Arbeitgeber bewerten – Key Facts
- Legal: Arbeitgeberbewertungen im Internet sind grundsätzlich erlaubt und durch die Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie sachlich bleiben.
- Illegal: Sie dürfen keine falschen Tatsachen behaupten, Chefs oder Kollegen beleidigen oder Interna preisgeben.
- Löschung: Arbeitgeber können gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen und diese löschen lassen.
- Anonymität: Generell sind Sie anonym, wenn Sie Arbeitgeber bewerten – bei rechtswidrigen Verstößen kann diese jedoch aufgehoben werden und Strafen drohen.
Zahlreiche Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, den eigenen oder Ex-Arbeitgeber zu bewerten. Für Bewerber auf Jobsuche ist das eine zusätzliche Informationsquelle. Achten Sie aber darauf, was Sie schreiben: Es gibt Grenzen, was erlaubt ist und was nicht.
Darf ich meinen Arbeitgeber bewerten?
In Deutschland gilt laut Grundgesetz die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – diese gilt auch für das Arbeitsverhältnis. Mitarbeiter haben das Recht, ihre Arbeitsbedingungen, die Führungskultur oder die Zusammenarbeit im Team öffentlich zu kommentieren.
Allerdings endet diese Freiheit dort, wo die Rechte des Arbeitgebers beginnen. Eine Bewertung des Arbeitgebers ist zulässig, wenn es sich nur um eine persönliche Meinung handelt oder sie belegbaren Tatsachen entspricht. Reine Behauptungen, um das Unternehmen zu diffamieren, sind unzulässig.
Treuepflicht bei aktuellen Mitarbeitern
Mitarbeiter in einem bestehenden Arbeitsverhältnis unterliegen der Treuepflicht. Diese ergibt sich automatisch als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Danach sind Sie verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Dazu zählt auch, dass Sie den Ruf des Unternehmens nicht beschädigen. Falsche negative Behauptungen bei Arbeitgeberbewertungen können somit als Pflichtverstoß gewertet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen – von Abmahnung bis Kündigung – haben.
Was sind Arbeitgeberbewertungen?
Eine Arbeitgeberbewertung ist die öffentliche Einschätzung eines Unternehmens durch aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter, Bewerber oder Praktikanten. Diese Bewertungen werden auf speziellen Plattformen erstellt und veröffentlicht. Typische Inhalte sind:
Arbeitgeberbewertungen sind vergleichbar mit Kundenbewertungen für ein Produkt – nur dass es hier um Arbeitsbedingungen und Unternehmenskultur geht.
Was ist erlaubt und was ist streng verboten?
Bei der Bewertung eines Arbeitgebers gibt es eine feine Linie zwischen berechtigter Kritik und unzulässigen Äußerungen. Rechtlich wird unterschieden, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Damit Sie sich absichern, finden Sie hier einige Beispiele:
Was erlaubt ist: Subjektive Werturteile
Meinungsäußerungen sind durch das Grundgesetz geschützt. Hierbei handelt es sich um eine subjektive Einschätzung, die man nicht mit wahr oder falsch belegen kann, etwa:
- „Ich empfand den Führungsstil als sehr autoritär und wenig motivierend.“
- „Ich hatte das Gefühl, mir wird keine Wertschätzung entgegengebracht.“
- „Ich fand die Arbeitsbedingungen nicht gut, meine Erwartungen wurden nicht erfüllt.“
Die Aussagen beschreiben ein persönliches Empfinden und sind damit reine Meinung. Dagegen kann der Arbeitgeber nicht vorgehen, solange es nicht in Schmähkritik ausartet.
Was verboten ist: Falsche Tatsachenbehauptungen
Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die mit Fakten bewiesen oder widerlegt werden kann. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber bewerten und in diesen Punkten lügen, begeben Sie sich auf dünnes Eis und es drohen Strafen. Beispiele:
- „In dem Unternehmen werden Überstunden nie bezahlt oder ausgeglichen.“
- „Mitarbeitern wird regelmäßig weniger Gehalt gezahlt, als im Vertrag vereinbart.“
- „Die Firma ist praktisch insolvent und steht kurz vor der Schließung.“
Stimmen diese Aussagen nicht, kann der Arbeitgeber die Löschung der Bewertung verlangen und möglicherweise sogar Schadensersatz fordern.
Absolutes Tabu: Schmähkritik und Beleidigungen
Geht es bei der Bewertung inhaltlich nicht mehr um die Sache, sondern nur noch darum, eine Person oder ein Unternehmen herabzuwürdigen, spricht man von „Schmähkritik“. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, solche Äußerungen sind auch digital verboten.
