Was ist ein Personalgespräch?
„Personalgespräch“ ist der Oberbegriff für unterschiedliche Gesprächsarten im Beruf. Es kann zugleich ein Kritik-, Beurteilungs- oder Konfliktgespräch sein. Aber nicht jedes Personalgespräch ist ein Mitarbeitergespräch: Während das Mitarbeitergespräch dem regelmäßigen Austausch über Leistung, Entwicklung und Zusammenarbeit dient, kann ein Personalgespräch auch kurzfristig und aufgrund eines konkreten Anlasses stattfinden.
Typische Gründe für ein Personalgespräch:
- Neue oder veränderte Aufgaben
- Arbeitsleistung und Zielerreichung
- Verhalten am Arbeitsplatz
- Probleme in der Zusammenarbeit
- Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten
- Versetzung oder betriebliche Veränderungen
- Weiterbildung und berufliche Entwicklung
- Fehlzeiten oder Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Vorwürfe oder mögliches Fehlverhalten
- Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Zur Orientierung können Sie diesen Personalgespräch-Fragenkatalog zur Vorbereitung nutzen:
- Was motiviert Sie derzeit am meisten?
- Was könnte Sie noch mehr motivieren?
- Wobei hatten Sie jüngst Erfolg?
- Was haben Sie dazu gelernt?
- Was ist Ihre aktuell größte Herausforderung?
- Wie bewerten Sie Ihre Leistungen?
- Fühlen Sie sich unter- oder überfordert?
- Was hindert Sie daran, Ihre Ziele zu erreichen?
- Was benötigen Sie, um Ihre Arbeit zu erledigen?
- Worüber würden Sie gerne noch reden?
- Wie gefällt Ihnen Ihr aktueller Job?
- Was schätzen Sie an unserem Unternehmen?
- Teilen Sie die Werte unseres Unternehmens?
- Was sollten wir künftig verbessern?
- Was könnten Sie zum Erfolg beitragen?
- Welche Stärken können Sie aktuell zu wenig nutzen?
- Welche Projekte würden Sie gerne übernehmen?
- Welche Veränderungen wünschen Sie sich?
- Was wünschen Sie sich von mir?
- Wohin möchten Sie sich weiterentwickeln?
Personalgespräch Fragen – zur Motivation
Personalgespräch Fragen – zur Gemütslage
Personalgespräch Fragen – zum Unternehmen
Personalgespräch Fragen – zu Wünschen
Tabu-Fragen im Personalgespräch
- Planen Sie eine Familie oder Kinder?
- Warum waren Sie mehrere Wochen krank?
- Wollen Sie nicht mehr Sport machen?
- Leben Sie über Ihren Verhältnissen?
- Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
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Wie läuft ein Personalgespräch ab?
Der genaue Ablauf hängt vom Anlass ab. Bei einem konfliktbeladenen Personalgespräch kann der Ablauf abweichen. Prinzipiell läuft ein Personalgespräch aber in diesen fünf Phasen ab:
Phase |
Typischer Ablauf |
| 1. Einstieg | Begrüßung und Klärung von Anlass, Ziel und Gesprächsrahmen. |
| 2. Sachverhalt | Der Arbeitgeber schildert das Thema, wichtige Fakten oder konkrete Beobachtungen. |
| 3. Stellungnahme | Sie schildern Ihre Sicht, stellen Fragen und klären offene oder strittige Punkte. |
| 4. Vereinbarung | Beide Seiten besprechen mögliche Lösungen, Erwartungen und nächste Schritte. |
| 5. Abschluss | Ergebnisse, Zuständigkeiten und gegebenenfalls Termine oder Fristen werden festgehalten. |
Hinweis: Je überraschender oder ernster das Gesprächsthema, desto wichtiger ist eine gute Vorbereitung.
Muss ich an einem Personalgespräch teilnehmen?
Ob Sie an einem Personalgespräch teilnehmen müssen, hängt vom Thema ab. Arbeitgeber können im Rahmen ihres Weisungsrechts (§ 106 GewO) Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Dazu gehören auch Gespräche mit dem Chef. Dabei müssen jedoch die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt werden (sog. „billiges Ermessen“, § 315 BGB).
