Kündigung per E-Mail: Das Wichtigste in Kürze
Schnellcheck
- Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung zwingend der Schriftform.
- Die Schriftform erfordert überdies eine eigenhändige Unterschrift.
- Eine Kündigung des Arbeitsvertrags per E-Mail ist nicht rechtswirksam.
- Auch eine Kündigung per Whatsapp oder SMS ist nicht zulässig und unwirksam.
- Eine mündliche Kündigung ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Laut Arbeitsrecht darf die Kündigung auch nicht online gesendet werden.
- Eine rechtswirksame Kündigung wird am besten per Einschreiben verschickt.
Warum ist eine Kündigung per E-Mail unwirksam?
Eine Kündigung ist eine einseitige Auflösung eines Vertrags. Maßgeblich geregelt ist diese in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach bedarf die Kündigung eines Arbeitsvertrags immer der Schriftform – die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail, per Whatsapp, SMS oder Fax ist rechtlich nicht zulässig – selbst dann nicht, wenn der Empfänger sie liest oder darauf reagiert.
Ein wirksames Kündigungsschreiben setzt zwingend ein schriftliches Dokument in Papierform voraus, das eigenhändig unterschrieben wurde. Fehlt die Unterschrift oder liegt das Schreiben nur digital vor, hat die Kündigung keinerlei rechtliche Wirkung. Das Arbeitsverhältnis besteht dann unverändert fort.
Ausnahmen: Wann die Kündigung per Mail möglich ist
Bei einigen Verbraucherverträgen reicht die einfache Textform für eine wirksame Kündigung. Das ist z.B. bei Zeitungsabonnements oder Handyverträgen der Fall oder bei Verträgen, die online geschlossen wurden. In dem Fall reicht eine Kündigung per E-Mail ohne Unterschrift aus. Lassen Sie sich aber sicherheitshalber die Kündigung immer nochmal bestätigen.
Darf eine Kündigung per E-Mail angekündigt werden?
Die eigentliche Kündigung darf nicht elektronisch erfolgen, eine vorherige Information oder Ankündigung per Mail ist aber erlaubt. Als Arbeitnehmer können Sie also Ihre Entscheidung, den Job zu wechseln, jederzeit im persönlichen Gespräch oder per E-Mail ankündigen, um beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber fair zu sein. Die Vorabinformation ersetzt jedoch nicht das formelle Kündigungsschreiben!
Dafür können Sie per E-Mail organisatorische Punkte besprechen – etwa die Übergabe von Aufgaben, offene Urlaubstage oder den weiteren Ablauf Ihrer Demission. Rechtlich wirksam wird die Kündigung aber erst, wenn das unterschriebene Originaldokument dem Arbeitgeber zugeht.
Wen sollte ich über die Kündigung informieren?
Formell muss die Kündigung der zuständigen Stelle zugehen. Das kann die direkte Führungskraft sein, häufiger aber ist es die Personalabteilung. Wer unsicher ist, sollte vorab klären, wer im Unternehmen für Kündigungen zuständig ist. Unabhängig von der formalen Seite gilt es als Zeichen von Respekt und Professionalität, den direkten Vorgesetzten vorab persönlich zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Irritationen und hinterlassen auch beim Abschied einen souveränen Eindruck.
Auf welchem Weg muss das Kündigungsschreiben zugestellt werden?
Gesetzlich zulässig sind nur zwei Wege: die persönliche Übergabe oder die Zustellung per Post. Bei der persönlichen Übergabe empfehlen wir dringend, sich den Erhalt des Schreibens schriftlich bestätigen zu lassen oder die Kündigung vor Zeugen zu übergeben. So haben Sie später einen klaren Nachweis über den Zugang und den Zeitpunkt.
Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, bleibt nur der Postweg. Dabei gilt eine Kündigung als zugegangen, sobald sie in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt – etwa durch Einwurf in den Briefkasten. Eine feste Uhrzeit, zu der Briefkästen geleert werden müssen, gibt es allerdings nicht. Genau darin liegt dann ein Risiko…
Kündigung per Post: Fristen und Risiken
Wer sein Kündigungsschreiben per Post versendet, sollte ausreichend Zeit einplanen. Geht das Schreiben verspätet zu, kann sich das Arbeitsverhältnis ungewollt verlängern! Im Zweifel entscheidet ein Arbeitsgericht darüber, wann die Kündigung tatsächlich zugegangen ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen Arbeitsrechtler, die Kündigung frühzeitig und idealerweise per Einwurf-Einschreiben zu versenden. So lässt sich der Versand nachvollziehen und der Zugang im Streitfall belegen.
