Für manchen Fashion-Victim und Arbeitnehmer stellt sich jeden Morgen aufs Neue die leidige Frage: Was kann ich bloß anziehen? Jedoch weniger aus modischen Gründen. Vielmehr steckt dahinter eine veritable Arbeitsrechtsfrage: Wie darf man sich individuell stylen und welche Kleidungsstücke darf man aus seinem reichhaltigen Klamotten-Fundus auf der Arbeit tragen ohne dafür sanktioniert zu werden? Oder anders gefragt: Ab welchem Erscheinungsbild darf mich der Arbeitgeber berechtigterweise wieder zurück in die Umkleide schicken?
Erst kürzlich sorgte ein Urteil des Kölner Landesarbeitsgerichts (LAG) für mediales Aufsehen. Der Flughafen Köln/Bonn wollte der Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma, die die Passagiere bei der Abfertigung kontrolliert, bunt lackierte Fingernägel verbieten. Der Betriebsrat protestierte – und bekam Recht: Die Kölner Richter urteilten, dass der Arbeitgeber zwar berechtigt sei, seinen Mitarbeitern vorzuschreiben, welche Unterwäsche und welches Parfüm sie zu tragen haben, nicht aber das Tragen von bunten Fingernägeln oder unechten Haarteilen verhindern dürfe.
Die Karrierebibel hat das zum Anlass genommen, den Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Groll, zu fragen, was der Arbeitgeber generell in Sachen Kleiderordnung und äußeres Erscheinungsbild vorschreiben darf – und was nicht. Sie erinnern sich vielleicht: Erst vor ein paar Wochen wurde zum Beispiel der dezidierte Dresscode der Schweizer Bank UBS (pdf) bekannt. Die bedauernswerten Mitarbeiterinnen bekommen in der 44-seitigen Broschüre etwa vorgeschrieben, dass sie bitteschön nur hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen haben, die männlichen Kollegen wiederum sollten ihre Füße nur in schwarze Socken ohne Muster sowie schwarze Schnürschuhe mit Ledersohle hüllen. Auch wurde den Kollegen insgesamt nahegelegt, alle vier Wochen zum Friseur zu gehen und das Parfüm bitte nur morgens aufzulegen – “direkt nach einer heißen Dusche, solange die Hautporen noch offen sind”. Danach nicht mehr – es könnte zu sehr stinken.
Das klingt in der Tat ein wenig überzogen und so, als hielten die UBS-Chefs ihre Angestellten für unmündige dumme Kinder. Aber fragen muss man sich schon: Wäre so was auch hierzulande zulässig?
Peter Groll sagt dazu:
Im Ergebnis gilt es hier zwei Rechte in Einklang zu bringen, die am Arbeitsplatz aufeinander treffen: Zum Einen hat der Arbeitnehmer das Recht sich seinem persönlichen Geschmack entsprechend zu kleiden, zu schminken und sonst wie zu verzieren. Der Arbeitgeber hat seinerseits das sogenannte Weisungsrecht, wonach er die Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich des Inhalts, Ortes und Zeit der Arbeit bestimmen kann. Hierunter fällt aber regelmäßig auch das Recht, über die Kleidung und das Erscheinungsbild des Arbeitgebers bestimmen zu dürfen.
Das Recht des Arbeitnehmers auf einen eigenen Stil endet immer dort, wo der Arbeitgeber ein begründetes Interesse daran hat, auf diesen Einfluss zu nehmen. Der Dresscode der UBS dürfte danach nicht durchgehen. Werden aber zum Beispiel durch eine schlecht sitzende Unterhose die Kollegen, das Arbeitsergebnis oder womöglich Außenstehende gefährdet, darf der Arbeitgeber dem entgegenwirken und das Tragen von ungefährlicheren Unterhosen bestimmen. Mit der Farbe der Unterwäsche hat das aber kaum etwas zu tun. Aus demselben Grund dürfen zum auch Kfz-Mechaniker am Arbeitsplatz keine Ketten oder Ringe oder Piercings tragen. Zu gefährlich – sie könnten irgendwo hängen bleiben. Für den Arbeitnehmer heißt das im Umkehrschluss: Solange meine Kleidung meine Arbeitsleistung nicht oder nur sehr unerheblich beeinflusst, kann der Arbeitgeber mir auch nicht an die Wäsche gehen.
Allerdings ist es laut dem Kölner Urteil auch so, dass der Arbeitgeber in der Regel überall dort Einfluss nehmen kann, wo er ein ordentlichen Erscheinungsbild des Arbeitnehmers berechtigterweise wünscht – etwa beim Kundenkontakt. In diesem Fall greife der Chef nicht übermäßig in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein. Entsprechend könnten Unternehmen betreffenden Mitarbeitern vorschreiben, dass ihre Haare stets sauber und nicht fettig sind oder dass die männlichen Kollegen entweder glatt rasiert sind oder einen gepflegten und nicht wild wuchernden Bart tragen.
Aber wie sieht das nun im Einzelfall aus? So…
Was der Arbeitgeber vorschreiben kann und was nicht
| Frisur | Sie können die Haare tragen wie Sie wollen – es sei denn, die Haarpracht ist ein Sicherheitsrisiko (weil der Zopf in irgendeine Maschine geraten könnte) oder Hygienebestimmungen verlangen etwas anderes. Je nachdem kann der Arbeitgeber aber auch eine branchenübliche Zurückhaltung in der Länge und Farbgebung verlangen, etwa bei Mitarbeitern im Kassenbereich einer Bank. Kündigen kann man die zwar nicht für, sagen wir, lila Haare. Aber (straf-)versetzen. |
| Hemd/Bluse | Hier können Mitarbeiter frei entscheiden, welche Farben, Stoffe und Muster sie tragen, solange nichts Anstößiges dabei herauskommt (durchscheinend, zu viel Haut) oder der kunterbunte Mix aussieht, als hätten die Siebziger vergessen, die Klamotten mitzunehmen. |
| Anzug/Kostüm | Auch hierbei haben Mitarbeiter alle Freiheiten in Sachen Farbe, Stoff und Muster. Es sei denn, es wird Dienstkleidung vorgeschrieben – etwa das Dirndl im Hofbräuhaus oder die Uniform bei McDonalds. |
| Schmuck/Accessoires | Solange diese den Mitarbeiter bei der Arbeit weder gefährden noch behindern, ist alles erlaubt. |
| Piercings | Im Grunde gilt hier dasselbe wie für Schmuck und Accessoires. Problematisch wird es dann, wenn damit übertrieben wird und der Mitarbeiter auch als Edelmetallbörse durchginge. |
| Strümpfe/Unterwäsche | Farben oder Designs darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben. Wohl aber, dass überhaupt Unterwäsche, beziehungsweise Slip und BH getragen werden – falls die Beschäftigten darüber Dienstkleidung oder eine Uniform anzuziehen haben (Denn dann dient die Unterwäsche dem Schutz der Dienstbekleidung. Bei einem selbst gekauften Anzug sieht das schon wieder anders aus). So oder so dürfen die Dessous aber nie anstößig sein: Reizwäsche, die hervorlugt ist ebenso tabu wie Strapse, die sich zu deutlich abzeichnen. Das könnte Kollegen demoralisieren oder zu sehr ablenken. |
| Schuhe | Solange keine speziellen Arbeits- beziehungsweise Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind, ist alles erlaubt. |
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Stefan
Ich wünschte, das mein Arbeitgeber eine Richtlinie durchsetzen würde. Ich habe im Sommer Kollegen gesehen, die sahen aus, wie Yetis im Sommerurlaub.
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