Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit in einen Job oder eine Selbstständigkeit starten. Es soll den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.
- Voraussetzung: Um Einstiegsgeld zu bekommen, müssen Sie eine Grundsicherung nach § 16b SGB II beziehen und eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. Minijobs zählen nicht dazu.
- Anspruch: Einstiegsgeld ist eine sog. Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.
- Höhe: Der Grundbetrag liegt oft bei 50 % der Regelleistung. Die Förderdauer kann bis zu maximal 24 Monate betragen, oft gestaffelt.
- Antrag: Der Antrag auf Einstiegsgeld muss beim Jobcenter unbedingt noch vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Das Jobcenter entscheidet dann individuell, ob und wie viel Einstiegsgeld bewilligt wird.
- Selbstständigkeit: Wer sich selbstständig machen will, muss zusätzlich einen Businessplan einreichen, der die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells belegt. Die Arbeit muss zudem hauptberuflich (mind. 15 Stunden/Woche) geplant sein.
Die meisten Einstiegsgeld-Empfänger erhalten eine monatliche Förderung von rund 280 €. In besonderen Härtefällen oder bei langer Arbeitslosigkeit kann der Gesamtbetrag auf bis zu 75 % des Regelsatzes steigen – rund 422 € für Singles. Die Statistik zeigt zudem, dass die meisten Förderungen nur für 6 Monate bewilligt werden.
Einstiegsgeld vs. Existenzgründerzuschuss
Einstiegsgeld und Existenzgründerzuschuss sind beide finanzielle Fördermittel vom Staat, wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Der Unterschied ist die Zielgruppe: Einstiegsgeld richtet sich an Bezieher von Bürgergeld, Existenzgründerzuschuss können alle Bezieher von Arbeitslosengeld beantragen.
Anspruch und Voraussetzungen für Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Ermessensleistung des Jobcenters. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Ob die Förderung gezahlt wird, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit stets individuell. Damit Sie überhaupt eine Chance darauf haben, müssen Sie zudem einige Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Bezug von Bürgergeld zählen dazu:
- Sie müssen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung planen, in der Sie mehr als 603 € verdienen – also keinen Minijob anstreben.
- Oder Sie planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit, in der Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten – keine nebenberufliche Selbstständigkeit.
- Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den neuen Job beginnen – ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland „arbeitssuchend“ gemeldet.
- Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre alt, erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden täglich arbeiten.
- Die neue Tätigkeit bietet gute Aussichten, künftig nicht mehr auf Hilfen vom Jobcenter angewiesen zu sein.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Weil es sich beim Einstiegsgeld um eine Individualförderung handelt, gibt es keinen allgemeingültigen Festbetrag. Die genaue Höhe richtet sich überwiegend nach der persönlichen Lebenssituation und setzt sich aus einem Grundbetrag (bis zu 280 €, maximal 50 % des monatlichen Regelbedarfs) und möglichen Ergänzungsbeträgen zusammen. Letztere können Zuschläge für weitere Personen im Haushalt (z.B. Kinder) sein – oft 10 % des Regelbedarfs zusätzlich pro Person. Auch eine längere Arbeitslosigkeit kann die Höhe des Einstiegsgeldes positiv beeinflussen. In besonderen Härtefällen kann der Gesamtbetrag auf bis zu 75 % des Regelsatzes (rund 422 €) ansteigen.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Trotz der Zuschläge ist die Gesamtsumme gedeckelt: Das Einstiegsgeld darf insgesamt den Betrag der monatlichen Regelleistung nicht überschreiten. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, wobei die Förderung häufig „degressiv“ gestaltet wird. Bedeutet: Der Betrag sinkt im Laufe der Zeit schrittweise ab, während das eigene Einkommen idealerweise steigt.
Wie kann ich Einstiegsgeld beantragen?
Wenn Sie Einstiegsgeld beantragen möchten, müssen Sie schrittweise vorgehen. Bis zu einer Bewilligung sind folgende vier Schritte erforderlich:
-
Beratungsgespräch
Vereinbaren Sie zuerst immer ein individuelles Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter. Dieser klärt mit Ihnen die Voraussetzungen. Wenn Sie diese grundsätzlich erfüllen, geht es im nächsten Schritt weiter.
-
Antrag
Der Sachbearbeiter schaltet auf Ihrem Benutzerkonto den Online-Antrag auf Einstiegsgeld frei. Diesen füllen Sie vollständig aus und reichen ihn digital ein. Achten Sie unbedingt darauf, alle notwendigen Informationen und benötigten Nachweise anzufügen! Der Antrag selbst ist kostenlos.
-
Bescheid
Nach einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen erhalten Sie eine Antwort und Ihren individuellen Bescheid. Bei einer Bewilligung werden Ihnen die Höhe der monatlichen Zahlungen und deren Dauer mitgeteilt. Gegen einen negativen Bescheid können Sie wiederum Widerspruch einlegen.
