Urlaub in der Probezeit: Anspruch & wie berechnen?

In einem neuen Job sollten Sie nicht gleich an den nächsten freien Tag denken, trotzdem kann Urlaub in der Probezeit notwendig sein. Sie haben einen wichtigen Termin oder benötigen aus anderen Gründen einen Tag frei? Dann dürfen Sie auch in der Probezeit bereits Urlaub nehmen. Wir zeigen, wie das geht und wie Sie Ihren Anspruch berechnen…

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Urlaub in der Probezeit: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht jedoch erst nach 6 Monaten.
  • In den ersten Monaten dürfen Sie anteiligen Jahresurlaub nehmen.
  • Nehmen Sie Urlaub, verlängert sich die Probezeit dadurch nicht.

Mitarbeiter dürfen schon während der Probezeit Urlaub nehmen. Es gibt kein allgemeines Verbot, Sie haben aber noch keinen Anspruch auf die volle Dauer des Erholungsurlaubs. Wie viel Sie freinehmen können, müssen Sie monatlich berechnen.

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Habe ich Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?

Für Arbeitnehmer in Deutschland gilt auch in der Probezeit bereits ein Anspruch auf Urlaub. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Sie in den ersten 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber eine Urlaubssperre hätten. Hinter der falschen Annahme steht § 4 im Bundesurlaubsgesetz.

Hier heißt es zum Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer:

  • „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“

Dies wird fälschlicherweise als Urlausverbot innerhalb der ersten 6 Monate und damit in der Probezeit interpretiert. Das Gesetz regelt aber lediglich, dass der „volle Urlaubsanspruch“ erst nach 6 Monaten im Betrieb entsteht. Schon während der Probezeit erwerben Sie einen anteiligen Anspruch – und können diesen auch beim Arbeitgeber nehmen.

Ist Urlaub in der Probezeit schädlich?

Sie dürfen in der Probezeit Urlaub nehmen und in der Regel müssen Sie auch keine negativen Auswirkungen befürchten. Wenn Sie bei Ihrem Chef einen freien Tag beantragen, wird dieser Sie nicht gleich kündigen und die Probezeit frühzeitig beenden – falls doch, war es ohnehin nicht der richtige Arbeitgeber.

Achten Sie trotzdem darauf, wie Sie Ihren Wunsch nach Urlaub in der Probezeit kommunizieren. Sie beabsichtigen, sich gut ins Team sowie in Ihre Aufgaben einzuarbeiten und Motivation zu zeigen. Vermeiden Sie den Eindruck, dass Sie ab dem Start der Zusammenarbeit nur an den nächsten freien Tag denken.

Urlaub in der Probezeit berechnen

In der Probezeit haben Sie einen anteiligen Urlaubsanspruch: Jeden Monat steht Ihnen ein Zwölftes Ihres Jahresurlaubs zu. Wollen Sie Ihren Urlaub in der Probezeit berechnen, müssen Sie also wissen, wie viele Urlaubstage Sie pro Jahr haben – dies regelt Ihr Arbeitsvertrag oder ein gültiger Tarifvertrag.

Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche liegt bei 20 Urlaubstagen. Unternehmen können davon nach unten, aber ebenso nach oben abweichen und mehr freie Tage im Jahr gewähren. So unterscheidet sich auch der mögliche Urlaub in der Probezeit.

Beispiele: Urlaub in der Probezeit berechnen

  • Urlaubsanspruch: 20 Tage pro Jahr (Mindesturlaub)
    Jeden Monat sammeln Sie 1,67 Urlaubstage (20 Tage / 12 Monate)
  • Urlaubsanspruch: 25 Tage pro Jahr
    Jeden Monat sammeln Sie 2,08 Urlaubstage (25 Tage / 12 Monate)
  • Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr
    Jeden Monat sammeln Sie 2,5 Urlaubstage (30 Tage / 12 Monate)

Steht Ihnen der Mindesturlaub von 20 Tagen zu, können Sie also zum Beispiel nach 3 Monaten 5 Tage Urlaub einreichen (1,67 Tage x 3 Monate = 5 Urlaubstage). Haben Sie Anspruch auf insgesamt 30 Tage im Jahr, dürfen Sie nach 3 Monaten Probezeit bereits 7,5 freie Tage nehmen (2,5 Tage x 3 Monate = 7,5 Urlaubstage).

Anspruch und Berechnung gelten auch bei anderen Arbeitsverhältnissen

Für den Urlaub in der Probezeit und die Berechnung spielt es keine Rolle, um welche Form eines Arbeitsverhältnisses es sich handelt. Der Grundsatz gilt für:

  • Beschäftigte in Vollzeit
  • Beschäftigte in Teilzeit
  • Minijobber
  • Angestellte im Öffentlichen Dienst
  • Auszubildende

Ein Beispiel: Sie arbeiten in Teilzeit an 3 Tagen pro Woche. Damit haben Sie Anspruch auf (mindestens) 12 Urlaubstage pro Jahr. Während der Probezeit erwerben Sie monatlich Anspruch auf 1 Urlaubstag.

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Kann der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit ablehnen?

Für Urlaub in der Probezeit gilt grundsätzlich die gleiche Regelung wie für alle anderen Arbeitnehmer: Sie müssen Ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen und dieser muss zustimmen. Der Chef darf dabei prinzipiell auch ablehnen, das ist aber nicht willkürlich und ohne guten Grund möglich.

