Richtig kündigen als Arbeitnehmer: Muster + Anleitung

Wer richtig kündigen will, muss nicht nur die Kündigungsfrist einhalten. Eine wirksame Kündigung muss zum Beispiel immer schriftlich auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Gleichzeitig entscheidet der richtige Abgang darüber, wie professionell Sie das Unternehmen verlassen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Job richtig kündigen – vom Kündigungsgespräch über das Kündigungsschreiben bis zum letzten Arbeitstag…

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Richtig kündigen: Was muss ich beachten?

Eine Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis, ohne dass Sie hierfür die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, müssen Arbeitnehmer jedoch gesetzliche Vorgaben und Fristen beachten – etwa die Schriftform nach § 623 BGB. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS reicht nicht.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Schritt

Darauf bitte achten

Entscheidung prüfen Kündigen Sie nicht impulsiv aus Ärger oder Frust.
Kündigungsfrist prüfen Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die gesetzliche Kündigungsfrist.
Schriftlich kündigen Das Schreiben muss im Original auf Papier ausgedruckt werden.
Eigenhändig unterschreiben Eine eingescannte oder digitale Unterschrift genügt nicht.
Arbeitszeugnis verlangen Fordern Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.
Zugang sicherstellen Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht.
Chef zuerst informieren Sprechen Sie möglichst zuerst mit Ihrem direkten Vorgesetzten.
Übergabe vorbereiten Klären Sie Resturlaub, Projekte, Termine und offene Aufgaben.
Professionell bleiben Ihr letzter Eindruck prägt Arbeitszeugnis, Referenzen und Ruf.
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Wie kündige ich richtig? 7 Schritte

Für eine professionelle Eigenkündigung sollten Sie diese bewährte Reihenfolge möglichst einhalten. Entscheidend ist, dass Sie zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und anschließend Ihren Abschied sauber organisieren:

1. Kündigungsentscheidung bewusst treffen

Kündigen Sie niemals im Affekt. Prüfen Sie zunächst Ihre Wechselmotivation: Geht es um Gehalt, Entwicklungsmöglichkeiten, Führung, Arbeitsklima oder eine grundsätzlich neue berufliche Richtung? Überlegen Sie ebenfalls, ob sich Ihre Situation beim aktuellen Arbeitgeber noch verbessern lässt. Sind Sie dagegen fest entschlossen, zu kündigen, ist es sicherer, zunächst einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und erst dann zu kündigen.

2. Kündigungsfrist prüfen

Lesen Sie vor der Kündigung Ihren Arbeitsvertrag genau durch: Dort kann eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart sein. Zusätzlich können tarifvertragliche Regelungen gelten. Fehlt eine Regelung, gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB: Danach können Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Wichtig: Für die Einhaltung der Kündigungsfrist zählt nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang beim Arbeitgeber!

3. Kündigungsgespräch führen

Zu einem professionellen Cut gehört, die direkte Führungskraft vor den Kollegen über den geplanten Weggang zu informieren. Vereinbaren Sie hierfür ein persönliches Kündigungsgespräch. Sie müssen Ihre Eigenkündigung grundsätzlich nicht rechtfertigen. Eine kurze und sachliche Erklärung schafft aber Verständnis. Formulierungen wie „Ich möchte mich beruflich weiterentwickeln“ oder „Ich habe mich für eine neue Herausforderung entschieden“ reichen vollkommen aus. Vermeiden Sie jedoch Schuldzuweisungen oder eine Abrechnung mit dem Arbeitgeber. Besprechen Sie besser die nächsten Schritte: letzter Arbeitstag, Übergabe, Resturlaub und Kommunikation gegenüber dem Team.