- „Der Chef ist ein unfähiger Idiot.“
- „Die Personalverantwortliche ist menschlich absolut widerlich und unerträglich.“
- „Die gesamte Führungsebene besteht aus korrupten, charakterlosen Lügnern.“
Solche Aussagen sind von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Unternehmen oder betroffene Personen können dagegen strafrechtlich vorgehen – möglich ist eine Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede nach § 186 StGB.
Keine Betriebsgeheimnisse und Interna!
Auch wenn Sie die Wahrheit schreiben, dürfen Sie keine Betriebsgeheimnisse weitergeben oder ausplaudern. Details zu Kundenlisten, geheimen Strategiepapieren oder technischen Prototypen haben in einer öffentlichen Bewertung nichts zu suchen. Hierbei verletzen Sie Ihre vertragliche Verschwiegenheitspflicht, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Gibt es Strafen, wenn ich meinen Arbeitgeber bewerte?
Wenn Sie sich an die gesetzlichen Regeln halten, haben Sie keine Strafe zu befürchten. Werden Sie jedoch unsachlich oder lügen, kann es teuer werden:
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Kündigung
In einem laufenden Arbeitsverhältnis kann eine unzulässige Bewertung zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Bei einem schweren Verstoß und Vertrauensbruch kann das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden.
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Schadenersatz
Arbeitgeber können Unterlassungsansprüche geltend machen. Damit verbunden sind Anwaltskosten, die Sie möglicherweise tragen müssen. Zusätzlich sind Schadensersatzforderungen möglich, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass durch die unwahren Aussagen Aufträge verloren gingen oder teure Recruiting-Maßnahmen nötig wurden.
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Geldstrafe
Bei Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede kann die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden und gegen Sie ermitteln. Stellt der Arbeitgeber einen Strafantrag, wird die mögliche Straftat auf jeden Fall untersucht, und es drohen Geldstrafen.
Ist die Bewertung eines Arbeitgebers wirklich anonym?
Grundsätzlich bleiben Sie zunächst anonym, wenn Sie Arbeitgeber bewerten. Egal, ob Sie positive oder negative Wertungen abgeben: Die Portale veröffentlichen keine Namen oder Daten. Die Anonymität ist aber kein Schutz bei unzulässigen Aussagen. Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Anonymität – etwa bei Verdacht auf eine Straftat –, können Gerichte die Herausgabe von Nutzerdaten anordnen.
Vorsicht vor inhaltlichem Outing: Manche Nutzer outen sich mit der Bewertung von Arbeitgebern auch selbst. Bei Kommentaren wie „Nach 12 Jahren in der Logistik wurde mir im Mai von meinem Chef gekündigt“, wissen Unternehmen schnell, wer der Verfasser ist.
Arbeitgeber bewerten: 5 Tipps
Sie wollen Ihren Arbeitgeber bewerten? Diese Tipps helfen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen und trotzdem Ihre Meinung schreiben, die anderen hilft:
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Emotionale Distanz wahren
Schreiben Sie die Bewertung nicht direkt nach der Kündigung oder einem Streit mit dem Chef. Lassen Sie ein paar Tage vergehen. Wut ist ein schlechter Ratgeber für eine sachliche Rezension.
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Sachliche Punkte ansprechen
Konzentrieren Sie sich auf sachliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Schreiben Sie nicht davon, wie nervig der Chef war, sondern gehen Sie auf neutrale Bereiche im Job ein.
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Umfassendes Bild erstellen
Versuchen Sie objektiv zu bleiben und ein vollständiges Bild des Arbeitgebers zu zeichnen. Nennen Sie nicht nur Nachteile, sondern auch positive Aspekte.
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Professionelle Form waren
Egal, wie frustriert oder verärgert Sie sind: Verfassen Sie eine professionelle Bewertung. Kommentare in Capslock mit 7 Ausrufezeichen wirken nicht glaubwürdig, sondern verbittert.
Checkliste für Ihre Arbeitgeberbewertung
Bevor Sie auf „Absenden“ klicken und Ihren Arbeitgeber bewerten, gehen Sie noch einmal unsere Checkliste durch:
- Fakten-Check
Sind alle meine Behauptungen wahr und im Zweifelsfall belegbar? - Meinung vs. Tatsache
Habe ich meine persönliche Einschätzung als solche gekennzeichnet („Meiner Meinung nach“, „Ich empfand“)? - Beleidigungsverbot
Enthält der Text Schimpfwörter oder persönliche Angriffe auf Einzelpersonen? (Falls ja: Löschen!) - Geheimnisschutz
Habe ich Interna, Kundennamen oder geheime Prozesse erwähnt? (Falls ja: Löschen!) - Fairness-Check
Würde ich diese Kritik auch so äußern, wenn ich dem Chef direkt gegenüberstünde? - Konstruktivität
Hilft meine Bewertung anderen bei der Einschätzung des Unternehmens?
