Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
- Anordnung: Überstunden müssen in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt werden.
- Vergütung: Überstunden müssen bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ob und wie Überstunden vergütet werden, kann im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein.
- Höchstarbeitszeit: Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (maximal 10 Stunden mit Ausgleich) nicht überschreiten.
- Nachweis: Arbeitnehmer sollten Überstunden dokumentieren, um Ansprüche nachweisen zu können.
- Verfall: Überstunden können nach 3 Jahren verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden (z.B. durch Ausschlussfristen im Vertrag).
Die Mehrheit der Arbeitnehmer (53,6 %) leistet unbezahlte Überstunden, nur etwa 17 % der Mehrarbeit werden ausgezahlt. Die meisten Überstunden machen Mitarbeiter übrigens im Homeoffice: Hier arbeiten 52 % der Arbeitnehmer länger als ihre Kollegen im Büro (31 %).
Definition: Was sind Überstunden?
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Arbeitsvertrag hinausgehen. Jede Stunde, die Sie zusätzlich leisten – sei es durch längere Arbeitstage oder zusätzliche Einsätze –, zählt rechtlich als Überstunde, sofern sie angeordnet oder geduldet wird.
Was versteht man unter Mehrarbeit?
Mehrarbeit und Überstunden werden häufig als Synonyme verwendet. Mehrarbeit kann aber auch jene Stunden meinen, die zusätzlich zur gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG geleistet werden. Sie tritt häufig in Zeiten hoher Arbeitsbelastung auf. Wie Überstunden wird auch Mehrarbeit in der Regel vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen.
Arbeitsrecht: Muss ich Überstunden machen?
Ob Sie Überstunden leisten müssen, hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer geltenden Betriebsvereinbarung ab. Es besteht keine generelle gesetzliche Pflicht zu Überstunden – Arbeitnehmer sind nur dann verpflichtet, zusätzliche Stunden zu leisten, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder betrieblich notwendig ist. Jedoch müssen auch hierbei die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden: tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (max. 10 Stunden) und Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von 11 Stunden (§ 5 ArbZG).
Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Besteht eine entsprechende vertragliche Grundlage, darf der Arbeitgeber Überstunden grundsätzlich anordnen – allerdings nur innerhalb gesetzlicher Grenzen. Fehlt eine Vereinbarung, darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen Überstunden verlangen – etwa bei unvorhergesehenen Auftragsspitzen oder betrieblichen Notfällen.
Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber verlangen?
Die Anzahl der Überstunden, die der Arbeitgeber verlangen darf, ist gemäß § 3 ArbZG begrenzt. Mit Überstunden darf die tägliche Arbeitszeit von maximal 8-10 Stunden nicht überschritten werden. Die zusätzliche Arbeit muss überdies innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden (siehe: Überstundenausgleich).
Kann ich Überstunden verweigern?
Ja, Sie können zusätzliche Arbeit ablehnen und verweigern. Besonders wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit dadurch überschritten würde oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Auch persönliche Gründe, wie gesundheitliche Einschränkungen, Pflegepflichten oder die Betreuung von Kindern rechtfertigen eine Verweigerung. Aber Achtung: Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung, dürfen Sie diese nicht ohne Weiteres verweigern. Das kann bereits als Arbeitsverweigerung gewertet werden und zu einer Abmahnung führen.
Wer muss keine Überstunden machen?
Bestimmte Arbeitnehmergruppen sind gesetzlich oder vertraglich von Überstunden ausgenommen. Dazu gehören:
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Schwangere und stillende Mütter
Schwangere und stillende Mütter genießen nach § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Schutz und dürfen keine Überstunden machen.
-
Jugendliche unter 18 Jahren
Sind Mitarbeiter noch nicht volljährig, greift das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und es dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Leisten Jugendliche freiwillig Mehrarbeit, muss diese innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden.
-
Teilzeitkräfte
Für Mitarbeiter in Teilzeit sind Überstunden im Normalfall unzulässig. Der Tarifvertrag kann jedoch anderes regeln. Zulässig ist zudem, wenn der Chef den zusätzlichen Arbeitsaufwand vorher nicht einschätzen konnte.
-
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte können eine Freistellung von Mehrarbeit gemäß§ 207 SGB IX beantragen. Wurde diese Freistellung schriftlich beim Arbeitgeber bekundet, sind Überstunden ausgeschlossen – vorher allerdings nicht.
-
Leitende Angestellte
Für „leitende Angestellte“ gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Sie müssen Überstunden machen, wenn der Arbeitgeber das verlangt – auch über die maximale Arbeitsdauer hinaus. Leitende Angestellte sind Führungskräfte mit unternehmerischer Handlungsvollmacht oder Prokura, die Mitarbeiter einstellen und entlassen dürfen.
Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach dulden?
Arbeitgeber können Überstunden und Mehrarbeit auch dulden. Wenn Sie also zusätzliche Stunden leisten, ohne dass diese offiziell angeordnet wurden, und der Arbeitgeber davon weiß und nicht widerspricht, gelten diese Überstunden als „geduldet“ und es entsteht ein Vergütungsanspruch nach § 612 BGB. Bedeutet: Auch geduldete Überstunden müssen bezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden – selbst wenn keine ausdrückliche Anordnung vorliegt.
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Laut Arbeitsrecht müssen Überstunden grundsätzlich bezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden angeordnet oder geduldet wurden. Nach § 612 BGB entsteht ein Vergütungsanspruch, sobald die Arbeitsleistung angeordnet oder mit Kenntnis des Arbeitgebers erbracht wurde. Arbeitgeber können also nicht einfach unbezahlte Überstunden verlangen.