Bedeutet: Bezieht sich das Personalgespräch auf Ihre Arbeitsleistung, Ihr Verhalten oder andere arbeitsvertragliche Pflichten, besteht in der Regel eine Teilnahmepflicht. Die Mitwirkung gehört dann zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten (§ 241 BGB). Geht es im Gespräch um eine Änderung im Arbeitsvertrag oder um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besteht hingegen keine Teilnahmepflicht. Ignorieren Sie eine Einladung trotzdem nicht! Ist Ihnen unklar, ob Sie teilnehmen müssen, fragen Sie nach Thema und Zweck des Gesprächs und holen Sie sich bei einem arbeitsrechtlichen Konflikt fachkundigen Rat von einem Anwalt.
Zählt das Personalgespräch als Arbeitszeit?
Wird ein Personalgespräch vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts angeordnet, gehört die Teilnahme grundsätzlich zur Arbeitszeit und muss ganz normal bezahlt werden.
Muss ich während einer Krankheit zum Personalgespräch?
Sind sie krank und arbeitsunfähig, müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht im Betrieb erscheinen, um an einem Personalgespräch teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht lässt hiervon nur enge Ausnahmen zu (BAG, 10 AZR 596/15): Es muss einen dringenden betrieblichen Anlass geben, der keinen Aufschub erlaubt. Zusätzlich muss die persönliche Anwesenheit dringend erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar sein.
Achtung: Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass jeglicher Kontakt des Arbeitgebers verboten ist! In besonderen Fällen kann ein kurzer Austausch erforderlich sein. Die Verpflichtung, während einer Erkrankung persönlich im Betrieb zu erscheinen, bleibt aber die Ausnahme.
Muss ich zum Personalgespräch kommen, wenn ich frei habe?
Trotz Weisungsrecht muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Ein Personalgespräch außerhalb der üblichen Arbeitszeit kann deshalb nicht beliebig angesetzt werden.
Muss der Arbeitgeber den Grund für das Personalgespräch nennen?
Der Arbeitgeber muss Ihnen nicht zwingend vor jedem Personalgespräch eine detaillierte Tagesordnung schicken. Thema und Inhalt sollten aber so mitgeteilt werden, dass Sie sich angemessen darauf vorbereiten und bestehende Rechte wahrnehmen können. Das ist besonders wichtig, wenn das Gesprächsthema darüber entscheidet, ob Sie ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen dürfen oder eine besondere Vorbereitung erforderlich ist. Ist die Einladung unklar, dürfen Sie deshalb nachfragen:
- „Können Sie mir bitte kurz den Anlass des Gesprächs nennen?“
- „Gibt es Themen oder Unterlagen, auf die ich mich vorbereiten sollte?“
- „Wer wird an dem Gespräch teilnehmen?“
Eine solche Nachfrage ist professionell und erleichtert eine sachliche Vorbereitung.
Wie kurzfristig darf ein Personalgespräch angesetzt werden?
Eine feste gesetzliche Frist, wie viele Tage vorher ein Personalgespräch angekündigt werden muss, gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss bei der Terminsetzung jedoch die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Je schwerwiegender oder komplexer das Gesprächsthema ist, desto wichtiger kann eine ausreichende Vorbereitungszeit sein. Werden Sie sehr kurzfristig eingeladen, fragen Sie deshalb unbedingt nach Thema, Teilnehmern und geplantem Zeitrahmen. Geht es um mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, müssen Sie sich nicht zu spontanen Erklärungen oder Entscheidungen drängen lassen. Bitten Sie bei Bedarf immer um Bedenkzeit.
Welche Rechte habe ich im Personalgespräch?
Ein Personalgespräch findet zwar häufig auf Initiative des Arbeitgebers statt – Arbeitnehmer sind deshalb aber nicht rechtlos. Besonders bei unerwarteter Kritik sollten Sie ruhig bleiben und nichts überstürzen:
Situation |
Was Sie tun können |
| Anlass ist unklar | Fragen Sie vorab nach Thema, Anlass und Teilnehmern des Gesprächs. |
| Überraschende Vorwürfe | Hören Sie zunächst zu und bitten Sie bei Bedarf um Zeit für eine fundierte Stellungnahme. |
| Dokument wird vorgelegt | Lesen Sie es sorgfältig und unterschreiben Sie nichts vorschnell. |
| Sachverhalt ist unklar | Fragen Sie nach konkreten Beispielen, Daten und Situationen. |
| Betriebsrat gewünscht | Prüfen Sie, ob für das Gesprächsthema ein gesetzliches Recht auf Hinzuziehung besteht. |
| Rechtliche Folgen drohen | Lassen Sie sich vor einer weitreichenden Entscheidung arbeitsrechtlich beraten. |
Welche Fragen muss ich im Personalgespräch beantworten?
