich gelten für alle Altersgruppen dieselben Freibeträge. Entscheidend ist also nicht das Alter, sondern die Art des Nebenjobs.

Kann ein steuerfreier Nebenjob meine Bonität oder Kreditwürdigkeit beeinflussen?

Ja, steuerfreie Einnahmen können Ihre Kreditwürdigkeit positiv beeinflussen. Banken berücksichtigen regelmäßige Nebeneinkünfte bei der Bonitätsprüfung. Allerdings verlangen viele Kreditgeber entsprechende Nachweise wie Arbeitsverträge oder Kontoauszüge. Steuerfreiheit spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist die Stabilität der Einnahmen.


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