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Straining: Mobbing durch Langeweile

Mobbing durch Langeweile und Aufgabenentzug – das ist Straining. Und eine besonders perfide Masche, mit der manche Arbeitgeber unliebsame Mitarbeiter zur Kündigung drängen wollen. Woran Sie die erzwungene Langeweile am Arbeitsplatz erkennen können und Tipps, wie Sie reagieren sollten…



Straining: Mobbing durch Langeweile

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Definition: Was ist Straining?

Straining bezeichnet eine besonders perfide Form des Mobbings am Arbeitsplatz, bei dem Mitarbeitende durch aufgezwungene Langeweile kaltgestellt werden. Dazu werden Betroffenen Aufgaben und Kompetenzen entzogen oder sie werden gezielt von Meetings und Entscheidungen ausgeschlossen.

Straining kann zu enormen psychischen Belastungen führen. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen auf diesem Weg, zu alte oder zu teure Mitarbeiter loszuwerden, die sie wegen des Kündigungsschutzes auf legalem Weg nicht loswerden würden.

Unterschied zwischen Straining und Boreout

Das Boreout-Syndrom gilt als Gegenstück zum Burnout und wirkt durch chronische Langeweile und permanente Unterforderung am Arbeitsplatz. Auch der Boreout stellt eine psychische Belastung dar – es gibt aber einen Unterschied zum Straining:

  • Boreout
    Der Boreout beschreibt das Ergebnis einer permanenten Unterforderung – zum Beispiel Antriebslosigkeit, Ziellosigkeit, Unzufriedenheit, Ohnmachtgefühle oder eine Sinnkrise. Dagegen können Betroffene aber meist etwas tun.
  • Straining
    Beim Straining handelt es sich um eine vorsätzlich aufgezwungene Langeweile und böswillige Mobbing-Methode, an dessen Ende ein Boreout-Syndrom oder eine Kündigung stehen kann. Gegenwehr ist schwierig.
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Straining hat 4 Phasen

Inzwischen gibt es einige Studien zum Straining – unter anderem von dem Arbeitspsychologen Harald Ege, der den Begriff maßgeblich mitgeprägt hat. Seinen Untersuchungen zufolge vollzieht sich das Mobbing durch Langeweile in vier typischen Phasen:

  1. Aufgabenentzug

    Dem Straining-Opfer werden zunächst gezielt und zunehmend Aufgaben und Verantwortung entzogen. Allerdings schleichend und nicht wie beim Mobbing aus akuter Feindseligkeit heraus. Indem Abteilungen oder Projekte umstrukturiert und Zuständigkeiten anders verteilt werden, wird das Opfer Schritt für Schritt kaltgestellt und zur Untätigkeit gezwungen.

  2. Langeweile

    Der betroffene Mitarbeiter muss weiterhin zur Arbeit erscheinen, hat aber nichts mehr zu tun. Es entsteht permanente Langeweile, die nicht nur lähmend wirkt, sondern langfristig die Überflüssigkeit des Arbeitsplatzes dokumentiert.

  3. Rechtfertigungsdruck

    Die künstlich erzeugte Untätigkeit sorgt nicht nur für Leerlauf, sondern schafft für das Opfer enormen Stress und Rechtfertigungsdruck: „Wofür bekomme ich eigentlich Geld?“ In der Folge erkranken viele Straining-Opfer psychisch. Die Folgen können Ängste, Depressionen, Magen-Darm-Erkrankungen, Schlafstörungen oder eine posttraumatische Verbitterungsstörung sein.

  4. Kündigung

    Am Ende steht die Kündigung – freiwillig oder unfreiwillig. Entweder die Straining-Betroffenen kündigen von sich aus, weil sie die psychische Belastung der Langeweile nicht länger ertragen – oder sie werden gekündigt. Sogar aus dokumentiertem, legitimem Grund: Wer nichts zu tun hat, ist ganz offensichtlich überflüssig. Das ist das Perfide an dieser Methode.

Laut Harald Ege könnten rund 60 Prozent aller Mobbing-Fälle auf Straining zurückgehen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch größer. Einer YouGov-Umfrage zufolge wurden 30 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland bereits einmal am Arbeitsplatz gemobbt.

