Das Wichtigste in Kürze
- Wer krank und arbeitsunfähig ist, muss sich umgehend beim Arbeitgeber krankmelden – am besten vor Arbeitsbeginn.
- Spätestens ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Arbeitgeber können Sie auch schon am 1. Tag verlangen.
- Gesetzlich Versicherte müssen kein Attest mehr einreichen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU, früher: „Gelber Schein“) wird automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Dort kann sie der Arbeitgeber abrufen.
- Privat Versicherte erhalten weiterhin eine ärztliche Krankmeldung auf Papier. Alle anderen erhalten Sie auf Wunsch digital oder vom Arzt als Ausdruck. Dieser muss aber nicht beim Arbeitgeber eingereicht werden.
- Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen 100 % Lohnfortzahlung, danach die Krankenkasse, aber nur noch 70 % des Gehalts.
- Verspätete oder fehlende Krankmeldungen können zu Abmahnung oder Kündigung führen.
- Während der Krankschreibung ist alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder der Erkrankung nicht widerspricht.
Tipp: Wenn Sie sich vom Arzt krankschreiben lassen, notieren Sie sich, bis wann die Krankschreibung einschließlich gilt. Wer zu spät zur Arbeit geht, weil er den Termin verpasst, dem droht eine Abmahnung!
Krankmeldung oder Krankschreibung – was ist der Unterschied?
- Krankmeldung: Mit der Krankmeldung teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie krank und arbeitsunfähig sind. Sie erfolgt meist telefonisch oder per E-Mail.
- Krankschreibung: Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Sie ist spätestens nach 3 Krankheitstagen Pflicht.
Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist unter Voraussetzungen möglich.
Was muss ich bei der Krankschreibung beachten?
Die Krankmeldung ist mehr als ein kurzer Anruf. Sie ist eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag und muss ernst genommen werden. So melden Sie sich richtig krank:
1. Zeitpunkt: Wann muss ich mich krankmelden?
Sobald Sie merken, dass Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich („ohne schuldhaftes Zögern“) darüber informieren, also nicht irgendwann am Vormittag, sondern so früh wie möglich. Grundlage hierfür ist § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Bedeutet: Sie müssen sofort anrufen oder eine E-Mail schreiben und sich idealerweise noch vor dem offiziellen Arbeitsbeginn krankmelden, damit der Chef entsprechend planen und eine Vertretung organisieren kann. Das gilt auch, wenn Sie im Homeoffice krank werden.
2. Form: Wie melde ich mich krank?
Die Form der Krankmeldung ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich sind:
- Telefonanruf
- Interne HR-Tools oder Mitarbeiterportale
Eine Nachricht per Whatsapp oder SMS ist dagegen nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt. Wer unsicher ist, greift am besten immer zum Telefon – das ist rechtssicher.
3. Inhalt: Was muss ich sagen – und was nicht?
Sie müssen lediglich mitteilen, dass Sie krank sind, nicht zur Arbeit kommen und wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden. Keine Pflicht sind dagegen Angaben zu den Symptomen, der Diagnose oder der Art der Erkrankung. Ihre Krankheit ist Privatsache und unterliegt dem Datenschutz bzw. der ärztlichen Schweigepflicht. Ausnahme: Wer an einer hochansteckenden Krankheit leidet, muss den Arbeitgeber informieren, weil dieser eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern hat. Wurden durch Sie möglicherweise Kollegen oder Kunden angesteckt, muss er eine weitere Ansteckung vermeiden oder gar das Gesundheitsamt einschalten.
4. Ärztliches Attest: Ab wann ist es nötig?
Gesetzlich ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem 4. Kalendertag der Krankheit erforderlich. Maßgeblich hierfür sind aber Kalendertage, nicht Arbeitstage! Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung jederzeit schon ab dem ersten Tag verlangen – ohne Begründung. Die genaue Regelung steht meist im Arbeitsvertrag. Seit 2023 erfolgt die elektronische Krankmeldung (eAU) automatisch zwischen Arzt und Krankenkasse. Arbeitnehmer müssen den „gelben Schein“ also nicht mehr selbst einreichen – der Arbeitgeber kann ihn digital bei der Krankenkasse abrufen.
Ist eine telefonische Krankschreibung zulässig?
Seit Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich. Hierfür müssen Sie der Praxis jedoch als Patient bekannt sein, und die Erkrankung darf keine schweren Symptome haben. Bei schweren Erkrankungen ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch notwendig.
Krankmeldung beim Arbeitgeber – Vorlage
Wenn Sie sich beim Arbeitgeber krankmelden, sollten Sie sich an den einfachen W-Fragen orientieren: Wer ist krank? Warum fallen Sie aus? Wie lange? Was passiert (z.B. gehen Sie zum Arzt)? Die eigentliche Krankmeldung braucht dann nur wenige Worte und sollte sofort zum Punkt kommen.
Richtig krankmelden – Mustertext (Telefon oder E-Mail)
- „Guten Morgen, mein Name ist Bea Beispiel, ich muss mich leider krankmelden und komme heute nicht zur Arbeit. Einen Termin beim Arzt habe ich gleich um 9 Uhr. Danach melde ich mich nochmal und sage, wie lange ich voraussichtlich krankgeschrieben bin. Die Kollegen habe ich per Mail informiert und alle notwendigen Informationen weitergeleitet.“
Was ist eine Folgebescheinigung?
