70-Tage-Regelung: Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung

Die 70-Tage-Regelung ist die rechtliche Grundlage für eine kurzfristige Beschäftigung. Sie betrifft hauptsächlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Saisonarbeit, bei Aushilfstätigkeiten oder während des Studiums. Wir erklären, wie die Regelung funktioniert und welche Vorteile sie bringt…

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70-Tage-Regelung: Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Durch die 70-Tage-Regelung können Mitarbeiter in einer kurzfristigen Beschäftigung für bis zu 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres für einen Arbeitgeber eingesetzt werden.
  • Gehalt: Die Bezahlung spielt für die 70-Tage-Regelung keine Rolle. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitstage, nicht der Verdienst.
  • Sozialversicherung: Eine Beschäftigung innerhalb der 70-Tage-Regelung ist von der Sozialversicherung befreit. Es fallen keine Beiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.
  • Steuer: Die Einnahmen unterliegen der Lohnsteuerpflicht. Je nach Höhe des Einkommens und der Steuerklasse werden entsprechende steuerliche Abgaben fällig.
  • Alternative: Wird regelmäßig in Vollzeit an 5 Tagen pro Woche gearbeitet, gilt eine Höchstdauer der Beschäftigung von 3 Monaten pro Jahr.
  • Überschreitung: Arbeitet ein Mitarbeiter mehr als die maximal 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge müssen nachgezahlt werden.

Gerade in der Landwirtschaft ist die 70-Tage-Regelung verbreitet. In Deutschland machen Saisonkräfte in diesem Bereich fast 29 % der Beschäftigten aus, das sind etwa 270.000 Arbeitskräfte. Viele von diesen werden in den Hochphasen für kurze Zeit eingestellt. Auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder allgemein bei der Beschäftigung von Hilfsarbeitern wird die Regelung häufig genutzt.

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Was ist die 70-Tage-Regelung?

Die 70-Tage-Regelung ist eine zeitliche Grenze, in der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt werden dürfen – ohne Sozialversicherungspflicht für das Arbeitsverhältnis. Arbeiten Mitarbeiter in kurzfristiger Beschäftigung höchstens 70 Arbeitstage (oder 3 Monate) innerhalb eines Kalenderjahres, müssen sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Für die 70-Tage-Regelung gilt keine Verdienstgrenze. Anders als bei einem Minijob dürfen Sie auch mehr als 603 Euro (Stand: 2026) im Monat verdienen. Bei einem höheren Verdienst muss jedoch genauer geprüft werden, ob es sich wirklich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

Unterschied zum Minijob

Minijob und kurzfristige Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung zählen beide zu den geringfügigen Beschäftigungen – es gibt aber deutliche Unterschiede: Minijobs sind zeitlich nicht eingeschränkt und unbegrenzt möglich. Zusätzlich dürfen Sie in einem Minijob nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Diese Grenze gilt für kurzfristig Beschäftigte nicht.

Voraussetzungen für die 70-Tage-Regelung

Die Nutzung der 70-Tage-Regelung und die damit verbundenen Besonderheiten sind an einige Voraussetzungen geknüpft. Alle Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, um von den Vorteilen zu profitieren. Diese Bedingungen gelten für die Regelung:

Die Beschäftigung überschreitet keine zeitlichen Fristen

Die Beschäftigung dauert insgesamt nicht länger als 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr. Eine solche Befristung muss für die Beschäftigung von Anfang an gegeben sein und in einer Rahmenvereinbarung festgehalten werden.

Was gilt bei Krankheit oder Urlaub?

Nehmen Sie innerhalb der 70 Tage Urlaub oder erhalten Entgeltfortzahlung während einer Krankheit, verlängert sich die Gesamtdauer nicht. Bezahlte Urlaubs- und Krankentage werden wie Arbeitstage angerechnet.

Die Beschäftigung ist nicht berufsmäßig

Die Regelung greift nur, wenn die Beschäftigung als Nebentätigkeit gilt. Sie muss eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung haben. Arbeitnehmer dürfen der Tätigkeit nicht berufsmäßig nachgehen – es braucht eine zusätzliche Haupteinnahmequelle für den Lebensunterhalt. Ausnahme: Die Beschäftigung liegt in Schul- oder Semesterferien. Mehr zur Berufsmäßigkeit erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Die Beschäftigung ist nicht regelmäßig

Eine weitere Bedingung für die 70-Tage-Regelung: Kurzfristige Beschäftigungen dürfen nicht von Anfang an auf Regelmäßigkeit und Wiederholung ausgerichtet sein. Wird schon im Arbeitsvertrag eine regelmäßige und wiederkehrende Arbeitszeit festgehalten, ist die Regelung nicht möglich.

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70-Tage-Regelung: Wann liegt Berufsmäßigkeit vor?

Die Sozialversicherungsfreiheit gemäß der 70-Tage-Regelung gilt nur dann uneingeschränkt, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Heißt: Die Tätigkeit muss für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein. Eine kurzfristige Beschäftigung über die 70-Tage-Regelung darf nicht der Hauptjob sein und die primäre Einkommensquelle für den Lebensunterhalt darstellen. Ob eine Berufsmäßigkeit vorliegt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

    Wer gilt als nicht berufsmäßig?

