Definition: Was sind Vollmachten?
Eine Vollmacht ist eine rechtliche Vertretungsmacht für eine andere Person. Wer bevollmächtigt wird, ist für den Vollmachtgeber vertretungsberechtigt.
Bevollmächtigte dürfen Aufgaben oder Geschäfte übernehmen. Mit einer Bankvollmacht dürfen Sie zum Beispiel auf das Konto einer anderen Person zugreifen und bestimmte Bankgeschäfte tätigen.
Ausnahmen von Vollmachten
Vollmachten sind nicht für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte möglich. Dazu zählt beispielsweise die Eheschließung. Sie können nicht einen guten Freund bevollmächtigen, um für Sie stellvertretend im Standesamt die Eheurkunde zu unterschreiben.
Zudem ist es verboten, als Bevollmächtigter die Stellung für Geschäfte mit sich selbst auszunutzen. Hierzu regelt § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Selbstkontrahierungsverbot.
Arten: Welche Vollmachten gibt es?
Verschiedene Vollmachten regeln unterschiedliche Vertretungsregelungen und Rechte. Diese müssen Sie kennen, um nicht die Kompetenzen und Befugnisse zu überschreiten, die Ihnen übertragen wurden. Wir zeigen vier wichtige Arten von Vollmachten im Überblick:
1. Generalvollmacht
Die Generalvollmacht bietet die umfangreichsten Befugnisse. Ausgenommen sind lediglich höchstpersönliche Geschäfte. Ermächtigt werden können eine oder mehrere Personen, die volljährig und geschäftsfähig sind. Durch ihren Umfang eignet sich diese Art zum Beispiel, wenn Vollmachtgeber befürchten, im Krankheitsfalle nicht geschäftsfähig zu sein.
Doch auch die Generalvollmacht erlaubt nicht alles. Sollen zum Beispiel Entscheidungen über medizinische Behandlungen erlaubt sein, muss dies explizit genannt und geregelt werden. Auch Rechtsgeschäfte, die auf Schädigung des Vollmachtgebers abzielen, sind nicht abgedeckt. Trotzdem sind umfangreiche Entscheidungen möglich, zum Beispiel:
- Beantragung der Insolvenz
- Unterzeichnung der Steuererklärung
- Unterzeichnung von Jahresabschlüssen
- Antrag auf Eintrag ins Handelsregister
- Verkauf oder Belastung von Grundstücken
- Erteilung von Prokura
Die Generalvollmacht ist auch im Privatbereich sinnvoll – sonst kann im Ernstfall vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt werden. Häufig sind die in einer Patientenverfügung aufgeführten Punkte ebenfalls Bestandteil einer Generalvollmacht.
Vorlage: Muster für eine Generalvollmacht
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer, E-Mail
Bevollmächtigter
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
(Personalausweisnummer)
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer, E-Mail
Generalvollmacht
Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person, mich in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich (gegenüber Banken, Behörden, Gerichten und dritten Personen) zu vertreten und diese wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bestehen.
Ich erteile dem/der Bevollmächtigten die Befugnis, sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen verbindlich durchzuführen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung/Vollmacht zulässig ansieht.
Der Umfang der Vertretungsbefugnis beinhaltet insbesondere:
- die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen wie Gerichte, Steuerbehörde, Banken und Ämter
- die Vornahme und Entgegennahme von Zahlungen
- das Abschließen von Rechtsgeschäften
- Steuerangelegenheiten
- die Verfügung über meine Vermögensgegenstände
- die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag über die Mietwohnung und deren Kündigung
- den Abschluss und die Kündigung eines neuen Wohnungsmietvertrages
- die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post
- die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten sowie der Auswahl des Rechtsbeistandes
________________ Ort, Datum |
________________ Ort, Datum |
________________ Unterschrift Vollmachtgeber |
________________ Unterschrift Bevollmächtigter |
Dieses Beispiel stellen wir Ihnen als kostenloses Muster zur Verfügung. Hier können Sie die Word-Datei herunterladen:
Download: Vorlage zur Generalvollmacht
2. Prokura
Zu den wichtigsten Vollmachten im Geschäftsleben zählt die Prokura. Prokuristen dürfen den Vollmachtgeber (Geschäftsführer oder Vorstand) in fast allen Rechtsgeschäften vertreten – gerichtlich und außergerichtlich.
