Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflicht: Arbeitnehmer müssen pünktlich zur vereinbarten Arbeitszeit erscheinen (§ 616 BGB).
- Verspätung: Jede unentschuldigte Verspätung (juristisch: Verzug) gilt als Pflichtverletzung – schon ab 5 Minuten! Ausnahme: Unverschuldete Gründe (z.B. Unfall) können die Verspätung rechtlich entschuldigen.
- Meldung: Bei absehbarer Verspätung muss der Arbeitgeber sofort informiert werden.
- Abmahnung: Wiederholte Verspätungen können eine Abmahnung rechtfertigen.
- Kündigung: Häufige oder erhebliche Verspätungen können im Extremfall zur Kündigung führen.
- Lohn: Für die Zeit der Verspätung besteht in der Regel kein Anspruch auf Bezahlung.
Bedeutung: Was gilt als Verspätung?
Verspätung bedeutet, dass eine Person oder ein Verkehrsmittel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, also später als geplant oder fällig. Juristisch wird eine Verspätung auch „Verzug“ genannt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Bei der Deutschen Bahn gilt ein Zug zum Beispiel ab mehr als 5 Minuten als verspätet.
Wichtige Fahrgastrechte in Deutschland:
- Deutsche Bahn:
Ab 20 Minuten Verspätung entfällt die Zugbindung, ab 60 Minuten gibt es 25 % Erstattung, ab 2 Stunden 50 %. - ÖPNV:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung ab 4 Euro. - Flugverkehr:
Ab 2 Stunden Flugverspätung entsteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Telefonate), ab 3 Stunden 250-600 Euro Entschädigung, ab 5 Stunden Vertragsrücktritt und Geld zurück.
Wie viel zu spät darf ich zur Arbeit kommen?
Bereits ab einer zeitlichen Überschreitung von 5 Minuten über der Regelarbeitszeit liegt ein Zuspätkommen vor. Deshalb sollten Sie umgehend den Arbeitgeber informieren, sobald Sie merken, dass Sie zu spät zur Arbeit kommen.
Arbeitsrecht: Was droht mir bei einer Verspätung auf der Arbeit?
Im Arbeitsrecht gilt Pünktlichkeit als eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Diese ergibt sich aus § 616 BGB. Erscheinen Arbeitnehmer verspätet zur Arbeit, liegt grundsätzlich eine Pflichtverletzung vor, da die Arbeitsleistung nicht zur vereinbarten Zeit erbracht wird.
Welche Konsequenzen drohen, hängt von Häufigkeit, Dauer und den Umständen der Verspätung ab: Bei einer einmaligen oder geringfügigen Verspätung ohne Verschulden – etwa aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse – müssen Arbeitnehmer in der Regel keine arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten, sollten Ihren Arbeitgeber jedoch möglichst umgehend informieren.
Bei wiederholten oder erheblichen Verspätungen kann der Arbeitgeber reagieren – in drei Eskalationsstufen:
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Ermahnung
Zunächst folgt meist nur ein klärendes Gespräch oder eine Ermahnung.
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Abmahnung
Setzt sich das unpünktliche Erscheinen fort, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, die auf die Pflichtverletzung hinweist und arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall androht. Zudem ist der Arbeitgeber berechtigt, für die Zeit der Verspätung kein Gehalt zu zahlen.
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Kündigung
In schwerwiegenden Fällen oder bei beharrlicher Unpünktlichkeit trotz Abmahnung kann das Verhalten schließlich eine ordentliche Kündigung, in Ausnahmefällen auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Beachten Sie aber: Sind im Betrieb weniger als elf Mitarbeiter beschäftigt oder sind Sie noch in der Probezeit bzw. noch keine 6 Monate angestellt (sog. Wartezeit), kann der Arbeitgeber auch ohne Grund kündigen. Eine geringfügige Verspätung reicht dazu völlig.
Wann bleibt Unpünktlichkeit auf der Arbeit ohne Folgen?
