Vollmachten: Übersicht wichtiger Arten + Vorlage

Im Job und im privaten Bereich werden regelmäßig Vollmachten erteilt. Durch diese werden andere Personen handlungsfähig und dürfen verschiedene Aufgaben und Verantwortungen übernehmen. Wir erklären die wichtigsten Vollmachten – mit Tipps und Vorlagen zum Ausdrucken oder Download…

Vollmachten Arten Unterschiede Ueberblick Vorlage Zum Ausdrucken Muster Download Schreiben

Vollmachten: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Eine Vollmacht erlaubt einer Person, rechtswirksam für andere zu handeln.
  • Es gibt viele verschiedene Arten, z.B. Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Prokura…
  • Der Aussteller kann eine Vollmacht widerrufen werden.
  • Ohne Vollmacht kann im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden (z.B. bei medizinischen Notfällen)

Durch Vollmachten dürfen Sie für andere handeln und Entscheidungen treffen. Wichtig sind sie im Geschäftsleben, aber auch innerhalb der Familie im Falle von Krankheit, wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können.

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Definition: Was sind Vollmachten?

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Vertretungsmacht für eine andere Person. Wer bevollmächtigt wird, ist für den Vollmachtgeber vertretungsberechtigt.

Bevollmächtigte dürfen Aufgaben oder Geschäfte übernehmen. Mit einer Bankvollmacht dürfen Sie zum Beispiel auf das Konto einer anderen Person zugreifen und bestimmte Bankgeschäfte tätigen.

Ausnahmen von Vollmachten

Vollmachten sind nicht für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte möglich. Dazu zählt beispielsweise die Eheschließung. Sie können nicht einen guten Freund bevollmächtigen, um für Sie stellvertretend im Standesamt die Eheurkunde zu unterschreiben.

Zudem ist es verboten, als Bevollmächtigter die Stellung für Geschäfte mit sich selbst auszunutzen. Hierzu regelt § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Selbstkontrahierungsverbot.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Verfügung?

Die Begriffe Vollmacht und Verfügung werden oft zusammen genutzt oder verwechselt. Rechtlich gibt es aber einen wichtigen Unterschied:

  1. Vollmacht
    Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Vertreter, der in festgelegten Bereichen für Sie entscheiden und Dinge erledigen darf.
  2. Verfügung
    Bei einer Verfügung treffen Sie selbst im Voraus eine Entscheidung und halten Ihre Wünsche fest. Diese gelten dann, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Welche Vollmacht Arten gibt es?

Verschiedene Vollmachten regeln unterschiedliche Vertretungsregelungen und Rechte. Diese müssen Sie kennen, um nicht die Kompetenzen und Befugnisse zu überschreiten, die Ihnen übertragen wurden. Wir zeigen vier wichtige Arten von Vollmachten im Überblick:

1. Generalvollmacht

Die Generalvollmacht bietet die umfangreichsten Befugnisse. Ausgenommen sind lediglich höchstpersönliche Geschäfte. Ermächtigt werden können eine oder mehrere Personen, die volljährig und geschäftsfähig sind. Durch ihren Umfang eignet sich diese Art zum Beispiel, wenn Vollmachtgeber befürchten, im Krankheitsfalle nicht geschäftsfähig zu sein.

Doch auch die Generalvollmacht erlaubt nicht alles. Sollen zum Beispiel Entscheidungen über medizinische Behandlungen erlaubt sein, muss dies explizit genannt und geregelt werden. Auch Rechtsgeschäfte, die auf Schädigung des Vollmachtgebers abzielen, sind nicht abgedeckt. Trotzdem sind umfangreiche Entscheidungen möglich, zum Beispiel:

  • Beantragung der Insolvenz
  • Unterzeichnung der Steuererklärung
  • Unterzeichnung von Jahresabschlüssen
  • Antrag auf Eintrag ins Handelsregister
  • Verkauf oder Belastung von Grundstücken
  • Erteilung von Prokura

Die Generalvollmacht ist auch im Privatbereich sinnvoll – sonst kann im Ernstfall vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt werden. Häufig sind die in einer Patientenverfügung aufgeführten Punkte ebenfalls Bestandteil einer Generalvollmacht.

Vorlage: Muster für eine Generalvollmacht

Vollmachtgeber
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer, E-Mail

Bevollmächtigter
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
(Personalausweisnummer)
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer, E-Mail

Ort, den TT.MM.JJJJ

Generalvollmacht

Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person, mich in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich (gegenüber Banken, Behörden, Gerichten und dritten Personen) zu vertreten und diese wahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche bestehen.

