Kleingewerbe anmelden: Schritte, Kosten, Tipps

Ein Kleingewerbe ist ein einfacher Weg in die Selbstständigkeit. Für den Start in ein eigenes Unternehmen senkt es die Hürden und den bürokratischen Aufwand. Trotzdem müssen Sie ein Kleingewerbe anmelden – und dabei an wichtige Punkte denken. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie ein Kleingewerbe anmelden und wann Sie sich mit welchen Behörden und Anträgen beschäftigen müssen. Außerdem zeigen wir die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes und welche Vor- sowie Nachteile diese Form der Selbstständigkeit hat…

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Kleingewerbe anmelden in 8 einfachen Schritten

Viele Menschen haben den Wunsch und auch eine Geschäftsidee für die Selbstständigkeit. Was oft fehlt, ist das Wissen, wie ein eigenes Unternehmen gegründet und angemeldet wird. Weit verbreitet ist auch die Angst vor großem Aufwand, hohen Kosten oder benötigtem Eigenkapital. Dabei gilt: Sie können schnell und einfach ein Kleingewerbe anmelden. Unsere Anleitung zeigt die nötigen Schritte für die Anmeldung eines Kleingewerbes:

1. Vorbereitung von Unterlagen und Genehmigungen

Im ersten Schritt sollten Sie sich darüber informieren, welche Unterlagen und möglichen Genehmigungen Sie benötigen. Bei der Anmeldung für ein Kleingewerbe müssen Sie diese je nach Art des Gewerbes vorlegen. Das kann ein polizeiliches Führungszeugnis, eine fachliche Qualifikation oder eine Erlaubnis für eine bestimmte Branche (etwa Gastronomie) sein. Welche Dokumente Sie brauchen, können Sie beim Gewerbeamt, der IHK, der HWK oder aus der entsprechenden Gewerbeordnung erfahren.

Schon jetzt sollten Sie auch die Rechtsform festlegen. Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, haben Sie die Wahl zwischen Einzelunternehmen und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

2. Anmeldung beim Gewerbeamt

Wollen Sie ein Kleingewerbe anmelden, wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Dort erhalten Sie (persönlich oder oft auch online) ein Formular zur Gewerbeanmeldung (Formular GewA1). Auf diesem machen Sie Angaben zu Ihrer Person und dem zu gründenden Gewerbe. Dazu zählen Informationen zur Betriebsstätte, der geplanten Tätigkeit und ob Sie das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreiben.

Sorgfältig ausgefüllt reichen Sie den Antrag wieder ein. Zusätzlich fügen Sie benötigte Unterlagen oder Genehmigungen bei. Sollte etwas fehlen, werden Sie vom Amt darauf hingewiesen und müssen die Dokumente nachreichen. Sie erhalten einen Gewerbeschein und haben nun bereits offiziell Ihr Kleingewerbe angemeldet. Bevor Sie loslegen können, gibt es aber noch weitere Schritte zu beachten.

3. Anmeldung beim Finanzamt

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt über die Anmeldung Ihres Kleingewerbes. Sie erhalten deshalb meist Post von der Finanzbehörde, können sich dort aber auch proaktiv melden. Für die Anmeldung müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dies erledigen Sie elektronisch über das Portal „ELSTER“. Nach der Verarbeitung erhalten Sie kurze Zeit später vom Finanzamt eine Steuernummer.

Brauchen Sie für Ihren Betrieb eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen Sie dies direkt auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben. Mit dieser können Sie innerhalb der EU Waren oder Leistungen umsatzsteuerfrei für das Gewerbe einkaufen. Die Zuteilung dieser Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dauert in der Regel etwas länger, da der Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet wird, wo die Nummern vergeben werden.

4. Anmeldung bei der IHK oder HWK

Melden Sie ein Kleinunternehmen an, sind Sie in der Pflicht, sich als gewerbliches Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder als handwerkliches Unternehmen bei der Handwerkskammer (HWK) anzumelden. Die entsprechende Kammer wird bereits vom Gewerbeamt informiert, weshalb Sie meist von der zuständigen Behörde kontaktiert werden.

Eine Ausnahme gilt für Freiberufler. Diese müssen sich weder beim Gewerbeamt, noch bei der IHK anmelden. Auch Landwirte sind von der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer befreit.

5. Anmeldung in der Berufsgenossenschaft

Ebenfalls verpflichtend ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Diese kümmert sich um den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung etwa bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Achten Sie hier unbedingt auf eine zeitnahe Anmeldung. Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach der Gründung des Kleingewerbes bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Beschäftigen Sie als Kleinunternehmer Mitarbeiter, müssen Sie jährlich entsprechende Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen. Die Höhe wird Ihnen in einem Schreiben mitgeteilt, der Beitrag ermittelt sich aus dem Gehalt der Angestellten, der Gefahrenklasse und dem Beitragsfuß.

6. Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit

Dieser Schritt ist nicht verpflichtend und auch nicht zwingend erforderlich, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden. Wollen Sie jedoch Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden und dort eine Betriebsnummer beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Angestellten in Vollzeit einstellen oder lediglich einen Minijob vergeben. Es gilt die Regel: Stellen Sie auch nur einen einzelnen Arbeitnehmer ein, müssen Sie die Arbeitsagentur kontaktieren und benötigen eine Betriebsnummer.

Das ist nicht nur bürokratischer Aufwand. Die Betriebsnummer ist eine wichtige Angabe, wenn Mitarbeiter für die Sozialversicherung und Krankenversicherung angemeldet werden.

