Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Werktage alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind, also Montag bis Samstag.
- Samstag ist Werktag: Obwohl viele Arbeitnehmer in Deutschland eine 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) haben, gilt der Samstag gesetzlich als Werktag.
- Unterschied zu Arbeitstagen: Während Werktage den Zeitraum von Mo-Sa umfassen, bezeichnen Arbeitstage die tatsächlich gearbeiteten Tage – meist Mo-Fr.
- Ausnahmen: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder einen anderen Wochentag, gilt dieser Tag nicht als Werktag.
- Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es mindestens 20 Arbeitstage.
Gemäß § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besteht an Sonn- und Feiertagen ein generelles Beschäftigungsverbot. Ausnahmen bestehen jedoch für die Hotellerie und Gastronomie sowie für das Gesundheitswesen, sportliche und kirchliche Veranstaltungen oder Industriebetriebe, in denen die Anlagen durch Stillstand Schaden nehmen würden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstag und Werktag?
Werktage sind nicht automatisch Arbeitstage! Ob an einem Tag tatsächlich gearbeitet wird, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Branche ab. Laut Arbeitsrecht sind Arbeitstage alle Tage, an denen Arbeitnehmer laut Vertrag tatsächlich arbeiten müssen. In den meisten Vollzeitstellen sind das Montag bis Freitag (= 5 Arbeitstage).
Werktage sind hingegen eine abstrakte, rechtliche Größe. Sie beschreiben Tage, an denen die Arbeit grundsätzlich erlaubt ist – unabhängig davon, ob jemand wirklich arbeitet. Deshalb lohnt es sich, bei Verträgen, Lieferbedingungen oder Verkehrsschildern genau hinzusehen – und nicht von der eigenen Arbeitswoche auf die rechtliche Bedeutung von Werktagen zu schließen!
Ein einfaches Beispiel:
Eine Person arbeitet von Montag bis Freitag. Samstag ist für sie kein Arbeitstag, aber dennoch ein Werktag. Sonntag ist weder Arbeits- noch Werktag, sondern Ruhetag.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig bei:
- Urlaubsberechnung (Gesetzlicher Mindesturlaub)
- Kündigungsfristen
- Lieferzeiten (z.B. „innerhalb von 3 Werktagen“)
- Gesetzlichen Fristen (z.B. Probezeit)
Das Bundesurlaubsgesetz regelt zum Beispiel, dass jedem Arbeitnehmer in Deutschland bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage bzw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche zustehen. Eine Ausnahme besteht aber, wenn im Betrieb regulär auch an Sonntagen gearbeitet wird. In dem Fall gilt der Sonntag als Werktag – und Arbeitnehmer müssen an diesem Tag Urlaub nehmen, wenn sie freihaben wollen.
Ist Samstag auch ein Werktag?
Zwar gehört der Samstag für viele zum Wochenende. Aus rechtlicher Sicht ist der Samstag jedoch ein offizieller Werktag, an dem grundsätzlich gearbeitet werden darf. Die Geschäfte dürfen öffnen und Liefer- oder Dienstleistungsbetriebe tätig sein. Typische Bereiche, in denen am Samstag gearbeitet wird, sind:
- Einzelhandel
- Versandhandel
- Handwerk
- Bauwesen
Weil auch der Samstag ein Werktag ist, wird er in die Berechnung zahlreicher Fristen (z.B. Kündigung, Urlaubsansprüche, Mietzahlungen) einbezogen und hat Auswirkungen im Straßenverkehr – etwa bei Verkehrszeichen, die „werktags“ gelten.
Was sind Werktage im Straßenverkehr?
Im Straßenverkehr gelten als Werktage: Montag bis Samstag! Diese Definition ist besonders wichtig bei Halte- und Parkverboten, zeitlich beschränkten Verkehrsschildern und Lieferzonen. Ein Zusatzschild wie „werktags 7-18 Uhr“ bedeutet: Gültig von Montag bis Samstag, nicht gültig an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Viele Verkehrsteilnehmer übersehen dabei, dass der Samstag eingeschlossen ist – ein häufiger Grund für Knöllchen!
Was gilt „werktags“ beim Parken?
Auch beim Parken gilt: Werktage sind Montag bis Samstag! Steht auf einem Parkscheinautomaten oder Verkehrsschild „werktags“, dann muss auch samstags gezahlt oder die Parkscheibe genutzt werden – sofern kein Feiertag ist. Ist der Samstag ein gesetzlicher Feiertag, entfällt die Regelung in der Regel. Entscheidend ist auch hier die lokale Feiertagsregelung.
Was gilt werktags beim Versand?
Beim Versand bedeutet „Werktag“ in der Regel: Montag bis Freitag, teilweise auch Samstag (je nach Versanddienstleister). Viele Onlinehändler schließen den Samstag jedoch aus praktischen Gründen aus, obwohl er rechtlich ein Werktag wäre. Deshalb ist der Hinweis im Kleingedruckten entscheidend, zum Beispiel: „Lieferzeit: 3-5 Werktage (Mo-Fr).“ Feiertage zählen beim Versand hingegen nicht als Werktage. Fällt ein Feiertag in die Lieferzeit, verlängert sich diese entsprechend.
Was bedeuten Werktage im Mietrecht?
Im Mietrecht spielen Werktage primär bei Fristen eine Rolle, etwa bei der Kündigung des Mietvertrags, bei Mängelanzeigen oder Zahlungsfristen. Ein klassisches Beispiel: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Das bedeutet: Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, ist dieser mitzuzählen. Fällt er auf einen Feiertag, verschiebt sich die Frist entsprechend.
Anders sieht es bei der Mietzahlung aus (BGH VIII ZR 291/09)! Hier zählt der Samstag nicht als Werktag (z.B. „fällig spätestens am dritten Werktag des Monats.“). Der Grund dafür ist die Arbeitszeit der Banken: Diese arbeiten samstags nicht. Da aber die Mietzahlung meist per Überweisung erfolgt, können Mieter an diesem Tag keine Überweisung tätigen oder verbuchen. Die Regelung soll verhindern, dass Mieter unverschuldet die Konsequenzen einer zu spät gezahlten Miete tragen müssen.
Sind Feiertage Werktage?
Gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Das gilt unabhängig davon, ob der Feiertag auf einen Montag oder einen Samstag fällt. An gesetzlichen Feiertagen ruht die Arbeit grundsätzlich, weshalb sie rechtlich den Sonntagen gleichgestellt sind. Welche Feiertage gelten, ist jedoch Ländersache. Ein Feiertag in Bayern ist nicht automatisch auch ein Feiertag in Berlin. Für Fristen, Lieferzeiten oder Parkregelungen zählt immer der örtlich geltende gesetzliche Feiertag.
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