Ich erteile dem/der Bevollmächtigten die Befugnis, sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen verbindlich durchzuführen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung/Vollmacht zulässig ansieht.

Der Umfang der Vertretungsbefugnis beinhaltet insbesondere:

  • die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen wie Gerichte, Steuerbehörde, Banken und Ämter
  • die Vornahme und Entgegennahme von Zahlungen
  • das Abschließen von Rechtsgeschäften
  • Steuerangelegenheiten
  • die Verfügung über meine Vermögensgegenstände
  • die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag über die Mietwohnung und deren Kündigung
  • den Abschluss und die Kündigung eines neuen Wohnungsmietvertrages
  • die Entgegennahme und das Öffnen der an mich adressierten Post
  • die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten sowie der Auswahl des Rechtsbeistandes
________________
Ort, Datum
________________
Ort, Datum
________________
Unterschrift Vollmachtgeber
________________
Unterschrift Bevollmächtigter

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

Das Beispiel und Muster einer Generalvollmacht können Sie sich zusätzlich kostenlos als Word-Datei herunterladen: Generalvollmacht Vorlage (Word)

2. Prokura

Zu den wichtigsten Vollmachten im Geschäftsleben zählt die Prokura. Prokuristen dürfen den Vollmachtgeber (Geschäftsführer, Vorstand) in fast allen Rechtsgeschäften vertreten – gerichtlich und außergerichtlich.

Ausnahmen sind die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Auflösung des Unternehmens, Einträge im Handelsregister sowie die Unterzeichnung von Bilanzen und Steuererklärungen. Zudem kann ein Prokurist selbst keine Prokura anderen erteilen. Durch weitere Begrenzungen können einzelne Handlungsbefugnisse ausgeschlossen werden.

3. Handlungsvollmacht

Mit der Handlungsvollmacht ist der Bevollmächtigte berechtigt, festgelegte Rechtsgeschäfte zu übernehmen. Er darf sich um Geschäfte und Entscheidungen in einem bestimmten Handelsgewerbe kümmern. Die Befugnisse sind geringer als mit der Prokura, die sich auf alle Handelsgewerbe des Unternehmens bezieht. Es wird zwischen drei Arten der Handlungsvollmacht unterschieden:

  1. Generalvollmacht

    Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, alle für das Handelsgewerbe gewöhnlichen Geschäfte zu erledigen.

  2. Artvollmacht

    Der Bevollmächtigte hat das Recht, alle Geschäfte einer Art durchzuführen – beispielsweise im Ein- oder Verkauf.

  3. Spezialvollmacht

    Diese Vollmacht beschränkt sich auf ein festgelegtes Geschäft, etwa den Abschluss eines Vertrages bei einem speziellen Kunden.

Eine Handlungsvollmacht kann durch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch durch Prokuristen erteilt werden. Auch andere Handlungsbevollmächtigte dürfen sie weitergeben, wenn der Vollmachtgeber zustimmt.

Vorlage: Muster für eine Handlungsvollmacht

Vollmachtgeber
Max Mustermann
geb. am TT.MM.JJJJ in Hamburg
Musterstraße 1
12345 Neustadt

Bevollmächtigter
Sebastian Schmidt
geb. am TT.MM.JJJJ in Münster
(Personalausweisnummer: T22 111 123)
Hauptstraße 10
12345 Neustadt

Neustadt, den TT.MM.JJJJ

Handlungsvollmacht

Hiermit erteile ich Ihnen mit Wirkung ab dem TT.MM.JJJJ Handlungsvollmacht für die Personalabteilung unseres Unternehmens, der Max Mustermann AG. Diese Handlungsvollmacht ist auf die für die Abteilung typischen Aufgaben und regelmäßig vorkommenden Geschäfte beschränkt.

Insbesondere wird festgehalten, dass die erteilte Handlungsvollmacht nicht die Befugnis umfasst, Verhandlungen in finanziellen Angelegenheiten zu führen, die das Unternehmen belasten können. Diese Aufgaben und Bereiche benötigen in jedem Fall die Zustimmung und Unterschrift eines Prokuristen oder des Geschäftsführers.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dokumente und andere Unterlagen mit dem Zusatz „in Vollmacht“ oder „i.V.“ gekennzeichnet werden müssen.

________________
Unterschrift

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

Auch dieses Musterbeispiel können Sie sich kostenlos als Word-Datei herunterladen: Handlungsvollmacht Vorlage (Word)

4. Untervollmacht

Bei einer Untervollmacht wird eine Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum übertragen, damit in dieser Zeit die Geschäfte fortgeführt werden können. Klassische Beispiele sind Urlaub oder ein Krankheitsfall des ursprünglich Bevollmächtigten.