Arbeitgeber dürfen Urlaub in der Probezeit zum Beispiel ablehnen, wenn „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen, Personalengpässe vorliegen und der Betriebsablauf gestört wird oder wenn nachweislich wichtige Projekte der Einarbeitungsphase betroffen sind. Hier kann der Vorgesetzte Sie bitten, den Urlaub auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Urlaub in der Probezeit kann nicht pauschal abgelehnt werden

In der Praxis sind solche Fälle aber die Ausnahme. Fast immer muss der Chef Ihrem Urlaubswunsch auch innerhalb der Probezeit nachkommen, weil der Betrieb eben nicht davon abhängt, ob Sie für 1 oder 2 Tage abwesend sind.

Unzulässig ist eine Ablehnung von Probezeiturlaub ohne sachlichen Grund oder pauschal nur aufgrund der Probezeit. Eine solche Willkür und Benachteiligung sind gesetzlich verboten.

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Urlaub in der Probezeit: Was gilt bei Kündigung?

In der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen und mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen das Arbeitsverhältnis beenden (siehe: Kündigung in der Probezeit). Sollte der Arbeitgeber Sie in den ersten 6 Monaten kündigen, bleibt Ihr Anspruch auf Urlaub in der Probezeit aber erhalten.

Heißt für Sie in der Praxis: Bekommen Sie in der Probezeit eine Kündigung, dürfen Sie trotzdem den anteilig bereits erworbenen Urlaubsanspruch in der verbleibenden Frist der Zusammenarbeit nehmen. Nur wenn Sie die noch übrigen Urlaubstage nicht mehr vor Ende der Frist nehmen können, werden diese ausgezahlt.

Verlängert Urlaub die Dauer der Probezeit?

Nehmen Sie Urlaub in der Probezeit, verlängert sich dadurch nicht automatisch die vereinbarte Dauer des Erprobungszeitraums? Arbeitgeber können die Zeit nicht einfach an das bisherige Ende anhängen. Ist bereits die maximale Dauer von 6 Monaten angesetzt, ist eine Verlängerung ohnehin nicht möglich – wurde eine kürzere Probezeit vereinbart, ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.

Es ist unerheblich, ob Sie nur ein paar Tage Urlaub nehmen oder Ihren gesamten Anspruch während der Probezeit aufbrauchen. Das gleiche Konzept gilt auch, wenn Sie in der Probezeit krank werden. Fallen Sie aus gesundheitlichen Gründen für 2 Wochen aus, darf der Chef Sie nicht einfach länger in der Probezeit lassen.

FAQ: Häufige Fragen zum Urlaub in der Probezeit

Zum Abschluss beantworten wir in unserem FAQ die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Urlaub in der Probezeit:

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Urlaub in der Probezeit ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein Verbot und auch keine Urlaubssperre innerhalb der ersten Monate in einem neuen Job. Allerdings entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten (sog. Wartezeit). Vorher besteht nur ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Wie viel Urlaub steht mir in der Probezeit zu?

In der Probezeit erwerben Sie pro vollem Monat 1/12 Ihres Jahresurlaubs. Bei 24 Urlaubstagen pro Jahr entspricht das 2 Urlaubstagen pro Monat. Nach 3 Monaten Probezeit hätten Sie somit 6 Tage Urlaubsanspruch. Wie viel genau Sie bekommen, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag.

Kann der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann Urlaub in der Probezeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa Personalmangel oder wichtige Einarbeitungsphasen. Eine pauschale Ablehnung allein wegen der Probezeit ist jedoch unzulässig. Die Entscheidung muss sachlich begründet sein.

Ist Urlaub in der Probezeit schlecht für die Karriere?

Probezeiturlaub ist nicht grundsätzlich negativ. Entscheidend sind Zeitpunkt, Dauer und Kommunikation. Wer frühzeitig informiert und Rücksicht auf betriebliche Abläufe nimmt, riskiert keine Nachteile.

Muss Urlaub in der Probezeit genehmigt werden?

Ja, Urlaub muss auch in der Probezeit beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Ohne Genehmigung dürfen Sie keinen Urlaub antreten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Urlaubsanspruch besteht. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Kann ich direkt zu Beginn der Probezeit Urlaub nehmen?

Rechtlich ist das möglich, bei der Umsetzung sollten Sie aber vorsichtig sein. Beim Chef könnte ein falscher Eindruck entstehen, wenn Sie gleich am ersten Arbeitstag nach Urlaub für den nächsten Tag fragen. Hier sollten Sie idealerweise bereits vor Vertragsabschluss und so früh wie möglich kommunizieren. Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber ist besonders wichtig.

Verlängert Urlaub die Probezeit?

Urlaub verlängert die Probezeit nicht automatisch. Die Probezeit endet zum vereinbarten Datum, unabhängig von genommenem Urlaub. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn Sie als Arbeitnehmer zustimmen und die Maximaldauer noch nicht erreicht ist.

Was passiert mit Urlaub bei Kündigung in der Probezeit?

Auch bei einer Kündigung in der Probezeit bleibt der erworbene Urlaubsanspruch bestehen. Nicht genommener Urlaub muss entweder gewährt oder ausgezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat. Der Anspruch ist gesetzlich geschützt.

Gibt es Urlaub in der Probezeit bei Teilzeit oder Minijob?

Ja, auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche. Die Probezeit ändert nichts am gesetzlichen Mindesturlaub. Auch hier entsteht der Anspruch anteilig.


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