Ausnahmen sind die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Auflösung des Unternehmens, Einträge im Handelsregister sowie die Unterzeichnung von Bilanzen und Steuererklärungen. Zudem kann ein Prokurist selbst keine Prokura anderen erteilen. Durch weitere Begrenzungen können einzelne Handlungsbefugnisse ausgeschlossen werden.
3. Handlungsvollmacht
Mit der Handlungsvollmacht ist der Bevollmächtigte berechtigt, festgelegte Rechtsgeschäfte zu übernehmen. Er darf sich um Geschäfte und Entscheidungen in einem bestimmten Handelsgewerbe kümmern. Die Befugnisse sind geringer als mit der Prokura, die sich auf alle Handelsgewerbe des Unternehmens bezieht. Es wird zwischen drei Arten der Handlungsvollmacht unterschieden:
- Generalvollmacht
Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, alle für das Handelsgewerbe gewöhnlichen Geschäfte zu erledigen. - Artvollmacht
Der Bevollmächtigte hat das Recht, alle Geschäfte einer Art durchzuführen – beispielsweise im Ein- oder Verkauf. - Spezialvollmacht
Diese Vollmacht beschränkt sich auf ein festgelegtes Geschäft, etwa den Abschluss eines Vertrages bei einem speziellen Kunden.
Eine Handlungsvollmacht kann durch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch durch Prokuristen erteilt werden. Auch andere Handlungsbevollmächtigte dürfen sie weitergeben, wenn der Vollmachtgeber zustimmt.
Vorlage: Muster für eine Handlungsvollmacht
Max Mustermann
geb. am TT.MM.JJJJ in Hamburg
Musterstraße 1
12345 Neustadt
Bevollmächtigter
Sebastian Schmidt
geb. am TT.MM.JJJJ in Münster
(Personalausweisnummer: T22 111 123)
Hauptstraße 10
12345 Neustadt
Handlungsvollmacht
Hiermit erteile ich Ihnen mit Wirkung ab dem TT.MM.JJJJ Handlungsvollmacht für die Personalabteilung unseres Unternehmens, der Max Mustermann AG. Diese Handlungsvollmacht ist auf die für die Abteilung typischen Aufgaben und regelmäßig vorkommenden Geschäfte beschränkt.
Insbesondere wird festgehalten, dass die erteilte Handlungsvollmacht nicht die Befugnis umfasst, Verhandlungen in finanziellen Angelegenheiten zu führen, die das Unternehmen belasten können. Diese Aufgaben und Bereiche benötigen in jedem Fall die Zustimmung und Unterschrift eines Prokuristen oder des Geschäftsführers.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dokumente und andere Unterlagen mit dem Zusatz in Vollmacht oder i.V. gekennzeichnet werden müssen.
UNTERSCHRIFT
Dieses Beispiel stellen wir Ihnen als kostenloses Muster zur Verfügung. Hier können Sie die Word-Datei herunterladen:
Download: Vorlage zur Handlungsvollmacht
4. Untervollmacht
Bei einer Untervollmacht wird eine Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum übertragen, damit in dieser Zeit die Geschäfte fortgeführt werden können. Klassische Beispiele sind Urlaub oder ein Krankheitsfall des ursprünglich Bevollmächtigten.
Das ist jedoch nicht in jedem Fall erlaubt: Der Bevollmächtigte muss selbst dazu berechtigt sein, eine Untervollmacht zu erteilen. Mit einer Handlungsvollmacht dürfen Sie diese nicht grundsätzlich weitergeben. Es braucht die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung durch den ursprünglichen Vollmachtgeber.
