Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss (§ 1 HGB). Als Rechtsform ist ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.
- Grenzen: Der jährliche Umsatz eines Kleingewerbes darf 800.000 Euro und der Gewinn 80.000 Euro nicht überschreiten.
- Anmeldung: Angemeldet wird das Kleingewerbe beim lokalen Gewerbeamt, anschließend folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
- Kosten: Die Anmeldung kostet – je nach zuständiger Gemeinde – zwischen 20 und 60 Euro an Gebühren.
- Buchhaltung: Kleingewerbe sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende reicht.
- Haftung: Durch die Rechtsform (Einzelunternehmer oder GbR) haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
Kleingewerbe sind in Deutschland die häufigste Form der Existenzgründung. Rund 80 % aller Neugründungen sind Einzelunternehmer, und von diesen meldet die Mehrheit ein Kleingewerbe an.
Was ist ein Kleingewerbe genau?
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Als Gründer müssen Sie sich deshalb (noch) nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) halten. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute im Sinne des HGB, stattdessen gelten Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Grenzen für ein Kleingewerbe
Ob Sie ein Kleingewerbe anmelden können, entscheiden vorwiegend die Betriebseinnahmen. Laut § 241a HGB sind zwei Grenzen wichtig:
- Weniger als 800.000 € Umsatz im Jahr.
- Weniger 80.000 € Gewinn im Jahr.
Sobald das Unternehmen diese Schwellenwerte überschreitet, kann es kein Kleingewerbe mehr sein. Es wird ins Handelsregister eingetragen, und es gelten die strengeren Vorschriften des HGB.
Unterschied: Kleingewerbe oder Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt. Selbstständige können sich damit von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede im Überblick:
Kleingewerbe |
Kleinunternehmen |
| Gewerbliches Unternehmen | Steuerliche Erfassung |
| Kein Handelsregistereintrag | Keine Umsatzsteuer |
| Kein Kaufmann | Für alle Firmen möglich |
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Wollen Sie ein Kleingewerbe anmelden, können Sie nicht frei zwischen allen Rechtsformen einer Gesellschaft wählen. Grundsätzlich stehen Ihnen nur zwei Rechtsformen offen:
-
Einzelunternehmer
Als Einzelunternehmer gründen Sie alleine ohne Miteigentümer. Sie benötigen kein Startkapital, aber haften bei Verlusten mit dem Privatvermögen.
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Bei mindestens zwei Gründern können Sie eine GbR gründen – ebenfalls ohne Startkapital, aber mit Privathaftung.
Kleingewerbe anmelden in 5 Schritten
Sie haben bereits die passende Geschäftsidee und wollen sich selbstständig machen? Mit diesen fünf einfachen Schritten, können Sie ein Kleingewerbe anmelden:
1. Anmeldung beim Gewerbeamt
Der wichtigste Schritt, wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, ist die Gewerbeanmeldung. Dies müssen Sie in jedem Fall vor Beginn der Geschäftstätigkeit tun. Hierbei gibt es keine Unterscheidung zwischen einem Kleingewerbe und jedem anderen Gewerbe: Beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde reichen Sie das entsprechende Formular ein und zahlen eine Gebühr. Mit erfolgreicher Gewerbeanmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Wenn Sie nicht als Einzelunternehmer, sondern als GbR mit anderen zusammen ein Kleingewerbe gründen, sollten Sie vorher einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen.
2. Kontakt zum Finanzamt
Das Finanzamt meldet sich in der Regel direkt bei Ihnen, wenn Sie beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe angemeldet haben. Sie erhalten daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllen Sie aus und senden das Dokument an das Finanzamt zurück. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Steuernummer. Damit sind Sie bereits gut ausgestattet. Sollten Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU kaufen oder verkaufen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie ebenfalls beim Finanzamt beantragen können.
3. Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit
Mit der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie sich auseinandersetzen, wenn Sie Ihr Kleingewerbe nicht nur gründen, sondern auch Mitarbeiter einstellen wollen, die für Sie arbeiten. Von der Agentur für Arbeit erhalten Sie die sogenannte Betriebsnummer, die für die Anmeldung von Mitarbeitern bei Krankenkasse und Sozialversicherungen benötigt wird. Dieser Schritt ist optional. Wenn Sie Ihr Geschäft alleine und ohne Angestellte führen, brauchen Sie die Bundesagentur für Arbeit nicht zu kontaktieren.
4. Anmeldung bei der IHK oder HWK
Wenn Sie kein Landwirt oder Handwerker sind, müssen Sie sich nach der Anmeldung des Kleingewerbes ebenfalls bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft! Handwerker treten entsprechend der Handwerkskammer (HWK) bei. Wie schon das Finanzamt meldet sich die IHK in der Regel automatisch beim Kleingewerbetreibenden, sobald dessen Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist. Sollte das nicht passieren, müssen Sie sich zwingend selbst darum kümmern.
