Sonderurlaub im Todesfall: Anspruch, Dauer, Regeln

Stirbt ein naher Angehöriger, haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall. Zwischen 1-3 Tagen werden Sie vom Arbeitgeber freigestellt, um Zeit für sich, die Familie und wichtige Angelegenheiten wie die Beerdigung zu haben. Wir erklären, wie Sie Ihren Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall geltend machen und was Sie dabei beachten müssen…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bedeutung: Sonderurlaub im Todesfall ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit aus einem wichtigen persönlichen Grund.
  • Vertrag: Für Arbeitnehmer kann der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag Regelungen zum Sonderurlaub beinhalten, für Beamte gibt es spezielle Verordnungen (§ 21 SUrlV)
  • Gesetz: Gibt es keine vertraglichen Absprachen, können Angestellte sich auf § 616 BGB berufen: Danach kann ein Recht auf Sonderurlaub bestehen, wenn Arbeitnehmer durch einen in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet und vorübergehend nicht ihren Arbeitspflichten nachkommen können.
  • Anspruch: Einen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall gibt es meist nur bei nahestehenden Familienangehörigen und direkten Verwandten.
  • Dauer: Je nach Familienverhältnis zum Verstorbenen liegt die typische Dauer zwischen 1-3 Arbeitstagen. Durch vertragliche Regelungen sind Abweichungen möglich.
  • Besonderheiten: Es handelt sich ausdrücklich um Sonderurlaub, der nicht mit dem restlichen Jahresurlaub verrechnet wird.
  • Alternativen: Die große psychische Belastung eines Todesfalls in der Familie rechtfertigt eine Krankschreibung vom Arzt. Auch können Sie kurzfristig regulären Urlaub einreichen.
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Was ist Sonderurlaub im Todesfall?

Der Sonderurlaub im Todesfall ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern gewährt wird, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist. Im Gegensatz zum regulären Urlaub zu Erholungszwecken gibt es Sonderurlaub bei besonderen und unvorhersehbaren Ereignissen.

Im Arbeitsrecht werden psychische Belastungen berücksichtigt. Arbeitgeber stellen Mitarbeiter deshalb frei, wenn ihnen ein Trauerfall unmöglich oder unzumutbar macht, der Arbeitspflicht nachzukommen.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?

Für Arbeitnehmer leitet sich der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall aus § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Hierin heißt es, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Vergütung nicht verliert, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Der Tod eines nahen Angehörigen wird als solcher Grund anerkannt und sichert somit den Anspruch auf Sonderurlaub.

Gesetzlicher Anspruch für Beamte

Auch für Beamte in Deutschland ist der Sonderurlaub im Todesfall gesetzlich geregelt: § 21 der Verordnung für den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) regelt einen gesetzlichen Anspruch von 2 Tagen Sonderurlaub beim Tod von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern, eines Elternteils oder des eigenen Kindes. Bei entfernteren Verwandten, wie den Schwiegereltern, gibt es keinen festen Anspruch.

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Sonderurlaub bei Todesfall durch Arbeits- oder Tarifvertrag

Neben den gesetzlichen Regelungen kann ein Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall auch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag entstehen:

  • Regelungen im Arbeitsvertrag

    Hier können sowohl der konkrete Anspruch (z.B. bei welchen Verwandtschaftsgraden) als auch die Dauer (wie viele Tage?) individuell vereinbart werden. Solche Absprachen schaffen Klarheit für beide Seiten und verhindern Probleme im Ernstfall.

  • Regelungen im Tarifvertrag

    Bekanntestes Beispiel ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): Darin werden 2 Tage Sonderurlaub beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil oder Kind geregelt – Dauer und Anspruch entsprechen den Vorgaben für Beamte in Deutschland.

Vorsicht bei Ausschluss von § 616 BGB im Arbeitsvertrag

Ein wichtiger Fallstrick: Der § 616 BGB ist dispositiv – bedeutet: Die gesetzliche Regelung kann durch Arbeits- oder Tarifverträge modifiziert oder ausgeschlossen werden. So kann etwa ein Tarifvertrag die Dauer des Sonderurlaubs spezifizieren – der individuelle Arbeitsvertrag den Anspruch nach § 616 BGB wiederum ausschließen. Klauseln, wonach die Anwendung von § 616 BGB ausgeschlossen wird, sind zulässig. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr und müssen auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

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Wie lange dauert der Sonderurlaub im Todesfall?