4. Kündigungsschreiben erstellen

Das eigentliche Kündigungsschreiben sollte kurz, eindeutig und sachlich formuliert sein. Entscheidend ist eine unmissverständliche Erklärung, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen wollen. Für eine professionelle und rechtswirksame Kündigung empfehlen wir folgenden Aufbau:

Bestandteil

Bedeutung

Absender & Empfänger Eindeutige Zuordnung der Vertragsparteien
Datum Dokumentiert die Erstellung des Schreibens
Betreff Zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsvertrags“
Kündigungserklärung Klare und unmissverständliche Erklärung der Kündigung
Beendigungsdatum Empfohlen; alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Bestätigung Bitte um Bestätigung von Eingang und Beendigungsdatum
Arbeitszeugnis Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Unterschrift Eigenhändige Originalunterschrift ist erforderlich

5. Kündigung richtig zustellen

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Deshalb sollten Sie den Zugang nachweisen können. Am sichersten ist die persönliche Übergabe an eine empfangsberechtigte Person. Lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie mit Datum bestätigen. Alternativ können Sie ein Einwurf-Einschreiben per Post nutzen. Bei Streitigkeiten kann jedoch relevant sein, welchen Inhalt der Brief hatte. Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert deshalb nicht nur den Versand, sondern auch das konkrete Kündigungsschreiben.

6. Resturlaub und Übergabe klären

Nach der Kündigung beginnt die Übergangsphase. Klären Sie jetzt offene Urlaubstage, Überstunden, laufende Projekte, Termine und Verantwortlichkeiten. Erstellen Sie eine strukturierte Übergabe mit Projektstatus, Deadlines, Ansprechpartnern und wichtigen Absprachen. Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen dürfen Sie natürlich nur entsprechend der internen Sicherheits- und Datenschutzregeln weitergeben. Nach § 629 BGB können Arbeitnehmer nach der Kündigung verlangen, für die Jobsuche und für Vorstellungsgespräche für eine angemessene Zeit freigestellt zu werden.

7. Arbeitszeugnis und Unterlagen anfordern

Fordern Sie frühzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf. Prüfen Sie außerdem, welche Unterlagen Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses benötigen: Dazu können Arbeitsbescheinigung, Urlaubsbescheinigung sowie Unterlagen zur Sozialversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswirksamen Leistungen gehören.

Kündigungsschreiben Muster: Richtig formulieren

Für eine ordentliche Eigenkündigung genügt ein kurzer Text. Einen Kündigungsgrund müssen Sie prinzipiell nicht nennen.

Bea Beispiel
Phantasiestraße 1
12345 Beispielstadt

Fantasie GmbH
Personalabteilung
Hauptstraße 2
45678 Musterstadt

Beispielstadt, TT.MM.JJJJ

Kündigung meines Arbeitsvertrags

Sehr geehrter Herr Muster,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich. Zudem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]

Warum „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Sind Sie sich beim exakten Beendigungsdatum unsicher, verhindert diese Formulierung unnötige Unklarheiten. Sie erklären eindeutig Ihren Kündigungswillen und nennen gleichzeitig das von Ihnen beabsichtigte Datum. Mit der Bitte um die schriftliche Bestätigung des tatsächlichen Beendigungsdatums sichern Sie sich zusätzlich ab.

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Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Grundfrist beträgt für Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. 4 Wochen entsprechen 28 Tagen – nicht automatisch einem Monat:

Situation

Kündigungsfrist

Gesetzliche Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Vereinbarte Probezeit 2 Wochen, längstens während der ersten 6 Monate
Arbeitsvertrag Individuell vereinbarte längere Frist möglich
Tarifvertrag Abweichende Regelungen möglich
Fristlose Kündigung Keine reguläre Kündigungsfrist bei wichtigem Grund
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Wie kann ich richtig kündigen in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Diese Regelung gilt jedoch nur während einer Probezeit von maximal 6 Monaten. Die Kündigung muss dabei nicht zum 15. oder Monatsende erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet regulär schon 2 Wochen nach dem Kündigungstermin bzw. dem Zugang der Kündigung.

Wann kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer kommt nur aus „wichtigem Grund“ infrage, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Hierbei gelten deutlich strengere Voraussetzungen als für eine ordentliche Kündigung. In vielen Fällen ist zuvor eine Abmahnung des Arbeitgebers erforderlich. Wegen der möglichen rechtlichen und finanziellen Folgen sollten Sie eine außerordentliche Eigenkündigung im Zweifel immer arbeitsrechtlich durch einen Anwalt prüfen lassen.

Was sage ich im Kündigungsgespräch?

