Krank in der Probezeit – Wichtige Key Facts
- Meldepflicht: Wer krank wird und arbeitsunfähig ist, muss sofort handeln: Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und sich noch vor Arbeitsbeginn krankmelden – per Telefon oder E-Mail.
- Attest: Im Arbeitsvertrag steht, ob Sie eine ärztliche Krankschreibung (eAU) schon am ersten oder erst ab dem dritten Tag brauchen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, Sie bereits ab dem ersten Tag zu fordern.
- Entgeltfortzahlung: In der Probezeit gilt die 4-Wochen-Frist. In den ersten 4 Wochen im neuen Job haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EntgFG). Wer in dieser Zeit krank wird, bekommt also für die Fehltage kein Gehalt. Stattdessen müssen Sie bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.
- Kündigungsschutz: Innerhalb der ersten 6 Monate (sog. Wartezeit) kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Krankheit darf zwar offiziell nicht der Grund sein. Weil aber die Angabe von Gründen entfällt, können Sie binnen 2 Wochen einfach gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Probezeitverlängerung: Die Probezeit verlängert sich durch die Krankheit nicht. Sie ist gesetzlich auf maximal 6 Monate begrenzt. Wenn Sie für 2 Wochen krank sind, endet die Probezeit trotzdem zum vereinbarten Datum.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen einen Auflösungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage schließen, falls die Krankheit so lange dauerte, dass eine Erprobung nicht möglich war. Das ist jedoch ein Sonderfall.
Krank in der Probezeit? Was Sie jetzt tun müssen
Krank werden, ist immer unangenehm – in der Probezeit aber besonders heikel, weil der Kündigungsschutz fehlt. Ausgerechnet in der Phase, in der Sie überzeugen, Leistung zeigen und einen guten Eindruck hinterlassen wollen, zwingt Sie die Gesundheit zur Pause.
Die gute Nachricht: Eine Krankheit ist kein Fehlverhalten. Deswegen darf niemand gekündigt werden. Allerdings kommt es in der Probezeit umso mehr darauf an, wie professionell Sie damit umgehen und jetzt richtig reagieren.
Richtiges Vorgehen in 3 Schritten
-
Unverzüglich krankmelden
Es gehört zu den Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, dass Sie sich beim Arbeitgeber sofort – möglichst noch vor Arbeitsbeginn – krankmelden, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Teilen Sie zudem mit, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen.
-
Ärztliches Attest einholen
Dauert die Erkrankung länger als 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage!) ist ein ärztliches Attest (eAU) erforderlich. Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist bis zu 3 Tage möglich – aber nur nach ärztlichem Ermessen.
-
Nach der Rückkehr Engagement zeigen
Wer krank ist, sollte zuhause bleiben. Alles andere verzögert die Genesung, erhöht die Fehlerquote oder steckt die Kollegen unnötig an. Nach der Rückkehr aber sollten Sie unbedingt Vollgas geben und maximales Engagement an den Tag legen – genau das ist ja die Probe.
Ist eine telefonische Krankschreibung zulässig?
Seit Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung für maximal 5 Tage möglich. Hierfür müssen Sie der Praxis jedoch als Patient bekannt sein, und die Erkrankung darf keine schweren Symptome haben. Bei schweren Erkrankungen ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch notwendig.
Wie melde ich mich korrekt krank?
Sobald Sie merken, dass Sie krank und arbeitsunfähig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar darüber informieren. Grundlage hierfür ist § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Je nach Unternehmenskultur reicht eine Krankmeldung beim direkten Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Der Kommunikationsweg ist in der Regel frei wählbar – also per Telefon, E-Mail oder interne Tools. Eine Nachricht per Whatsapp oder SMS ist dagegen nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt.
Wir empfehlen gerade in der Probezeit einen Anruf. Der Griff zum Telefon wirkt persönlicher und glaubwürdiger, wenn der Chef oder Personaler direkt hören kann, dass Sie erkältet oder verschnupft sind. Außerdem gibt Ihnen der Anruf die Chance, proaktiv Ihr Bedauern auszudrücken sowie Ihre Einsatzbereitschaft nach der Genesung zu signalisieren.
Was muss ich sagen – und was nicht?
Sie müssen lediglich mitteilen, dass Sie krank sind, nicht zur Arbeit kommen und wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden. Angaben zu Symptomen, Diagnose oder Art der Erkrankung sind keine Pflicht, sondern Privatsache. Einzige Ausnahme: Wer an einer hochansteckenden Krankheit leidet, muss den Arbeitgeber informieren, weil dieser eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern hat. Wurden durch Sie möglicherweise Kollegen oder Kunden angesteckt, muss er eine weitere Ansteckung vermeiden oder gar das Gesundheitsamt einschalten.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was gilt in der Probezeit?
