Schlechtes Arbeitszeugnis: Beispiele + Was tun?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre Bewerbungschancen massiv schmälern – ist aber nicht immer sofort zu erkennen. Verräterisch sind schlechte Noten, fehlende Tätigkeiten, Widersprüche oder Formulierungen wie „war bemüht“. Wir zeigen konkrete Beispiele, erklären Ihre Rechte bei einem schlechten Arbeitszeugnis und was Sie jetzt dagegen tun können…

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Schlechtes Arbeitszeugnis – das Wichtigste

Frage

Kurzantwort

Was ist ein schlechtes Zeugnis? Ein Zeugnis mit unterdurchschnittlicher Bewertung, falschen Angaben, wichtigen Auslassungen, widersprüchlichen Aussagen oder unzulässigen Formulierungen.
Darf der Arbeitgeber schlecht bewerten? Ja, wenn die Bewertung wahr und leistungsgerecht ist. Einen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis gibt es nicht.
Was bedeutet Note 3? Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ gilt als durchschnittliche Leistungsbewertung.
Schlechter als Note 3? Der Arbeitgeber muss im Streitfall Tatsachen für die unterdurchschnittliche Bewertung darlegen und beweisen.
Was tun? Zeugnis prüfen, Belege sammeln und eine konkrete Berichtigung verlangen.
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Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen Sie nicht nur an der Gesamtnote. Entscheidend ist der Gesamteindruck aus Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten und möglichen Auslassungen. Sieben Warnsignale sollten Sie aufmerksam machen:

  • Schwache Gesamtnote

    Formulierungen wie „zu unserer Zufriedenheit“ oder „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ weisen auf eine unterdurchschnittliche Leistungsbewertung hin.

  • Verräterische Wörter

    Begriffe wie „bemüht“, „Interesse“, „weitgehend“, „insgesamt“ oder „im Rahmen seiner Fähigkeiten“ können eine positive Aussage deutlich abschwächen.

  • Wichtige Tätigkeiten fehlen

    Werden zentrale Aufgaben, Verantwortungsbereiche oder Führungsaufgaben ausgelassen, entsteht ein unvollständiges Bild Ihrer bisherigen Tätigkeit.

  • Leistungsmerkmale werden ausgelassen

    Auffällig ist es, wenn bei einem qualifizierten Zeugnis typische Aussagen zu Fachwissen, Motivation, Arbeitsweise oder Arbeitserfolg fehlen.

  • Sozialverhalten wirkt lückenhaft

    Werden wichtige Personengruppen ausgelassen oder fällt die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden deutlich ab, sollten Sie genauer hinsehen.

  • Bewertungen widersprechen sich

    Eine gute Gesamtnote passt nicht zu mehreren schwachen Einzelbewertungen. Umgekehrt kann eine schlechte Gesamtbeurteilung im Widerspruch zu vorherigem Lob und dokumentierten Erfolgen stehen.

  • Formulierungen sind zweideutig

    Ein Zeugnis muss klar und verständlich sein. § 109 GewO verbietet Merkmale und Formulierungen, die eine andere Aussage vermitteln sollen, als aus Wortlaut oder äußerer Form ersichtlich ist.

Ein einzelnes Wort macht noch kein schlechtes Zeugnis. Bewerten Sie Formulierungen immer im Kontext der gesamten Beurteilung.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Beispiel

Wie sieht ein schlechtes Arbeitszeugnis aus? Das folgende fiktive Muster klingt zunächst höflich, enthält aber gleich mehrere Warnsignale:

Beispiel für ein schlechtes Arbeitszeugnis

Herr Max Muster, geboren am TT.MM.JJJJ, war vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als Mitarbeiter in unserem Unternehmen beschäftigt.

Herr Muster verfügte über das erforderliche Fachwissen und zeigte Interesse an den ihm übertragenen Aufgaben. Er war bemüht, die Arbeiten sorgfältig auszuführen. Seine Aufgaben erledigte er im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war insgesamt einwandfrei.

Herr Muster verlässt unser Unternehmen zum TT.MM.JJJJ. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

Was ist an diesem Arbeitszeugnis schlecht?