Ihr Chef wird wahrscheinlich nach dem Grund für Ihren Wechsel fragen. Sie müssen daraus kein Rechtfertigungsgespräch machen. Kommunizieren Sie Ihre Entscheidung kurz, freundlich und eindeutig. Eine professionelle Formulierung lautet zum Beispiel:

  • „Ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschieden, beruflich einen neuen Weg einzuschlagen und werde mein Arbeitsverhältnis deshalb kündigen. Für die bisherige Zusammenarbeit und die Erfahrungen hier bin ich dankbar. Mir ist wichtig, die Übergabe jetzt so reibungslos wie möglich zu gestalten.“

Rechnen Sie mit einem Gegenangebot und überlegen Sie sich vorher, ob mehr Gehalt, eine Beförderung oder neue Aufgaben Ihre ursprünglichen Kündigungsgründe tatsächlich beseitigen würden.

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Fehler

Besser

✖ Im Affekt kündigen Entscheidung überschlafen und Konsequenzen prüfen
✖ Per E-Mail kündigen Original auf Papier eigenhändig unterschreiben
✖ Kündigungsfrist falsch berechnen Vertrag und Tarifvertrag vorab prüfen
✖ Zugang nicht dokumentieren Empfang bestätigen lassen oder Zustellung beweissicher organisieren
✖ Chef nicht informieren Direkte Führungskraft zuerst ansprechen
✖ Im Gespräch abrechnen Sachlich und zukunftsorientiert argumentieren
✖ Nach Kündigung nachlassen Bis zum letzten Arbeitstag professionell bleiben

Kann ich ein Kündigungsschreiben widerrufen?

Eine formal korrekte und schriftliche Kündigung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein „versehentlich gekündigt“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Die Kündigung zurücknehmen – das gelingt allenfalls bei einer mündlichen Kündigung im Affekt. Wer dem Chef in Rage ein wutschnaubendes „Ich kündige“ zuruft, kann das hinterher noch widerrufen.

Was muss ich nach der Kündigung tun?

Mit dem Einreichen der Kündigung ist der Jobwechsel noch nicht abgeschlossen! Nutzen Sie die Kündigungsfrist, um Ihren bisherigen Arbeitsplatz professionell zu verlassen und gleichzeitig den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.

1. Arbeitssuchend und arbeitslos melden

Haben Sie noch keinen Anschlussjob, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit möglichst sofort als arbeitssuchend melden, spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie erst kurzfristig vom Beschäftigungsende, gilt grundsätzlich eine Frist von 3 Tagen.

Droht nach einer Eigenkündigung eine Sperrzeit?

Eine Eigenkündigung kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Wer sein Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst beendet, muss mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen rechnen. Ob tatsächlich eine Sperrzeit verhängt wird und wie lange diese dauert, hängt vom Einzelfall ab. Gibt es einen wichtigen Grund für die Eigenkündigung (z.B. Mobbing oder gesundheitliche Gründe), kann die Bewertung anders ausfallen.

2. Übergabe organisieren

Schließen Sie bis zum letzten Arbeitstag möglichst viele Aufgaben und Projekte selbst ab. Dokumentieren Sie für offene Projekte den aktuellen Stand, Fristen und die nächsten Schritte. Informieren Sie nach Abstimmung mit Ihrem Vorgesetzten außerdem wichtige Geschäftspartner darüber, wer an Ihrer Stelle künftig der Ansprechpartner ist. Ein professionelles Offboarding erleichtert nicht nur dem Arbeitgeber den Übergang. Sie hinterlassen zugleich einen souveränen letzten Eindruck.

3. Kollegen richtig verabschieden

Wie groß Ihr Abschied ausfällt, hängt von der Unternehmenskultur ab. Möglich sind ein persönlicher Ausstand, eine kleine Abschiedsrunde oder eine freundliche Abschiedsmail. Auch wenn Sie wegen Konflikten kündigen, sollten Sie auf eine öffentliche Abrechnung verzichten. Arbeitswelten sind klein: Ehemalige Kollegen können später Kunden, Geschäftspartner, Vorgesetzte oder wichtige Referenzgeber werden.