-
Förderung
Im letzten Schritt starten Sie Ihren neuen Job oder die geplante Selbstständigkeit. Das Jobcenter überweist Ihnen derweil monatlich das festgelegte Einstiegsgeld auf Ihr Konto.
Wie kann ich den Antrag auf Einstiegsgeld vorbereiten?
Gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und den Antrag erhöht Ihre Chancen enorm. Das Geld ist schließlich eine Kann-Leistung – Sie müssen den Sachbearbeiter entsprechend von Ihren Plänen überzeugen. Der neue Job sollte deshalb einigermaßen zukunftssicher sein, sodass Sie so schnell keine neue Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Ebenso sollten Ihre Vorkenntnisse und Qualifikationen für die neue Tätigkeit ausreichen. Ihr Lebenslauf ist deshalb ein wichtiges Dokument für den Antrag.
Wer sich mithilfe des Einstiegsgeldes selbstständig machen will, muss überdies einen aussagekräftigen Businessplan einreichen. Dieser sollte die Geschäftsidee ebenso überzeugend darstellen wie deren Finanzierung. Dazu gehören eine Gewinnprognose für die nächsten 3 Jahre, Anschaffungs- und Vorlaufkosten sowie laufende Ausgaben und eine Reserve für wirtschaftlich schlechte Zeiten. Auch Eigenkapital und mögliche Förderprogramme, von denen Sie profitieren könnten, gehören hinein. Teilweise verlangen Jobcenter noch weitere Nachweise, wie:
- Unfallversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Eintragung in die Handwerksrolle
Fachkundige Stellungnahme ergänzen
Wollen Sie das Jobcenter von Ihrem Geschäftsmodell überzeugen, empfehlen Experten ein externes und objektives Gutachten zu Ihrem Vorhaben zu ergänzen – die sog Tragfähigkeitsbescheinigung (auch: fachkundige Stellungnahme). Diese bestätigt, dass die geplante Selbstständigkeit gute Erfolgschancen hat und wird zum Beispiel von der Industrie- und Handelskammer (IHK), Gründerzentren, Steuerberater oder Unternehmensberater ausgestellt.
Welche Fehler sollte ich beim Antrag auf Einstiegsgeld vermeiden?
Sie können Ihren Einstiegsgeld-Antrag stets ohne Vorlage eines neuen Arbeitsvertrags stellen, um die erforderlichen Fristen zu wahren. Gleichzeitig sollten Sie folgende Fehler vermeiden, um Ihre Chancen auf das Einstiegsgeld nicht zu reduzieren und eine Ablehnung zu kassieren:
-
Unvollständige Unterlagen
Einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen oder eine Ablehnung sind fehlende Dokumente. Wenn Lebenslauf, Businessplan oder eine Gewerbeanmeldung nicht beigefügt sind, wird der Antrag oft gar nicht erst bearbeitet. Prüfen Sie daher vor dem Absenden sorgfältig, ob alle geforderten Unterlagen vollständig sind.
-
Vage Tätigkeitsbeschreibung
„Ich möchte was im Online-Handel machen“ reicht nicht. Ihre geplante Selbstständigkeit sollte klar, konkret und nachvollziehbar in einem Businessplan beschrieben sein: Was genau bieten Sie an? Wer sind Ihre Kunden? Wie verdienen Sie damit Geld? Je präziser die Angaben, desto besser Ihre Chancen.
-
Unrealistische Planung
Ein Businessplan ist kein Wunschzettel. Übertriebene Umsatzerwartungen oder zu niedrig angesetzte Kosten wirken schnell naiv und unrealistisch. Setzen Sie besser auf konservative Zahlen und eine schlüssige Kalkulation – das überzeugt deutlich mehr.
-
Falsches Startdatum
Tragen Sie beim Datum der Arbeitsaufnahme nur dann etwas ein, wenn der Start wirklich feststeht. Ein voreilig gewähltes Datum kann zu Rückfragen oder Problemen führen, wenn es nicht eingehalten wird.
-
Fehlende Unterschrift
Klingt banal, passiert aber regelmäßig: Ohne Unterschrift ist Ihr Antrag nicht gültig. Achten Sie deshalb darauf, Ort, Datum und Ihre Unterschrift vollständig einzutragen – sonst kommt der Antrag postwendend zurück.
Grundsätzlich gilt: Sorgfalt schlägt Schnelligkeit. Nehmen Sie sich für den Antrag ausreichend Zeit und füllen Sie diesen vollständig und gewissenhaft aus. Je ausführlicher und genauer Ihre Angaben und Nachweise, desto größer die Chancen auf eine schnelle Bewilligung.
Was andere dazu gelesen haben