  • Arbeitnehmer
    Wer einen Hauptjob (Voll- oder Teilzeit) hat, arbeitet in der 70-Tage-Regelung nicht berufsmäßig.
  • Schüler und Studenten
    Sie gelten als „ordentlich“ Studierende bzw. Schüler. Der Job ist nur ein Zuverdienst.
  • Selbstständige
    Bei Selbstständigkeit als Hauptjob liegt keine Berufsmäßigkeit vor.
  • Altersrentner
    Finanzielle Absicherung erfolgt über die Rente. Das Zusatzeinkommen ist nicht primär.
  • Angehende Studenten
    Übergang zwischen Schule und einem in Kürze beginnenden Studium.
  • Wer gilt als berufsmäßig?

  • Arbeitssuchende
    Wer bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, übt eine berufsmäßige Tätigkeit aus.
  • Eltern
    Während der Elternzeit wird Berufsmäßigkeit angenommen, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt.
  • Vielverdiener
    Liegt die Bezahlung über 603 Euro im Monat (Minijob-Grenze), gibt es eine strengere Prüfung der Berufsmäßigkeit.
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Vorteile der 70-Tage-Regelung

Wird ein Arbeitsverhältnis unter der 70-Tage-Regelung abgeschlossen, gilt der Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigter. Das bringt einige Besonderheiten und Vorteile:

  • Keine Sozialversicherungspflicht

    Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer bleibt so mehr Netto übrig, da weniger Abgaben auf Ihr Bruttogehalt anfallen. Sie haben aber auch keine Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung und erwerben keine Rentenansprüche.

  • Keine Verdienstgrenze

    Es gibt keine Obergrenze für das Gehalt. Für die Wirksamkeit der Regelung ist egal, wie viel Sie während der kurzfristigen Beschäftigung verdienen. Ob Sie 603 Euro im Monat oder 4.500 Euro monatlich verdienen, spielt keine Rolle – es bleibt sozialversicherungsfrei.

  • Gleiche Arbeitsrechte

    Kurzfristige Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsrechte, wie andere Angestellte. Dazu zählen der Anspruch auf anteiligen Erholungsurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Beschäftigung länger als 4 Wochen dauert.

Größter Vorteil für Arbeitgeber ist die Flexibilität. Bei Saisonarbeit oder besonders hohem Arbeitsvolumen werden Mitarbeiter schnell, unkompliziert und vorübergehend angestellt.

Steuern bei der 70-Tage-Regelung

Arbeitgeber haben eine Meldepflicht und müssen das Arbeitsverhältnis bei der Minijob-Zentrale anmelden. Auch ohne Zahlungen an die Sozialversicherungen müssen Beitragsnachweise eingereicht werden. Unternehmen müssen Steuern abführen sowie die Umlagen U1 und U2 an die Krankenkasse zahlen. Zudem werden Abgaben für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig. Für die Versteuerung gibt es zwei gängige Methoden:

  1. Individuelle Versteuerung

    Hierbei wird nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet. Je nach Lohnsteuerklasse und zu versteuerndem Einkommen ergibt sich die Steuerlast. Vorteil: Werden Monatsfreibeträge nicht überschritten, fallen möglicherweise gar keine Steuern an.

  2. Pauschale Versteuerung (25 %)

    Der Arbeitgeber kann die Beschäftigung pauschal mit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuern. Voraussetzung dafür: Der Einsatz darf 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreiten und im Schnitt dürfen bei 19 Euro Stundenlohn nicht mehr als 150 Euro pro Tag verdient werden.

Mögliche Rückerstattungen zur gezahlten Lohnsteuer erfolgen über die Steuererklärung. Vorsicht: Kurzfristige Beschäftigungen werden vom Finanzamt genau geprüft. Bei Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit (bei Nichtversteuerung) drohen hohe Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.

Folgen bei Überschreitung der 70-Tage-Regelung

Die Voraussetzungen der Regelung werden nicht immer eingehalten. Werden Arbeitnehmer doch länger oder in wiederkehrender Regelmäßigkeit eingesetzt, verfällt die Wirkung der Regelung und die Beschäftigung gilt nicht mehr als kurzfristig. Es besteht die übliche Sozialversicherungspflicht – die bisher nicht gezahlten Beiträge müssen dann auch rückwirkend nachgezahlt werden.

70-Tage-Regelung bei mehreren Jobs

Die 3 Monate bei einem Arbeitgeber sind vorbei, also mit der 70-Tage-Regelung einen neuen Job für ein anderes Unternehmen anfangen? Das ist nicht erlaubt! Die maximale Beschäftigungsdauer gilt für alle kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr.

Ein Beispiel: Sie haben bereits im Rahmen einer 70-Tage-Regelung für insgesamt 50 Tage bei Unternehmen A gearbeitet. Wenn Sie nun für 30 weitere Tage bei Arbeitgeber B eingesetzt werden, handelt es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung, da die Gesamtdauer von 70 Tagen überschritten wird. Für das zweite Arbeitsverhältnis fallen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge an.


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