Gesetzliche Pausenzeiten: Tabelle, Regeln & Ausnahmen

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen während der Arbeitszeit. Diese Ruhepausen müssen sogar eingehalten werden, andernfalls drohen Strafen. Eine Übersicht und Tabelle der gesetzlichen Pausenzeiten…

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Gesetzliche Pausenzeiten Tabelle

Je länger Sie arbeiten, desto längere Pausenzeiten stehen Ihnen zu. Spätestens nach 6 Stunden müssen Arbeitnehmer eine Pause machen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die vorgeschriebenen Mindestpausenzeiten für erwachsene Arbeitnehmer:

Arbeitszeit

Gesetzliche Pausenzeit

Bis 6 Stunden Keine Pause vorgeschrieben
6 bis 9 Stunden Min. 30 Minuten Pause
Über 9 Stunden Min. 45 Minuten Pause

Pausenregelung für Minderjährige

Für Jugendliche Arbeitnehmer und Azubis unter 18 Jahren gelten nach § 11 des Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG) besondere Pausenregelungen:

Arbeitszeit

Gesetzliche Pausenzeit

Bis 4,5 Stunden Keine Pause vorgeschrieben
4,5 bis 6 Stunden Min. 30 Minuten Pause
6 bis 8 Stunden Min. 60 Minuten Pause

Mehr als 8 Stunden pro Tag dürfen Jugendliche nicht arbeiten!

Definition: Was ist eine Pause?

Eine Pause ist eine Unterbrechung der Arbeit und dient in erster Linie der Erholung und dem Arbeitnehmerschutz. Pausen können unterschiedlich lang sein – sind aber in der Regel nicht bezahlt und werden zur regulären Arbeitszeit hinzu addiert. Ausnahme sind sog. Kurzpausen (5 Minuten). Sie zählen zur Arbeitszeit und werden bezahlt.

Raucherpausen zählen dagegen nicht zur Arbeitszeit. Wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit rauchen, müssen sie diese Zeit nacharbeiten – es sei denn, der Arbeitgeber toleriert das und hat hierfür eine andere Regelungen getroffen.

Weitere wichtige Pausenregelungen

  • Pause nach 6 Stunden Pflicht

    Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause genommen werden. Diese gesetzliche Pausenregelung darf nicht durch freiwilligen Verzicht umgangen werden! Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung der Vorschriften bestehen.

  • Pausen aufteilen erlaubt

    Pausen können aufgeteilt werden – z.B. Pause von 10:30 bis 10:45 Uhr und von 13:45 bis 14 Uhr. Jeder Pausenblock muss dann aber mindestens 15 Minuten betragen.

  • Pausen im Homeoffice

    Die Pausenregelungen der Tabelle gelten auch im Homeoffice oder auf Dienstreisen.

  • Bezahlte Kurzpausen

    Kurzpausen, wie Toilettengang oder Gang zur Kaffeeküche, zählen in Deutschland nicht als Ruhepause, sondern als „notwendige Arbeitsunterbrechung“ und gehören deshalb zur bezahlten Arbeitszeit.

  • Pause am Ende der Arbeitszeit

    Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen und dürfen nicht ans Ende der Arbeitszeit gelegt werden – etwa um früher Feierabend zu machen. Das widerspricht dem Erholungszweck!

Diese Regelungen gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.

Pausen abstimmen und festlegen

Generell müssen Pausenzeiten mit dem Arbeitgeber abgestimmt und im Voraus festgelegt werden. Oft reichen dazu schon klar bestimmte Zeitfenster – zum Beispiel die Zeit von 12-14 Uhr für die Mittagspause, je nach Arbeits- und Terminlage.

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Wer muss auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten zu achten – zum Beispiel durch eine elektronische Arbeitszeiterfassung oder andere Formen. Mitarbeitende checken dann aus und später wieder ein, wenn sie in die Pause gehen.

Was droht bei Nichtbeachtung der Pausenregelung?

Pausenzeiten müssen eingehalten werden – schon zum Schutz der Gesundheit und Einhaltung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Verstöße können Angestellte dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz melden. Wer die gesetzliche Pausenregelung missachtet, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Umgekehrt: Halten sich Arbeitnehmer nicht an die vorgeschriebenen Pausenregelungen, dürfen Arbeitgeber dafür eine Abmahnung aussprechen. Bei wiederholten Verstößen droht den Beschäftigten sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

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Gibt es Ausnahmen von der gesetzlichen Pausenregelung?