Die problematischen Stellen stecken vor allem in Einschränkungen, fehlendem Erfolg und einer schwachen Gesamtbewertung:

Formulierung

Bedeutung

„erforderliches Fachwissen“ Das Fachwissen wird lediglich als für die Tätigkeit ausreichend beschrieben.
„zeigte Interesse“ Interesse allein bescheinigt weder besonderes Engagement noch erfolgreiche Leistung.
„war bemüht“ Die Bemühung wird erwähnt, ein entsprechender Erfolg dagegen nicht.
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ Die Zufriedenheitsformel wird mehrfach abgeschwächt und signalisiert eine schlechte Leistungsbewertung.
„Kollegen und Vorgesetzten“ Die ungewöhnliche Reihenfolge kann negativ auffallen, weil üblicherweise Vorgesetzte zuerst genannt werden.
„insgesamt einwandfrei“ Das einschränkende „insgesamt“ schwächt die positive Aussage ab.

Weitere Beispiele und typische Codes finden Sie in unserer Übersicht der Arbeitszeugnis-Formulierungen.

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Darf der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

Der Arbeitgeber darf Leistungen und Verhalten auch unterdurchschnittlich bewerten, wenn diese Einschätzung der Wahrheit entspricht. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis. Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz: Zeugniswahrheit geht vor Wohlwollen. Das Arbeitszeugnis soll Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren, darf dafür aber keine falschen positiven Tatsachen oder Bewertungen enthalten. Gleichzeitig verlangt § 109 GewO ein klares und verständliches Zeugnis. Versteckte Merkmale oder Formulierungen, die eine andere Botschaft transportieren sollen als der erkennbare Wortlaut, sind nicht erlaubt.

Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Das Bundesarbeitsgericht bewertet die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ (= Note 3) als durchschnittliche Leistung (BAG-Urteil 9 AZR 584/13). Bei einem Streit um eine bessere oder schlechtere Bewertung dreht sich deshalb je nachdem die Beweislast um:

Zeugnisnote

Beweislast

Note 1 oder 2 Sie müssen überdurchschnittliche Leistungen darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Note 4 oder 5 Der Arbeitgeber muss Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die eine unterdurchschnittliche Bewertung rechtfertigen.

Wie die einzelnen Bewertungsstufen formuliert werden, erklären wir ausführlich bei den Arbeitszeugnis Noten.

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Schlechtes Arbeitszeugnis aus Rache – ist das erlaubt?

Ein Arbeitgeber darf die Zeugnisbewertung nicht verschlechtern, um sich für eine Kündigung, einen Konflikt oder die berechtigte Durchsetzung Ihrer Rechte zu revanchieren. Maßgeblich bleiben Ihre tatsächlichen Leistungen und Ihr Verhalten. Besonders deutlich hat das Bundesarbeitsgericht dies bei nachträglichen Korrekturen gemacht: Verlangt ein Arbeitnehmer berechtigt Änderungen am Zeugnis, darf der Arbeitgeber ihn dafür nicht mit einer schlechteren neuen Fassung maßregeln (BAG-Urteil, 9 AZR 272/22). Hinweise auf ein mögliches „Rachezeugnis“ können sein:

  • Das Endzeugnis fällt ohne nachvollziehbaren Grund deutlich schlechter aus als ein früheres Zwischenzeugnis.
  • Dokumentierte gute Leistungsbeurteilungen widersprechen plötzlich der Zeugnisnote.
  • Nachweisbare Erfolge oder wichtige Verantwortungsbereiche fehlen.
  • Die Beurteilung verschlechtert sich unmittelbar nach einem Konflikt oder einer Eigenkündigung.
  • Nach einer berechtigten Reklamation werden zuvor positive Aussagen gestrichen oder verschlechtert.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis allein beweist jedoch noch keine Rache. Entscheidend sind konkrete Widersprüche und Nachweise.

Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung

Auch nach einer Kündigung darf der Arbeitgeber eine tatsächlich schwache Leistung entsprechend bewerten. Die Kündigung selbst rechtfertigt aber keine schlechtere Beurteilung Ihrer vorherigen Arbeit. Besonders wertvoll kann jetzt ein aktuelles Zwischenzeugnis sein. Wurden Ihre Leistungen darin gut bewertet und haben sie sich anschließend nicht wesentlich verändert, ist eine erhebliche Verschlechterung im Endzeugnis erklärungsbedürftig (sog. Bindungswirkung).