Sie müssen nicht jede Frage des Arbeitgebers beantworten. Entscheidend ist, ob diese einen berechtigten Bezug zum Arbeitsverhältnis hat. Fragen zu Ihren aktuellen Aufgaben, Projekten oder Arbeitsabläufen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Fragen zu rein privaten Angelegenheiten (z.B: Gesundheit, Schulden) hingegen nicht. Bei einer unklaren oder unangemessenen Frage sollten Sie daher nachfragen: „Welchen Bezug hat diese Frage zu meiner Tätigkeit?“ Bei möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen – wie Ermahnung oder Abmahnung – sollten Sie sich den Sachverhalt zunächst schildern und sich nicht zu einer spontanen Rechtfertigung hinreißen lassen.
Darf ich den Betriebsrat zum Personalgespräch mitnehmen?
Arbeitnehmer haben kein generelles Recht, zu jedem Personalgespräch ein Mitglied des Betriebsrats mitzunehmen. Bei bestimmten Gesprächsanlässen sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) jedoch ausdrücklich ein Recht auf Unterstützung vor:
Gesprächsanlass |
Rechtsgrundlage |
| Arbeitsbereich & Qualifizierung | Veränderungen des Arbeitsbereichs und erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen (§ 81 Abs. 4 BetrVG) |
| Gehalt, Leistung & Entwicklung | Erläuterungen zur Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts sowie bei Leistungsbeurteilung und beruflicher Entwicklung (§ 82 Abs. 2 BetrVG) |
| Personalakte | Einsicht in die eigene Personalakte (§ 83 Abs. 1 BetrVG) |
| Beschwerden | Beschwerde gegenüber dem Arbeitgeber (§ 84 Abs. 1 BetrVG) |
Auch deshalb sollten Sie stets vor dem Termin nach dem Gesprächsthema fragen, falls Sie eine Unterstützung durch den Betriebsrat wünschen. Der Inhalt entscheidet darüber, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Darf ich einen Anwalt zum Personalgespräch mitnehmen?
Ein allgemeines Recht, einen Rechtsanwalt zum Personalgespräch mitzubringen, besteht nicht. Das Arbeitsverhältnis ist ein persönliches Rechtsverhältnis (§ 613 BGB); betriebsfremde Personen dürfen daher in der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitgebers teilnehmen. Ausnahme: Zieht der Arbeitgeber selbst einen Rechtsanwalt zum Gespräch hinzu, dürfen Sie das aus Gründen der „Waffen- und Chancengleichheit“ ebenfalls. Vorher anwaltlich beraten lassen, dürfen Sie sich aber immer.
Kann ein Personalgespräch zur Kündigung führen?
Ein Personalgespräch kann ebenso ein Kündigungsgespräch sein. Eine überraschende Einladung ist jedoch noch kein Hinweis darauf. Ernst nehmen sollten Sie den Termin – insbesondere, wenn es zuvor Konflikte, Leistungsmängel oder Vorwürfe gab – aber auf jeden Fall! Ebenso können Vertreter der Personalabteilung oder eine ungewöhnlich formelle Einladung auf einen ernsteren Hintergrund hindeuten. Wird Ihnen im Gespräch tatsächlich eine Kündigung übergeben, bewahren Sie bitte Ruhe: Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB), aber nicht Ihrer Zustimmung. Sie müssen sie deshalb nicht unterschreiben, damit sie wirksam wird. Unterschreiben Sie auch keine zusätzlichen Erklärungen ungeprüft! Besondere Vorsicht gilt bei einem Aufhebungsvertrag. Unterschreiben Sie einen solchen Vertrag nie unter Zeitdruck, sondern prüfen Sie die Folgen und lassen Sie sich vorher beraten.
Wie bereite ich mich auf ein Personalgespräch vor?
Eine gute Vorbereitung gibt Ihnen Sicherheit – besonders wenn das Thema unangenehm oder noch unklar ist. Sie hilft zugleich, im Gespräch sachlich zu bleiben und die eigenen Interessen nicht aus den Augen zu verlieren:
-
Anlass klären
Fragen Sie nach, worum es geht und wer an dem Personalgespräch teilnehmen wird.
-
Eigenes Ziel festlegen
Überlegen Sie vorab, welches Ergebnis Sie erreichen möchten.