Arbeitszeitgesetz und Pausenzeiten gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel für leitende Angestellte, Minderjährige oder Angestellte, die Familienangehörige pflegen oder erziehen. Geregelt ist dies in §18 ArbZG.

Überdies gibt es in bestimmten Berufszweigen Ausnahmen zu den Pausenzeiten – zum Beispiel im Gesundheitssektor, der Gastronomie, bei Verkehrsbetrieben oder in Rundfunkanstalten. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat der bei der Gestaltung abweichender Pausenregelungen stets ein Mitspracherecht.

Was darf der Arbeitgeber vorschreiben?

Der Arbeitgeber besitzt das sogenannte Weisungs- und Direktionsrecht. Danach darf der Chef bestimmen, wann Sie eine Pause machen dürfen und wie lange diese dauern darf. Allerdings muss er sich dabei an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz halten. Bedeutet: Er darf Ihnen z.B. nach 6 Stunden Arbeit die Pause nicht verweigern und darf diese auch nicht verkürzen.

Wie Sie Ihre Pause verbringen, darf der Chef wiederum nicht vorschreiben. Die Pause gilt als „frei verfügbare Zeit“. Ob Sie dabei essen, spazieren oder einkaufen gehen oder Sport treiben, bleibt Arbeitnehmern frei überlassen.

Die meisten Angestellten dürfen während der Pause das Unternehmensgelände verlassen. Im Arbeitsvertrag kann jedoch etwas anderes vereinbart sein. Beachten!

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Dauer der gesetzlichen Pausen

Das Arbeitszeitgesetz greift generell erst bei einer Arbeitsdauer von 6 Stunden. Wer weniger als 6 Stunden am Tag arbeitet, für den ist zwar keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben – das bedeutet aber nicht, dass Pause machen ausgeschlossen ist!

Arbeitsrecht Pausen nach 4 Stunden?

Wer in Teilzeit arbeitet, hat zwar die gleichen Rechte auf Pausen wie Vollzeitbeschäftigte. Die Ansprüche richten sich aber nach der tatsächlichen Arbeitszeit pro Tag! Wer nur 5 Stunden arbeitet, hat daher keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause nach 4 Stunden. Der besteht erst nach 6 Stunden Arbeitszeit. Arbeitgeber können aber trotzdem freiwillige Pausen gewähren.

Gesetzliche Pausenzeiten 6 Stunden

Nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese müssen Sie aber nicht erst nach den 6 Stunden nehmen, sondern können die Pause aufteilen. Zum Beispiel in zwei Blöcke von je 15 Minuten oder einen Block von 30 Minuten Dauer. Wann Sie diese Pause machen, steht den Angestellten frei.

Gesetzliche Pausenzeiten 8 Stunden

Bei einem regulären 8-Stunden-Tag ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann in zwei 15-minütige Blöcke aufgeteilt werden. Mitarbeitende müssen die Pausenzeiten jedoch vorab mit dem Arbeitgeber absprechen und mit anderen Kollegen koordinieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Telefone besetzt sind oder das Fließband nicht stillsteht.

Gesetzliche Pausenzeiten 10 Stunden

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten erforderlich. Das gilt auch bei einer Arbeitszeit von 10 oder 12 Stunden. Diese Pausenzeiten können jedoch frei von den Arbeitnehmern eingeteilt und über den Tag verteilt werden. Empfohlen wird meist eine Mittagspause von 30 Minuten und Nachmittags nochmal eine Pause von 15 Minuten – 2-3 Stunden vor Feierabend.

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Pausenzeiten vs. Ruhezeiten – Unterschied

Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) unterscheidet zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten:

  1. Ruhepausen (§ 4 ArbZG)

    Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der Arbeitszeit, die der körperlichen und geistigen Erholung von Arbeitnehmern dienen. Sie sind unbezahlt und dürfen von den Arbeitnehmern frei gestaltet werden.

  2. Ruhezeiten (§ 5 ArbZG)

    Ruhezeit ist der Zeitraum, den ein Arbeitnehmer nach der Arbeit bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages, zur Erholung haben muss. Laut Arbeitszeitgesetz muss diese Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen. In Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Gastronomie, Verkehrsbetrieben oder Landwirtschaft darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden.

Was ist der Unterschied zur Betriebspause?

Eine Betriebspause ist eine überraschende, unfreiwillige Unterbrechung der Arbeit – häufig wegen technischer Störungen oder organisatorischen Gründen (z.B. Stromausfall). Im Gegensatz zur Ruhepause zählt die Betriebspause zur Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet.


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