Gilt kein Tarifvertrag, der die Dauer für die Beschäftigten regelt, kann es für Arbeitnehmer abweichende Vereinbarungen geben. Je nach Verwandtschaftsverhältnis sind hierbei folgende Sonderurlaubstage üblich:

Todesfall

Mit Tarifvertrag (TVöD)

Ohne Tarifvertrag

Ehepartner 2 Tage 2-3 Tage
Kind 2 Tage 2-3 Tage
Eltern 2 Tage 1-2 Tage
Großeltern Kein Anspruch 1 Tag
Geschwister Kein Anspruch 1-2 Tage
Andere Angehörige Kein Anspruch Nach Kulanz

Kein Anspruch auf Sonderurlaub

Grundsätzlich bekommen Mitarbeiter Sonderurlaub im Sterbefall bei nahen Angehörigen und Verwandten ersten Grades – Partner, Kinder, Stief- und Pflegekinder, Eltern. Bei Verwandten zweiten oder dritten Grades oder verschwägerten Personen haben Sie dagegen keinen Anspruch auf Sonderurlaub oder nur maximal einen Tag. Dazu gehören:

  • Oma, Opa
  • Schwager, Schwägerin
  • Schwiegereltern
  • Stiefeltern
  • Enkelkinder
  • Onkel, Tante
  • Nichte, Neffe
  • Cousin, Cousine

Dennoch sollten Sie bei diesen Todesfällen im engeren Umfeld mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Viele Unternehmen zeigen sich kulant und stellen Sie trotzdem frei.

Kann ich den Sonderurlaub aufteilen?

Bekommen Sie mehrere Tage Sonderurlaub, müssen Sie diesen nicht zwangsläufig am Stück nehmen. Sie können z.B. einen Tag sofort nutzen und sich eine Woche später erneut für die Beerdigung freistellen lassen.

Wie beantrage ich Sonderurlaub im Todesfall?

Trotz der schwierigen Situation dürfen Sie sich nicht selbst beurlauben. Sie müssen Ihren Arbeitgeber zuvor informieren und den Sonderurlaub offiziell beantragen. Dazu sollten Sie eine kurze Nachricht an Ihren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung schicken. Die meisten Arbeitgeber reagieren in dieser Situation verständnisvoll. Hierzu reicht meist ein kurzes, formloses Schreiben.

Das Schreiben sollte enthalten:

  • Namen, Abteilung, Personalnummer
  • Schilderung der Situation
  • Kurze Erklärung, warum Sie nicht zur Arbeit kommen
  • Bitte um Sonderurlaub nach § 616 BGB
  • Grußformel & Unterschrift

Muster für einen Antrag

Sehr geehrter Herr Muster,

am TT.MM.JJJJ ist meine Mutter verstorben. Mir ist es daher unmöglich, zur Arbeit zu kommen. Ich bitte Sie, mich aus die­sem be­son­de­ren An­lass gemäß § 616 BGB vorübergehend freizustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Bea Beispiel

Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub ablehnen?

Der Arbeitgeber muss Ihrem Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall zustimmen, wenn Sie einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch darauf haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis zum Beispiel ein Tarifvertrag, der beim Tod der Eltern eine bezahlte Freistellung von 2 Tagen regelt, kann der Arbeitgeber den Antrag nicht ablehnen.

Ausnahmen sind möglich, wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch haben – etwa dann, wenn Ihr Arbeitsvertrag die Freistellung nach § 616 BGB ausschließt oder wenn es sich um keinen nahen Angehörigen handelt.

Muss ich den Todesfall nachweisen?

Unternehmen können im Nachhinein einen Nachweis über den Todesfall verlangen. Möglich ist dies zum Beispiel über eine Kopie der Sterbeurkunde. In der Praxis verzichten die meisten Unternehmen aber darauf.

Alternativen: Kann ich mich krankschreiben lassen?

Sonderurlaub im Todesfall ist eine Entlastung. Die Dauer reicht aber manchmal nicht aus, um den schweren Verlust zu verarbeiten. Die Freistellung deckt die wichtigsten Termine für Bürokratie und Beerdigung, aber nicht für die Trauer.

