Rückwirkend krankschreiben lassen – Key Facts
- Dauer: Arbeitnehmer können sich maximal 3 Tage rückwirkend krankschreiben lassen (3-Tage-Regel). Längere Zeiträume sind laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausgeschlossen.
- Voraussetzungen: Der Arzt muss aufgrund der Symptome oder plausibler Gründe (z.B. Praxis am Wochenende geschlossen) die frühere Arbeitsunfähigkeit nachvollziehen können.
- Anspruch: Die Entscheidung liegt allein im ärztlichen Ermessen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Arzt kann das Attest verweigern, wenn er die Arbeitsunfähigkeit für unbegründet hält.
- Meldepflicht: Auch wenn die Krankschreibung rückwirkend erfolgt, bleibt die sofortige Meldepflicht am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber nach § 5 EFZG bestehen.
- Telefonische Krankschreibung: Eine telefonische Krankschreibung kann vorläufig helfen und ist bei leichten Atemwegserkrankungen bis zu 5 Tage möglich.
- Videosprechstunde: Sie ist für bis zu 7 Kalendertage möglich, wenn die Praxis den Patienten bereits kennt.
Laut Statistischem Bundesamt waren 2025 Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 19,5 Tage im Jahr krankgemeldet.
Was ist eine rückwirkende Krankschreibung?
Die rückwirkende Krankschreibung ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Arztbesuch bestand. Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über eine Erkrankung zu informieren (siehe: Krankmeldung). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage (3-Tages-Frist), muss spätestens am 4. Tag ein ärztliches Attest vorliegen – sofern der Arbeitgeber es nicht früher verlangt.
Rückwirkende Krankschreibungen sind jedoch nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und liegen allein im ärztlichen Ermessen. Sie erfordern eine eindeutige medizinische Einschätzung, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits zuvor bestand. Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann aber entscheidend sein, um Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Krankengeld sowie arbeitsrechtliche Sicherheit zu erhalten.
Krankmeldung oder Krankschreibung – Was ist der Unterschied?
- Krankmeldung: Mit der Krankmeldung teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie krank und arbeitsunfähig sind. Sie erfolgt meist telefonisch oder per E-Mail.
- Krankschreibung: Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (früher: „Gelber Schein“) wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Seit 2023 erfolgt die Übermittlung an den Arbeitgeber digital als eAU über die Krankenkasse.
Wann ist eine Krankschreibung erforderlich?
Arbeitnehmer unterliegen einer sogenannten Anzeige- und Nachweispflicht. Diese ergibt sich aus den Nebenpflichten des Arbeitsvertrags. Die ärztliche Krankschreibung ist eine wichtige Voraussetzung für:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (100 % Gehalt)
- Krankengeld durch die Krankenkasse (70 % Gehalt)
Die eigentliche Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen – telefonisch oder per E-Mail. Dauert die Erkrankung länger als 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage), ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Wochenenden und Feiertage zählen mit! Besteht die Arbeitsunfähigkeit über den bescheinigten Zeitraum hinaus, ist sogar eine Folgebescheinigung notwendig.
„Informieren Sie am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht nur den Arbeitgeber, sondern rufen Sie auch gleich in der Arztpraxis an oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. So bleibt die nachträgliche Krankmeldung glaubhaft.“
Jochen Mai, Bewerbungsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung und Autor zahlreicher Karrierebücher.
Kann mich der Arzt rückwirkend krankschreiben?
Ärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen, wenn sie medizinisch davon überzeugt sind, dass die Erkrankung bereits vor dem Arztbesuch bestand. Das gilt für Hausärzte, Fachärzte oder Betriebsärzte gleichermaßen. Entscheidend ist stets die ärztliche Einzelfallentscheidung.
Wie lange ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?
Eine Rückdatierung ist maximal für 3 Kalendertage zulässig. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein triftiger Grund für den verspäteten Arztbesuch. Nachvollziehbare Gründe sind etwa:
- Geschlossene Arztpraxis (z.B. wegen Wochenende oder Feiertag)
- Akute Erkrankung ohne sofortige Transportfähigkeit
- Symptome oder Anamnese belegen die Erkrankung eindeutig
Eine längere Rückdatierung als 3 Tage ist unzulässig. Das dient in erster Linie der Missbrauchsvermeidung. Ärzte sind verpflichtet, Rückdatierungen restriktiv zu handhaben, da für sie sonst rechtliche Risiken bestehen.
