Mobbingtagebuch: Vorlage, Aufbau & Beweis fürs Gericht

Werden Sie im Job gemobbt? Dann sollten Sie unbedingt ein sogenanntes Mobbingtagebuch führen und darin sämtliche Mobbingvorfälle sachlich und detailliert dokumentieren. Das Tagebuch dient später als wichtiges Beweismittel – etwa vor Gericht. Wir erklären, wie das Mobbing-Tagebuch funktioniert, was drinstehen muss und was nicht – inklusive kostenloser Vorlage…

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Definition: Was ist ein Mobbingtagebuch?

Ein Mobbingtagebuch ist eine schriftliche, möglichst lückenlose Dokumentation aller Mobbingvorfälle am Arbeitsplatz oder in anderen Lebensbereichen (z.B. Schule). Betroffene halten darin systematisch fest, wann, wo, wie und durch wen sie gemobbt wurden. Ein gut geführtes Mobbing-Tagebuch enthält konkrete Angaben zu:

  • Ort, Datum und Uhrzeit
  • Beteiligte Personen
  • Ablauf des Vorfalls
  • Mögliche Zeugen
  • Auswirkungen (auf Arbeit oder Gesundheit)

Wozu ein Mobbingtagebuch?

Die Aufzeichnungen erfüllen gleich mehrere Zwecke:

  • Beweissicherung
    In erster Linie dient das Mobbingtagebuch dazu, wiederholte Schikanen oder Ausgrenzung nachvollziehbar zu belegen.
  • Gesprächsgrundlage
    Gleichzeitig bildet es eine glaubwürdige Grundlage für Gespräche mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat.
  • Mustererkennung
    Überdies können die täglichen Notizen und Details Muster beim Mobbing oder bei den Tätern sichtbar machen.

Im Gegensatz zu einem normalen Tagebuch dient es jedoch nicht zur persönlichen Verarbeitung von Mobbing am Arbeitsplatz, sondern ist vor allem als sachliches und objektives Beweismittel gegenüber Arbeitgebern, Betriebsrat oder Arbeitsrichtern gedacht.

Mobbingtagebuch Vorlage – Kostenloser Download

Ein Mobbingtagebuch sollte möglichst einfach und übersichtlich sein. Sie können sich dazu gerne unsere erprobte und kostenlose Mobbingtagebuch Vorlage in Word oder als PDF herunterladen und nutzen:

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Wie sollte ich das Mobbingtagebuch führen?

Es gibt in Deutschland keine exakten oder rechtlichen Vorgaben, wie ein Mobbingtagebuch aussehen muss. Aufbau und Inhalt können Sie praktisch frei wählen. Wichtig für Sie sind vor allem zwei Aspekte: Das Tagebuch muss für Sie praktikabel, also einfach zu führen sein (z.B. digital oder auf Papier), und es muss – um rechtssicher zu sein – alle notwendigen Informationen enthalten.

Achten Sie darauf, dass Sie das Mobbing Ihnen gegenüber so genau und detailliert wie möglich dokumentieren. Orientieren Sie sich dabei an diesen zentralen Angaben:

  1. Ort, Datum und Uhrzeit

    Notieren Sie exakt: Was ist wann und wo passiert? Manche Mobbingattacken finden außerhalb des Büros und noch in der Freizeit statt. Daher ist der Ort ebenfalls wichtig.

  2. Art der Handlung

    Beschreiben Sie genau, was passiert ist. Beispiel: „Ich wurde nach der Mittagspause von der Kollegin [Vor- und Nachname] aus heiterem Himmel beschuldigt, sie bestohlen zu haben, weil ihr Schal weg war.“

  3. Beteiligte Personen

    Wer war daran beteiligt? – Hierbei geht es in erster Linie um die Täter (mit Namen und Funktion) sowie mögliche Beobachter und Zeugen. Versuchen Sie sich daran zu erinnern, wie andere auf die Situation reagiert haben und schreiben Sie das dazu.

  4. Eigene Reaktionen

    Wie haben Sie darauf reagiert? – Auch Ihr eigenes Verhalten gehört ins Mobbingtagebuch. Haben Sie sich verteidigt? Der Anschuldigung widersprochen? Bestimmte Maßnahmen ergriffen, z.B. Vorgesetzte angesprochen oder Betriebsrat kontaktiert? Notieren Sie unbedingt dazu, welche Gefühle und Gedanken Sie dabei hatten. Beispiel: „Ich fühlte mich gedemütigt und hilflos.“

  5. Persönliche Auswirkungen

    Wie erging es Ihnen im Tagesverlauf oder in der nächsten Zeit nach dem Vorfall? Mögliche Auswirkungen können ebenso eine Krankschreibung, Schlafstörungen oder andere körperliche Symptome sein. Gab es am nächsten Tag ein Nachspiel – z.B. andere Kollegen, die Sie auf den Vorfall ansprechen? All das gehört ebenfalls in Ihr Mobbingtagebuch.

Grundsätzlich sollten Sie im Mobbingtagebuch lückenlos alles aufschreiben, was sich später als Beweis vor Gericht und für eine Strafanzeige eignet. Auch wenn an einem Tag nichts passiert ist, etwa weil der Täter im Urlaub oder krank ist, sollten Sie das aufschreiben. Auch das beweist die Systematik des Mobbings.

