Definition: Was ist ein Brückenjob?
Der Brückenjob ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Harzt 4) richtet. Ziel ist es, Langzeitarbeitslose durch die Arbeitsgelegenheit wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. So sollen Brückenjobs langfristig dabei helfen, die Arbeitslosigkeit zu beenden und Arbeitskräfte wieder in eine geregelte Beschäftigung zu führen.
Besser bekannt ist der Brückenjob als 1 Euro Job, teilweise wird auch von Zusatzjob gesprochen. Alle Begriffe sind umgangssprachlich, denn die offizielle Bezeichnung lautet Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.
Voraussetzungen für einen Brückenjob
Um wirklich von einem Brückenjob zu sprechen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Öffentliches Interesse
Der Brückenjob muss eine Tätigkeit sein, die im öffentlichen Interesse liegt. Das erzielte Arbeitsergebnis soll bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung der Allgemeinheit dienen. Bei Privatunternehmen sind solche Arbeitsmöglichkeiten so gut wie nie zu finden. Klassische Beispiele sind: Öffentlicher Garten- und Landschaftsbau, Hilfsarbeiten in Kindergärten oder Altenheimen, Stadtreinigung und Alltagshilfe für ältere Menschen.
-
Zusätzlichkeit
Brückenjobs dürfen andere und bereits bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen oder ersetzen. Sie müssen zusätzlich geschaffen werden. Gemeinnützige Organisationen oder kommunale Einrichtungen können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag einreichen. Wird diesem zugestimmt, kann eine Arbeitskraft in die Maßnahme vermittelt werden. Beim Antrag muss nachgewiesen werden, worin das öffentliche Interesse besteht.
-
Verhältnismäßigkeit
Ein Brückenjob muss geeignet sein, den Beschäftigten wieder an den ersten Arbeitsmarkt und eine Anstellung heranzuführen. Zudem muss überprüft werden, ob die Tätigkeit in Form und Umfang verhältnismäßig und zumutbar ist. Dabei spielt auch die Höhe der Aufwandsentschädigung eine Rolle.
Von einer Mehraufwandsentschädigung wird deshalb gesprochen, weil durch einen Brückenjob kein reguläres Arbeitsverhältnis entsteht. So kann es sich nicht um ein Gehalt oder Arbeitsentgelt handeln, das gezahlt wird. Die Mehraufwandsentschädigung soll zusätzliche Aufwendungen abdecken, die Empfängern von Arbeitslosengeld II durch die Ausübung der Tätigkeit entstehen, die in den Regelleistungen nicht beinhaltet sind.
Muss ich einen Brückenjob annehmen?
Als Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen Sie grundsätzlich einen Brückenjob annehmen, wenn Sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden. Sollten Sie dies nicht tun, indem Sie die Maßnahme nicht annehmen, nicht weiterführen oder diese verhindern, drohen Sanktionen und deutliche Kürzungen der Leistungen. Verweigern Sie einen Brückenjob, wird das Arbeitslosengeld um 30 Prozent gekürzt. Kommen Sie der Aufforderung weiterhin nicht nach, werden die Sanktionen gesteigert.
Es kann aber gute Gründe geben, aus denen Sie einen Brückenjob nicht annehmen. Allen voran muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die für Sie zumutbar ist und zu der Sie in der Lage sind. Können Sie glaubhaft erklären, warum dies nicht der Fall ist, kann ein Brückenjob unter Umständen abgelehnt werden. Aus diesem Grund ist es von Seiten des Anbieters und der Arbeitsagentur notwendig, die Arbeitsgelegenheit genau zu definieren – nach Art, Ort und Umfang der Aufgaben.
Ein weiterer möglicher Grund, um einen Brückenjob abzulehnen, ist die „fehlende arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit“. Heißt im Klartext: Wenn die Arbeit nicht geeignet ist, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, müssen Sie diese nicht antreten. Im Einzelfall kann es jedoch schwierig sein, nachzuweisen, dass Sie in dem Job keine Qualifikationen sammeln, Kenntnisse erwerben oder durch die Erfahrung Ihre Chancen verbessern.
Kritik: Sind Brückenjobs nur für die Statistik?
Das Ziel von Brückenjobs ist löblich und unterstützenswert. Staatliche Hilfe ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu verringern und Betroffene wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Dass ein Brückenjob dieses Ziel erreicht, wird jedoch oft kritisiert. Kritiker sehen keine nennenswerte Wirkung auf die Wiedereingliederung ins Berufsleben.
Statistiken legen nahe, dass Brückenjobs andere Arbeitsverhältnisse verdrängen. Die Aufgaben sind teils identisch mit denen ausgebildeter Kräfte, die Positionen werden aber nicht mit ihnen besetzt, sondern mit den Billigjobbern. Überdies werden die Arbeitsbedingungen in Brückenjobs moniert. Da es kein echtes Arbeitsverhältnis ist, gibt es keinen geregelten Arbeitsvertrag, keinen Anspruch auf Bezahlung bei Urlaub oder Krankheit.
Vorteile und Gründe für einen Brückenjob
Bei so viel Kritik stellt sich die Frage: Sind Brückenjobs überhaupt sinnvoll? Über diese Frage darf – wie über die genannten Kritikpunkte – diskutiert und gestritten werden. Kritiker sehen nur Nachteile, Befürworter nennen hingegen durchaus Vorteile und gute Gründe, die für einen Brückenjob sprechen:
-
Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit
Bei Bewerbungen haben es Arbeitslose schwer, wenn lange Lücken entstehen, in denen nicht gearbeitet wurde. Hier entscheiden sich Personaler meist für andere Kandidaten. Mit der Beschäftigung im Brückenjob können Sie zeigen: Ich bin motiviert und möchte arbeiten.
-
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Mit dem Brückenjob können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern. Im besten Fall passt die Arbeitsgelegenheit auch fachlich zu dem Bereich, in den Sie wieder einsteigen wollen, in jedem Fall können Sie Soft Skills erlernen und ausbauen.
-
Verbesserung der finanziellen Situation
Arbeitslosengeld II soll alle Kosten decken, die finanzielle Situation ist trotzdem angespannt und jeder Euro muss zweimal umgedreht werden. Der Brückenjob kann durch die Mehraufwandsentschädigung das monatliche Budget ein wenig aufstocken, weil diese zusätzlich gezahlt und nicht auf die Leistungen angerechnet wird.
Was andere Leser dazu gelesen haben
- Arbeitslos melden: Tipps, was Sie jetzt tun müssen
- Arbeitslosigkeit im Lebenslauf: Formulierungstipps und Muster
- Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Der Trick mit der UG
- Arbeitsamt Sperre: Umgehen, verkürzen, vorbeugen – alle Tipps