Key Facts
- Definition: Equal Pay ist ein Grundsatz in der Zeitarbeit, nach dem Zeitarbeitnehmer für eine vergleichbare Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden dürfen als fest angestellte Mitarbeiter.
- Beginn: Als Zeitarbeitnehmer erhalten Sie Equal Pay nach 9 Monaten beim selben Betrieb. Bei einer kurzen Unterbrechung von bis zu 3 Monaten verlieren Sie den Anspruch darauf nicht.
- Umfang: Die gleiche Vergütung gilt nicht nur für das regelmäßige Gehalt. Zeitarbeitnehmer sind auch bei Zuschlägen, Sonderzahlungen oder Sachbezügen gleichgestellt.
- Gesetz: Rechtlich ist die faire Bezahlung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgeschrieben.
- Abgrenzung: Equal Pay bei Frauen beschreibt die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern – den sogenannten Gender Pay Gap. Der „Equal Pay Day“ symbolisiert die fehlende Gerechtigkeit.
Was bedeutet Equal Pay?
Equal Pay (deutsch: gleiche Bezahlung) beschreibt, dass Zeitarbeitnehmer während der Überlassung nicht schlechter bezahlt werden dürfen als vergleichbare Stammmitarbeiter im Betrieb. Angestellte in Zeitarbeit sind anderen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Der Grundsatz des gleichen Gehalts gilt nicht nur für den Stundenlohn. Das Arbeitsentgelt im Sinne der gleichen Bezahlung umfasst alle Vergütungsbestandteile, die auch die Stammbelegschaft erhält:
- Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs– und Weihnachtsgeld).
- Zulagen und Zuschläge (z.B. für Schicht- oder Mehrarbeit).
- Sachbezüge (z.B. Tankgutschein, Essenszuschüsse oder Firmenwagen).
- Vermögenswirksame Leistungen
Dadurch werden Zeitarbeitnehmer wirtschaftlich so gestellt, als wären sie direkt beim Entleihbetrieb für diese Aufgabe fest eingestellt.
Equal Pay Gesetz
Rechtlich ist die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Das Gesetz beschreibt den allgemeinen Gleichstellungsgrundsatz: Für Mitarbeiter auf Leihbasis müssen danach dieselben Arbeitsbedingungen gelten wie für vergleichbare Arbeitnehmer. Auch das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass zum Equal Pay alle Formen der Arbeitsentgelte zählen, die beim Entleiher regelmäßig gezahlt und gewährt werden.
Ab wann gilt Equal Pay?
Zeitarbeiter müssen erst nach 9 Monaten Beschäftigung für ein Unternehmen gleich bezahlt werden. Entscheidend ist die gesamte Dauer der Zusammenarbeit – am Stück oder mit kleineren Unterbrechungen. Zeiträume von bis zu 3 Monaten Auszeit haben keine Auswirkungen auf die Entgeltgerechtigkeit.
Beispiele für den Anspruch nach 9 Monaten:
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Lange Überlassungsdauer
Sie sind als Zeitarbeiter für 18 Monate dauerhaft bei einem Entleiher beschäftigt. Spätestens nach 9 Monaten steht Ihnen die gleiche Bezahlung wie den Angestellten zu.
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Mehrere kurze Überlassungen
Sie sind für 6 Monate in einem Betrieb. Nach einer Unterbrechung von 4 Wochen kehren Sie zurück und arbeiten weitere 6 Monate für den Betrieb. Die zwischenzeitliche Aufhebung der Leiharbeit wirkt sich nicht auf den Equal-Pay-Anspruch aus, da sie kürzer als 3 Monate dauerte. Die beiden Beschäftigungszeiten werden addiert und nach 9 Monaten greift der Anspruch.
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Überlassungen mit langer Unterbrechung
Sie sind für 6 Monate in einem Betrieb, anschließend wechseln Sie für 5 Monate zu einem anderen Entleiher. Dann arbeiten Sie erneut per Arbeitnehmerüberlassung für den ersten Betrieb für 6 Monate. Hier entsteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltgerechtigkeit. Nach der Unterbrechung (länger als 3 Monate) beginnt die Berechnung von vorn – so erreichen Sie keine zusammenhängende Beschäftigungsdauer von 9 Monaten.
Warum ist Equal Pay in der Zeitarbeit so wichtig?
Das Konzept „Equal Pay“ schützt Zeitarbeitnehmer vor Lohndumping. Für viele Jahre galt die Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen als einfacher Weg zu billigen Arbeitskräften. Arbeitgeber nutzten Zeitarbeiter, um die Lohnkosten zu drücken oder tarifliche Standards zu umgehen. Das Ergebnis war eine Zweiklassengesellschaft an Arbeitsplätzen: Kollegen in Zeitarbeit verrichteten die gleiche Arbeit, verdienten aber bis zu 40 Prozent weniger.
Equal Pay verhindert diese Gehaltsunterschiede. Die Regelung sorgt dafür, dass Zeitarbeit ein flexibles Instrument bleibt, um Auftragsspitzen personell abzufangen. Gleichzeitig verhindert der Anspruch, dass Arbeitskräfte ausgebeutet werden.
Berechnungsbeispiel für Equal Pay
Wie sieht Equal Pay in der Praxis aus? Ein einfaches Beispiel: Ein Zeitarbeitnehmer wird bei einem Industriebetrieb eingesetzt. Beim Entleiher arbeiten festangestellte Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation.
