Das Wichtigste in Kürze
- Bindung: Eine rechtswirksame Kündigung ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht einseitig zurückgenommen werden.
- Zustimmung: Ein Widerruf ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt.
- Zugang: Sobald die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist, entfaltet sie rechtliche Wirkung.
- Frist: Vor dem Zugang kann die Kündigung theoretisch gestoppt werden, etwa wenn sie noch nicht übergeben oder zugestellt wurde.
- Anfechtung: In seltenen Fällen ist eine Anfechtung möglich, etwa bei Irrtum oder widerrechtlicher Drohung.
- Neuvertrag: Alternativ können beide Seiten einen neuen Arbeitsvertrag schließen, der das Arbeitsverhältnis fortsetzt oder neu regelt.
- Beratung: Wegen der möglichen Rechtsfolgen sollten Sie sich vor einem Widerruf von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und Ihre Möglichkeiten prüfen.
Kann ich eine Kündigung rückgängig machen?
Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige Willenserklärung, um ein Vertrags- oder Arbeitsverhältnis zu beenden. Sobald ein formal korrektes Kündigungsschreiben zugegangen ist, gilt es uneingeschränkt und lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen oder zurückziehen. Der einseitige Widerruf ist nur möglich, wenn er nach § 130 BGB vor oder zeitgleich mit der Kündigung beim Arbeitgeber eingeht. Danach ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Rücknahme der Eigenkündigung zu akzeptieren.
Ausnahmen bestehen nur bei einer mündlichen Kündigung – sie ist nach § 623 BGB generell nicht wirksam und kann daher „zurückgenommen“ werden. Oder aber die Kündigung kam aufgrund von Irrtum, Täuschung oder Drohung zustande. In dem Fall lässt sich die Kündigung nach § 119 und § 123 BGB anfechten.
Kündigung widerrufen: 3 Optionen
-
Zeitgleicher Widerruf
Weil die Kündigung „empfangsbedürftig“ ist, um wirksam zu sein, können Sie diese widerrufen, indem Sie entweder den Überbringer stoppen oder abfangen oder dem Kündigungsbrief per Express Ihre Rücknahme hinterherschicken.
-
Kündigung anfechten
Eine eigene Willenserklärung lässt sich nach § 119 BGB anfechten, wenn Sie bei der Abgabe komplett im „Irrtum“ (geistig oder emotional verwirrt) waren oder wegen falscher Einschätzung der Sachlage „voreilig“ gekündigt haben. Die Beweisführung ist hierbei jedoch extrem schwer.
-
Einvernehmliche Einigung
Die sicherste Variante ist die einvernehmliche Rücknahme. Der Chef kann die Kündigung zum Beispiel zerreißen und ignorieren. Oder mit Ihnen einen Fortsetzungsvertrag schließen. Nach § 625 BGB ist auch eine „stillschweigende Verlängerung“ des Arbeitsverhältnisses möglich.
Kündigung zurückziehen: So gehen Sie richtig vor
Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen und abgeschickt. Falls Sie den Schritt bereuen, ist Eile und ein taktisch richtiges Vorgehen geboten:
-
Gespräch suchen
Handeln Sie sofort. Suchen Sie das persönliche Gespräch und erklären Sie offen, warum Sie Ihre Kündigung widerrufen möchten. Ehrlichkeit und Höflichkeit erhöhen die Chancen.
-
Zustimmung einholen
Entscheidend ist die Zustimmung des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmerkündigung) bzw. des Arbeitnehmers. Ohne das Einverständnis bleibt die Kündigung wirksam.
-
Schriftliche Vereinbarung treffen
Können Sie sich einigen, sollten Sie das unbedingt schriftlich fixieren. In der Einigung sollte klar geregelt sein, dass die Kündigung gegenstandslos ist und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht.
-
Sonderfall: Irrtum prüfen
Kam die Kündigung aufgrund von Irrtum oder Täuschung zustande, ist eine Anfechtung möglich. Diese muss jedoch unverzüglich erfolgen und gut begründet sein.
Eine Kündigungsrücknahme ist kein Selbstläufer. Entscheidend sind Tempo, Kommunikation und eine saubere schriftliche Lösung. Wer strategisch vorgeht, kann Fehler korrigieren – wer zögert, riskiert hingegen das Arbeitsverhältnis.
Wie lange kann ich eine Vertragskündigung widerrufen?
Eine gültige Kündigung kann nicht zurückgenommen. Deshalb existiert auch keine Frist, die eine einseitige Rücknahme der Kündigung nach Zugang noch ermöglicht. Kündigungen können nur zurückgenommen werden, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – der Rücknahme zustimmen. Andernfalls ist die Kündigung automatisch wirksam und das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Wie schreibe ich einen Kündigungs-Widerruf?
Im Gegensatz zum Kündigungsschreiben ist der Kündigungswiderruf formfrei möglich – also etwa mündlich am Telefon, per E-Mail oder schriftlich. Empfohlen wird von Experten aber meist ein schriftlicher Kündigungs-Widerruf. Rechtlich wirksam, ist dieser aber wieder nur, wenn die andere Seite zustimmt. Deshalb sollte das Schreiben unbedingt höflich und eindeutig formuliert sein.