Weil sich Dauer und Verlauf einer Erkrankung nicht vorhersehen lassen, kann es sein, dass Sie länger als 3 Tage oder eine Woche krankgeschrieben werden müssen. In dem Fall benötigen Sie ein neues Attest – die Folgebescheinigung. Diese muss lückenlos an die vorherige Krankschreibung anschließen. Gehen Sie deshalb rechtzeitig zum Arzt!
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Wer zahlt mein Gehalt und wie lange?
Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist in Deutschland klar geregelt:
Zuerst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gilt: Arbeitnehmer erhalten ihr volles Gehalt auch weiterhin vom Arbeitgeber, jedoch nur für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage). Voraussetzungen hierfür sind:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen.
- Die Krankheit ist unverschuldet.
Zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zählen auch regelmäßige Zuschläge, z.B. für Nacht- oder Sonntagsarbeit.
Danach Krankengeld von der Krankenkasse
Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist springt die Krankenkasse ein: Sie zahlt „Krankengeld“. Das beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Die Bezugsdauer beträgt bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.
Beispiel: Sie fallen 2 Wochen wegen einer Erkältung aus, danach 4 Wochen wegen eines Beinbruchs. Das ist großes Pech – Krankengeld bekommen Sie in dem Fall aber nicht, weil es unterschiedliche Erkrankungen sind. Anderes gilt, wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkranken – etwa wegen Burnout oder Depression.
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Arbeitsrecht: Was droht, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?
Eine verspätete oder unterlassene Krankmeldung ist kein Kavaliersdelikt! Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen sind – je nach Schwere und Häufigkeit:
- Abmahnung
- Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung
- Verhaltensbedingte Kündigung
Besonders kritisch wird es, wenn, Sie unentschuldigt fehlen, den Arbeitgeber wiederholt zu spät informieren oder der Eindruck entsteht, dass Sie „krank feiern“ (= Blaumachen). Wer trotz Aufforderung kein Attest vorlegen kann, gilt arbeitsrechtlich als „nicht entschuldigt“. Auch hier drohen Sanktionen – selbst wenn Sie tatsächlich krank waren!
Verhalten während der Krankheit: Was ist erlaubt?
Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Darf ich trotz Krankschreibung einkaufen, spazieren gehen oder Freunde treffen?“ Die Grundregel: Alles, was der Genesung nicht schadet, medizinisch sinnvoll ist oder die Heilung unterstützt, ist erlaubt. Je nach Erkrankung können erlaubt sein:
Erlaubte Aktivitäten
- Spaziergänge im Freien
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Arzt- oder Apothekenbesuche
- Kurze soziale Kontakte
Verbotene Aktivitäten
Problematisch sind Tätigkeiten, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken oder der Erkrankung widersprechen:
- Party feiern mit Grippe
- Reisen ohne medizinische Notwendigkeit
- Sport machen trotz Attest mit Schonung
- Körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Wohnung renovieren)
- Nebenjob während Krankschreibung
Im Zweifel gilt: Was Sie Ihrem Chef nicht erklären möchten, sollten Sie lassen!
Lesetipp: Wie Sie Kollegen gute Besserung wünschen
FAQ – Häufige Fragen zur Krankmeldung
Muss ich jeden Tag anrufen, wenn ich krank bin?
Nein. Ein Anruf zu Beginn reicht aus, sofern Sie die voraussichtliche Dauer genannt haben. Verlängert sich die Krankheit, müssen Sie den Arbeitgeber erneut informieren.
Darf der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?
In begründeten Fällen – zum Beispiel bei häufigen Kurzerkrankungen, Krankheit immer montags oder freitags oder widersprüchlichem Verhalten – kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, der die Erkrankung prüft.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung! Allerdings darf der Kündigungsgrund nicht die Krankheit selbst sein, sondern nur andere rechtlich zulässige Kündigungsgründe. Ausnahme: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist die Zukunftsprognose negativ. Bedeutet: Sie können den Beruf dadurch nicht mehr ausüben – etwa nach einem schweren Unfall mit Amputation oder chronischen Erkrankungen.
Gilt eine Krankmeldung auch im Homeoffice?
Auch im Homeoffice müssen Sie sich krankmelden, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein bisschen arbeiten trotz Krankheit ist rechtlich problematisch. Entweder Sie sind voll arbeitsfähig oder nicht. Krank ist krank.
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
Krankheit ist nicht planbar. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist aber nur bei medizinischer Notwendigkeit erlaubt – also, wenn Sie sich schlagartig schlecht fühlen oder plötzlich Schmerzen haben. Eine reguläre (Vorsorge‑)Untersuchung oder Behandlung ist Privatsache.
Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
Erkranken Sie im Urlaub und legen ein ärztliches Attest vor, werden die Urlaubstage nicht angerechnet. Wichtig ist auch hierbei, dass Sie sich unverzüglich krankmelden und ein Attest vorlegen. Mehr dazu: Krank im Urlaub – was tun? Ansonsten gilt die Faustregel: früh melden, ehrlich bleiben, gesund werden.
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