Leiharbeit: Alles auf einen Blick
- Definition: Bei Leiharbeit wird ein Mitarbeiter (Leiharbeiter) von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) zur Arbeit überlassen. Dafür zahlt der Entleiher eine Gebühr an den Verleiher.
- Rechtsgrundlage: Rechtliche Grundlage und Regeln für die Leiharbeit liefert das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Gleichstellung: Nach spätestens 9 Monaten im Betrieb greift der Anspruch auf „Equal Pay and Equal Treatment“. Leiharbeitnehmer dürfen nicht schlechter bezahlt oder gestellt werden als festangestellte Mitarbeiter im Unternehmen.
- Vertrag: Leiharbeiter schließen ausschließlich einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma (dem Verleiher) ab. Dieser ist der Arbeitgeber und zahlt das Gehalt.
- Höchstdauer: Leiharbeit bei einem einzelnen Einsatzbetrieb ist nur für maximal 18 Monate am Stück erlaubt. Längere Einsätze oder Kettenüberlassungen sind nicht erlaubt. Erst nach einer Unterbrechung von mindestens 3 Monaten beginnt der Zeitraum erneut.
- Rechte: Leiharbeiter haben dieselben Arbeitsrechte wie andere Angestellte. Dazu zählen z.B. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
In Deutschland arbeiten etwa 622.000 Menschen in Leiharbeit. Laut Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt die Quote für eine direkte Übernahme vom Einsatzbetrieb in eine Festanstellung bei bis zu 14 %. Deutlich stärker ist der positive Effekt zur langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass circa 70 % der vorherigen Leiharbeiter 2 Jahre später weiterhin in Beschäftigung sind – nicht zwingend im ursprünglichen Entleihbetrieb, sondern oft bei neuen Arbeitgebern.
Was ist Leiharbeit?
Leiharbeit (offiziell: Arbeitnehmerüberlassung; synonym: Zeitarbeit oder Personalleasing) ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem ein Arbeitgeber (der Verleiher) seinen Arbeitnehmer (den Leiharbeitnehmer) für eine begrenzte Zeit einem Dritten (dem Entleiher) gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlässt. Der entscheidende Unterschied zum klassischen Arbeitsverhältnis: Als Leiharbeitnehmer arbeiten Sie nicht direkt für Ihren eigentlichen Chef, sondern werden für bestimmte Zeiträume an andere Betriebe ausgeliehen.
So funktioniert Leiharbeit in der Praxis
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Verleiher (Agentur, Zeitarbeitsfirma)
Der Verleiher beschäftigt eine Vielzahl von Leiharbeitnehmern. Er ist dabei der offizielle Arbeitgeber und schließt die Arbeitsverträge ab, zahlt das Gehalt und ist für Urlaub, Kündigungen sowie die Abführung von Steuern und Sozialabgaben verantwortlich.
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Entleiher (Einsatzbetrieb)
Der Entleiher schließt mit dem Verleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – er zahlt eine Leihgebühr und bekommt dafür Arbeitskräfte. Hier arbeiten die Leiharbeitnehmer im Alltag und bringen ihre Leistungen. Beim Einsatzbetrieb liegt das Weisungsrecht für die Tätigkeit, er ist jedoch nicht der eigentliche Arbeitgeber.
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Leiharbeitnehmer (Mitarbeiter)
Leiharbeitnehmer haben einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, arbeiten aber beim Einsatzbetrieb oder werden flexibel an verschiedenen Standorten eingesetzt. Ein eigener Vertrag mit dem Entleiher wird nicht abgeschlossen.
Vor- und Nachteile für Leiharbeiter
Leiharbeit ist im Idealfall ein Sprungbrett in die Festanstellung, hat aber auch einen schlechten Ruf – Leiharbeitnehmer gelten oftmals als günstige und austauschbare Arbeitskräfte. Wir stellen deshalb die Vor- und Nachteile gegenüber:
Vorteile von Leiharbeit
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Berufserfahrung
Gerade Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung oder Berufserfahrung können über Leiharbeit einen Einstieg in eine Arbeit bekommen und Praxiserfahrung sammeln.