Tipps für mehr Rechtssicherheit

Für eine einigermaßen rechtssichere Dokumentation der Vorfälle empfehlen wir noch zusätzliche Tipps und Strategien:

  • Nutzen Sie ein gebundenes Tagebuch oder ein Notizbuch – keine Loseblattsammlung! So schützen Sie sich vor dem Verdacht nachträglicher Manipulation oder Ergänzungen.
  • Fügen – wann immer möglich – ausgedruckte Beweise wie E-Mails oder Arbeitsanweisungen hinzu.
  • Schreiben Sie Ihr Tagebuch heimlich und nehmen Sie es jeden Tag mit nach Hause, damit es nicht „verschwinden“ kann und Beweise verlieren.

Wer in die Offensive gehen will, kann dem Mobber nach den ersten Wochen auch mitteilen, dass er alle Mobbingvorfälle bis ins Detail dokumentiert oder dafür Zeugen hat. Allein die Aussicht auf arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen schreckt viele Mobber bereits ab.

Was gehört nicht ins Mobbingtagebuch?

Weil Sie das Tagebuch nicht zur persönlichen Aufarbeitung, sondern in erster Linie als Beweismittel schreiben und führen, müssen Sie bei allen Formulierungen unbedingt sachlich bleiben. Gehässige Kommentare gegenüber der mobbenden Person oder Sarkasmus sind auf jeden Fall tabu! Eine verbale Abrechnung senkt die Beweiskraft und schadet Ihrer Glaubwürdigkeit.

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Wie gut hilft das Mobbingtagebuch als Beweis vor Gericht?

Stellen Sie später Strafanzeige wegen Mobbings und ziehen damit vor Gericht, müssen Sie als Kläger bzw. Klägerin beweisen, dass es nicht nur ein typischer Konflikt im Job, sondern tatsächlich strafbares Mobbing am Arbeitsplatz war und deshalb etwa ein Schadenersatzanspruch sowie Schmerzensgeld gerechtfertigt sind.

Laut Arbeitsrecht handelt es sich erst um Mobbing, wenn die Schikane durch Chef oder Kollegen systematisch und zielgerichtet erfolgt ist und über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat. Bedeutet: Sie müssen ein Mobbingtagebuch oft für mindestens 3 Monate führen, bevor Sie damit „Mobbing“ nachweisen können. Täglich geführte Aufzeichnungen haben dann aber vor Gericht hohe Beweiskraft.

Hohe Bedeutung von Zeugenaussagen

Vor Gericht reicht das Mobbingtagebuch allein aber selten aus. In der Regel befragen Richter und Anwälte noch Zeugen. Deshalb sollten Sie bereits Fürsprecher und mögliche Zeugen finden und notieren. Das können Kollegen oder Mitglieder des Betriebsrats sein. Machen Sie sich aber bewusst, dass Kollegen selten gegen den eigenen Chef aussagen – etwa beim Bossing.

In solchen Fällen brauchen Sie meist weitere Beweismittel, wie beleidigende E-Mails, schikanierende Arbeitsanweisungen für niedere Aufgaben oder ärztliche Atteste und Gutachten. Viele Mobbingfälle laufen jedoch unterschwellig ab – ohne greifbare Beweise. Dann ist es bis heute schwer, für die Mobbingopfer, die Demütigungen und Ausgrenzungen durchzuhalten und zu beweisen.

Definition: Was ist Mobbing überhaupt?

Mobbing ist definiert als gezielte und regelmäßige Schikane von Menschen durch eine Gruppe oder Einzelpersonen. Dazu gehören unterschiedliche Formen der physischen und psychischen Gewalt am Arbeitsplatz, etwa: Ständige Kritik oder Beleidigung, öffentliche Demütigung, bewusste Ausgrenzung, gezielte Über- oder Unterforderung, Sexuelle Belästigung, Sabotage oder Gewaltandrohung bzw. schubsen, anrempeln, Bein stellen. Laut Studien werden in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen im Job gemobbt. Einer der führenden Mobbing-Experten in Deutschland, Heinz Leymann, hat insgesamt 45 Mobbing-Formen (PDF) im Job identifiziert.

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Ist Mobbing strafbar?

Mobbing am Arbeitsplatz ist in Deutschland strafbar und gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Einige Mobbing-Formen sind sogar im Strafgesetzbuch genannt und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

Zusätzlich können sich Mobbingopfer auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) berufen, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Bekommen Sie vor Gericht recht, haben Mobbingopfer oft noch Anspruch auf Schmerzensgeld (BAG, AZR 351/15).

Wer sind die Täter und Opfer?

In manchen Branchen und Berufen kommt Mobbing häufiger vor. Dazu zählen ausgerechnet soziale Berufe und der Pflegebereich. Auch mobben Frauen statistisch häufiger als Männer, sind aber gleichzeitig ebenso häufiger selbst das Mobbingopfer, siehe Tabelle:

Täter

Opfer

Kollegen: 44 % Frauen: 81,3 %
Vorgesetzte: 37 % Männer: 18,7 %

Anlaufstellen und Beratung für Mobbing-Opfer

Für Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland heute zahlreiche Beratungsstellen, Mobbingtelefone und Hilfsvereine. Die folgende Liste gibt Ihnen eine erste Übersicht:

Was muss der Arbeitgeber bei Mobbing tun?

Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Sobald der Arbeitgeber davon erfährt, muss er aktiv eingreifen, um Betroffene zu schützen. Das ergibt sich schon rechtlich aus der „Fürsorgepflicht“. Zu den ersten Maßnahmen gehören, Gespräche mit den Beteiligten zu führen, den Mobbingvorwurf aufzuklären und je nach Situation mit Versetzung, Mediation oder einer Abmahnung des oder der Täter zu reagieren. Unterlassen Arbeitgeber dies, riskieren die Unternehmen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 BGB.


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