- Stundenlohn Festangestellte: 22,50 Euro
- Zusatzleistungen Festangestellte: 13. Monatsgehalt, 50 Euro Tankgutschein pro Monat
- Stundenlohn Zeitarbeitnehmer: 17,00 Euro
- Anpassung des Stundenlohns: + 5,50 Euro pro Stunde
- Anpassung der Sonderzahlung: Das 13. Monatsgehalt wird anteilig auf den Lohn aufgeschlagen oder zum Jahresende ausgezahlt
- Anpassung der Sachbezüge: Der Sachbezug muss auch dem Zeitarbeiter gewährt werden (in Gutscheinform oder als Wertausgleich)
Berechnung nach Equal Pay
Der Anspruch greift nach 9 Monaten und verändert das Arbeitsentgelt des Zeitarbeiters: Die Zeitarbeitsfirma muss den Stundenlohn erhöhen und den Wert der Sonderzahlung und Sachbezüge umlegen.
Ausnahmen zur Zahlung von Equal Pay
Durch Regelungen in einem Tarifvertrag sind Ausnahmen und Änderungen beim Equal Pay möglich. So ist es z.B. möglich, dass die Frist von 9 Monaten verlängert wird. § 8 Absatz 4 nennt dazu zwei Voraussetzungen:
- Eine Abweichung der Gleichstellung beim Gehalt nach 9 Monaten ist erlaubt, wenn spätestens nach 15 Monaten ein Gehalt erreicht wird, das dem Entgelt von vergleichbaren Arbeitnehmern der Branche entspricht.
- Wenn die Bezahlung des Zeitarbeitnehmers nach einer Einarbeitungszeit von maximal 6 Wochen stufenweise bis zu diesem Entgelt erhöht wird.
Die Anwendung von Tarifverträgen ist auch möglich, wenn das Unternehmen grundsätzlich nicht tarifgebunden ist. Hierbei müssen dann aber beide Parteien vertraglich zustimmen.
Gibt es Strafen bei Verstößen gegen den Equal-Pay-Grundsatz?
Zeitarbeitsfirmen haben eine Pflicht zum Equal Pay. Wer das Prinzip missachtet, riskiert Strafen. Mögliche Konsequenzen sind:
- Bußgelder
Die Bundesagentur für Arbeit kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. - Nachzahlung
Firmen müssen die Differenzbeträge zum korrekten Gehalt rückwirkend nachzahlen. - Erlaubnis
Der Zeitarbeitsfirma kann die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden.
Vor- und Nachteile von Equal Pay
Gesetzliche Vorgaben zur fairen Bezahlung schützen Zeitarbeitnehmer und haben viele positive Auswirkungen. Auf der anderen Seite sollten Sie aber mögliche Nachteile kennen:
Vorteile
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Faire Bezahlung
Zeitarbeitnehmer werden für ihre Arbeit angemessen bezahlt und das Lohndumping verhindert.
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Motivation
Equal Pay steigert die Arbeitsmoral und sorgt für größere Motivation bei Zeitarbeitnehmern.
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Integration
Die Gleichstellung sorgt für bessere Eingliederung. Es gibt keine Unterschiede und alle Mitarbeiter gelten als vollwertige Teammitglieder.
Nachteile
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Kurze Laufzeiten
Unternehmen können Equal Pay durch kurze Laufzeiten von Zeitarbeitern umgehen.
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Mögliche Lohnunterschiede
Zeitarbeitnehmer können trotzdem untereinander bei gleicher Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden. Entscheidend sind die Gehälter beim Entleiher und die Dauer.
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Rechtliche Streitigkeiten
Die Ermittlung des vergleichbaren Entgelts ist in der Praxis komplex. Es drohen Konflikte und Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.
Equal Pay für Frauen
Obwohl das Grundgesetz (Artikel 3) Gleichberechtigung vorschreibt, verdienen Frauen statistisch bis heute weniger als Männer. Der sogenannte Gender-Pay-Gap, also die Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern, beträgt bereinigt rund 6 Prozent. Darauf aufmerksam macht jährlich der „Equal Pay Day“.
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb im Februar 2023 entschieden, dass Arbeitgeber eine schlechtere Bezahlung von Frauen auch nicht mit einer besseren Gehaltsverhandlung der Männer rechtfertigen können. Es handele sich um eine unrechtmäßige Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Erledigt eine Frau mit gleichen Qualifikationen dieselben Aufgaben, muss sie dafür auch gleich bezahlt werden.
FAQ: Häufige Fragen zu Equal Pay
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
Der Anspruch auf gleiche Bezahlung bleibt im Krankheitsfall oder während des Urlaubs bestehen. Sie erhalten Entgeltfortzahlung und werden so bezahlt, als hätten Sie gearbeitet. Bei einer Krankmeldung bekommen Sie nicht weniger Geld.
Gilt Equal Pay auch für Sachbezüge wie Kantinennutzung oder Jobtickets?
Equal Pay gilt für alle Entgeltbestandteile und geldwerten Vorteile. Wenn vergleichbare Stammmitarbeiter einen Zuschuss zum Jobticket oder vergünstigtes Essen in der Kantine erhalten, muss der Entleiher diese Vorteile auch Zeitarbeitern gewähren. Oder die Zeitarbeitsfirma muss einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zahlen.
Was passiert, wenn es keine vergleichbaren Arbeitnehmer gibt?
Gibt es beim Entleiher keinen vergleichbaren Arbeitnehmer, kann ein fiktiver Vergleich aufgestellt werden. Das Equal Pay richtet sich dann nach dem Gehalt, das der Betrieb für einen Mitarbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt zahlen müsste. Alternativ kann ein branchenüblicher Tarifvertrag als Grundlage genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Equal Pay und Equal Treatment?
Gleiche Gehaltsansprüche sind ein Teilbereich des umfassenderen Equal Treatment (Gleichstellungsgrundsatz). Das eine bezieht sich rein auf die Vergütung, Equal Treatment schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer bei keinerlei Arbeitsbedingungen benachteiligt werden dürfen.
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