Wie hoch werden Überstunden bezahlt?
Normalerweise werden Überstunden mit dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten 3 Monate vergütet. Viele Unternehmen zahlen aber zusätzlich Überstundenzuschläge, die zwischen 25-50 % über dem regulären Stundenlohn liegen – besonders bei Sonntags- und Feiertagsarbeit oder Nachtschicht. Den Wert Ihrer Überstunden können Sie überdies nach dieser Formel berechnen:
Die „3“ und „13“ ergeben sich aus den 13 Wochen pro Quartal (3 Monate).
Werden Überstunden versteuert?
Kurze Antwort: Ja. Bezahlte Überstunden werden wie regulärer Lohn behandelt und auch so versteuert, wenn Sie sich diese auszahlen lassen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann es daher sinnvoller sein, diese durch Freizeit auszugleichen.
Darf der Arbeitgeber Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten?
Die Pauschalklausel „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist rechtlich unwirksam. Anders sieht es jedoch bei konkreten Stundenzahlen aus. Steht im Arbeitsvertrag: „10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten“, ist das zulässig (5 AZR 331/11). Diese Zusatzarbeit muss dann nicht bezahlt werden. Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass Abgeltungsklauseln von bis zu 10 % der vertraglichen Arbeitszeit angemessen und zulässig sind. Damit können bis zu 10 Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche mit dem Gehalt abgegolten werden (LAG Hamm, Az 19 Sa 1720/11).
Wie kann ich Überstunden abbauen?
Überstunden können durch Freizeit ausgeglichen werden – Fachbegriff: Freizeitausgleich, allgemein: „abfeiern“. Ob und wie Sie Überstunden abbauen können, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Viele Unternehmen bieten den Ausgleich freiwillig oder verpflichtend an, statt die Stunden auszuzahlen. Wichtig: Die Anordnung und Genehmigung des Freizeitausgleichs muss durch den Arbeitgeber erfolgen, damit der Anspruch rechtlich wirksam ist.
Können Überstunden verfallen?
Ja, Überstunden können verfallen, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen oder Verfallklauseln vereinbart sind. Häufige Regelungen sind, dass Überstunden nach 6 Monaten oder einem Jahr geltend gemacht oder abgefeiert werden müssen. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich verloren gehen. Wichtig: Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seine Überstunden innerhalb der Frist einzureichen. Allgemein gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungs- und Verfallsfrist von 3 Jahren (jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres).
Hinweis: Seit 2023 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Danach müssen Beginn und Ende der Arbeitszeiten (= Dauer der Arbeitszeit), Pausenzeiten und Überstunden vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden – idealerweise digital.
Arbeitgeber zahlt Überstunden nicht: Was tun?
Wenn Ihr Arbeitgeber die Überstunden nicht bezahlt, sollten Sie zunächst alle geleisteten Stunden sorgfältig dokumentieren – mit Datum, Dauer und Art der Arbeit. Anschließend können Sie die Überstunden schriftlich geltend machen und eine Nachzahlung verlangen. Bleibt der Arbeitgeber weiterhin untätig, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen, zum Beispiel mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Stunden lückenlos nachweisen können, da der Arbeitgeber sonst die Zahlung verweigern kann. Die Beweislast für geleistete Überstunden liegt beim Arbeitnehmer (BAG-Urteil 1 ABR 22/21). In manchen Fällen kann auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder eine interne Schlichtung helfen, die Situation außergerichtlich zu klären.
Was passiert mit meinen Überstunden nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung müssen Ihre offenen Überstunden immer ausgeglichen werden. Das kann auf zwei Arten geschehen: Entweder durch Freizeitausgleich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder durch finanzielle Abgeltung im Rahmen der letzten Gehaltsabrechnung. Entscheidend ist, dass sowohl angeordnete als auch geduldete Überstunden berücksichtigt werden. Dafür ist eine korrekte Dokumentation Ihrer Überstunden wieder zwingend erforderlich.
Tipps: Wie umgehen mit häufigen Überstunden?
Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten müssen, lohnt es sich, strategisch vorzugehen, um Stress und Überlastung zu vermeiden:
-
Arbeitszeiten dokumentieren
Führen Sie ein genaues Protokoll Ihrer täglichen Stunden, um Ansprüche auf Vergütung oder Freizeitausgleich nachweisen zu können.
-
Gespräch mit dem Arbeitgeber
Sprechen Sie frühzeitig an, wenn Ihre Überstunden überhandnehmen – oft lassen sich Arbeitsprozesse oder Aufgabenverteilungen optimieren. Der Arbeitgeber hat auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht!
-
Grenzen kennen
Machen Sie sich und Ihrem Chef die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) bewusst und lassen Sie sich nicht regelmäßig überlasten.
-
Betriebsrat einbeziehen
Bei dauerhaft hoher Arbeitsbelastung kann der Betriebsrat unterstützen und auf faire Arbeitsbedingungen achten.
-
Freizeitausgleich nutzen
Lassen Sie Ihre Mehrarbeit nicht verfallen, sondern bauen Sie diese vorrangig durch Freizeit ab, um sich davon wirklich zu erholen.
Entscheidend ist, dass Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit behalten und Ihre Arbeitnehmerrechte schützen – ebenso wie Ihre Gesundheit.
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