Schwangerschaftsvertretung: Rechte für Arbeitnehmer

Geht eine Mitarbeiterin in Mutterschutz oder Elternzeit, stellen viele Unternehmen eine Schwangerschaftsvertretung ein. So wird eine vorübergehende Personallücke geschlossen, doch ist es auch eine Chance für die Vertretung. Wer sich ins Zeug legt, empfiehlt sich mit seinen Leistungen für eine langfristige Position im Unternehmen. Aber welche Rechte haben Sie in der Schwangerschaftsvertretung und worauf müssen Sie achten? Wir zeigen, was Sie zur Vertretung in der Schwangerschaft wissen müssen…

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Schwangerschaftsvertretung: Das Wichtigste in Kürze

Übersicht

  • Eine Schwangerschaftsvertretung übernimmt die Aufgaben einer schwangeren Mitarbeiterin während Mutterschutz und/oder in Elternzeit.
  • Als Vertretung für eine Schwangerschaft werden Sie typischerweise befristet eingestellt.
  • Befristung ist durch Vorliegen eines Sachgrund rechtens.
  • Schwangerschaftsvertretungen haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie andere Beschäftigte.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist bei Befristung nur möglich, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag geregelt wurde.

Als Schwangerschaftsvertretung haben Sie eine befristete Stelle und übernehmen die Aufgaben sowie Verantwortungen für eine Mitarbeiterin, die im Mutterschutz oder Elternzeit ist. Sie sammeln Erfahrung, knüpfen Kontakte und können bestenfalls darauf eine langfristige Zusammenarbeit aufbauen.

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Definition: Was ist eine Schwangerschaftsvertretung?

Eine Schwangerschaftsvertretung ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, der befristet eingestellt wird, um den Ausfall einer schwangeren Mitarbeiterin auszugleichen und den Aufgabenbereich zu übernehmen.

Durch die Einstellung einer Schwangerschaftsvertretung werden der betriebliche Ablauf aufrechterhalten, Projekte fortgeführt und Verantwortungen weitergegeben – ohne einen Nachteil für die schwangere Mitarbeiterin.

Wann wird eine Schwangerschaftsvertretung benötigt?

Eine Schwangerschaftsvertretung kommt insbesondere in folgenden Fällen zum Einsatz:

  • Beginn des Mutterschutzes
  • Ärztlichem Beschäftigungsverbot
  • Dauer der Elternzeit
  • Längere Abwesenheit bei schwangerschaftsbedingten Einschränkungen

Je nach Position, Verantwortung und Dauer der Abwesenheit kann die Vertretung früher oder später starten. Teilweise beginnt der Arbeitsvertrag bereits, bevor die Mitarbeiterin in Mutterschutz oder Elternzeit geht – das ermöglicht eine frühzeitige Einarbeitung und einen reibungslosen Übergang.

Schwangerschaftsvertretung: Wichtige Grundlagen für Arbeitnehmer

Eine Schwangerschaftsvertretung ist nicht immer die erste Wahl für Jobsuchende. Doch ist es eine gute Möglichkeit, um den Fuß in die Tür eines Unternehmens oder einer Branche zu bekommen. Zunächst ist die Zusammenarbeit auf einen absehbaren Zeitraum begrenzt – dabei muss es aber nicht immer bleiben.

Im Anschluss an die Schwangerschaftsvertretung kann das Arbeitsverhältnis weitergeführt werden. Wenn Sie überzeugen, will der Arbeitgeber Sie nicht wieder gehen lassen. Umso wichtiger, dass Sie sich einbringen, Selbstmarketing betreiben und während der gesamten Vertretung mit guten Leistungen überzeugen.

Zusätzlich sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen. Ist dieser fehlerhaft, kann sich ein Anspruch auf eine unbefristete Anstellung ergeben:

  • Der Arbeitsvertrag muss schriftlich vorliegen

    Zwar können in Deutschland aufgrund der Vertragsfreiheit auch mündliche Verträge geschlossen werden – dies gilt aber nur für einen unbefristeter Arbeitsvertrag. Befristungen müssen hingegen immer schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, ist nicht gleich der ganze Vertrag über die Schwangerschaftsvertretung ungültig. Vielmehr gilt das Arbeitsverhältnis dann als unbefristet.

  • Achten Sie auf das Datum

    Der Arbeitsvertrag zur Schwangerschaftsvertretung muss ein konkretes Enddatum enthalten. Formulierungen wie bis zum Ende der Schwangerschaft oder bis zum Ende der Elternzeit sind nicht zulässig. Enthält der Vertrag kein konkretes Datum, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

  • Der Sachgrund sollte angegeben sein

    Daneben sollte der Grund Ihrer Befristung, also die Schwangerschaftsvertretung, im Arbeitsvertrag gennant sein.

  • Vorsicht bei erneuter Befristung

    Kehrt die Arbeitnehmerin nicht zu dem angekündigten Termin aus der Elternzeit zurück, könnte Ihr befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden. Wichtig ist dabei das Datum. Endet der erste befristete Arbeitsvertrag, bevor ein neuer befristeter Vertrag geschlossen wird, könnten Sie Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.

Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz ist eine Befristung nur dann erlaubt, wenn zuvor nicht bereits ein anderes Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestanden hat. Genau das war in der Schwangerschaftsvertretung aber der Fall. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber einen erneuten befristeten Vertrag anbieten, könnte die Befristung ungültig sein. Selbst dann, wenn nur einige Tage zwischen den Verträgen liegen.

Schwangerschaftsvertretung: Ab wann?

Die Vertretung beginnt typischerweise, wenn die Arbeitnehmerin in den Mutterschutz eintritt. Demnach muss eine werdende Mutter in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Auf eigenen Wunsch der Mitarbeiterin kann diese aber auch länger arbeiten, wenn es gesundheitlich für Mutter und Kind ungefährlich ist. Die Frist von sechs Wochen wird dabei anhand eines ärztlichen Attests ermittelt, dass den voraussichtlichen Geburtstermin angibt.

Demnach beginnt eine Schwangerschaftsvertretung sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin der Arbeitnehmerin, die Sie vertreten – oder später, wenn diese sich dazu entscheidet, erst später in den Mutterschutz zu gehen.

Es ist aber ebenso möglich, dass die Vertretung zu einem früheren Zeitpunkt beginnt. In einigen Bereichen gilt für schwangere ein Beschäftigungsverbot, sobald der Chef von der Schwangerschaft erfährt, muss er die Arbeitnehmerin freistellen. Zudem kein ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen aussprechen. In beiden Fällen kann es für den Arbeitgeber notwendig sein, bereits früher eine Schwangerschaftsvertretung einzustellen.

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Ist eine Befristung bei Schwangerschaftsvertretung zulässig?

Im Normalfall ist es zulässig, einen Mitarbeiter für die Schwangerschaftsvertretung befristet einzustellen. Grundlage ist zum einen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach ist eine Befristung zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt – genau diesen stellt eine Schwangerschaftsvertretung da (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 Tz­B­fG).

Hinzu kommen weitere Regelungen aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Auch hier besagt § 21 BEEG explizit: „Ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit […] oder für Teile davon eingestellt wird.“

Kann die Schwangerschaftsvertretung mehrere Jahre andauern?

Ja, das ist tatsächlich möglich. Denkbar ist zum Beispiel ein Szenario, in dem die Mitarbeiterin noch während der ursprünglichen Elternzeit, für die Sie als Vertretung eingestellt wurden, erneut schwanger wird und entbindet. Erziehungsurlaub und Mutterschutzfristen würden sich dabei überlagern. In diesem Fall kann die Schwangerschaftsvertretung in eine weitere übergehen. Allerdings muss das in dem neuen befristeten Arbeitsvertrag genau angegeben sein. Mitarbeiter sollten daher überprüfen, wie die Befristung bestimmt ist.

Aufgaben in der Schwangerschaftsvertretung

Arbeitnehmer, die als Schwangerschaftsvertretung eingestellt werden, gehen in der Regel davon aus, dass sie genau die Aufgaben übernehmen sollen, die in den Bereich der Mitarbeiterin fallen, die im Mutterschutz oder in Elternzeit ist. Was aber, wenn der Chef andere Aufgaben zuteilt? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied hierzu, dass es einer Schwangerschaftsvertretung zugemutet werden kann, andere Aufgaben zu übernehmen (Az. 8 Sa 243/12).

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Frühzeitige Rückkehr: Was passiert mit der Vertretung?

In manchen Fällen kehrt die Mitarbeiterin, die Sie vertreten, zurück, bevor Ihre Schwangerschaftsvertretung offiziell endet. Aber was nun? Hier kommt es darauf an, wie der Arbeitgeber sich verhält und welche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

Wurde die Möglichkeit vertraglich vereinbart, kann der Arbeitgeber den befristeten Vertrag kündigen. Dabei muss er die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Sind Sie als Schwangerschaftsvertretung mit der Kündigung nicht einverstanden oder halten diese für nicht gerechtfertigt, können Sie in einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Lassen Sie sich vorher am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Kann ich vor dem Ende der Schwangerschaftsvertretung kündigen?

Sie haben sich die Schwangerschaftsvertretung ganz anders vorgestellt und wollen nicht die gesamte Dauer bleiben? Dann müssen Sie in Ihren Vertrag schauen. Befristete Verträge können zunächst nicht ordentlich gekündigt werden, sondern enden zum vereinbarten Zeitpunkt. Oftmals wird aber im Vertrag eine entsprechende Kündigungsregelung vereinbart.

Ist diese vorhanden, können Sie kündigen. Möglich ist auch, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses können Sie bei einem anderen Arbeitgeber anfangen. Achten Sie darauf, dass sich die Daten nicht überschneiden.

Befristung nicht verlängert: Was tun?