Wie kann ich ein rechtssicheres Kündigungsschreiben erstellen?
Ein Kündigungsschreiben sollte immer sachlich, klar und formal korrekt formuliert sein. Entscheidend ist, dass darin eindeutig erklärt wird, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen – fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Begründung ist hingegen nicht erforderlich.
Neben den vollständigen Adressdaten gehören ebenso das aktuelle Datum, eine höfliche Anrede sowie die eigenhändige Unterschrift zwingend zum Kündigungsschreiben dazu. Wir empfehlen überdies, im Schreiben um eine schriftliche Bestätigung sowie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten.
Beispiel und Muster für ein Kündigungsschreiben
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung
Beispielstraße 1
12345 Musterstadt
Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Frau Beispiel,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.
Zudem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Download: Kündigung Arbeitsvertrag
Das Musterschreiben für eine Kündigung des Arbeitsvertrags können Sie sich hier kostenlos als PDF oder Word-Datei herunterladen:
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Welche Kündigungsfrist gilt, ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag. Ist dort keine besondere Regelung getroffen, greift die gesetzliche Frist nach § 622 BGB. Diese beträgt für Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Gilt das Gleiche bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?
Auch Arbeitgeber sind an die Schriftform gebunden. Eine Kündigung per E-Mail durch den Arbeitgeber ist daher ebenso unwirksam wie bei Arbeitnehmern. In der Praxis werden Beschäftigte jedoch häufig zunächst mündlich informiert, rechtswirksam wird die Kündigung jedoch erst mit Zugang des unterschriebenen Kündigungsschreibens.
Unterschiede bestehen hauptsächlich bei den Kündigungsfristen: Diese verlängern sich für Arbeitgeber mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Zudem sind Arbeitgeber bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung verpflichtet, den Kündigungsgrund zu nennen.
Muss ich die Kündigung des Arbeitgebers unterschreiben?
Nein. Im Gegenteil: Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Kündigung durch den Chef nie unterschreiben! Erstens handelt es sich dabei um eine einseitige Erklärung, die nur die kündigende Partei unterschreiben muss. Zweitens könnte das Kündigungsschreiben formell fehlerhaft sein und wäre damit unwirksam. Unterschreiben Sie es jedoch, kann das Probleme bei einer Kündigungsschutzklage machen.
FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung per Mail
Kann man ein Arbeitsverhältnis per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist per E-Mail nicht wirksam. Nach § 623 BGB muss eine Kündigung stets schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger hat daher keine rechtliche Wirkung.
Gilt eine Kündigung per Mail bei der Versicherung?
Die meisten Versicherungsverträge verlangen für eine wirksame Kündigung die Schriftform oder zumindest eine Textform, die vertraglich klar geregelt ist. Eine einfache E-Mail reicht dafür häufig nicht aus, insbesondere bei älteren Verträgen. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Vertragsbedingungen. Wer sicher gehen will, kündigt schriftlich per Brief oder nutzt die vom Versicherer ausdrücklich angebotenen Kündigungswege.
Ist eine Kündigung per Mail für den Mietvertrag zulässig?
Mietverträge über Wohnraum können nicht wirksam per E-Mail gekündigt werden. Das Gesetz schreibt auch hier die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift vor. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist nicht rechtswirksam. Vermieter und Mieter müssen die Kündigung immer in Papierform übermitteln, damit sie rechtlich gilt.
Kündigung per Mail im Verein – geht das?
Das kommt auf die Satzung des Vereins an. Viele Vereine erlauben die Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail, andere verlangen ausdrücklich die Schriftform. Entscheidend ist, was in der Vereinssatzung oder in den Mitgliedsbedingungen festgelegt ist. Fehlt eine Regelung, ist aus Beweisgründen eine schriftliche Kündigung per Brief immer die sichere Lösung.
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