„Professionalität endet nicht mit der Kündigung. Sie endet mit dem letzten Arbeitstag. Nach einer Kündigung arbeiten Sie nicht mehr für Ihren Arbeitgeber, sondern für Ihren guten Ruf.“ – Jochen Mai, Jobmentor und Autor

Wie schreibe ich nach der Kündigung eine Bewerbung?

Die Kündigung ist zugleich der Startpunkt für den nächsten Karriereschritt. Haben Sie noch keinen neuen Anschlussjob, sollten Sie sofort mit der Jobsuche beginnen und Ihre Bewerbungsunterlagen aktualisieren: Bringen Sie zunächst Ihren Lebenslauf auf den neuesten Stand. Ergänzen Sie Ihre aktuelle Position, wichtige Aufgaben und Projekte sowie messbare Erfolge. Prüfen Sie zugleich, ob Qualifikationen, Weiterbildungen und Kontaktdaten noch aktuell sind.

Passen Sie anschließend das Bewerbungsschreiben an die jeweilige Stelle an, auf die Sie sich bewerben. Ihre Kündigung müssen Sie darin nicht erwähnen oder erklären. Entscheidend ist allein, Ihre sog. Hin-zu-Motivation für den neuen Job sowie Ihre Eignung überzeugend darzustellen.

Falls im Vorstellungsgespräch Fragen zum Wechsel kommen, sollten Sie Ihre Kündigung nur kurz begründen. Gute Argumente sind eine neue berufliche Entwicklung, mehr Verantwortung oder private Gründe, wie ein Umzug wegen des Partners. Kritik am bisherigen Arbeitgeber ist dagegen tabu!

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Checkliste: Richtig kündigen – Schritt für Schritt

  • Kündigungsentscheidung bewusst treffen
  • Möglichst erst neuen Arbeitsvertrag unterschreiben
  • Kündigungsfrist korrekt berechnen
  • Kündigungsgespräch mit dem Chef vorbereiten
  • Kündigung schriftlich formulieren
  • Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben
  • Zugang beim Arbeitgeber nachweisbar sicherstellen
  • Beendigungsdatum bestätigen lassen
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
  • Resturlaub und Überstunden klären
  • Übergabe und offene Projekte dokumentieren
  • Team und Geschäftspartner abgestimmt informieren
  • Ohne neuen Job rechtzeitig arbeitssuchend melden
  • Bis zum letzten Arbeitstag engagiert bleiben

Wichtig: Bleiben Sie unbedingt bis zum letzten Arbeitstag Teil des Teams und erfüllen Ihre Aufgaben wie gewohnt. Wer jetzt nachlässt oder nur noch Dienst nach Vorschrift schiebt, riskiert seinen guten Ruf. Bleiben Sie deshalb bis zuletzt Profi!

FAQ: Häufige Fragen zum richtigen Kündigen

Muss der Arbeitgeber meine Kündigung bestätigen?

Muss er nicht. Die Wirksamkeit Ihrer Kündigung hängt aber auch nicht von einer Bestätigung des Arbeitgebers ab. Entscheidend sind eine wirksame Kündigungserklärung und deren Zugang. Trotzdem sollten Sie sich Eingang und Beendigungsdatum schriftlich bestätigen lassen oder vor Zeugen dokumentieren. Damit vermeiden Sie spätere Missverständnisse.

Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und benötigt generell keine Zustimmung. Der Arbeitgeber kann eine wirksame ordentliche Kündigung deshalb nicht allein dadurch verhindern, dass er sie „nicht akzeptiert“.

Kann ich während des Urlaubs kündigen?

Auch während Ihres Urlaubs können Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Entscheidend bleibt, dass die Kündigung formal korrekt erklärt wird und dem Arbeitgeber rechtzeitig zugeht. Für die Berechnung der Kündigungsfrist zählt allein der Zugang beim Arbeitgeber, nicht Ihre Anwesenheit.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Kündigen?

Rechtlich entscheidet die Kündigungsfrist, strategisch spielen weitere Faktoren eine Rolle: Idealerweise haben Sie bereits einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag und berücksichtigen Bonuszahlungen, Projektabschlüsse, Resturlaub sowie den gewünschten Starttermin beim neuen Arbeitgeber. Kündigen Sie später, nur um einen vermeintlich perfekten Zeitpunkt abzuwarten.


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