Zuspätkommen auf der Arbeit dürfen Sie nur bei höherer Gewalt, Notfällen und unvorhersehbaren Ausnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eigener Unfall
- Erste-Hilfe-Pflicht am Unfallort
- Ehrenamtlicher Feuerwehreinsatz
- Plötzlicher Ausfall von Kita- oder Kindergartenbetreuung
- Plötzlicher Wetterumbruch (z.B. Schnee, Unwetter)
- Naturereignisse (z.B. Erdbeben)
In solchen Fällen droht zwar keine Abmahnung, jedoch ein Verdienstausfall.
Was gilt im Fall von Bus- oder Bahnstreik?
Bei einem Bus- oder Bahnstreik gelten für Berufspendler grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie bei anderen Verspätungs- oder Ausfallgründen: Der Weg zur Arbeit fällt in den persönlichen Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers – Fachbegriff: „Wegerisiko“. Das bedeutet: Bei einem angekündigten Streik im öffentlichen Personennahverkehr müssen sich Arbeitnehmer selbst um eine zumutbare Alternative kümmern und dafür sorgen, rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen.
Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Sie mit dem eigenen Pkw und deutlich früher losfahren müssen, sich um Fahrgemeinschaften kümmern oder auf das Fahrrad umsteigen müssen. Gelingt es einem Arbeitnehmer trotz aller Bemühungen nicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen oder eine zumutbare Alternative zu finden, liegt in der Regel keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. In diesem Fall drohen zwar keine Abmahnung oder Kündigung. Allerdings entfällt für die ausgefallene Arbeitszeit der Vergütungsanspruch und das Gehalt.
Was gilt als noch zumutbare Alternative?
Um nicht verspätet auf der Arbeit zu erscheinen, müssen sich Arbeitnehmer um alternative Wege selbst kümmern. Als „zunmutbar“ gelten hierbei andere oder frühere Bus- und Bahn-Verbindung nehmen, mit dem Auto fahren, Fahrgemeinschaft bilden, Taxi nehmen und bezahlen. Als unzumutbar gelten wiederum unrealistische oder gefährliche Umwege von mehr als 2 Stunden sowie extrem hohe Kosten (z.B. 80 € Taxi bei einem Mindestlohnjob).
Kann ich einfach im Homeoffice arbeiten?
Ein automatisches Recht, bei Verspätung oder einem Bus- oder Bahnstreik im Homeoffice zu arbeiten, gibt es nicht. Ob Sie Ihre Arbeit von zu Hause aus erbringen dürfen, richtet sich nach den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer individuellen Absprache mit Ihrem Arbeitgeber.
Ohne eine solche Grundlage dürfen Arbeitnehmer nicht einfach und einseitig im Homeoffice arbeiten. Da der Arbeitgeber ein Direktionsrecht hat, als grundsätzlich den Arbeitsort festlegt, benötigen Sie an solchen Tagen unbedingt die Zustimmung des Chefs. Alles andere kann dieser sonst als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit werten.
Richtiges Verhalten: Was tun bei Verspätung im Job?
Bei einer absehbaren Verspätung im Job ist es wichtig, frühzeitig und professionell zu handeln. Wir empfehlen hierfür folgende Schritte:
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Informieren Sie unverzüglich den Chef
Sobald eine Verspätung absehbar ist, sollten Sie den Chef anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wer das nicht tut, verhält sich gleichgültig und verletzt arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Mögliche Folge: Abmahnung. Wichtig ist, dass Sie möglichst genau sagen, wie groß Ihre Verspätung sein wird.
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Sprechen Sie mit den Kollegen
Neben dem Vorgesetzten sollten Sie zusätzlich die Kollegen informieren. Die müssen im Zweifelsfall für Sie einspringen und Kundengespräche oder Meetings wahrnehmen. Geben Sie alle Infos weiter, die die Kollegen hierfür benötigen, und unterstützen Sie diese aus der Ferne, so gut es geht.
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Entschuldigen Sie sich
Kommen Sie im Büro verspätet an, sollten Sie sich zuerst für das Zuspätkommen beim Chef entschuldigen. Das gehört nicht nur zu den guten Manieren im Job, sondern dient auch dazu, Lösungen für die Zukunft zu finden.