Schlechtes Arbeitszeugnis wegen Krankheit

Eine Erkrankung ist nicht automatisch eine schlechte Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber darf Ihre Leistungsnote deshalb nicht allein deshalb herabsetzen, weil Sie krankheitsbedingt ausgefallen sind. Ob längere Fehlzeiten überhaupt im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend kann unter anderem sein, ob ohne einen Hinweis ein falscher Eindruck über Dauer und Grundlage der tatsächlichen Leistungsbeurteilung entstehen würde. Normale krankheitsbedingte Fehlzeiten gehören dagegen nicht als versteckte Kritik in die Leistungsbewertung.

Schlechtes Arbeitszeugnis bekommen – was tun?

Akzeptieren Sie ein schlechtes Zeugnis nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst, ob die Kritik berechtigt ist oder falsche Angaben, Auslassungen und eine ungerechtfertigte Bewertung vorliegen.

  1. Zeugnis überprüfen

    Kontrollieren Sie Tätigkeiten, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten und mögliche Widersprüche. Nutzen Sie dafür auch unseren ausführlichen Ratgeber zum Arbeitszeugnis prüfen.

  2. Nachweise sammeln

    Sichern Sie Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen, Projektberichte, Kennzahlen, schriftliches Lob und andere Belege, die der schlechten Einschätzung widersprechen.

  3. Korrektur verlangen

    Sprechen Sie den Arbeitgeber zunächst sachlich auf konkrete Fehler an. Benennen Sie die problematischen Passagen und machen Sie möglichst einen Formulierungsvorschlag.

  4. Berichtigung durchsetzen

    Verweigert der Arbeitgeber eine berechtigte Änderung, können Sie das Arbeitszeugnis anfechten und Ihren Anspruch gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht verfolgen.

Warten Sie mit einer Beanstandung nicht länger als 5-6 Monate. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen sowie eine mögliche Verwirkung können den Anspruch auf Berichtigung früher begrenzen als die allgemeine gesetzliche Verjährung!

Schlechtes Arbeitszeugnis bei Bewerbung weglassen?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht automatisch jeder Bewerbung beilegen. Es gibt keine allgemeine Pflicht, einem potenziellen Arbeitgeber ungefragt sämtliche Zeugnisse aus Ihrem Berufsleben vorzulegen. Entscheidend ist, was in der Stellenanzeige steht: Wird ein aktuelles Arbeitszeugnis oder relevanter Nachweis explizit verlangt, fällt ein fehlendes Dokument negativ auf. Bei einer länger zurückliegenden Station können Sie dagegen das Zeugnis meist weglassen. Weitere Hinweise zur Auswahl finden Sie in unserem Ratgeber zu Zeugnissen in der Bewerbung.

Muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis mitschicken?

Verlangt der Arbeitgeber lediglich „aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“, können Sie die Nachweise auswählen, die für Ihre Bewerbung und Qualifikation relevant sind. Anders sieht es aus, wenn ausdrücklich bestimmte Arbeitszeugnisse angefordert werden. Machen Sie darüber keine falschen Angaben und reichen Sie verlangte Unterlagen gegebenenfalls nach. Gerade beim jüngsten Arbeitsverhältnis kann ein kommentarlos fehlendes Zeugnis Fragen auslösen.

Schlechtes Arbeitszeugnis im Vorstellungsgespräch erklären

Spricht ein Personaler das schlechte Zeugnis an, rechtfertigen Sie sich bitte nicht minutenlang und lästern Sie nicht über den ehemaligen Arbeitgeber. Eine kurze, sachliche Erklärung wirkt wesentlich souveräner und überzeugender:

  • Kontext erklären

    Gab es unterschiedliche Erwartungen oder einen konkreten Konflikt, können Sie diesen knapp schildern. Bleiben Sie bei überprüfbaren Tatsachen.

  • Andere Leistungen belegen

    Gute frühere Zeugnisse, nachweisbare Erfolge oder aktuelle Referenzen können zeigen, dass eine einzelne negative Bewertung nicht Ihre gesamte berufliche Leistung widerspiegelt.

  • Entwicklung zeigen

    Ist ein Teil der Kritik berechtigt, erklären Sie, was Sie daraus gelernt und inzwischen verändert haben. Damit zeigen Sie Lernfähigkeit statt Rechtfertigungsdruck.

Versuchen Sie aber nicht, eine offensichtlich schlechte Beurteilung als hervorragend darzustellen. Eine nachvollziehbare Erklärung ist glaubwürdiger als eine faule Ausrede.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten arbeitsrechtlichen Streit sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.


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