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Übernahme
Leiharbeit hat einen positiven Klebeeffekt. Leiharbeiter kennen bereits interne Abläufe und sind ins Team integriert. Ein Pluspunkt, wenn eine Position fest besetzt wird.
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Gehalt
Leiharbeiter sind beim Verleiher angestellt – dieser zahlt das Gehalt und gewährt Urlaubsanspruch. Beides besteht auch dann, wenn beim Entleiher aktuell kein Bedarf mehr besteht. Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Verleiher bleiben bestehen.
Nachteile von Leiharbeit
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Tätigkeiten
Leiharbeit wird vor allem für einfache Aufgaben und Hilfsarbeiten genutzt. Das macht die Einarbeitung im Unternehmen schneller, und Unternehmen verhindern, dass nach dem Ende wichtiges Know-how verloren geht
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Entwicklung
Während der Leiharbeit fehlt die berufliche Entwicklung. Sie sammeln zwar Erfahrung, bauen aber keine neuen Qualifikationen oder Kompetenzen auf, die Ihre Karriere in Zukunft weiterbringen könnten.
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Team
Es dauert oft lange, bis Leiharbeitnehmer wirklich im Team ankommen. Je nach Einsatzdauer fehlt das Zugehörigkeitsgefühl oder es kann sogar zu Ausgrenzung oder Mobbing kommen.
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Planung
Langfristige Planung ist in Leiharbeit kaum möglich. Sie wissen nicht genau, an welchen Betrieb Sie als Nächstes ausgeliehen werden und wie sich der Einsatzort dadurch ändert. Das erfordert viel Flexibilität.
Leiharbeit: Wie lange ist sie erlaubt?
Leiharbeiter dürfen laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz grundsätzlich maximal für 18 Monate im selben Kundenunternehmen eingesetzt werden. Nach dieser Frist muss der Leiharbeiter entweder vom Entleiher übernommen werden oder der Einsatz endet. Durch in der Branche gültige Tarifverträge kann aber eine längere Überlassungsdauer von bis zu 48 Monaten erlaubt sein. Wird ein ausgeliehener Mitarbeiter ohne tarifvertragliche Grundlage weiterbeschäftigt, entsteht dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem (vorherigen) Leiharbeitnehmer und dem Entleiher.
Neue Frist bei Unterbrechung von 3 Monaten
Wird der Einsatz für mehr als 3 Monate unterbrochen, beginnt die 18-Monate-Frist von vorn. Nach dieser Unterbrechung kann derselbe Leiharbeiter erneut für den Entleiher tätig werden. Wichtig ist die Unterscheidung: Die Frist von 18 Monaten ist personenbezogen und gilt nicht grundsätzlich für die Position im Einsatzunternehmen. Der Entleiher darf die Stelle mit Ablauf der zeitlichen Grenze, also mit einem anderen Leiharbeitnehmer, besetzen.
Beispiele: Typische Jobs in der Leiharbeit
Leiharbeit wird häufig mit der Industrie- oder Handwerksbranche assoziiert. Arbeitskräfte werden aber in nahezu allen Branchen ausgeliehen, und gerade der moderne Arbeitsmarkt benötigt flexibel einsetzbares Personal. Typisch ist Leiharbeit etwa in der IT-Branche, wo Softwareentwickler für einzelne Projekte ausgeliehen werden. Große Sektoren sind die Pflege- und Gesundheitsbranche. Krankenhäuser sind besonders vom Fachkräftemangel betroffen und füllen Personallücken durch Arbeitnehmerüberlassungen auf. Der Logistikbereich nutzt Leiharbeit zur Überbrückung von saisonal bedingten Auftragsschwankungen, und selbst im kaufmännischen Bereich werden Sachbearbeiter, Buchhalter und andere Arbeitskräfte auf Leihbasis beschäftigt, wenn etwa ein Mitarbeiter in Elternzeit geht.