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Holen Sie die Arbeit auf
Eine Verspätung im Job können Sie nicht rückgängig machen. Die verlorene Arbeitszeit lässt sich aber womöglich aufholen und nacharbeiten. Hierbei zählen vor allem die Geste und der gute Wille. Ein Streik wird meistens angekündigt. Wer dann trotzdem zu spät auf der Arbeit erscheint, hat sich vorher nicht genug gekümmert. Je mehr Sie jetzt mit Leistungswillen und Ergebnissen überzeugen, desto schneller vergisst Ihr Chef die Verspätung.
Für die Zukunft können und sollten Sie aber gleich noch klären, ob Sie in solchen Fällen grundsätzlich und ausnahmsweise im Homeoffice arbeiten können. Seit der Corona-Pandemie wissen wir: Das geht in den meisten Jobs. Eine Alternative ist, die verlorene Zeit später nachzuarbeiten, um keine Einbußen beim Gehalt zu haben.
Insgesamt zeigt ein verantwortungsbewusstes Verhalten mit Verspätungen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ernst nehmen, und trägt dazu bei, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zu Verspätungen bei der Arbeit
Verspätungen führen oft zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Entsprechend sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Wir beantworten hierzu die häufigsten und wichtigsten Fragen zu Verspätungen:
Bin ich für die Verspätung selbst verantwortlich?
Ob Bahnstreik, Stau, wetterbedingte Verzögerungen oder andere Faktoren: Sie haben oftmals keinen Einfluss auf die Verspätung, die Verantwortung tragen Sie trotzdem! Arbeitnehmer haben das sogenannte Wegerisiko: Es ist ihre Aufgabe, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen und, falls nötig, frühzeitig eine alternative Anreise zu planen.
Kann der Chef mich kündigen?
Der Chef kann Sie nicht einfach kündigen, weil Sie einmal verspätet zur Arbeit kommen. Ein solcher Schritt setzt eine grobe und bewusste Pflichtverletzung voraus. Eine einfache Verspätung rechtfertigt deshalb zwar keine Kündigung, jedoch eine Er- oder Abmahnung. Hierdurch werden Sie zur Verhaltensbesserung aufgefordert und vor einer möglichen Kündigung gewarnt, wenn Sie sich erneut verspäten. Kommt es dann zu weiteren Verspätungen, können Sie tatsächlich den Job verlieren.
Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Sobald Sie absehen, dass Sie nicht pünktlich zur Arbeit kommen, müssen Sie den Chef informieren. Das ist höflich, professionell und zeigt, dass Sie alles tun, um die Konsequenzen der Unpünktlichkeit abzumildern. Ihr Arbeitgeber weiß Bescheid und kann umplanen. Der Anruf beim Arbeitgeber ist aber nicht nur guter Wille! Fehlende Information über eine absehbare Verspätung kann als schwerer Pflichtverstoß zu einer Abmahnung führen.
Muss ich die Zeit nacharbeiten?
Kommen Sie aus eigenem Verschulden zu spät, muss der Arbeitgeber für diese Zeit grundsätzlich keinen Lohn zahlen. Weil Sie keine Arbeitsleistung erbringen, besteht kein Anspruch auf die Vergütung. Wollen Sie Ihr volles Gehalt beziehen, müssen Sie die Zeit nacharbeiten. In der Praxis zeigen sich viele Unternehmen jedoch kulant, solange die Verspätung eine Ausnahme ist. Ausnahmen gibt es bei unverschuldeten Ereignissen, die zur Verspätung führen. Hier behalten Sie Ihren Lohnanspruch.
Kann ich von zu Hause aus arbeiten?
Wetter- und Verkehrschaos können den Arbeitsweg schwierig machen und lange Verspätungen bedeuten. Gleiches gilt bei langen Staus oder angekündigten Bahnstreiks. Die Arbeit eigenmächtig im Homeoffice zu erledigen, ist aber keine gute Idee. Arbeitnehmer benötigen hierfür eine klare Absprache und die Zustimmung ihres Vorgesetzten – am besten schriftlich.
Darf ich ein Taxi nehmen, wenn die Bahn ausfällt?
Der Zugverkehr steht still und Sie können nicht wie üblich mit der Bahn pendeln. Ein Taxi kann eine Lösung sein. Die Kosten für die Taxifahrt tragen Sie jedoch selbst. Sie haben keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Zuschüsse vom Arbeitgeber.
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