Welche Möglichkeiten der rückwirkenden Krankschreibung habe ich?
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Rückdatierung der Krankschreibung eine ärztliche Beurteilung. Sie müssen dazu also auf jeden Fall in die Praxis oder einen Arzt persönlich besuchen. Folgende Optionen haben Sie:
-
Hausarzt oder Facharzt
Bestand die Erkrankung vor dem Arztbesuch und lässt sich glaubhaft belegen, kann der Hausarzt oder Facharzt ein Attest ausstellen.
-
Not- und Bereitschaftsdienste
Tritt die Erkrankung am Wochenende oder an Feiertagen auf, können Sie sich durch einen Notdienst oder Bereitschaftsarzt krankschreiben lassen. Auch hier gilt: Der medizinische Nachweis ist Voraussetzung.
-
Telemedizinische Angebote
Für Ausnahmefälle bieten Telemedizin-Plattformen Krankschreibungen an. Die Rückdatierung erfolgt jedoch nur nach eingehender Diagnose. Die Regeln hierfür variieren je nach Anbieter.
Darf der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?
Kurze Antwort: Ja. Liegen keine ausreichenden medizinischen Hinweise vor oder wäre ein früherer Arztbesuch möglich gewesen, kann der Arzt die Ausstellung der AU verweigern. Typische Ablehnungsgründe sind:
- Unklare oder nicht belegbare Symptome
- Fehlende Plausibilität der Angaben
- Verspäteter Arztbesuch ohne triftigen Grund
Was passiert, wenn ich keine rückwirkende Krankschreibung erhalte?
Wird keine rückwirkende AU ausgestellt, gelten die Fehltage als „unentschuldigt“. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und der Chef muss das Gehalt für den Zeitraum nicht zahlen. Überdies drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung – im Wiederholungsfall sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Wer krank ist, sollte deshalb immmer schnellstmöglich eine aktuelle Krankschreibung einholen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Checkliste: Worauf sollte ich als Arbeitnehmer achten?
Um arbeitsrechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, empfehlen wir immer folgendes Vorgehen:
- Arbeitgeber sofort über Erkrankung informieren
- Arztbesuch nicht unnötig aufschieben
- Alle Symptome nachvollziehbar dokumentieren
- Für fristgerechte Bescheinigung sorgen (am 3. Tag)
- Bei Verzögerungen transparent kommunizieren
Sonderfälle der rückwirkenden Krankschreibung
Rückwirkend krank am Wochenende
Erkranken Arbeitnehmer am Wochenende (siehe: Gummiband-Effekt), können sie am Montag eine rückwirkende Krankschreibung für Samstag und Sonntag einholen – sofern das medizinisch begründbar ist. Gehen Sie dann am Montag aber auf jeden Fall zum Hausarzt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann am Wochenende auch den Bereitschaftsdienst – bundesweit unter der Nummer 116 117 – kontaktieren.
Rückwirkende Krankschreibung im Urlaub
Auch wer im Urlaub krank, kann eine Rückdatierung der Krankschreibung erhalten. Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber aber auch im Urlaub unverzüglich über die Krankheit informieren, um ihre Urlaubstage zu sichern.
Besonderheiten für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte
Für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Regeln zur rückwirkenden Krankschreibung wie für Vollzeitbeschäftigte: maximal 3 Tage. Allerdings haben Minijobber erst nach 4-wöchiger Beschäftigungsdauer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Abs. 3 EFZG). Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich wiederum nach den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen und -stunden. Fortgezahlt wird nur das, was sie ohne Krankheit verdient hätten.
Rückwirkende Folgebescheinigung
Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit kann ebenfalls eine Folgebescheinigung rückwirkend ausgestellt werden, wenn der Arztbesuch nicht rechtzeitig möglich war.
Rückwirkende Krankschreibung und Krankengeld
Für den Bezug von Krankengeld ist eine lückenlose Krankschreibung zwingend erforderlich. Rückwirkende Bescheinigungen können Unterbrechungen vermeiden – sind jedoch streng begrenzt. Wer hierbei schnell handelt und wichtige Fristen einhält, schützt sich vor finanziellen Nachteilen und arbeitsrechtlichen Risiken.
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