Kehrt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, zurück, läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag zur Schwangerschaftsvertretung aus. Im Idealfall suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Chef und sprechen über die Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit. Ist das nicht möglich, müssen Sie rechtzeitig aktiv werden.

3 Monate vor Enddatum im Vertrag müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das ist wichtig: Lassen Sie diese Frist verstreichen, drohen Ihnen Abstriche oder Verzögerungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gleichzeitig sollten Sie sich so schnell wie möglich auf Jobsuche begeben, um eine Stelle im Anschluss zu finden. Schauen Sie sich auf Jobbörsen um oder nutzen Sie die gewonnenen Kontakte im Unternehmen. Vielleicht gibt es in einer anderen Abteilung eine Stelle, die zu Ihnen passt.

Schwangerschaftsvertretung im Lebenslauf angeben

Wenn die Befristung nicht verlängert werden kann, heißt es für Sie wieder: Bewerbung schreiben. Die Frage ist, wie Sie die Schwangerschaftsvertretung formulieren, dass der potentiell neue Arbeitgeber einen Nutzen darin sieht.

Auf keinen Fall sollten Sie schreiben, dass der Arbeitsvertrag am TT.MM.JJJJ endet und Sie daher auf der Suche nach einem neuen Job sind. Kein Arbeitgeber freut sich darüber, wenn Sie sich bei ihm bewerben, weil Ihnen ansonsten die Arbeitslosigkeit droht.

Stattdessen sollten Sie die Dinge anpreisen, die Sie in der aktuellen Position gelernt haben. Verkaufen Sie die Befristung als Vorteil für den neuen Arbeitgeber. Das machen Sie zum Beispiel so:

  • „In meiner aktuellen Position arbeite ich als Schwangerschaftsvertretung. Die Mitarbeiterin wird am TT.MM.JJJJ aus der Elternzeit zurückkehren. Damit könnte ich bereits am TT.MM.JJJJ in Ihrem Unternehmen starten, um meine gesammelten Erfahrungen in den Bereichen Marketing, Online-Werbung und Kundenkommunikation schon im neuen Projekt Ihrer Firma einzubringen.“

Bitten Sie außerdem Ihren aktuellen Arbeitgeber darum, Ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen. Fällt das Zeugnis positiv aus, können Sie damit bei Ihrem neuen Arbeitgeber punkten.

FAQ: Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvertretung

Zum Abschluss beantworten wir in unserem FAQ häufige und wichtige Fragen rund um das Thema Schwangerschaftsvertretung:

Was ist eine Schwangerschaftsvertretung?

Eine Schwangerschaftsvertretung ist ein befristet eingestellter Angestellter, der die Aufgaben einer schwangeren Mitarbeiterin übernimmt. Der Einsatz erfolgt meist während Mutterschutz, Elternzeit oder eines ärztlichen Beschäftigungsverbots. Ziel ist es, den Arbeitsablauf im Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Wie lange dauert eine Schwangerschaftsvertretung?

Die Dauer einer Schwangerschaftsvertretung richtet sich nach der Abwesenheit der Stammkraft. Sie kann sich nur auf den Mutterschutz beschränken oder die gesamte Elternzeit umfassen. Häufig ist der Vertrag an die Rückkehr der ursprünglichen Mitarbeiterin gekoppelt. Eine feste maximale Dauer gibt es nicht.

Hat eine Schwangerschaftsvertretung die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer?

Ja, eine Schwangerschaftsvertretung hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Dazu gehören Gehalt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und ein Arbeitszeugnis. Auch der gesetzliche Arbeitnehmerschutz gilt uneingeschränkt. Eine Benachteiligung ist unzulässig.

Kann eine Schwangerschaftsvertretung vorzeitig gekündigt werden?

Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der Befristung. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer möglich. Ohne entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag ist eine vorzeitige Kündigung nicht zulässig.

Gibt es bei einer Schwangerschaftsvertretung eine Probezeit?

Bei einer Schwangerschaftsvertretung kann eine Probezeit vereinbart werden. Sie dient beiden Seiten zur Orientierung und Prüfung der Zusammenarbeit. Die Probezeit muss im Vertrag festgelegt sein. Währenddessen gelten verkürzte Kündigungsfristen.

Was passiert mit der Schwangerschaftsvertretung bei Rückkehr der Stammkraft?

Mit der Rückkehr der ursprünglichen Mitarbeiterin endet in der Regel der Vertretungsbedarf. Der befristete Arbeitsvertrag läuft aus. In manchen Fällen wird die Vertretung übernommen oder intern versetzt. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht jedoch nicht.

Ist eine Schwangerschaftsvertretung für die Karriere sinnvoll?

Eine Schwangerschaftsvertretung kann ein wertvoller Karriereschritt sein. Sie bietet die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und neue Aufgaben zu übernehmen. Besonders für Berufseinsteiger oder Wiedereinsteiger ist sie attraktiv. Wichtig ist, die Zeit aktiv zu nutzen und Netzwerke aufzubauen.


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