Berufsverbot: Wann droht das Aus für den Beruf?

Wer besonders schwer gegen berufliche Pflichten und Sitten verstößt, dem droht ein Berufsverbot (BV) nach § 70 Strafgesetzbuch (StGB). Dann dürfen Betroffene ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben – 1 bis 5 Jahre lang oder sogar lebenslänglich. Wann gibt es ein Berufsverbot und was ist der Unterschied zum Beschäftigungsverbot? Alles, was Betroffene darüber wissen müssen…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein Berufsverbot ist eine strafrechtliche Maßnahme (§ 70 StGB), wenn jemand seinen Beruf missbraucht hat, um Straftaten zu begehen, und dadurch das Vertrauen in den Berufsstand schwer beschädigt. Es kann 1 bis 5 Jahre oder sogar lebenslänglich gelten.
  • Zweck: Berufsverbote dienen dem Schutz der Allgemeinheit (Gefährdungsbeurteilung). Sie werden verhängt, wenn jemand in der Ausübung des Berufes ein Risiko für andere darstellt und diesen schaden könnte.
  • Betroffene: Berufsverbote werden vor allem gegenüber Ärzten, Lehrern, Rechtsanwälten und Heilpraktikern ausgesprochen.
  • Gründe: Ursache für ein Berufsverbot (Entzug der Zulassung, Approbation) sind meist schwere Straftaten oder gesundheitliche Gefahren für andere Menschen.
  • Abgrenzung: Es darf nicht mit dem Beschäftigungsverbot (z.B. im Mutterschutz) verwechselt werden: Das dient dem Schutz von Arbeitnehmern und ist keine Strafe.

Berufsverbote in Deutschland sind selten. Jedes Jahr werden rund 50 solcher Urteile von Gerichten gefällt. Hinzu kommen etwa 100 Ärzte, die ihre Approbation verlieren, und rund 200 Anwälte, deren Zulassung durch die Rechtsanwaltskammern widerrufen wird.

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Was ist ein Berufsverbot genau?

Ein Berufsverbot ist ein extremer Eingriff in das durch Artikel 12 Grundgesetz (GG) geschützte Recht auf freie Berufswahl. Es wird immer dann ausgesprochen, wenn die Allgemeinheit vor der weiteren Berufsausübung der betroffenen Person geschützt werden muss. Es wird von einem Gericht verhängt und untersagt Betroffenen die weitere Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes – für 1 bis 5 Jahre oder lebenslänglich.

Berufsverbot vs. Beschäftigungsverbot – Unterschied!

Berufsverbot und Beschäftigungsverbot sind nicht dasselbe! Während Berufsverbote eine strafrechtliche Sanktion darstellen und die Ausübung eines Berufes verbieten, stellen Beschäftigungsverbote lediglich eine Schutzmaßnahme dar – etwa in der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt. Arbeitnehmerinnen dürfen in dieser Zeit nicht beschäftigt werden, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Auch für Jugendliche gibt es Beschäftigungsverbote, etwa zum Schutz vor zu hoher Arbeitsbelastung und Nachtarbeit.

Warum wird ein Berufsverbot verhängt?

Berufsverbote gibt es nicht für einfache Pflichtverletzungen im Job. Weil der Eingriff in die Berufsfreiheit so groß ist, sind auch die Hürden für ein Verbot hoch. In der Praxis werden Berufsverbote hauptsächlich ausgesprochen, wenn Arbeitnehmer ihren Job missbrauchen, um Straftaten zu begehen. Typische Beispiele sind:

  • Ärzte, die illegal Betäubungsmittel verkaufen.
  • Piloten, die unter Alkoholeinfluss fliegen.
  • Lehrer, die Schutzbefohlene missbrauchen.
  • Steuerberater, die Mandantengelder veruntreuen.
  • Anwälte, die Mandanten vorsätzlich falsch beraten.
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Wer entscheidet über ein Berufsverbot?

Berufsverbote werden gemäß § 70 StGB von einem deutschen Gericht verhängt. In der Verhandlung muss eindeutig nachgewiesen werden, dass der oder die Beschuldigte eine entsprechende Straftat begangen hat und die weitere Ausübung des Berufes eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Mit dem Verbot der Berufstätigkeit gehen weitere Konsequenzen einher: Da es sich um eine Straftat handelt, sind Geld- sowie Freiheitsstrafen (mit oder ohne Bewährung) möglich (§ 145c StGB).

Auch andere Organe können ein Berufsverbot aussprechen: So kann die Anwaltskammer einem Rechtsanwalt die Zulassung entziehen, wenn dieser gegen die Interessen seines Mandanten handelt. Auch Ärzte können ihre Approbation verlieren, wodurch sie keine Patienten mehr behandeln dürfen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Bezirksregierung, wenn etwa schwere Behandlungsfehler gemacht werden.

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Wie lange gilt ein Berufsverbot?

Ein Berufsverbot ist in der Regel befristet. Laut Gesetz beträgt die Dauer je nach Schwere der Tat 1 bis 5 Jahre. In dieser Zeit soll der Betroffene das eigene Verhalten reflektieren, an sich selbst arbeiten und anschließend gebessert in den Beruf zurückkehren. Alternativ dient die Zeit dazu, dass die Gründe für das Verbot (z.B. eine Krankheit) in dieser Zeit entfallen. Berufsverbote gelten deshalb nicht nur als Strafen, sondern ebenso als juristische Maßregel zur Besserung. In schweren Fällen und bei negativer Prognose kann das Berufsverbot auch unbefristet und auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Gericht und psychologische Gutachter davon ausgehen, dass der Täter auch nach mehr als 5 Jahren weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Kann ein Berufsverbot wieder aufgehoben werden?

Wird das Urteil auf 1 bis 5 Jahre befristet, wird es nach dieser Zeitspanne automatisch aufgehoben. Eine vorzeitige Aufhebung ist aber möglich, wenn neue Tatsachen belegen, dass durch den Betroffenen keine Gefahr mehr ausgeht. In dem Fall kann ein Rechtsanwalt eine vorzeitige Aufhebung des Berufsverbots beantragen. Dann prüft das Gericht erneut und erstellt teils eigene Gutachten. Fallen diese positiv aus, kann eine Rückkehr in den Beruf erlaubt werden.

Was sind die Folgen für Arbeitnehmer und Selbstständige?

Die unmittelbare Folge ist, dass Betroffene nicht mehr in ihrem Job arbeiten können. Damit verbunden ist für Arbeitnehmer in der Regel eine personenbedingte Kündigung. Gleichzeitig müssen sich Betroffene eine neue Tätigkeit und Einkommensquelle suchen. Als Vorbestrafter und Quereinsteiger ist die Jobsuche jedoch oft eine enorme Herausforderung. Selbst nach Ablauf des Verbots ist ein Rückkehr in den alten Beruf kaum möglich: Die Lücke im Lebenslauf von mehreren Jahren lässt sich kaum erklären – und ein früheres Berufsverbot schreckt 99 % der Arbeitgeber ab.

Was sind die finanziellen Folgen?

Das Verbot kann bis in den finanziellen Ruin führen. Zunächst fällt natürlich die wichtigste Einnahmequelle weg – das regelmäßige Einkommen aus der bisherigen Tätigkeit. Anders als beim Beschäftigungsverbot gibt es bei einem strafrechtlichen Berufsverbot auch keine Lohnfortzahlung oder andere Absicherungen für das Gehalt. Zudem verhängt die Arbeitsagentur eine bis zu 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dadurch kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen, insbesondere wenn laufende Verpflichtungen wie Miete, Kredite, Versicherungen oder Unterhaltszahlungen bestehen.


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