Was ist eine Urlaubsbescheinigung?
Eine Urlaubsbescheinigung ist eine vom Vorarbeitgeber ausgestellte Bescheinigung für den Arbeitnehmer. Sie gibt Auskunft darüber, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer bereits im laufenden Kalenderjahr genommen hat. Als Arbeitnehmer haben Sie gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Recht auf so eine Bescheinigung.
In diesen Fällen benötigen Sie eine Urlaubsbescheinigung:
Ihr neuer Arbeitgeber kann der Bescheinigung entnehmen, wie viel Urlaub Sie im laufenden Kalenderjahr erhalten haben beziehungsweise, ob er abgegolten wurde. Das verhindert, dass ein Arbeitnehmer Doppelansprüche erwirbt oder umgekehrt sein Resturlaub beim neuen Arbeitgeber verfällt.
Hintergrund: Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rund um den Urlaub. Paragraf 1 des Gesetzes besagt, dass jedem Arbeitnehmer in Deutschland bezahlter Erholungsurlaub zusteht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient in erster Linie der Erholung und dem Schutz der Mitarbeiter. Dieser sieht bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen im Jahr vor.
Es handelt sich hierbei um den gesetzlichen Mindesturlaub – Tarifverträge oder Arbeitsverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vereinbaren.
Inhalt: Was muss in der Urlaubsbescheinigung stehen?
Folgende Angaben muss eine Urlaubsbescheinigung enthalten:
- Briefkopf nebst Ausstellungsdatum
- Persönliche Angaben zum Arbeitnehmer (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Dauer der Beschäftigung
- Kalenderjahr, für das die Bescheinigung ausgestellt wird
- Höhe des arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs
- Anzahl der im Kalenderjahr erworbenen und genommenen Urlaubstage
- Anzahl der finanziell abgegoltenen Urlaubstage
Urlaubsbescheinigung: Muster und Vorlage (kostenlos)
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt
Arbeitnehmer (Vorname Name)
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt
Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 BUrlG
Herr/Frau __, geboren am __, war in unserem Unternehmen vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in Vollzeitarbeit beschäftigt. Sein/ihr arbeitsvertraglicher Urlaubsanspruch betrug in unserem Unternehmen bei einer Fünftagewoche __ Tage je Kalenderjahr.
Herr/Frau __ hat bis zu seinem/ihrem Ausscheiden am TT.MM.JJJJJ von den ihm/ihr für __ (Kalenderjahr) zustehenden Urlaubstagen __ (Anzahl) in Natur erhalten und genommen.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Das obige Muster können Sie sich (HIER) als PDF-Dokument oder als Word-Vorlage kostenlos herunterladen:
Urlaubsbescheinigung Muster (Word)
Häufige Fragen und Antworten zur Urlaubsbescheinigung
So mancher Arbeitnehmer ist womöglich gedanklich bereits vollkommen bei der neuen Arbeitsstelle. Die Urlaubsbescheinigung ist jedoch ein wichtiges Dokument, das den reibungslosen Übergang vom alten in den neuen Job ermöglicht. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen:
Wie berechnet sich Urlaubsanspruch nach der Kündigung?
Um den restlichen Urlaubsanspruch korrekt berechnen zu können, ist der Zeitpunkt entscheidend. Wechseln Sie in der ersten Jahreshälfte (bis zum 30. Juni) den Arbeitgeber, haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat Betriebszugehörigkeit.
Scheiden Sie hingegen in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) aus dem Unternehmen, erwerben Sie den vollen Jahresurlaubsanspruch. Können Sie den Urlaub nicht mehr nehmen, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung zu. Bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen den Resturlaub aus.
Was geschieht mit dem Urlaub bei Arbeitgeberwechsel?
Neuer Arbeitgeber, neuer Urlaub? Nicht ganz. Wenn Sie bisher beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen hatten und diese bereits vollständig genommen haben, steht Ihnen kein neuer Urlaub mehr fürs laufende Kalenderjahr zu. Feiertage sind davon natürlich unbenommen.
Das Gesetz will so den neuen Arbeitgeber davor schützen, dass Arbeitnehmer doppelte Ansprüche erwerben. Andersherum stellt das BUrlG so auch sicher, dass sie ihren Resturlaub im Falle eines Jobwechsels nicht verlieren.
Kann der neue Arbeitgeber ohne Urlaubsbescheinigung Urlaub verweigern?
Als Arbeitnehmer besteht eine sogenannte Holschuld, das heißt, Sie müssen sich aktiv um die nötigen Arbeitspapiere im Falle eines Arbeitgeberwechsels kümmern. Das beinhaltet nicht nur das Arbeitszeugnis, sondern auch die Urlaubsbescheinigung. Gemäß Gesetz kann Ihr alter Arbeitgeber sogar verlangen, dass Sie die Unterlagen persönlich abholen.
Ausnahme: Die Entfernung zwischen dem alten Arbeitsort und dem aktuellen Wohnort ist unzumutbar hoch. Sollten Sie bereits die neue Stelle angetreten haben, ohne einen Nachweis über den genommenen Urlaub zu besitzen, kann Ihr neuer Chef den Urlaub verweigern.
Alter Arbeitgeber stellt keine Urlaubsbescheinigung aus- was tun?
Gemäß § 6 BUrlG ist der Vorarbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen den bisher genommenen Urlaub schriftlich zu bescheinigen. Können Sie plausibel begründen, warum Sie keine Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub vorlegen können, besteht beim neuen Arbeitgeber eine Erkundigungspflicht.
Bedeutet: Er muss den Vorarbeitgeber kontaktieren, um den bereits gewährten Urlaub in Erfahrung zu bringen. Sofern dieser die Auskunft verweigert, der neue Chef – oder sein neuer Mitarbeiter – den Verdacht der Falschauskunft hegen, ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, gegen den Vorarbeitgeber gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten.
Übrigens: Arbeitnehmer können sogar Schadensersatz geltend machen, wenn der alte Arbeitgeber die Urlaubsbescheinigung einfach zurückbehält. So beispielsweise wenn Ihnen dadurch Stornierungskosten für einen bereits gebuchten Urlaub entstanden sind.
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