Gleiche Rechte für Leiharbeiter
Lange Zeit waren Leiharbeiter in Unternehmen schlechter gestellt als die festangestellten Kollegen. Gerade im Niedriglohnsektor wurden solche Angestellte ausgenutzt, bei gleicher Arbeit, langer Ausleihe und geringer Bezahlung. Dies wurde durch eine Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der Tarifverträge geändert. Die neuen Regelungen stärken die Rechte in der Leiharbeit:
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Mindestlohn
Leiharbeit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ist nicht zulässig. Ausgeliehene Mitarbeiter müssen entsprechend bezahlt werden.
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Bezahlung
Nach 9 Monaten im Betrieb gilt das sogenannte Equal Pay. Ein Leiharbeiter muss spätestens nach dieser Zeit genauso viel Lohn bekommen, wie ein festangestellter Mitarbeiter in vergleichbarer Position. Er darf finanziell (aber auch in anderen Bereichen) nicht schlechtergestellt werden.
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Zugang
Leiharbeiter müssen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen im Betrieb haben und dürfen nicht ausgeschlossen werden. Dazu zählen z.B. Kantinen, Aufenthaltsräume oder auch die gleiche Möglichkeit zur Nutzung eines Betriebskindergartens.
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Kündigungsschutz
Während der Leiharbeit genießen Angestellte denselben Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer. Es ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, in dem nach einer Wartezeit von 6 Monaten der allgemeine Kündigungsschutz greift.
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Konkretisierung
Für die Leiharbeit gilt ein Vertrag, der zwischen Verleiher und Entleiher zustande kommt. In diesem müssen sowohl die Tätigkeit als auch der Arbeitnehmer genau bezeichnet werden. Es muss konkret benannt werden, für welche Aufgaben und Tätigkeiten ein Mitarbeiter eingesetzt wird.
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Kettenüberlassung
Leiharbeiter dürfen nicht vom Entleiher an andere Unternehmen weiterverliehen werden. Der Arbeitseinsatz muss beim Einsatzbetrieb stattfinden.
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Höchstüberlassungsdauer
Die Höchstdauer der Leiharbeit von 18 Monaten (je nach Tarifvertrag bis 48 Monate) darf nicht überschritten werden. Das soll verhindern, dass die Zeitarbeit zu einer dauerhaften Beschäftigung wird, und fördert die Übernahme in eine Festanstellung.
Leiharbeit: Wie hoch ist das Gehalt?
Die Gehälter in der Leiharbeit sind durch den DGB/GVP-Tarifvertrag geregelt und (wie z.B. auch der TVöD im öffentlichen Dienst) nach Entgeltgruppen geordnet. Entscheidend für die Einordnung ist die Qualifikation von einfachen Helfertätigkeiten ohne Ausbildung (EG 1) bis zu Fachkräften mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Erfahrung (EG 9). Hier die aktuelle Tabelle (Stand: 2026):
| Gruppe | Qualifikation | Gehalt |
| EG 1 | Helfer ohne Ausbildung | 14,96 € |
| EG 2a | Helfer mit Erfahrung | 15,29 € |
| EG 2b | Fachhelfer | 15,69 € |
| EG 3 | 2 Jahre Ausbildung + Erfahrung | 16,69 € |
| EG 4 | 3 Jahre Ausbildung + Erfahrung | 17,65 € |
| EG 5 | 3 Jahre Ausbildung + Qualifikation | 19,78 € |
| EG 6 | Meister / Techniker | 21,97 € |
| EG 7 | Fachwirt | 25,56 € |
| EG 8 | Bachelor / FH-Abschluss | 27,36 € |
| EG 9 | Studium + Berufserfahrung | 28,70 € |
Der Stundenlohn laut Tarifvertrag ist die Basisbezahlung in der Leiharbeit. Hinzu können Zuschläge kommen – etwa der Erfahrungszuschlag. Nach 12 Monaten Beschäftigungsdauer steigt das Gehalt um 3 %. So bekommt ein Leiharbeitnehmer in EG 5 nach einem Jahr nicht mehr 19,78 Euro, sondern 20,37 Euro pro Stunde.
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