5. Eintragung in die Berufsgenossenschaft
Innerhalb einer Woche müssen Sie sich in der Berufsgenossenschaft eintragen. Diese ist primär bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wichtig und hilft bei der Rehabilitation. Durch die Anmeldung haben Sie eine gesetzliche Unfallversicherung.
Weitere wichtige Schritte im Kleingewerbe
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto, damit Sie Ihre privaten von den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben trennen. Vergleichen Sie hierfür verschiedene Banken und Angebote, Gebühren und Kreditrahmen. Zudem sollten Sie sich um ein paar Versicherungen kümmern: Sie sind als Kleingewerbetreibender nicht sozialversicherungspflichtig – müssen aber eine Krankenversicherung abschließen (privat oder freiwillig gesetzlich). Möglich sind überdies eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sowie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung. Für das Unternehmen können eine Gewerbeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung für ein Kleingewerbe?
Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, müssen Sie zunächst mit Kosten zwischen 20-60 € rechnen. Diese Gebühr zahlen Sie für die Ausstellung des Gewerbescheins – die genaue Höhe wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt. Für die erste Phase sind damit bereits alle Kosten abgedeckt. Die Anmeldung beim Finanzamt und Vergabe der Steuernummer sind kostenlos. Kleinere Beträge können für ein polizeiliches Führungszeugnis, Gebühren für das Geschäftskonto und Versicherungen anfallen. Als Pflichtmitglied der IHK oder HWK fallen im weiteren Verlauf Kosten für die Mitgliedschaft an. Diese liegen meist zwischen 30-100 € pro Jahr. Viele Existenzgründer sind in den ersten 2 Jahren bei geringen Gewinnen beitragsfrei.
Steuern im Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Als Gewerbetreibender müssen Sie den Gewinn, den Sie mit dem Unternehmen erwirtschaften, über die Einkommensteuererklärung versteuern. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro (Stand: 2026) – bis zu dieser Summe bleiben Ihre Einkünfte steuerfrei. Neben der Einkommensteuer zahlen Sie zudem Gewerbesteuer. Für diese liegt der Freibetrag bei 24.500 Euro im Jahr. Zusätzlich müssen Sie Umsatzsteuer abführen, außer Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung und sind davon befreit. Weitere mögliche Steuern sind Lohnsteuer, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, oder Kfz-Steuer, wenn Sie ein Firmenfahrzeug nutzen.
Kleingewerbe anmelden: Vor- und Nachteile
Bevor Sie ein Kleingewerbe anmelden, sollten Sie die damit verbundenen Vor- und Nachteile kennen und diese gegeneinander abwägen:
Vorteile
-
Schnelle und einfache Gründung
Ein großer Vorteil ist die schnelle und einfache Gründung eines Kleingewerbes. Der Ablauf ist unkompliziert und verläuft weitestgehend formlos. Es fallen weder große Kosten noch viel bürokratischer Aufwand an.
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Einfache Buchführung
Im Kleingewerbe besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung, da Sie nicht den Pflichten eines Handelsgewerbes unterliegen. Es reicht die einfache Buchführung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Bilanz ist nicht erforderlich.
-
Kein Kapital
Das Kleingewerbe benötigt kein Stammkapital. Sie können es auch ohne entsprechende finanzielle Mittel gründen. Anders beispielsweise bei einer GmbH. Hier brauchen Sie ein Stammkapital von 25.000 Euro, wovon 12.500 sofort erbracht werden müssen.
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Vergünstigte Beiträge
Für Kleingewerbe gibt es häufig Vergünstigungen bei den Beiträge der IHK oder HWK. Damit können Sie zusätzlich Geld sparen.
Nachteile
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Private Haftung
Als Gründer eines Kleingewerbes haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen. Weil Sie – anders als bei der GmbH – unbegrenzt haften, kann das bis zu einer Insolvenz führen.
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Eingeschränkte Rechtsform
Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, können Sie nur zwischen den Rechtsformen Einzelunternehmen und GbR wählen. Andere Optionen gibt es nicht.
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Eingeschränkte Namenswahl
Auch der Firmenname eines Kleingewerbes ist nicht frei wählbar. Es müssen der Vor- und Nachname des Inhabers enthalten sein.
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Strikte Grenzen
Ein Kleingewerbe ist nur innerhalb der Grenzen von Umsatz (800.000 €) und Gewinn (80.000 €) möglich.
Kleingewerbe auflösen: Wie geht das?
Stellen Sie die Tätigkeit in Ihrem Kleingewerbe ein, müssen Sie dieses abmelden und auflösen. Dies erfolgt – wie die Anmeldung – beim zuständigen Gewerbeamt. Dazu erhalten Sie einen Vordruck, den Sie elektronisch oder schriftlich ausfüllen und einreichen. Dieses Dokument müssen Sie unterschreiben, um die Abmeldung zu bestätigen. Das Gewerbeamt informiert im nächsten Schritt das Finanzamt über die Auflösung des Gewerbes.
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