Mehrere Minijobs – Das Wichtigste in Kürze
Schnellcheck
- Ohne Hauptjob können Sie beliebig viele Minijobs annehmen.
- Alle Einkünfte müssen zusammen im Schnitt unter 603 Euro pro Monat liegen.
- Ausnahme: An bis zu 2 Monaten im Jahr darf das Einkommen höher sein.
- Mit Vollzeitjob ist nur ein abgabenfreier Minijob erlaubt.
- Jeder weitere Nebenjob wird sozialversicherungspflichtig.
- Der Arbeitgeber muss in der Regel über weitere Jobs informiert werden.
Als Ausnahme gelten sog. kurzfristige Minijobs, die nur maximal 3 Monate im Jahr bzw. an 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Solche Jobs dürfen Sie zusätzlich zur Hauptbeschäftigung und einem ersten Minijob ausüben, ohne dass Abgaben anfallen.
Wie viele Minijobs darf man haben?
Minijobs gehören zu den beliebtesten Nebenjobs in Deutschland. Ob Studierende, Rentner, Berufstätige oder Wiedereinsteiger: Die geringfügige Beschäftigung bietet oft ein zusätzliches Einkommen ohne hohe Abgaben. Gleichzeitig sorgen Minijob-Regelungen immer wieder für Unsicherheit – insbesondere bei der Frage: „Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben – und wann werden Steuern und Sozialabgaben fällig?“
Die gute Nachricht vorweg: Die Anzahl der gleichzeitigen Minijobs ist gesetzlich nicht begrenzt. Sie dürfen also theoretisch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – unter einer entscheidenden Voraussetzung: Die Summe aller Einnahmen aus sämtlichen Minijobs darf die Grenze von aktuell 603 Euro pro Monat (Stand: 2026) nicht überschreiten. Ob Sie einen, zwei oder drei Minijobs haben, spielt also rechtlich keine Rolle. Relevant ist allein das Gesamteinkommen aus allen geringfügigen Beschäftigungen.
Minijob Definition
Der Begriff Minijob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuches (§ 8 SGB IV). Charakteristisch ist nicht die Arbeitszeit, sondern der monatliche Verdienst. Dieser ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass Lohnerhöhungen automatisch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen führen.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Sobald der durchschnittliche Monatsverdienst bei mehreren Minijobs über 603 Euro liegt, gelten alle Minijobs zusammen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das bedeutet: Als Arbeitnehmer müssen Sie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen und das Gesamteinkommen nach Ihrer jeweiligen Steuerklasse versteuern. Der Effekt ist meist ein deutlich geringerer Nettolohn.
Aus mehreren Minijobs wird dann faktisch eine reguläre Beschäftigung. Für viele Beschäftigte ist das finanziell wenig attraktiv, da der Abgabenanteil sprunghaft steigt.
Ausnahme: Überschreitung in 2 Monaten pro Jahr
Das Gesetz erlaubt jedoch eine begrenzte Ausnahme: In bis zu 2 Kalendermonaten pro Jahr darf der Verdienst aus Minijobs bis zum Doppelten der monatlichen Grenze, also bei maximal 1.206 Euro liegen. Voraussetzungen dafür sind:
- Die Überschreitung ist unvorhersehbar (z.B. Krankheitsvertretung, saisonaler Mehrbedarf)
- Sie erfolgt nicht regelmäßig
- Im Jahresdurchschnitt wird die Verdienstgrenze eingehalten
Daraus ergibt sich eine maximale Jahresverdienstgrenze von 8.442 Euro (10 Monate × 603 Euro + 2 Monate à 1.206 Euro).
Arbeitszeit beachten!
Wer mehrere Minijobs ausübt, muss zudem das Arbeitszeitgesetz beachten. Dieses schreibt vor:
- Erlaubt ist eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag
- Das entspricht maximal 48 Stunden pro Woche
Bei mehreren Minijobs müssen Sie also die Arbeitszeiten aller Jobs zusammenzählen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen!
Minijob und Sozialversicherung: Was ist abgabenfrei?
Minijobs gelten oft als „steuerfrei“ – das ist allerdings nur teilweise korrekt. Die Abgabenregelungen sind differenziert.
Rentenversicherung im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent des Bruttolohns, während Arbeitgeber pauschal 15 Prozent zahlen. Bedeutet: Von den 663 Euro im Monat bleiben Ihnen netto nur 581,29 Euro. Der Vorteil: Sie haben dafür Ansprüche auf Reha-Leistungen und erfüllen die Wartezeiten für die Rente. Auf Antrag können sich Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das erhöht dann zwar den Nettolohn, senkt aber langfristig die Rentenansprüche.
Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Im Minijob sind Sie nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Ausnahme: Sie haben bereits einen versicherten Hauptjob oder sind durch die Familienversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt für Ihren Minijob 13 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag an die Knappschaft. Der Pauschalbetrag sichert Ihnen Leistungen im Krankheitsfall. Dafür sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, bei wem Sie krankenversichert sind.
Mehrere Minijobs neben einem Hauptberuf
Besonders komplex wird es, wenn ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Hier gilt nur der erste Minijob als „geringfügig“, jeder weitere Nebenjob wird voll sozialversicherungspflichtig. Der zweite Minijob wird dann mit dem Einkommen aus dem Hauptberuf zusammengerechnet und in derselben Steuerklasse versteuert sowie beitragspflichtig in allen Sozialversicherungen. Finanziell lohnt sich ein zweiter Minijob neben dem Hauptberuf daher nur selten.
Was ist mit einem Minijob beim selben Arbeitgeber?
Mehrere Jobs beim selben Arbeitgeber werden wie einer behandelt. Dabei ist es egal, wie viele Stunden Sie in dem einen oder anderen Job arbeiten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Zweitjob für eine Unternehmenstochter ausgeübt wird. Dann wird der Minijob wieder wie eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung behandelt.
Nebentätigkeit melden – ja oder nein?
In vielen Arbeitsverträgen ist heute geregelt, dass Nebentätigkeiten meldepflichtig sind. Auch ohne entsprechende Klausel empfiehlt es sich, den Hauptarbeitgeber zu informieren. Verbieten darf der einen Minijob nur, wenn die Arbeitsleistung im Hauptjob darunter leidet, wenn dadurch gesetzliche Ruhezeiten verletzt werden oder ein Interessenkonflikt besteht (z.B. bei Konkurrenztätigkeit).
Vor- und Nachteile von Minijobs
Minijobs sind nicht unumstritten. Während sie einerseits hohe Flexibilität bieten, werden sie von Gewerkschaften häufig als prekäre Beschäftigung kritisiert.
- Flexibler Nebenverdienst
- Geringe Abgaben
- Schneller Arbeitseinstieg
- Geringe Lohnnebenkosten
Minijob Vorteile
- Kein ALG-Anspruch
- Geringe Rentenansprüche
- Unsichere Jobverhältnisse
- Gefahr der Altersarmut
Minijob Nachteile
Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es Anfang 2025 rund 7,5 Millionen Minijobber in Deutschland – ein Beleg für die hohe Bedeutung dieser Beschäftigungsform. Wer langfristig nur im Minijob arbeitet, sollte jedoch die sozialen Folgen realistisch einschätzen. Neben dauerhaften Minijobs gibt es auch kurzfristige Beschäftigungen, die zeitlich befristet sind und unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls sozialversicherungsfrei bleiben.
FAQ – Häufige Frage zu zwei oder mehreren Minijobs
Habe ich bei zwei Minijobs Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer auch – und damit Anspruch auf Urlaub, unabhängig davon, wie viele Minijobs ausgeübt werden. Wie viele Urlaubstage Ihnen im Jahr zustehen, hängt von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab. Diese Formel hierfür lautet: individuelle Arbeitstage pro Woche × Urlaubsanspruch in Werktagen ÷ für den Betrieb übliche Arbeitstage. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel: Urlaubsanspruch berechnen.
Wer darf einen oder zwei Minijobs ausüben?
Grundsätzlich darf jeder einen Minijob ausüben. Bei einer geringfügigen Beschäftigung spielen jedoch der Umfang und die Personengruppen eine wichtige Rolle. Besondere Regelungen gelten etwa für Grundsicherungsempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Auszubildende oder Beamte.
Darf man als Rentner zwei Minijobs haben?
Auch als Rentner darf man zwei Minijobs annehmen. Entscheidend ist, dass der Verdienst aus allen Minijobs zusammengerechnet die Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat nicht überschreitet. Bleibt man unter dieser Grenze, gelten beide Tätigkeiten als Minijobs. Für Altersrentner hat ein höherer Hinzuverdienst seit 2023 keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe, während bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind.
Selbstständig und Minijob – geht das?
Wer selbstständig ist, kann ebenfalls nebenher einen oder mehrere Minijobs ausüben. Auch hier darf der Verdienst aller Minijobs insgesamt nicht mehr als 603 Euro pro Monat betragen. Wichtig ist überdies, ob es sich bei dem jeweiligen Job um eine abhängige Beschäftigung oder eine weitere selbstständige Tätigkeit handelt.
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