7. Eröffnung eines Geschäftskontos

Haben Sie dies nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt getan, sollten Sie spätestens jetzt ein Geschäftskonto eröffnen. Dazu besteht zwar keine Pflicht, doch ist es sehr wichtig, um einen klaren Überblick über die Finanzen zu behalten und die Zahlungsströme des Gewerbes eindeutig bestimmen zu können. Laufen private und unternehmerische Ausgaben über dasselbe Konto, endet es meist in Chaos.

Vergleichen Sie verschiedene Angebote für Geschäftskonten und wählen Sie eine Bank, die am besten zu Ihren Erwartungen passt. Wichtige Punkte sind die fälligen Gebühren, falls gewünscht der Kreditrahmen sowie die Beratungsangebote, die Existenzgründern zur Verfügung stehen.

8. Abschluss notwendiger Versicherungen

Die eigentliche Anmeldung Ihres Kleingewerbes ist abgeschlossen, zuletzt stehen Sie vor dem wichtigen Thema der Versicherungen. Ein entscheidender Punkt: Sie sind in einem Kleingewerbe nicht sozialversicherungspflichtig (Ausnahme: Handwerker sind rentenversicherungspflichtig). Sie müssen sich somit selbst um eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenkasse kümmern. Ebenso können Sie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen und in die Rentenversicherung einzahlen oder privat für das Alter vorsorgen.

Neben den Sozialversicherungen kann es ratsam sein, Ihr Gewerbe abzusichern. Häufige Versicherungen sind gewerbliche Haftpflichtversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen. Lassen Sie sich von einem Experten beraten und prüfen Sie, welche Versicherungen für Ihr Gewerbe wirklich sinnvoll sind.

Definition: Was ist ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbe gilt ein Unternehmen, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert – und deshalb nicht den Regelungen, Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuches unterliegt. Es handelt sich nicht um ein Handelsgewerbe und der Kleingewerbetreibende gilt nicht als Kaufmann im Sinne des HGB. Eine Eintragung in das Handelsregister ist somit ebenfalls nicht erforderlich.

Nicht verwechselt werden darf die Kleinunternehmerregelung. Diese beschreibt einen Sonderfall in der Umsatzsteuer, bei der kleine Unternehmen mit geringem Umsatz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldung stattfindet.


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Kosten: Wie teuer ist die Anmeldung für ein Kleingewerbe?

Die gute Nachricht für alle, die ein Kleingewerbe anmelden wollen: Die Kosten sind sehr gering. Sie müssen lediglich einige Gebühren für Anmeldungen bezahlen, haben aber sonst keine größeren Ausgaben für den Start in die Selbstständigkeit. Für den Antrag und den Gewerbeschein vom Gewerbeamt müssen Sie mit Kosten zwischen 20 und 50 Euro rechnen – diese unterscheiden sich je nach Gemeinde. Ebenso wird eine jährliche Gebühr für die Mitgliedschaft in der IHK fällig. Der Beitrag errechnet sich meist aus eiem Grundbetrag und einer Umlage gemessem am Unternehmenserfolg.

Weitere mögliche Kosten sind ein polizeiliches Führungszeugnis oder für handwerkliche Gewerbe eine Handwerkskarte. Hinzu kommen Versicherungen und Gebühren für das Geschäftskonto. Dennoch ist die Anmeldung eines Kleingewerbes nicht nur einfach, sondern auch sehr günstig.

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Kleingewerbe anmelden: Vor- und Nachteile

Bevor Sie ein Kleingewerbe anmelden, sollten Sie die damit verbundenen Vor- und Nachteile kennen, um diese gegeneinander abwägen zu können:

Vorteile

  • Leichte Anmeldung
    Wie die obigen Schritte bereits zeigen, ist die Anmeldung leicht und schnell. Es gibt keine großen Hürden und auch die Kosten sind für jeden Existenzgründer zu stemmen.
  • Einfache Buchführung
    Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den Pflichten des Handelsgesetzbuches und müssen somit keine doppelte Buchführung vorweisen. Sie müssen keine Bilanz erstellen. Es reicht eine einfache Buchhaltung mit einer Einnahmen-Überschussrechnung.
  • Kein Eigenkapital
    Großer Vorteil für viele Gründer: Sie müssen kein Stammkapital mitbringen, wie es etwa bei der Gründung einer GmbH benötigt wird. Auch ohne 12.500 Euro können Sie ein Kleingewerbe anmelden.

Nachteile

  • Private Haftung
    Als Kleingewerbetreibender haften Sie grundsätzlich unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Das finanzielle Risiko ist somit größer und sollte unbedingt im Auge behalten werden.
  • Wenige Rechtsformen
    Ein Kleingewerbe kann nur als Einzelunternehmen oder GbR gegründet werden. Wer eine andere Rechtsform wählen möchte, kann dies nicht als Kleingewerbetreibender tun.
  • Eingeschränkte Firmierung
    In der Geschäftsbezeichnung muss zwingend Ihr Vor- und Nachname enthalten sein. Eine Firmierung ohne den Namen des Inhabers ist nicht erlaubt.
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Kleingewerbe auflösen: Wie geht das?

Stellen Sie die Tätigkeit in Ihrem Kleingewerbe ein, müssen Sie dieses abmelden und auflösen. Dies erfolgt wie die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Dazu erhalten Sie einen Vordruck, den Sie elektronisch oder schriftlich ausfüllen und einreichen können. Dieses Dokument müssen Sie unterschreiben, um die Abmeldung zu bestätigen. Das Gewerbeamt informiert im nächsten Schritt das Finanzamt über die Auflösung des Gewerbes.


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