Übersicht: Private Vollmachten und Verfügungen
Auch im privaten Rahmen werden Vollmachten erteilt. Oft sind es Familienangehörige sowie enge Freunde, die mit der Möglichkeit betraut werden, wichtige Dinge zu erledigen – zum Beispiel, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig sind.
Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen in der Übersicht:
1. Vorsorgevollmacht
Zur Absicherung für den Krankheitsfall können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Ähnlich wie die Generalvollmacht erlaubt sie, Geschäfte vorzunehmen und Erklärungen im Namen des Vollmachtgebers abzugeben. Dazu zählen Bankgeschäfte, Abschluss und Kündigung von Verträgen oder die Vertretung bei Gericht und Behörden.
Wichtig zu wissen: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, und Sie können keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen, bekommen Sie einen gesetzlichen Vertreter zugewiesen. Weder die eigenen Kinder, Partner noch Verwandte erhalten automatisch die Vollmacht, wenn Sie diese vorher nicht geregelt haben!
2. Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Befugnis, sich um finanzielle Angelegenheiten und Bankgeschäfte zu kümmern. Diese wird meist gemeinsam in der Filiale der Bank eingerichtet. Sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Bankvollmacht erlaubt den Zugriff und die Kontrolle von Kontos und Schließfächern. Allerdings gibt es Beschränkungen: Bevollmächtigte können ein Konto nicht überziehen oder dieses auf den eigenen Namen überschreiben.
3. Patientenverfügung
Auch die Patientenverfügung ist im weiteren Sinne eine Vollmacht. Sie halten fest, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern können.
In einer Patientenverfügung regeln Sie, ob und welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und medizinischen Eingriffe an Ihnen durchgeführt werden. Häufiger Inhalt sind zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen.
4. Sorgerechtsverfügung
In einer Sorgerechtsverfügung legen Eltern fest, wer die Sorge für das (oder die) minderjährige Kind (Kinder) im Todesfall der Eltern tragen soll.
Da es sich hierbei um eine spezielle Verfügung handelt, muss sie handschriftlich verfasst und unterschrieben sein – nur dann ist sie gültig. In diesem Sinne ist die Sorgerechtsverfügung mit dem Testament vergleichbar, das ebenfalls nur von Hand geschrieben werden darf.
Checkliste: Wie schreibe ich Vollmachten?
Sie wollen selbst eine Vollmacht schreiben? Wir haben eine Checkliste erstellt, damit Sie an alle wichtigen Aspekte denken. Diese können Sie sich auch als PDF herunterladen. Oder gleich hier im Browser abhaken:
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Beteiligte benennen
Sie als Vollmachtgeber müssen ebenso klar benannt werden wie der Vollmachtnehmer. Vor- und Nachname, Geburtsort und -datum und bestenfalls noch die Personalausweisnummer sorgen für eindeutige Identifikation. Zusätzlich sollten Sie die Anschrift des Vollmachtnehmers angeben – diese ändert sich aber bei einem Umzug und bleibt nicht immer aktuell.
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Umfang beschreiben
Beschreiben Sie möglichst genau, worauf sich die Vollmacht bezieht. Was darf der Bevollmächtigte mit der Vollmacht und was nicht? Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen und schreiben Sie lieber ausführlich als zu kurz.
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Gültigkeitsdauer festlegen
Nennen Sie in der Vollmacht einen konkreten Zeitpunkt, wie lange diese gültig ist. Möglich sind ein Datum als zeitliche Angabe oder eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit die Vollmacht erlischt.
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Unterschrift und Datum hinzufügen
Eine Vollmacht ist nur gültig, wenn Sie Ihre Unterschrift darunter setzen und das Datum nicht vergessen, an dem Sie das Dokument verfasst haben.
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