Das ist jedoch nicht in jedem Fall erlaubt: Der Bevollmächtigte muss selbst dazu berechtigt sein, eine Untervollmacht zu erteilen. Mit einer Handlungsvollmacht dürfen Sie diese nicht grundsätzlich weitergeben. Es braucht die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung durch den ursprünglichen Vollmachtgeber.

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Übersicht: Private Vollmachten und Verfügungen

Auch im privaten Rahmen werden Vollmachten erteilt. Oft sind es Familienangehörige sowie enge Freunde, die mit der Möglichkeit betraut werden, wichtige Dinge zu erledigen – zum Beispiel, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig sind.

Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen in der Übersicht:

1. Vorsorgevollmacht

Zur Absicherung für den Krankheitsfall können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Ähnlich wie die Generalvollmacht erlaubt sie, Geschäfte vorzunehmen und Erklärungen im Namen des Vollmachtgebers abzugeben. Dazu zählen Bankgeschäfte, Abschluss und Kündigung von Verträgen oder die Vertretung bei Gericht und Behörden.

Wichtig zu wissen: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, und Sie können keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen, bekommen Sie einen gesetzlichen Vertreter zugewiesen. Weder die eigenen Kinder, Partner noch Verwandte erhalten automatisch die Vollmacht, wenn Sie diese vorher nicht geregelt haben!

2. Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Befugnis, sich um finanzielle Angelegenheiten und Bankgeschäfte zu kümmern. Diese wird meist gemeinsam in der Filiale der Bank eingerichtet. Sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter müssen die Vollmacht unterschreiben.

Die Bankvollmacht erlaubt den Zugriff und die Kontrolle von Kontos und Schließfächern. Allerdings gibt es Beschränkungen: Bevollmächtigte können ein Konto nicht überziehen oder dieses auf den eigenen Namen überschreiben.

3. Patientenverfügung

Auch die Patientenverfügung ist im weiteren Sinne eine Vollmacht. Sie halten fest, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern können.

In einer Patientenverfügung regeln Sie, ob und welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und medizinischen Eingriffe an Ihnen durchgeführt werden. Häufiger Inhalt sind zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen.

4. Sorgerechtsverfügung

In einer Sorgerechtsverfügung legen Eltern fest, wer die Sorge für das (oder die) minderjährige Kind (Kinder) im Todesfall der Eltern tragen soll.

Da es sich hierbei um eine spezielle Verfügung handelt, muss sie handschriftlich verfasst und unterschrieben sein – nur dann ist sie gültig. In diesem Sinne ist die Sorgerechtsverfügung mit dem Testament vergleichbar, das ebenfalls nur von Hand geschrieben werden darf.

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Checkliste: Wie schreibe ich Vollmachten?

Sie wollen selbst eine Vollmacht schreiben? Wir haben eine Checkliste erstellt, damit Sie an alle wichtigen Aspekte denken. Diese können Sie sich auch als PDF herunterladen. Oder gleich hier im Browser abhaken:

  • Beteiligte benennen

    Sie als Vollmachtgeber müssen ebenso klar benannt werden wie der Vollmachtnehmer. Vor- und Nachname, Geburtsort und -datum und bestenfalls noch die Personalausweisnummer sorgen für eindeutige Identifikation. Zusätzlich sollten Sie die Anschrift des Vollmachtnehmers angeben – diese ändert sich aber bei einem Umzug und bleibt nicht immer aktuell.

  • Umfang beschreiben

    Beschreiben Sie möglichst genau, worauf sich die Vollmacht bezieht. Was darf der Bevollmächtigte mit der Vollmacht und was nicht? Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen und schreiben Sie lieber ausführlich als zu kurz.

  • Gültigkeitsdauer festlegen

    Nennen Sie in der Vollmacht einen konkreten Zeitpunkt, wie lange diese gültig ist. Möglich sind ein Datum als zeitliche Angabe oder eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit die Vollmacht erlischt.

  • Unterschrift und Datum hinzufügen

    Eine Vollmacht ist nur gültig, wenn Sie Ihre Unterschrift darunter setzen und das Datum nicht vergessen, an dem Sie das Dokument verfasst haben.

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Der Widerruf einer ausgestellten Vollmacht ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Einzige Voraussetzung: Sie müssen geschäftsfähig sein, um die Vollmacht widerrufen zu können. Wichtig sind dabei mehrere Punkte:

  • Mündlicher oder schriftlicher Widerruf

    Eine Vollmacht kann sowohl schriftlich als auch mündlich widerrufen werden. Mit der Schriftform haben Sie einen besseren Nachweis.