Prüfen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, ab welchem Krankheitstag eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erforderlich ist:
- Üblich: ab dem 4. Kalendertag
- Möglich: ab dem 1. Krankheitstag
Auch wenn Sie die Dauer Ihrer Erkrankung zunächst nicht einschätzen können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig informieren. Sobald Sie beim Arzt waren und eine eAU vorliegt, teilen Sie dem Chef bitte mit, wie lange Sie krankgeschrieben sind. Bei einer Verlängerung ist eine Folgebescheinigung nötig – auch hier gilt: frühzeitig Bescheid geben!
Checkliste: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Wer krank ist, bleibt zuhause.
- Melden Sie sich unverzüglich krank.
- Ein Anruf wirkt göaubwürdiger als eine E-Mail.
- Reichen Sie das Attest fristgerecht ein.
- Zeigen Sie nach der Rückkehr Motivation und Einsatz.
Zurück im Job? Jetzt zählt der Eindruck
Nach Ihrer Genesung beginnt die entscheidende Phase. Zeigen Sie, dass Sie immer noch hochmotiviert sind und Verantwortung übernehmen. Bewährt haben sich ein engagierter Einsatz, klare Kommunikation und das Angebot, liegengebliebene Aufgaben nachzuarbeiten. Sie müssen zwar nicht, wir empfehlen aber schon aus psychologischen Gründen in den ersten Wochen nach der Genesung abends – sichtbar – länger zu bleiben oder den Kollegen Hilfe anzubieten. Manche Arbeitnehmer bieten sogar an, die Probezeit zu verlängern. Auch wenn dieses Angebot meist abgelehnt wird (oder muss), signalisiert es ebenfalls Einsatzbereitschaft und Loyalität – und beides kommt gut an!
„Reden hilft. Immer. Sorgen Sie für eine rasche Genesung und sprechen Sie das Thema beim Wiedereinstieg nochmal proaktiv an. Allein zu zeigen, dass Sie sich Gedanken dazu machen, beweist Ihr Verantwortungsbewusstsein und hohen Einsatzwillen.“
Jochen Mai, Bewerbungsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung und Autor zahlreicher Karrierebücher. Seine Empfehlungen basieren auf Analysen von mehr als 1000 erfolgreichen Bewerbungen und zahlreichen Interviews mit Personalentscheidern.
Droht eine Kündigung bei Krankheit in der Probezeit?
Rein arbeitsrechtlich ist einer Kündigung in der Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit (maximal 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis also von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen beendet werden.
Zwar ist eine Krankmeldung allein kein gültiger Kündigungsgrund. Weil aber der wahre Grund nicht genannt werden muss, ist die Kündigung jederzeit möglich. Deshalb ist Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten in dieser Zeit auch oft ausschlaggebend und wird häufig positiv bewertet.
Kündigung immer prüfen!
Falls Sie doch gekündigt werden, sollten Sie das Kündigungsschreiben nie ungeprüft akzeptieren oder gar unterschreiben! Fachanwälte für Arbeitsrecht finden manchmal Formfehler, die die Kündigung unwirksam machen. Das kann den Job noch etwas verlängern und die neue Jobsuche verbessern oder zu einer kleineren Abfindung führen. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie 3 Wochen Zeit.
Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit?
Es ist leider ein häufiger Irrtum: Arbeitnehmer haben in Deutschland zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Während der Probezeit gelten aber Sonderregeln. So haben Sie in den ersten 4 Wochen im Unternehmen noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wer in dieser Frist krank wird, muss Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen.
Ab der 5. Woche sieht es anders aus: Ab jetzt haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen – und damit auf Ihr volles Gehalt. Wichtig: Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist jedoch eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Ohne die eAU darf der Arbeitgeber die Zahlung zurückbehalten. Achtung: Das gilt auch bei selbstverschuldeten Krankheiten (z.B. grob fahrlässiges Verhalten in der Freizeit): Auch hier kann der Anspruch entfallen!
Wie oft darf man in der Probezeit krank sein?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Es existiert keine maximale Anzahl an Krankheitstagen, die in der Probezeit erlaubt oder verboten wären. Allerdings gilt: Häufige Ausfälle erhöhen den Erklärungsbedarf und das Kündigungsrisiko. Sollten Sie mehrmals krank werden, empfehlen wir unbedingt ein offenes, proaktives Gespräch mit dem Vorgesetzten, um Ihr Engagement und Ihre Motivation zu unterstreichen.
Eine Krankheit in der Probezeit ist unangenehm, aber kein Drama. Entscheidend ist nicht, dass Sie krank werden – sondern wie professionell Sie damit umgehen!
Was andere dazu gelesen haben
- Krankmelden am Montag? So bleiben Sie glaubwürdig
- Krank am Brückentag? Was jetzt zu tun ist
- Krank ins Büro? Bloß nicht!
- Probezeit Ausbildung: Was muss ich beachten?
„Reden hilft. Immer. Sorgen Sie für eine rasche Genesung und sprechen Sie das Thema beim Wiedereinstieg nochmal proaktiv an. Allein zu zeigen, dass Sie sich Gedanken dazu machen, beweist Ihr Verantwortungsbewusstsein und hohen Einsatzwillen.“