Kündigungsfrist Minijob: Bis wann kann ich kündigen?

Auch im Minijob gelten dieselben Rechte wie für alle Arbeitnehmer – damit auch für den Kündigungsschutz und die Kündigungsfrist im Minijob. Unternehmen dürfen Minijobber nicht einfach ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Umgekehrt gilt das jedoch genauso: Wir erklären, was Sie bei der Kündigungsfrist im Minijob beachten müssen…

Kuendigungsfrist Minijob Gesetzlich 4 Wochen 14 Tage Probezeit Betriebszugehoerigkeit Nach 5 10 Jahren Tipps

Kündigungsfrist Minijob: Das Wichtigste in Kürze

Schnellcheck

  • Die Minijob-Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
  • Diese Frist gilt für Minijobber wie für Arbeitgeber.
  • In der Probezeit kann jede Seite mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
  • Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber steigt mit der Betriebszugehörigkeit.
  • Eine fristlose Kündigung ist auch im Minijob möglich.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen/strong> müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen im Minijob einhalten. Minijobs sind zwar flexibel und abgabenfrei – arbeitsrechtlich werden sie aber wie ein Vollzeitjob behandelt.

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Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist im Minijob?

Für einen Minijob gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese 4-wöchige Frist gilt sowohl für Minijobber als auch für Arbeitgeber. Wollen Sie einen Minijob beenden, müssen Sie dies rechtzeitig durch Ihre schriftliche Kündigung mitteilen – gleichzeitig kann das Unternehmen nicht kurzfristig die Zusammenarbeit beenden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Minijob gilt bei einer Beschäftigung im Gewerbe sowie in Privathaushalten. Für Minijobber in Privathaushalten greift zwar nicht das Kündigungsschutzgesetz, trotzdem gilt die Frist und der Grundsatz von Treu und Glauben: Kündigungen dürfen nicht diskriminieren oder willkürlich sein und nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

Kürzere Fristen bei kurzfristigen Aushilfen

Abweichend von der gesetzlichen Frist kann im Minijob eine kürzere Frist vertraglich vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer als vorübergehende Aushilfe eingestellt wird (§ 622 Absatz 5 BGB). Das ist aber nur bei einer maximalen Beschäftigungsdauer von bis zu 3 Monaten erlaubt. Bei einer längeren Zusammenarbeit darf die Kündigungsfrist im Minijob nicht verkürzt werden.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit

Wie bei anderen Beschäftigungen kann auch im Minijob eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart werden. In dieser Zeit sind Kündigungen von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich. In dem Fall muss die Kündigung auch nicht begründet werden – weder von Arbeitgeber noch von Arbeitnehmer.

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Wann gelten verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitgeber?

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der Kündigung durch den Arbeitnehmer und durch den Arbeitgeber: Die Kündigungsfrist für Unternehmen verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit! Je länger Sie als Minijobber beschäftigt sind, desto länger ist auch die Frist, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigen möchte. So sind die gesetzlichen Fristen gestaffelt:

Tabelle: Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Beschäftigungsdauer

Kündigungsfrist

0-6 Monate (Probezeit) 2 Wochen, täglich
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. / Ende des Monats
2 Jahre 1 Monat zum Ende des Monats
5 Jahre 2 Monate zum Ende des Monats
8 Jahre 3 Monate zum Ende des Monats
10 Jahre 4 Monate zum Ende des Monats
12 Jahre 5 Monate zum Ende des Monats
15 Jahre 6 Monate zum Ende des Monats
20 Jahre 7 Monate zum Ende des Monats

Ausnahme von der verlängerten Kündigungsfrist im Minijob

Die verlängerten Fristen gelten jedoch nur für Arbeitgeber, nicht für Arbeitnehmer! Aber: Im Arbeitsvertrag kann eine andere Regelung vereinbart werden: Unternehmen können die Fristen für Minijobber an die längeren Fristen koppeln. Das ist erlaubt und häufige Praxis. Mit einer solchen Klausel gelten dann auch für Sie längere Fristen, je länger Sie für das Unternehmen arbeiten.

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Welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag zulässig?