Eine Krankschreibung vom Arzt ist daher aus medizinischen Gründen möglich. Dies kann nach einem Todesfall zum Beispiel durch die enorme psychische Belastung, schwere Trauerreaktionen, Schlafstörungen oder depressive Phasen der Fall sein.

Keine Krankschreibung zur Organisation

Anders sieht es aus, wenn Sie zum Beispiel mit der Organisation der Beerdigung oder dem Auflösen eines Hausstandes viel zu tun haben. Hier liegt kein medizinischer Grund für eine Krankschreibung vor. Für solche Aufgaben können Sie jedoch regulären Urlaub nehmen und bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Die meisten Vorgesetzten gewähren auch kurzfristig die notwendigen freien Tage.

Häufige Missverständnisse zum Sonderurlaub im Todesfall

Es gibt zahlreiche Irrtümer und Halbwahrheiten zum Sonderurlaub im Todesfall. Dazu gehören:

  • „Jeder Todesfall berechtigt zu Sonderurlaub.“

    Der Anspruch gilt nur für nahe Angehörige. Bei Tarifverträgen ist oft genau geregelt, bei welchen Verwandten Sie freigestellt werden – und bei welchen nicht.

  • „Ich bekomme automatisch 3 Tage frei.“

    Oft sind es nur 1-2 Tage. Die genaue Dauer hängt immer vom Einzelfall ab.

  • „Sonderurlaub im Todesfall ist immer bezahlt.“

    Ist der Anspruch gesetzlich geregelt, stimmt das. Wird § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen, ist auch eine unbezahlte Freistellung möglich.

  • „Ich kann bis zur Beerdigung zu Hause bleiben.“

    Das ist falsch. Findet die Beerdigung erst eine Woche später statt, müssen Sie für die zusätzlichen Tage Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen.

Gibt es für Arbeitnehmer auch Sonderurlaub für andere Fälle?

Arbeitnehmer haben nicht nur in Trauerfällen Anspruch auf Sonderurlaub, sondern auch aus persönlichen Gründen oder wenn eine besondere Belastung vorliegt. Entscheidend ist, dass die besondere Belastung nicht selbst verschuldet ist und sie nur für kurze Zeit anhält und der Termin nicht verschoben werden kann.

Typische Anlässe für Sonderurlaub sind zum Beispiel:

  • Eigene Hochzeit
  • Geburt des eigenen Kindes
  • Krankheit oder Pflege naher Angehöriger
  • Arztbesuche oder Operationen
  • Gerichtstermine
  • Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z.B. Feuerwehr, Katastrophenschutz)
  • Umzug (berufsbedingt)

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Was tun, wenn alle Sonderurlaubstage aufgebraucht sind?

Falls Sie bereits alle bezahlten Sonderurlaubstage im Jahr genutzt haben, können Sie Ihren Arbeitgeber immer noch um unbezahlten Urlaub bitten und diesen beantragen. Sprechen Sie dazu unbedingt rechtzeitig mit Ihren Vorgesetzten, damit keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen.

FAQ: Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall

Gilt der Anspruch auch während der Probezeit?

Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht ab dem ersten Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf Ihnen den Sonderurlaub in der Probezeit nicht verweigern, nur weil das Arbeitsverhältnis erst kurz besteht.

Muss ich den Sonderurlaub sofort am Todestag nehmen?

Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Sonderurlaub in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen muss. Bedeutet: Sie können nicht Wochen oder Monate warten, bevor Sie sich freistellen lassen. Wollen Sie den Sonderurlaub aber zum Beispiel für die Beerdigung nutzen, können Sie beantragen, den Sonderurlaub erst nach einigen Tagen zu nutzen.

Gilt der Sonderurlaub im Todesfall auch für Teilzeitkräfte?

Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte. Der Anspruch auf Sonderurlaub hängt nicht von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Allerdings wird die Freistellung nur für die tatsächlich geplanten Arbeitstage gewährt. Wenn Ihnen laut Tarifvertrag 2 Tage zustehen, diese aber auf Tage fallen, an denen Sie laut Teilzeitmodell ohnehin nicht arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatztage. Der Sonderurlaub soll Sie von der Arbeit freistellen. Wenn keine Arbeitspflicht besteht, kann auch keine Befreiung erfolgen.


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