Aufbau eines Kündigung-Widerrufs
- Betreff: „Widerruf meiner Kündigung vom [Datum]“
- Bezug: Nennung des Kündigungsdatums
- Erklärung: Eindeutige Bitte um Rücknahme
- Begründung (optional): Kurz und sachlich
- Bitte um Bestätigung: Schriftliche Rückmeldung erbitten
- Unterschrift: Eigenhändig, kein Scan
Wichtig: Der Widerruf jedoch wirkt nur, wenn der Arbeitgeber diesem zustimmt. Ist die Kündigung bereits zugegangen, besteht kein automatisches Rücknahmerecht! Ein „versehentlich“ gekündigt gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.
Muster für einen Kündigungs-Widerruf
[Ihre Anschrift]
[Name des Unternehmens]
[Ansprechpartner]
[Anschrift]
Widerruf meiner Kündigung vom [TT.MM.JJJJ]
Sehr geehrter Herr [Name],
hiermit widerrufe ich meine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ. Die Kündigung erfolgte vorschnell und im Irrtum über die tatsächliche Sachlage. Ich bitte Sie, meinem Wunsch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen. Über eine schriftliche Bestätigung freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
Hiermit bestätige ich den Widerruf der Kündigung
_____________________________________
[Ort, Datum + Unterschrift]
Was sind mögliche Gründe für eine Kündigung Rücknahme?
Für einen Widerruf der Kündigung kann es unterschiedliche Gründe geben – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Zu den häufigsten Anlässen gehören:
- Vorschnelle Kündigung im Affekt
- Geplanter Jobwechsel platzt
- Kündigungsgrund besteht nicht mehr
Arbeitnehmer Gründe
- Verstoß gegen Kündigungsschutz
- Personalabbau nicht mehr nötig
- Grund entfällt (z.B. Verdachtskündigung)
Arbeitgeber Gründe
Können Arbeitgeber eine Kündigung zurückziehen?
Bei einer einmal ausgesprochenen Kündigung können Arbeitgeber in Deutschland nicht einfach zurückrudern. Eine Rücknahme ist in der Praxis nur möglich, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt. Dazu sind Beschäftigte jedoch nicht verpflichtet. Kommt es zur Einigung, sollte diese jedoch unbedingt schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Mein Arbeitgeber zieht die Kündigung zurück: Was tun?
Zieht der Arbeitgeber die Kündigung zurück, stehen Sie vor einer strategischen Entscheidung und Wahl zwischen zwei Alternativen:
-
Option 1: Zustimmung
Sie akzeptieren die Rücknahme und das Arbeitsverhältnis läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter. Klingt unkompliziert – ist es aber nicht immer! Prüfen Sie unbedingt, ob das Vertrauensverhältnis noch tragfähig ist.
-
Option 2: Ablehnung
Sie lehnen die Rücknahme ab. Dann bleibt es bei der Kündigung – das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, sofern die Kündigung wirksam ist.
Vorsicht: Manchmal steckt hinter der Rücknahme auch Taktik! Etwa wenn die Kündigung formale Fehler enthält und dem Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage droht. Bevor Sie zustimmen, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Es kann um viel gehen – zum Beispiel um rückständigen Lohn oder eine hohe Abfindung.
Nimmt der Arbeitgeber die Kündigung wiederum im laufenden Gerichtsverfahren zurück, heißt das nicht automatisch „Sieg“ für Arbeitnehmer. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter. Eine nachträglich formal korrekte Kündigung ist jedoch immer noch möglich. Bei einer Kündigungsrücknahme sollten Sie deshalb nie vorschnell reagieren, sondern sich immer rechtlich beraten lassen.
Kündigungsschutzklage: Frist beachten!
Nach Zugang der Kündigung bleiben drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist entscheidend – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie das zuvor formal nicht war.
FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung Rücknahme
Kann man eine fristlose Kündigung zurückziehen?
Grundsätzlich lässt sich auch eine fristlose Kündigung nur mit Zustimmung der Gegenseite zurücknehmen. Da eine fristlose Kündigung darauf basiert, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit „unzumutbar“ ist, wirkt ein Rückzieher jedoch widersprüchlich und ist in der Praxis selten.
Kann eine Kündigungsschutzklage zurückgenommen werden?
Ja, allerdings nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung. Danach ist eine Rücknahme nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Klage selbst bedeutet nicht automatisch, dass Sie einer Kündigungsrücknahme zustimmen – strategisch kann das Verfahren sogar Vorteile bringen, etwa mit Blick auf eine mögliche Abfindung.
Ist eine Kündigungsrücknahme während der Probezeit möglich?
Auch während der Probezeit gilt: Eine Rücknahme der Kündigung ist nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Weil hier verkürzte Fristen gelten, sollte schnell und klar kommuniziert werden – idealerweise schriftlich und binnen 2 Wochen.
Kann man nach Kündigung wieder eingestellt werden?
Eine Wiedereinstellung nach Kündigung ist möglich – aber nur freiwillig und mit neuem Arbeitsvertrag. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht in der Regel nicht. In der Praxis kommt es vor, etwa nach betriebsbedingten Kündigungen oder wenn sich beide Seiten nach einem Streit wieder annähern.
Was andere dazu gelesen haben
- Kündigung vorbereiten: Die wichtigsten Schritte
- Kündigungsgespräch: Aufbau, Inhalt, Tipps
- Drohende Kündigung? Das müssen Sie jetzt tun
- Kündigung Irrtümer: 11 gefährliche Fehler & Mythen