Viele Arbeitsverträge enthalten individuelle Kündigungsfristen. Diese sind zulässig und ersetzen die rechtlichen Regelungen, wenn sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Arbeitgeber dürfen also nicht willkürlich die Fristen einer Kündigung bestimmen. Wichtig sind hauptsächlich zwei Bedingungen, die die Kündigungsfristen im Minijob erfüllen müssen:

  1. Die Frist ist nicht kürzer als die gesetzliche Mindestfrist

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sind Mindestwerte. Vertragliche Regelungen dürfen diese nicht unterschreiten. Arbeitgeber dürfen also z.B. außerhalb der Probezeit keine Frist von 2 Wochen in den Vertrag schreiben. Solche Klauseln sind unwirksam, und es gilt die gesetzliche Vorgabe.

  2. Die Frist stellt den Arbeitnehmer nicht schlechter

    Unternehmen dürfen die Frist von Minijobbern an die eigene verlängerte (!) Frist koppeln. Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer dürfen aber niemals länger sein als für den Arbeitgeber. Eine solche Benachteiligung ist verboten und ungültig. Gilt für Minijobber eine Frist von 6 Wochen, muss diese für das Unternehmen mindestens genauso lang sein.

Ist eine fristlose Kündigung im Minijob möglich?

Eine fristlose Kündigung ist auch im Minijob möglich. Dafür benötigt der Arbeitgeber jedoch einen triftigen Grund, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Zu möglichen Begründungen im Arbeitsrecht zählen zum Beispiel:

  • Diebstahl
  • Arbeitszeitbetrug
  • Grobe Beleidigungen
  • Wiederholte Arbeitsverweigerung
  • Mobbing

Ein einfacher Fehler reicht nicht aus, um fristlos gekündigt zu werden. Überdies ist in den meisten Fällen eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Gilt der Kündigungsschutz auch im Minijob?

Ein verbreiteter Irrglaube ist die Annahme, dass es im Minijob keinen Kündigungsschutz gibt. Das ist falsch. Auch für Minijobber greift der allgemeine Kündigungsschutz, wenn…

  • der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt.
  • das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
  • der Minijob im Gewerbe ist (nicht in Privathaushalten).

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf ein Minijob nicht ohne sozial gerechtfertigten Grund gekündigt werden. Zudem greift im Minijob ebenso der besondere Kündigungsschutz für Mütter (Mutterschutz), in Elternzeit oder für Arbeitnehmer mit einer Behinderung.

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigungsfrist im Minijob

Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?

Im Minijob gelten die gleichen Kündigungsfristen wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis. Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Minijob stellt arbeitsrechtlich keinen Sonderfall dar. Abweichungen sind nur möglich, wenn sie wirksam vereinbart wurden.

Kann ich meinen Minijob jederzeit kündigen?

Sie können Ihren Minijob jederzeit kündigen, müssen dabei jedoch die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht zahlt oder Vorschriften zum Arbeitsschutz nicht einhält (siehe: Schneller aus dem Arbeitsvertrag). Ohne solche Gründe ist eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob während der Probezeit?

Während der Probezeit gilt im Minijob eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung kann in dieser Zeit zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden. Voraussetzung ist, dass im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde. Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 6 Monate.

Haben Arbeitgeber im Minijob längere Kündigungsfristen?

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Beschäftigung. Ab 2 Jahren gelten gestaffelte Fristen, die bis zu 7 Monate betragen können. Diese verlängerten Kündigungsfristen gelten zunächst nur für Arbeitgeber. Sie können aber im Arbeitsvertrag auch an die Fristen für Minijobber gekoppelt werden.

Gilt im Minijob Kündigungsschutz?

Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt auch im Minijob, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. In diesem Fall darf eine Kündigung nur aus einem sozial gerechtfertigten Grund erfolgen. Der Minijob allein schließt Kündigungsschutz nicht aus.

Ist eine Kündigung im Minijob per WhatsApp oder E-Mail erlaubt?

Nein, eine Kündigung im Minijob muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder SMS sind rechtlich unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Erst mit dem tatsächlichen Zugang beim Empfänger wird die Kündigung wirksam. Formfehler führen häufig zu unnötigen rechtlichen Problemen.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung im Minijob?

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wird der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen, muss er ausgezahlt werden. Die Kündigungsfrist hat keinen Einfluss auf diesen Anspruch. Arbeitgeber dürfen Resturlaub nicht einfach streichen.


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