Wo kann ich meinen Arbeitgeber bewerten?
Es gibt eine Vielzahl von Plattformen, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen:
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Kununu
Das bekannteste Portal für Arbeitgeberbewertungen ist Kununu. Hier finden Sie detaillierte Kategorien von „Vorgesetztenverhalten“ bis „Umweltbewusstsein“. Kununu verifiziert Bewertungen stichprobenartig und bietet Arbeitgebern die Möglichkeit zur Stellungnahme
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Glassdoor
Bei Glassdoor können Sie Ihren Arbeitgeber im Sternesystem bewerten. Gleichzeitig sind Angaben zu Gehaltsstruktur, Zusatzleistungen und Schwierigkeitsgrad des Vorstellungsgesprächs möglich.
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Indeed
Die Plattform Indeed bietet nicht nur eine Jobbörse, sondern auch eine Bewertungsfunktion an. Im Punktersystem oder mit Kommentaren zu den Vor- und Nachteilen des Unternehmens können Sie hier Ihren Arbeitgeber bewerten.
Übersicht: Arbeitgeber Bewertungsportale
Vor- und Nachteile von Arbeitgeberbewertungen im Internet
Bei der Jobsuche gehört das Lesen von Arbeitgeberbewertungen mittlerweile zum Standard. Aus guten Gründen: Die Aussagen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern haben für Kandidaten viele Vorteile, Sie sollten aber auch die Nachteile kennen und abwägen:
Vorteile
- Transparenz
Bewertungen geben interne und authentische Einblicke, die sonst nicht möglich sind. - Auswahl
Es können Warnsignale sein, durch die Sie toxische Arbeitsplätze vermeiden. - Feedback
Unternehmen erhalten ein Feedback und eine Chance zur Verbesserung in allen Bereichen. - Employer Branding
Bewertungen sind Teil des Employer Brandings. Für Arbeitgeber ist es ein Anreiz, auf die Zufriedenheit von Mitarbeitern zu achten. - Marktwert
Sie erhalten Einblicke in Gehälter und stärken Ihre Verhandlungsposition.
Nachteile
- Verzerrung
Oft bewerten nur extrem unzufriedene oder besonders begeisterte Mitarbeiter. Das verzerrt die Bewertungen. - Subjektivität
Sie sehen immer nur einzelne Meinungen und subjektive Eindrücke. Das muss nicht repräsentativ sein. - Hintergrund
Es gibt keine Hintergründe oder zusätzliche Informationen. Sie wissen nie genau, was genau der Grund für die Bewertung ist. - Risiko
Gerade bei sehr kleinen Arbeitgebern besteht das Risiko, dass der Chef erkennt, wer die Bewertung verfasst hat.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Arbeitgeber bewerten
Aus den vielen Fragen unserer Leser zum Thema „Arbeitgeber bewerten“ haben wir die häufigsten und wichtigsten zusammengestellt:
Wie wichtig sind Arbeitgeberbewertungen für Bewerber?
Arbeitgeberbewertungen spielen eine zentrale Rolle im Employer Branding und bei der Jobsuche. Viele Bewerber informieren sich vor einer Bewerbung gezielt über Unternehmenskultur, Gehalt und Arbeitsbedingungen. Authentische Erfahrungsberichte wirken glaubwürdiger als offizielle Unternehmensdarstellungen. Bewertungen sollten aber nie die einzige Informationsquelle sein.
Kann mein Arbeitgeber eine negative Bewertung löschen lassen?
Bei rein persönlichen Meinungen können Unternehmen kaum etwas machen. Solche Äußerungen sind erlaubt, auch wenn sie dem Arbeitgeber nicht passen. Arbeitgeber können Bewertungen aber bei falschen Tatsachenbehauptungen prüfen lassen und eine Löschung beantragen.
Soll ich mich trotz schlechter Bewertungen bewerben?
Negative Bewertungen schrecken viele Bewerber ab, Sie sollten darin aber nicht sofort ein Ausschlusskriterium sehen. Informieren Sie sich weiter oder machen Sie sich idealerweise selbst ein eigenes Bild – etwa durch ein Praktikum oder Probearbeit.
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