Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Der Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem Jahr 2025 bei 12,82 Euro. Das ist eine Erhöhung um 41 Cent im Vergleich zum Vorjahr, wo die untere Lohngrenze noch bei 12,41 Euro lag.
Trotzdem gibt es weiterhin Kritik an der Höhe des Mindestlohns. Aufgrund der Inflation und steigender Lebenshaltungskosten fordern Arbeitnehmervertreter einen Anstieg auf 15 Euro bis 2026.
Mindestlohn Deutschland Tabelle(brutto)
Jahr | Mindestlohn |
2024 | 12,41 Euro |
2025 | 12,82 Euro |
2026 | (15 Euro?) |
Definition: Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn bezeichnet die Lohnuntergrenze, die von Arbeitgebern nicht unterschritten werden darf. Er gilt in allen Branchen und Wirtschaftszweigen, in Ost- und Westdeutschland sowie für deutsche und ausländische Arbeitnehmer.
Wie hoch ist der Mindestlohn monatlich?
Die Untergrenze von 12,82 Euro ist der Stundenlohn. Wie viel Sie monatlich verdienen, hängt somit von der Arbeitszeit ab. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden liegt der monatliche Lohn bei ungefähr 2.230,68 Euro.
In Teilzeit verdienen Sie entsprechend weniger. Arbeiten Sie 25 Stunden pro Woche, liegt der monatliche Verdienst bei etwa 1.394,18 Euro.
Mindestlohn in Deutschland: Netto
Mehr als 2.000 Euro im Monat verdienen – das klingt zunächst nicht schlecht. Das Problem: Sie müssen das Gehalt versteuern. Netto bleibt vom Mindestlohn deutlich weniger übrig. Je nach Steuerklasse erhalten Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung rund 1.600 Euro netto.
Höher ist der Netto Mindestlohn, wenn Sie in einem Minijob beschäftigt sind. Hier zahlen Sie keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings dürfen Sie auch nur bis zu 556 Euro pro Monat verdienen (Stand: 2025).
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in unterschiedlichen Branchen und Berufen. Teilweise haben auch Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn. Arbeitgeber sind daran gebunden und müssen Mitarbeiter entsprechend für ihre Arbeit entlohnen.
Ausnahmen von Mindestlohn
Keinen Anspruch auf Mindestlohn im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben:
- Auszubildende (siehe weiter unten im Artikel)
- Pflichtpraktikanten (z.B. Studium)
- Freiwillige Praktikanten (Dauer: weniger als 3 Monate)
- Ehrenamtlich Tätige
- Menschen, die Freiwilligendienst leisten
- Selbstständige, Heimarbeiter
- Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate nach Wiedereinstieg)
- Teilnehmer einer Arbeitsförderung-Maßnahme (1-Euro-Jobber)
Branchenspezifische Mindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt bundesweit und darf nie unterschritten werden. In einzelnen Tarifverträgen können aber höhere Mindestlöhne vereinbart sein.
Übersicht: Höherer Mindestlohn nach Branchen
Beruf / Branche | Mindestlohn |
Pflegekräfte | 18,25 Euro |
Glas- und Fassadenreinigung | 16,70 Euro |
Gebäudereinigung | 13,50 Euro |
Baugewerbe: Facharbeiter | 15,70 Euro |
Baugewerbe: Hilfsarbeiter | 12,85 Euro |
Maler- und Lackierer | 15,00 Euro |
Dachdecker: Gesellen | 14,80 Euro |
Elektrohandwerk | 13,95 Euro |
Gerüstbau | 13,95 Euro |
Mindestlohn für Auszubildende
Azubis sind von den Regelungen des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Trotzdem gibt es eine Untergrenze für die Bezahlung bei Auszubildenden. Die Mindestausbildungsvergütung (auch: Mindestlohn für Azubis) legt fest, wie viel Auszubildende in den Ausbildungsjahren mindestens verdienen müssen.
Auch die Ausbildungsvergütung steigt an. Diese Grenzen gelten für das Jahr 2025:
Ausbildungsjahr | Mindestlohn pro Monat |
1. Jahr | 682 Euro |
2. Jahr | 805 Euro |
3. Jahr | 921 Euro |
4. Jahr | 955 Euro |
Diese Mindestausbildungsvergütung gilt nur für die duale Ausbildung. Eine schulische Ausbildung wird in der Regel gar nicht vergütet.
Warum gibt es eine Mindestvergütung für Azubis?
Hauptgrund für die geregelte Vergütung in Ausbildungsverhältnissen sind die teilweise schlechten Bezahlungen in einigen Berufen. Die Mindestvergütung verhindert Ausbeutung von Azubis und macht diese Berufe interessanter.
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Weil die Lohngrenze hier bei aktuell 556 Euro liegt (Stand: 2025), bedeutet das, dass Sie im Minijob rund 43,37 Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Mehr ist bei einem Minijob nicht erlaubt, weil durch die steigende Stundenzahl sonst er Mindestlohn unterschritten wird.
Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen oder den Mindestlohn durch Werkverträge oder Scheinselbstständigkeit umgehen, drohen empfindliche Strafen: Bis zu 30.000 Euro bei Verstößen gegen Kontrollpflichten, bis zu 500.000 Euro bei Mindestlohnverstößen.
Für die Überwachung ist der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zuständig. Die Beamten dürfen hierzu Geschäftsräume kontrollieren und Lohnabrechnungen verlangen. Wer erwischt wird, muss zudem nachträglichen Lohn sowie Sozialversicherungen zahlen und kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Zukunft ausgeschlossen werden.
Durch den Mindestlohn soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer für ihre Arbeit und Leistungen angemessen entlohnt werden. Lohndumping und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors sollen so gestoppt werden. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Werkverträge und freie Dienstvertragsnehmer. Diese gelten als selbstständige Erwerbstätige.
Die Mindestlohn-Hotline nimmt Beschwerden sowie Meldungen von Mindestlohn-Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr zu erreichen unter der Rufnummer: 030 60280028.
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