Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist eine staatliche Leistung, mit der Weiterbildungen und Umschulungen bei Arbeitslosigkeit oder fehlendem Berufsabschluss gefördert werden. Sie wird als Prämie zur Motivation für den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Rahmen einer Umschulung oder Nachqualifizierung bezahlt.
Die Auszahlung erfolgt bei einer gestreckten Abschlussprüfung in zwei Schritten. Je ein Teil der Weiterbildungsprämie wird für das Bestehen von Zwischen- oder Abschlussprüfungen fällig. Gibt es keine Zwischenprüfung, wird nur der Teil für den erfolgreichen Abschluss ausgezahlt. Nicht anerkannt werden trägereigene Zwischenprüfungen, die nicht von einer Kammer durchgeführt werden. Hier zählt nur die Abschlussprüfung.
Wie hoch fällt die Prämie aus?
Aktuell (Stand: August 2024) wird bei einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung Teil 1 (anerkannte Zwischenprüfung) eine Prämie von 1.000 Euro ausgezahlt. Nach Bestehen der finalen Abschlussprüfung gibt es eine weitere Prämie in Höhe von 1.500 Euro. Insgesamt sind also maximal 2.500 Euro an Weiterbildungsprämie möglich.
Weiterbildungsprämie und Bürgergeld
Das Geld dieser Fördermaßnahme fließt nicht an den Bildungsträger, sondern an denjenigen, der im Rahmen einer Maßnahme eine Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die Weiterbildungsprämie soll als zusätzlicher Anreiz dienen. Über das ausgezahlte Geld kann der erfolgreiche Prüfling frei verfügen. Die Prämie ist nicht zweckgebunden und wird nicht mit dem Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen verrechnet.
Wer kann die Weiterbildungsprämie beantragen?
Die Auszahlung der Weiterbildungsprämie ist an einige gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese Punkte müssen für einen Anspruch erfüllt sein:
- Die Prämie wird nur für Umschulungen und Nachqualifizierungen bezahlt, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen.
- Die Umschulung dauert mindestens 2 Jahre.
- Die Kosten für die Weiterbildung werden vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein übernommen.
- Bezahlt wird die Prämie nur dann, wenn eine anerkannte Zwischen- oder Abschlussprüfung bestanden wurde und durch ein Ausbildungszeugnis oder einen Ausbildungsnachweis belegt wird.
- Die Abschlussprüfung muss vor einer offiziellen Kammer (IHK oder andere) abgelegt worden sein.
Potenzielle Empfänger der Weiterbildungsprämie
Als Empfänger kommen folgende Gruppen für die Weiterbildungsprämie infrage:
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Arbeitslose zur beruflichen Wiedereingliederung
Das betrifft Arbeitnehmer, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens seit 4 Jahren nicht darin gearbeitet haben und arbeitslos waren. Aber auch Arbeitnehmer, die in Elternzeit waren oder einen Familienangehörigen gepflegt haben gehören dazu.
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Arbeitnehmer zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit
Wer unmittelbar von einer Kündigung bedroht ist oder einen befristeten Arbeitsvertrag kurz vor der Ablauffrist hat, kann eine Umschulung mit Weiterbildungsprämie machen.
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Beschäftigte mit fehlendem Berufsabschluss
Wer ohne Berufsabschluss arbeitet, kann ihn auf diesem Weg durch eine Nachqualifizierung nachholen. Für die Zeit der Freistellung kann der Arbeitgeber Zuschüsse von der Agentur für Arbeit erhalten.
Exkurs: Unterschied zwischen Umschulung und Nachqualifizierung
Die Umschulung in einen neuen Beruf ist eine (meist) zeitlich verkürzte Ausbildung, die in der Regel 2 Jahre dauert. Im Rahmen der Umschulung werden alle fachlichen Kenntnisse erworben, die für Prüfungen und die zukünftige Tätigkeit benötigt werden.
Im Gegensatz dazu baut eine Nachqualifizierung auf bereits erworbenen beruflichen Kenntnissen auf. Hier wird der Berufsabschluss nachgeholt. Die Ausbildungdauer ist in der Regel kürzer und ein Abschluss kann in 1,5 Jahren gemacht werden. Sie richtet sich an Personen, die bereits mehrere Jahre ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf arbeiten oder eine Ausbildung ohne erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung beendet haben.
Weiterbildungsprämie: Muss ich einen Antrag stellen?
Wird Ihre Umschulung durch einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit gefördert und erfüllen Sie auch die anderen oben genannten Voraussetzungen, muss für die Weiterbildungsprämie kein separater Antrag gestellt werden.
Es genügt, den Nachweis über eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung zuzusenden. Senden Sie dabei jedoch keine Originaldokumente ein, eine Kopie zur bestandenen Zwischenprüfung oder eine Kopie des Abschlusszeugnisses sind ausreichend.
Formular für die Weiterbildungsprämie
Als Begleitschreiben schicken Sie das HIER verfügbare Formular zur Weiterbildungsprämie mit, in dem Sie Angaben zur Person, zur Art der auszuzahlenden Prämie und zu Ihrer Kontoverbindung machen.
Wichtiges zum Bildungsgutschein
Da Ihre Umschulung für einen Anspruch auf die Prämie über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert sein muss, sollten Sie das entsprechende Gespräch gut vorbereiten. Über den Bildungsgutschein übernimmt die Arbeitsagenntur Kosten für die Ausbildung, wobei keine genaue Höhe festgelegt ist. Die Förderung variiert je nach Maßnahme und Bewilligung.
Aber: Nicht jede Umschulung oder Nachqualifizierung wird mit einem Bildungsgutschein unterstützt. Der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. Dabei wird geprüft, ob Sie bei Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung wieder in eine Beschäftigung gebracht werden können. Um eine Förderung über den Bildungsgutschein zu erhalten, sollten Sie diese diese Fragen beantworten können:
- In welchem Bereich wollen Sie sich weiterbilden?
- Welche Zukunftsaussichten haben Sie durch die Maßnahme?
- Warum sind die Perspektiven ohne Umschulung schlecht?
Weiterbildungsprämie abgelehnt: Das können Sie tun
Im Internet gibt es Erfahrungsberichte, in denen das zuständige Jobcenter den Antrag auf Weiterbildungsprämie abgelehnt hat. Haben Sie mit einer Zahlung von 2.500 Euro gerechnet, eine herbe Enttäuschung. Helfen kann ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Hier erfahren Sie genau, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Denkbar sind fehlennde oder falsche Informationen im Antrag, die zu einer Ablehnung führen. Häufig wird die Zahlung für die Zwischenprüfung auch abgelehnt, wenn diese nicht von einer offiziellen Kammer durchgeführt wird. Sind Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HK) oder die Ärztekammer nicht involviert, haben Sie schlechte Karten und müssen möglicherweise auf die 1.000 Euro verzichten.
Trotzdem können Sie es versuchen und einen formlosen Antrag stellen. Dieser sollte folgende Elemente und Informationenn beinhalten:
- Name des Antragstellers
- Datum des Antrags
- Titel der Maßnahme
- Zeitraum der Weiterbildung oder Umschulung
- Kopie eines Nachweises über die bestandene Zwischenprüfung: Diese sollte Ihren Namen, Geburtsdatum, Prüfungsdatum, Note, Unterschrift und Stempel vom Bildungsträger enthalten.
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