-
Fakten sammeln
Notieren Sie wichtige Daten, Ereignisse und konkrete Beispiele und nehmen Sie relevante Unterlagen mit.
-
Eigene Position prüfen
Überlegen Sie, welche Aussagen Sie nachvollziehen können und wo Sie widersprechen möchten.
-
Fragen vorbereiten
Schreiben Sie offene Punkte auf. Unter Stress werden wichtige Fragen schnell vergessen.
-
Kritische Themen durchdenken
Bereiten Sie sich auf mögliche Einwände oder unangenehme Fragen vor, ohne sich vorschnell zu rechtfertigen.
-
Unterstützung prüfen
Klären Sie bei einem ernsten Thema rechtzeitig, ob Sie den Betriebsrat hinzuziehen oder vorher rechtlichen Rat einholen möchten.
Personalgespräch-Vorlage zur Vorbereitung
Mit der folgenden Kurzvorlage können Sie die wichtigsten Punkte Ihrer Vorbereitung auf einer Seite festhalten:
- Anlass: Worum geht es?
- Teilnehmer: Wer sitzt mit am Tisch?
- Mein Ziel: Was möchte ich erreichen?
- Fakten: Welche Daten und Beispiele sind wichtig?
- Meine Position: Was möchte ich klarstellen?
- Meine Fragen: Was muss ich unbedingt erfahren?
- Ergebnis: Welche Vereinbarung wäre für mich akzeptabel?
Wie verhalte ich mich richtig im Personalgespräch?
Auch in einem unangenehmen Personalgespräch profitieren Sie davon, ruhig und professionell zu bleiben. Sie müssen weder defensiv auftreten noch jeden Kritikpunkt sofort zurückweisen:
-
Hören Sie zunächst zu
Lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden und verschaffen Sie sich ein vollständiges Bild der Situation.
-
Fragen Sie konkret nach
Bitten Sie bei pauschalen Vorwürfen um konkrete Situationen und Beispiele.
-
Bleiben Sie sachlich
Persönliche Angriffe oder emotionale Gegenreaktionen helfen Ihnen selten weiter.
-
Machen Sie sich Notizen
Halten Sie wichtige Aussagen, Forderungen und Vereinbarungen fest.
-
Geben Sie Fehler zu
Ist ein Vorwurf berechtigt, dürfen Sie Verantwortung übernehmen. Vermeiden Sie aber voreilige Schuldeingeständnisse bei ungeklärten Sachverhalten.
-
Bitten Sie um Bedenkzeit
Sie müssen komplexe Entscheidungen nicht unter unnötigem Zeitdruck treffen.
-
Achten Sie auf Ergebnisse
Klären Sie zum Schluss, welche nächsten Schritte vereinbart wurden und wer dafür verantwortlich ist.
Vor allem bei Kritik hilft aktives Zuhören: Erst verstehen, dann nachfragen und anschließend die eigene Sicht schildern. Und ganz wichtig: Unterschreiben Sie kein Dokument ungeprüft! Bitten Sie um eine Kopie und ausreichend Bedenkzeit zur Prüfung. Das ist Ihr gutes Recht!
Darf ich das Personalgespräch heimlich aufnehmen?
Auf keinen Fall! Ein Personalgespräch dürfen Sie niemals heimlich mit dem Smartphone oder einem anderen Gerät aufnehmen. Das unbefugte Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes kann nach § 201 StGB strafbar sein und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Machen Sie stattdessen schriftliche Notizen. Direkt nach dem Gespräch können Sie daraus ein Gedächtnisprotokoll erstellen.
Was sollte ich nach dem Personalgespräch tun?
Nehmen Sie sich nach einem wichtigen Personalgespräch einige Minuten Zeit und halten Sie den Verlauf fest. Notieren Sie zentrale Aussagen, Zusagen, Forderungen, Fristen und vereinbarte nächste Schritte. Prüfen Sie anschließend, ob Sie selbst etwas ändern oder Unterlagen nachreichen müssen. Wurden Vereinbarungen getroffen, sollten diese eindeutig dokumentiert sein. Bei schwerwiegenden Vorwürfen, einer Abmahnung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung können Sie das Gespräch und die erhaltenen Dokumente anschließend mit dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Das Wichtigste für Arbeitnehmer: Ein Personalgespräch ist ein beruflicher Termin – kein Verhör. Kennen Sie Ihre Arbeitnehmerrechte, bleiben Sie sachlich und treffen Sie weitreichende Entscheidungen erst, wenn Sie alle Folgen überblicken.
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