Abfindungszahlung: Habe ich Anspruch?
Arbeitnehmer haben keinen generellen oder gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine freiwillige Leistung, die Arbeitgeber bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellen und gewähren. In Ausnahmen – etwa bei leitenden Angestellten – kein ein Anspruch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Trotzdem gibt es mehrere Regelungen, die Ihnen einen Anspruch auf Abfindungszahlung sichern können. Eine Grundlage ist ein Sozialplan. Diese Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann festlegen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Abfindungszahlungen geleistet werden.
Ein weiterer Anspruch kann sich ergeben bei:
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Tarifvertrag
In einem für das Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag können Regelungen zur Abfindungszahlung festgehalten sein. Hier kommt es vor allem darauf an, in welcher Branche Sie arbeiten.
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Betriebsvereinbarung
Wie der Sozialplan wird auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Dabei kann eine Abfindungszahlung bei bestimmten Kündigungsgründen ein Inhalt der Vereinbarung sein.
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Betriebliche Übung
Wird im Unternehmen immer eine Abfindungszahlung geleistet, darf davon nicht ohne sachlichen Grund abgewichen werden. Eine solche betriebliche Übung kann Ihnen deshalb einen Anspruch sichern.
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Betriebsbedingte Kündigung
Gemäß § 1a im Kündigungsschutzgesetz steht Ihnen eine Abfindungszahlung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zu, wenn Sie aus dringenden betrieblichen Gründen den Job verlieren. Allerdings muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen und Sie dürfen keine Klage gegen einreichen.
Bekomme ich eine Abfindung nur bei einer Kündigungsschutzklage?
Ein Hauptgrund für eine Abfindungszahlung: Mitarbeiter sollen mit dem Geld dazu motiviert werden, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Bei dieser würde ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Kündigung rechtens war – gewinnt der Arbeitnehmer, hat er das Recht seinen Job zu behalten. Ein solcher Prozess ist teuer und die Fortsetzung nicht im Interesse des Arbeitgebers.
Die Abfindungszahlung ist ein möglicher Ausweg. Beide Parteien einigen sich außergerichtlich. Der Arbeitnehmer bekommt Geld, der Arbeitgeber bekommt Sicherheit und erspart sich ein Gerichtsverfahren. So können Sie ganz ohne Klage eine Zahlung bekommen. Oft wird dies in einem Aufhebungsvertrag geregelt. Eine Abfindungszahlung kann auf der anderen Seite aber auch das Ergebnis einer Kündigungsschutzklage sein.
Bekommen Sie Recht, eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist jedoch unzumutbar (etwa aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses) kann das Gericht die Abfindungszahlung als Entschädigung anordnen.
Wie hoch ist die Abfindungszahlung?
Außer bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es keine gesetzliche Regelung für die Höhe einer Abfindungszahlung. Trotzdem gibt es eine einfache Formel, mit der Sie die voraussichtliche Höhe ermitteln können: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit gibt es ein halbes bis ein ganzes Brutto-Monatsgehalt. Je mehr Sie verdienen und je länger Sie bereits dem Arbeitgeber loyal waren, desto mehr können Sie bekommen.
Beispiel: Zum Zeitpunkt der Kündigung bekommen Sie 3.500 Euro brutto und Sie sind bereits seit fünf Jahren beim Unternehmen beschäftigt. Die voraussichtliche Abfindungszahlung beträgt demnach 8.750 Euro bis 17.500 Euro. Zur Verdeutlichung wie ausschlaggebend die Betriebsdauer ist: Ein Mitarbeiter, der 3.000 Euro verdient, aber seit 15 Jahren angestellt ist, darf auf 22.500 Euro bis 45.000 Euro hoffen.
Verhandlung entscheidet über Höhe
Diese Formel ist nicht verpflichtend, letztlich ist die Höhe der Abfindung reine Verhandlungssache. Dabei spielen viele Faktoren und Variablen eine Rolle. Besonders wichtig sind Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Je größer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Arbeitnehmer vor Gericht Recht bekommen, desto besser Ihre Verhandlungsposition, da der Arbeitgeber die Klage verhindern will.
Turboklausel: Was ist das?
Die Turboklausel (auch Sprinterklausel genannt) kann als Inhalt in einem Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Sie besagt, dass der Mitarbeiter zum festgelegten Zeitpunkt, aber auch schon früher das Unternehmen verlassen kann. Das ermöglicht größere Flexibilität bei einem Jobwechsel. Wer sich für einen früheren Ausstieg entscheidet, profitiert zudem von der Sprinterprämie, durch die sich die Abfindung erhöht.
So hoch sind Abfindungszahlungen von Top-Managern
In den Medien wird immer wieder über enorme Abfindungszahlungen von Top-Managern bei Konzernen und Tech-Giganten berichtet. Aber um welche Summen geht es dabei? Spiegel online hat Beispiele gesammelt:
- Rex Tillerson war Geschäftsführer beim Energiekonzern Exxon Mobil. Er ging früher als geplant in den Ruhestand und wurde dann US-Außenminister. Den Posten ist er schon wieder los, aber Teile der Abfindung von rund 180 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 172 Millionen Euro) sollten noch da sein.
- Christine Hohmann-Dennhardt übernahm Anfang 2016 das Vorstandsressort „Integrität und Recht“ bei VW. Ende Januar 2017 war sie schon wieder weg. Für 13 Monate Betriebszugehörigkeit kassierte die Juristin eine Abfindung von mindestens zwölf Millionen Euro.
- Marissa Mayer kam im Sommer 2012 zu Yahoo und hielt sich immerhin fünf Jahre lang an der Spitze des US-Medienkonzerns. Ihr glückloser Abschied wurde mit einer Barzahlung von drei Millionen Dollar und Aktien im Wert von knapp 20 Millionen Dollar versüßt.
- Peter Löscher musste 2014 den Chefsessel bei Siemens räumen. Als Abfindung erhielt er 17 Millionen Euro plus Siemens-Anteilsscheine. Zusammen kam er so auf knapp 30 Millionen Euro. Im Gegenzug sicherte er zu, vorerst nicht bei einem direkten Konkurrenten von Siemens anzuheuern.
Abfindungszahlung Steuer: Wie wird versteuert?
Abfindungszahlungen sind generell lohnsteuerpflichtig und müssen wie Ihre anderen Einnahmen mit Ihrer Lohnsteuer versteuert werden. Ein Vorteil kann dabei die Fünftelregelung sein: Bei dieser werden die Abfindungszahlung behandelt, als hätten Sie den Betrag über einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten – das bringt steuerliche Ersparnisse.
Keine Sozialbeiträge für Abfindungszahlung
Keine Abgaben müssen Sie hingegen für Sozialversicherungen zahlen. Eine Abfindungszahlung gilt nicht als Arbeitsentgelt, so fallen Beiträge zu Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung weg.
Wird die Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Sie müssen nicht grundsätzlich befürchten, dass eine Abfindungszahlung Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflusst. Sie können eine Zahlung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust erhalten und trotzdem vollen Anspruch auf die Sozialleistung haben. Das gilt allerdings nur, wenn das Ende der Zusammenarbeit die gesetzliche Kündigungsfrist einhält.
Endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, haben Sie im Anschluss sofort Anspruch auf ALG. Einigen Sie sich jedoch auf einen verfrühten Ausstieg, kann eine Sperrfrist verhängt werden. Begründung: Sie haben die Arbeitslosigkeit selbst mitverursacht. Ihr Anspruch ruht dann bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist. Und noch ein Nachteil: Während der Sperrzeit müssen Sie Ihre Versicherungen selbst zahlen, also für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufkommen.
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