Definition: Mobbing

Gegen Mobbing und Straining können sich Arbeitnehmer juristisch wehren. Damit man von Mobbing sprechen kann, müssen im Arbeitsrecht aber zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Systematisch
    Erst wenn die Schikane durch den Chef (siehe: Bossing) oder Kollegen systematisch und zielgerichtet erfolgt, liegt eine strafbare Handlung vor. Vorher ließe sich das Fehlverhalten als „einmaliger Ausrutscher“ entschuldigen.
  • Wiederholt
    Mobbing muss über einen längeren Zeitraum erfolgen. Nicht jeder Vorfall, der einem übel aufstößt, ist schon gezielter Psychoterror. Zum Nachweis und zur Dokumentation braucht es daher einen Leidensweg.

In Deutschland gilt Straining als „Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ (Paragraph 823 Absatz 1 BGB). Wer vor Gericht den Tatbestand nachweisen kann, kann Schmerzensgeld von bis zu 60.000 Euro und eine Entschädigung erhalten.


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Straining erkennen: Checkliste

Sind Sie von Straining betroffen? Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, zu erkennen, ob bereits eine Form des Mobbings durch Langeweile vorliegt:

  • Ort
    Findet das Straining am Arbeitsplatz statt?
  • Häufigkeit
    Nimmt der Arbeits- und Aufgabenentzug permanent zu?
  • Dauer
    Dauert das Straining schon eine Weile an – zum Beispiel über 6 Monate?
  • Verlauf
    Sind von dem 4-Phasen-Modell schon mindestens die ersten beiden Phasen erreicht?
  • Ungleichheit
    Befinden Sie sich als Betroffene(r) ständig in einer unterlegenen Position?
  • Verfolgungsabsicht
    Lässt sich eine strategisch-diskriminierende Absicht erkennen und nachweisen?

Eine Verfolgungsabsicht vor Gericht nachzuweisen, ist in der Regel schwer. Ein Mobber wird kaum zugeben, dass er oder sie gemobbt oder gestraint hat. Richter untersuchen daher regelmäßig, ob und wer vom Ausscheiden des Opfers profitiert. Lässt sich ein strategisches Ziel des Täters erkennen, urteilen die Richter meist arbeitnehmerfreundlich.

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Straining: Was tun?

Beim Straining kann es grundsätzlich jeden treffen. Oft will der Arbeitgeber dadurch eine „freiwillige“ Eigenkündigung erzwingen, um Kosten durch eine Abfindung oder Kündigungsschutzklage zu sparen. Gleichzeitig sollten Sie sich das Langeweile-Mobbing nicht gefallen lassen. Was Sie jetzt tun können:

1. Holen Sie sich Hilfe

Wer Opfer von Mobbing oder Straining wird, fühlt sich oft ohnmächtig und besonders hilflos. Wir empfehlen: Wenn Sie Straining erkennen, holen Sie sich sofort Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder konsultieren Sie – falls vorhanden – den Betriebsrat. Vielleicht sind im Unternehmen ähnliche Fälle bekannt und es gibt schon erste Tipps, wie Sie sich am besten verhalten. Der Anwalt wiederum kann Ihren Beschäftigungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag durchsetzen.

2. Bleiben Sie nicht untätig

Auch wenn Ihr Chef versucht, Sie zur Langeweile zu zwingen, sollten Sie sich nicht untätig fügen. Versuchen Sie weiterhin, sich um Aufgaben und Verantwortung zu bemühen – und halten Sie schriftlich fest, wie der Arbeitgeber Ihnen Aufgaben entzieht oder Sie von Projekten ausschließt, damit Sie nichts zu tun haben (E-Mails ausdrucken!). Sollte es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, haben Sie so erste Indizien Schwarz auf Weiß dokumentiert.

3. Denken Sie an Ihre Gesundheit

Den Job kündigen? Nicht wenige empfinden das als Niederlage. Machen Sie sich aber klar: Wenn der Chef so handelt, ist das Arbeitsverhältnis bereits zerrüttet. Jetzt geht es um Ihre Gesundheit und berufliche Zukunft. Statt krampfhaft am Job festzuhalten, sollten Sie sich aus ungekündigter Position am Arbeitsmarkt umsehen und einen besseren Job und Arbeitgeber suchen. Ausharren und Aussitzen machen es oft nur schlimmer.


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