  • Ausgestellte Dokumente

    Lassen Sie sich die ausgestellten Original-Dokumente (sowie vorhandene Kopien) der Vollmacht zurückgeben. So können diese nicht weiter genutzt werden.

  • Wichtige Einrichtungen

    Informieren Sie zum Beispiel die Bank oder andere wichtige Einrichtungen darüber, dass Sie die Vollmacht widerrufen haben. Das ist nicht zwingend notwendig, schützt aber vor Missbrauch.

FAQ: Häufige Fragen zu Vollmachten

In unserem FAQ beantworten die die häufigsten und wichtigsten Fragen zu Vollmachten im Privat- und Geschäftsleben.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der eine andere Person rechtswirksam in Ihrem Namen handeln kann. Der Bevollmächtigte darf z.B. Verträge abschließen, Entscheidungen treffen oder Sie gegenüber Behörden vertreten. Die Vollmacht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie kann für einzelne Bereiche oder umfassend erteilt werden.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Bekannte und typische Arten von Vollmachten sind die Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Handlungsvollmacht und Bankvollmacht. Jede Vollmacht unterscheidet sich im Umfang und im Anwendungsbereich. Besonders wichtig sind Vollmachten für den Fall von Krankheit, Unfall oder Geschäftsunfähigkeit.

Ist eine Vollmacht ohne Notar gültig?

Viele Vollmachten sind auch ohne notarielle Beurkundung gültig. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie Immobilienverkäufe oder Unternehmensbeteiligungen, ist eine notarielle Vollmacht jedoch zwingend erforderlich. Banken und Behörden verlangen häufig ebenfalls eine notarielle Beglaubigung.

Welche Form muss eine Vollmacht haben?

Eine Vollmacht kann grundsätzlich schriftlich oder mündlich erteilt werden. Mündlich ausgesprochen lässt sie sich aber kaum nachweisen – wir empfehlen deshalb unbedingt die Schriftform. So halten Sie auch genau fest, in welchen Bereichen die Vollmacht gilt.

Ab wann gilt eine Vollmacht?

Eine Vollmacht gilt entweder sofort ab Unterzeichnung oder erst ab Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. bei Geschäftsunfähigkeit). Welche Variante zutrifft, legen Sie selbst in der Vollmacht fest. Vorsorgevollmachten gelten häufig sofort, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Eine klare Regelung verhindert Missverständnisse.

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen betroffenen Stellen mitgeteilt werden. Zudem sollten Sie die Originalvollmacht zurückfordern. Nach dem Widerruf ist die Vollmacht rechtlich unwirksam.

Gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Eine Vollmacht gilt nur dann über den Tod hinaus, wenn dies ausdrücklich festgelegt ist. Man spricht in diesem Fall von einer transmortalen oder postmortalen Vollmacht. Solche Vollmachten sind besonders bei Bankangelegenheiten sinnvoll. Ohne entsprechende Regelung endet die Vollmacht mit dem Tod.

Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?

Liegt keine Vollmacht vor und Sie sind nicht mehr entscheidungsfähig, bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dabei haben Sie keinen Einfluss darauf, welche Person diese Aufgabe übernimmt. Der Betreuer unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und verursacht zusätzliche Kosten. Eine Vollmacht verhindert diese Fremdbestimmung.

Kann ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

Sie können mehrere Bevollmächtigte benennen. Dabei können diese einzeln oder nur gemeinsam handeln, je nach Regelung. Mehrere Bevollmächtigte bieten zusätzliche Sicherheit, können aber auch Abstimmungsprobleme verursachen. Eine klare Aufgabenverteilung ist daher wichtig.

Ist eine Vollmacht auch für junge Menschen sinnvoll?

Eine Vollmacht ist für jeden volljährigen Menschen sinnvoll, unabhängig vom Alter. Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können jederzeit eintreten. Ohne Vollmacht dürfen selbst Eltern oder Partner nicht automatisch entscheiden. Vorsorge bedeutet Verantwortung in jeder Lebensphase.

Sollte eine Vollmacht regelmäßig überprüft werden?

Ja, eine Vollmacht sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Änderungen in der familiären Situation oder im Vermögen können Einfluss auf den Inhalt haben. Experten empfehlen eine Überprüfung alle 2 bis 3 Jahre. So stellen Sie sicher, dass die Vollmacht aktuell bleibt.


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